Diskussion:Geld
Sollte wirklich gesagt werden, dass Geld "gesetzlich anerkannt" ist? Ist es nicht viel mehr "staatlich anerkannt", dass also staatliche Institutionen ein bestimmtes Zahlungsmittel annehmen und darin auch Zahlungen fordern? Dieses "staatliche Anerkenntnis" ist wiederum "gesetzlich festgelegt", nicht? -- Fgb
Imho ist beides falsch. Geld ist ein anerkanntes Zahlungsmittel, aber nicht unbedingt gesetzlich oder staatlich. -- Flups
Okay, ich stimme zu. -- Fgb
Die Geldschöpfung in Ehren, aber war es nötig, die Geldschaffung gegen Titel durch die Zentralbank komplett zu löschen? Schließlich muss eine Bank, die Geldschöpfung betreibt, trotzdem Titel vorrätig haben. Sonst wäre dies strafrechtlich relevante Untreue, denn ein plötzliches Abheben oder Überweisen aller Guthaben in Form von Bargeld würde sonst nicht möglich sein. Deswegen sollte der Prozess der Geldschaffung schon beschrieben werden. -- Fgb
- Der ist beschrieben, schau Dir die Bilanzen an, das Abheben aller Guthaben gegen Bargeld ist auch nicht möglich. Die Guthabensumme übersteigt die Bargeldsumme in modernen VOlkswirtschaften eigentlich immer um ein Vielfaches.
- Doch, vollständige Guthaben-Abhebung ist möglich. (War es früher, als es nur Bargeld gab, auch). Bargeld ist nichts anderes als ein Schuldschein der Zentralbank. Möchte jemand also Bargeld haben, müssen dafür nur Schuldtitel hinterlegt werden. Aber genau das ist der Punkt: Diese Schuldtitel müssen existieren (wenn auch nicht immer hinterlegt sein) und werthaltig sein. Kann eine Bank dies nicht garantieren, so handelt sie verbrecherisch. Nur weil die aktuelle Geldmenge M0 klein ist gegenüber der Geldmenge M1, heißt das nicht, dass nicht die gesamte Geldmenge M1 in Bargeld zu Lasten der Giroguthaben umgewandelt werden könnte. -- Fgb
- Ähm, der Prozess der Geldschaffung ist lediglich mit Geld (Giralgeld) wird von der Zentralbank erschaffen, und über Geschäftsbanken an die Nichtbanken verteilt. beschrieben. Da steht nichts davon, dass Geld in Wirklichkeit eine Schuld über einen bei der Zentralbank hinterlegten Schuldtitel usw. ist. Vielleicht verwechseln wir auch die Begriffe: Geldschaffung sei die Erschaffung von Geld gegen einen Schuldtitel durch eine Zentralbank. Kreditschöpfung sei die Erschaffung von kurzfristigen Guthaben bei einer Geschäftsbank gegen einen längerfristigen Kreditvertrag. Der wesentliche unterschied ist, dass das Zentralbankgeld in Bargeld konvertiert werden kann, während dies bei den Geschäftsbankguthaben, die durch Kreditschöpfung erzeugt worden, nicht der fall ist. -- Fgb
- Die sind aber nicht mehr unterschiedbar. Wenn ich eine Einlage von X€ auf einer Geschäftsbank habe, kann ich mir die vollständig Bargeld auszahlen lassen. Nur wenn das alle auf einmal versuchen, haben wir ein Problem.