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Friedensvertrag von Brest-Litowsk

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Der Friede von Brest-Litowsk im heutigen Brest in Weißrussland wurde am 3. März 1918 zwischen dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten im 1. Weltkrieg sowie mit Russland abgeschlossen. In diesem Friedensvertrag musste das sowjetische Russland auf Weißrussland, Polen, Litauen und Kurland verzichten. Artikel 3 des Vertrages besagte, dass "Deutschland und Österreich-Ungarn beabsichtigen, das künftige Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit der Bevölkerung zu bestimmen". Weiterhin muss Russland zugestehen, dass auch Estland und Livland "von einer deutschen Polizeimacht besetzt" bleiben, "bis dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die staatliche Ordnung hergestellt" ist. Russland verpflichtet sich, die staatliche Unabhängigkeit der Ukraine anzuerkennen und Finnland zu räumen. Die armenischen Gebiete Erdehan [Ardahan], Kars und Batum werden der Türkei zur "Neuordnung" überlassen. Damit verlor Russland mehr als ein Viertel seines europäischen Territoriums, fast ein Drittel seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche, etwa ein Drittel seiner Bevölkerung, sowie nahezu drei Viertel seiner Schwerindustrie und seines Bergbaus. Es war damit auf das Kerngebiet um Moskau aus der Zeit vor Peter dem Großen zurückgeworfen. Entgegen den Bestimmungen in Artikel 9 musste Russland außerdem Reparationszahlungen in Höhe von sechs Milliarden Goldmark leisten.

Der Friede von Brest-Litowsk sollte den Zwei-Fronten-Krieg beenden und den Mittelmächten eine Chance zur Offensive im Westen geben. Dieses Ziel wurde nicht erreicht, da größere Kräfte im Osten gebunden blieben.

Der Friedensvertrag blieb nur bis zum Waffenstillstand vom November 1918 in Kraft und wurde durch den Versailler Vertrag aufgehoben, der aber letztlich viele seiner territorialen Ergebnisse - wie die Unabhängkeit Polens, Finnlands und der baltischen Staaten - bestätigte.

Literatur

Wheeler-Bennett, John W.: Brest-Litovsk : the forgotten peace, March 1918. Repr. London : Macmillan, 1956.