Kirchliches Notrecht von Dahlem
Als Dahlemer Notrecht ist die Erklärung der Dahlemer Bekenntnissynode bekannt, die die Feststellung traf, die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche sei „zerschlagen“. Die nationalsozialistisch beeinflussten Deutsche Christen, die etwa in der Person Ludwig Müllers an der Spitze der nationalen Kirche sowie der verschiedenen Landeskirchen, standen, wurden mit dieser Erklärung durch ihr Handeln durch den Reichsbruderrat faktisch exkommuniziert. Die neue Leitung der evangelischen Kirche in Deutschland liege nunmehr bei dem von der Synode gewählten Reichsbruderrat.
Anhänger des Dahlemer Notrechts werden als Dahlemiten bezeichnet.
Nach der Gründung der Evangelische Kirche in Deutschland in Eisenach im Juli 1948 wurde diese als die rechtmäßige Kirchenleitung vom Bruderrat der EKD anerkannt, und der Bruderrat trat seinen Leitungsanspruch an den Rat der EKD ab und beendete somit das Kirchliche Notrecht.