Endbenutzer-Lizenzvertrag
Während der Installation von Software werden häufig Verträge (sog. End User License Agreements oder EULA) angezeigt, die der Benutzer bestätigen muss, um mit der Installation fortfahren zu können.
Diese Verträge sollen den Benutzer neben den üblichen Klauseln zur Wahrung des Urheberrechts oft auch zu mehr verpflichten: Bestimmte Hersteller versuchen damit z.B. zu verhindern, dass der Kunde das Produkt verwendet, um negatives über ihn (den Hersteller) zu verbreiten.
Obwohl diese Verträge oft sehr "offiziell" erscheinen, haben sie in Europa meist keine Gültigkeit: Der Vertrag über die Nutzung der Software wird nämlich schon beim Kauf geschlossen, zu diesem Zeitpunkt ist die EULA für den Kunden jedoch noch nicht einsehbar. Gesetzliche Regelungen, wie z.B. das Urheberrecht gelten auch ohne Erwähnung in einer EULA, darüber hinausgehende Klauseln sind ungültig.