Lebenspartnerschaftsgesetz
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wurde am 16. Februar 2001 durch den Bundestag beschlossen und ist am 1. August 2001 in Kraft getreten.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Lebenspartnerschaftsgesetz |
Voller Titel: | Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Zivilrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | LPartG |
FNA: | 400-15 |
Verkündungstag: | 16. Februar 2001 (BGBl. I 2001, S. 266) |
Aktuelle Fassung: | 12. Februar 2005 (BGBl. I 2005, S. 203) |
Es bildet die gesetzliche Grundlage für so genannte Eingetragene Lebenspartnerschaften. Diese sind die Möglichkeit für Homosexuelle in Deutschland, ihrer Verbindung einen auch nach außen wirkenden rechtlichen Rahmen zu geben, da nach vorherrschender Rechtsauffassung eine Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts nicht denkbar ist.
Die in dem Gesetz enthaltenen Regelungen sind weniger weit reichend als der Gesetzentwurf zunächst vorgesehen hatte. Insbesondere fehlen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen. Dies liegt daran, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf neben sienem Kern ein sehr umfangreiches und detailliertes Änderungsregelwerk anderer Gesetze enthielt, das zu einem ganzheitlichen Paket gekoppelt war (Junktim). Wegen des Widerstandes im Bundesrat wurde es in zwei Teile aufgespaltet, von denen einer der Zustimmung des Bundesrates nicht bedurfte und als Gesetz zustande kam (LPartG). Dies war der wesentlichere Teil.
Der andere Teil blieb zustimmungsbedürftig, erhielt aber keine Zustimmung im Bundesrat. In der 15. Wahlperiode des Bundestages wurde dieser Teil erneut als Gesetzesentwurf eingebracht ("Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, LPartGErgG", Drucksache 15/2477), das diese Regelungen nun "nachträglich" einführen soll. Er ist inzwischen vom Bundestag verabschiedet worden.
Die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen leiteten ein abstraktes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht ein, mit dem Ziel festzustellen, dass LPartG verfassungswidrig und nichtig sei, weil
- die Aufspaltung eines Gesetzesentwurfspakets im angelaufenen Gesetzgebungsverfahren unzulässig sei und gegen die Mitwirkungsrechte des Bundesrates verstoße und
- materiell der nach Artikel 6 des Grundgesetzes gebotene Schutz von Ehe und Familie dem LPartG entgegenstehe, weil dieser Schutz ein immanentes Abstandsgebot zu anderen Rechtsinstituten enthalte und diese im Endeffekt unzulässig mache.
Das Verfassungsgericht hat mit Urteil vom 17. Juli 2002 diese Zweifel jedoch in allen Punkten verneint.
Am 29. Oktober 2004 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsgesetzüberarbeitungsgesetz).
Volker Beck, langjähriger Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) und heutiger Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion der GRÜNEN gilt wegen seiner Initiatorenrolle in der Presse als "Vater des Gesetzes".
Siehe auch
- Partnerschaftsgesetz (Schweiz)
Weblinks
- Drucksache 15/2477 (PDF)