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Postzeitungsvertrieb (DDR)

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Datei:Pzv.jpg
PZV Werbung

Der Postzeitungsvertrieb (PZV) war in der DDR das staatliche Vertriebsorgan für alle Presseerzeugnisse des In- und Auslandes.

Gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 3. April 1959 (GBl. I, S. 365) war die Deutsche Post allein zuständig für die Beförderung und den Vertrieb fortlaufend erscheinender Presseerzeugnisse. Laut § 3 der Postzeitungsvertriebsordnung vom 3. April 1959 (GBl I, S. 403) umfasste der Vertrieb von Presseerzeugnissen durch die Deutsche Post alle Tätigkeiten von der Übernahme der Presseerzeugnisse bis zur Aushändigung an den Bezieher.

ehemaliger DDR Zeitungskiosk 2007

Der Vertrieb erfolgte in erster Linie über den Einzelverkauf, meist über Zeitungskioske. Da ein Großteil der Zeitungen und Zeitschriften in der DDR nur in unzureichender Zahl produziert werden konnte, war auch der Verkauf über ein Abonnement eher die Ausnahme. Angeboten wurden nur Zeitungen und Zeitschriften die in der Postzeitungsliste des PZVs geführt wurden. Ein Streichung von dieser Liste kam einem Verbot des Presseerzeugnisses in der DDR gleich (siehe Sputnik).

Der Hauptsitz des PZV war in Berlin, zum Teil auf dem Gelände des heutigen Postbahnhofs am Ostbahnhof.

Der PZV betrieb auch die Werbung für die Presseerzeugnisse. Diese Werbetätigkeit ergab sich aus der gesellschaftlich gestellten Aufgabe der Deutschen Post gemäß § 12 der Postzeitungsvertriebsordnung.

Darüber hinaus war der Postzeitungsvertrieb zuständig für das Erheben der Rundfunkgebühren in der DDR.

Nach dem Ende der DDR 1990 gab der Rechtsnachfolger, die Deutsche Bundespost, den gesamten Zeitungsvertrieb auf und überführte den größten Teil aller Zeitungsverkaufsstellen in den fünf neuen Bundesländern in die Prima Service Gesellschaft mbH PSG.

Siehe auch