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Kfz-Kennzeichen (Österreich)

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KFZ-Kennzeichen wurden in Österreich vergleichsweise spät, nämlich erst 1905 eingeführt. Diese waren an jedem Auto und Motorrad vorne und hinten anzubringen. Sie waren weiß mit schwarzer Schrift und bestanden aus einem Kennbuchstaben für das jeweilige Kronland und einer maximal dreistelligen Zahl. Wenn diese nicht ausreichte, wurden römische Zahlen verwendet.

Österreichische KFZ-Kennzeichen 1905-1947

  • A Wiener Polizeirayon
  • B Niederösterreich mit Ausnahme des Wiener Polizeirayons
  • C Oberösterreich
  • D Salzburg
  • E Tirol
  • F Kärnten
  • H Steiermark
  • J Krain
  • K Küstenland
  • M Dalmatien
  • N Prager Polizeirayon
  • O Böhmen mit Ausnahme des Prager Polizeirayons
  • P Mähren
  • R Schlesien
  • S Galizien
  • T Bukowina
  • W Vorarlberg

Diese Bezeichnungen blieben auch nach dem Zusammenbruch der Monarchie bestehen, soferne es sich auf Österreich bezog. 1930 trat jedoch eine Kraftfahrverordnung in Kraft. Die Schilder waren nun weiß auf schwarz, auf den Buchstaben (der nach einem anderen System vergeben wurde), musste eine arabische Zahl folgen.
1939, nach dem Verlust der Eigenstaatlichkeit, wurden die deutschen Tafeln, mit neuen Kennbuchstaben (z.B. W für Wien, Nd für Niederösterreich, damals Niederdonau genannt) eingeführt.
Ab 1947 wurden wieder Tafeln in der früheren Form ausgegeben, allerdings mit neuen Länderkennzeichen. Bestimmte Nummerngruppen wurden auch speziellen Fahrzeugen (Taxis, Autobussen, Gemeindefahrzeugen) zugeteilt.

Österreichische KFZ-Kennzeichen 1947-1990

Die ersten Ziffern bis zum Punkt zeigten den politischen Bezirk an. Die Tafeln waren wie früher schwarz mit weißen Buchstaben. Abweichend davon hatten Anhänger einen roten Rand um den schwarzen Grund und Mopeds eine kleine rote Tafel mit weißen Buchstaben. Auch die anderen Farben (Siehe unten) gab es schon.

In Niederösterreich war dies:

zu diesen Zahlen konnten jeweils 30 und 100 dazugezählt werden. So war für Mödling 14, 44, 74 bzw. 114 oder 244 möglich

Diese Zahlen werden noch heute bei vielen Institutionen oder Verwaltungen als Bezirkskennziffer verwendet (z.Bsp.Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkassa)

Seit 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennzeichen zugewiesen:

Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulate nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.

Österreichische KFZ-Kennzeichen seit 1990

Im Jahre 1988 wurden neue KFZ-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1990 ausgegeben wurden. Neben optischen Änderungen (schwarze Schrift auf weißem Grund anstatt weiße Schrift auf schwarzem Grund), wurde auch das Nummerierungssystem geändert. Anstatt des ersten Buchstaben des jeweiligen Bundeslandes und einer sechstelligen Nummer (Beispiel: O-925.101 für ein oberösterreichisches KFZ-Kennzeichen), wird nun jedes KFZ durch eine Kennung des Berzirks und eine Kombination aus Buchstaben und Nummern identifiziert (Beispiel: KI 42KB für ein KFZ-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf/Krems.

Ist die Kennung die eines Bezirkes, so ist nach der Kennung noch das jeweilige Landeswappen als Trennung zur eigentlichen Nummer. In den Fällen wie Polizei etc. ist diese Trennung ein Bindestrich.

Mopeds und Leichtfahrzeuge haben nur hinten eine kleine rote Nummertafel mit weißer Schrift. Das Nummerschema ist das gleiche wie bei den anderen Fahrzeugen.

Seit 1.Juli 2003 hat das Kennzeichen auch, wie in vielen anderen EU-Staaten das blaue Feld mit den gelben Sternen und einem weissen "A". Allerdings ist dieses Kennzeichen derzeit nur in der EU selbst gültig. In den anderen Staaten ist das ovale Zusatzkennzeichen mit "A" notwendig. Alte Kennzeichen sind weiter gültig. Bei Ummeldungen müssen sie aber getauscht werden.

Schon vor dem 1.7.2003 gab es die blauen Feldern als Aufkleber. Sie waren zwar nicht erlaubt, wurden aber geduldet.

Wunschkennzeichen

In Österreich sind so genannte Wunschkennzeichen möglich, bei denen der Fahrzeughalter eine beliebige Zeichenkombination mit fünf oder weniger Zeichen als Kennzeichen beantragen kann. Dieser Zeichenkombination muss eine (mindestens einstellige) Nummer nachgestellt werden, die ebenfalls frei gewählt werden kann. Sie werden allerdings nur einmal vergeben (Fahrzeuge müssen eindeutig identifizierbar sein), gelten für maximal 15 Jahre und können dann neuerlich 15 Jahre verlängert werden. Eine Genehmigung für ein Wunschkennzeichen ist nicht übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden. Die Kennung des Bezirksortes bleibt davon unberührt (Beispiel: GM HANS1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden)

Liste der KFZ-Kennzeichen

A

A Bundespräsident, Nationalratspräsident, Bundeskanzler, Minister, Gerichtshofpräsidenten etc.
AM Amstetten

B

B Bregenz, Amt der burgenländischen Landesregierung
BA Bad Aussee
BB Österreichische Bundesbahnen
BD Diplomatischer Dienst Burgenland, Bundesbus
BG Bundesgendarmerie
BH Bundesheer
BK Konsularkorps Burgenland
BL Bruck an der Leitha
BM Bruck an der Mur
BN Baden
BP Bundespolizei
BR Braunau am Inn
BZ Bludenz

D

DL Deutschlandsberg
DO Dornbirn

E

E Eisenstadt
EF Eferding
EU Eisenstadt-Umgebung

F

FB Feldbach
FE Feldkirchen
FF Fürstenfeld
FK Feldkirch
FR Freistadt

G

G Graz
GB Gröbming
GD Gmünd
GF Gänserndorf
GM Gmunden
GR Grieskirchen
GS Güssing
GU Graz-Umgebung

H

HA Hallein
HB Hartberg
HE Hermagor
HL Hollabrunn
HO Horn

I

I Innsbruck
IL Innsbruck-Land
IM Imst

J

JE Jenersdorf
JO St. Johann im Pongau
JU Judenburg
JW Justizwache

K

K Klagenfurt, Amt der Kärntner Landesregierung
KD Diplomatischer Dienst Kärnten
KB Kitzbühel
KF Knittelfeld
KI Kirchdorf an der Krems
KK Konsularkorps Kärnten
KL Klagenfurt-Land
KO Korneuburg
KR Krems-Land
KS Krems an der Donau
KU Bezirk Kufstein

L

L Linz
LA Landeck
LB Leibnitz
LE Leoben
LF Lilienfeld
LI Liezen
LL Linz-Land
LN Leoben-Umgebung
LZ Lienz

M

MA Mattersburg
MD Mödling
ME Melk
MI Mistelbach
MU Murau
MZ Mürzzuschlag

N

N Amt der niederösterreichischen Landesregierung
ND Neusiedl am See
NK Neunkirchen, Konsularkorps Niederösterreich

O

O Amt der oberösterreichischen Landesregierung
OD Diplomatischer Dienst Oberösterreich
OK Konsularkorps Oberösterreich
OP Oberpullendorf
OW Oberwart

P

P St. Pölten
PE Perg
PL St. Pölten-Land
PT Post- und Telegrafenverwaltung

R

RA Radkersburg
RE Reutte
RI Ried im Innkreis
RO Rohrbach

S

S Salzburg, Amt der Salzburger Landesregierung
SB Scheibbs
SD Schärding, Diplomatischer Dienst Salzburg
SE Steyr-Land
SK Konsularkorps Salzburg
SL Salzburg-Umgebung
SP Spittal an der Drau
SR Steyr
ST Amt der steirischen Landesregierung
STD Diplomatischer Dienst Steiermark
STK Konsularkorps Steiermark
SV St. Veit an der Glan
SW Schwechat
SZ Schwaz

T

T Amt der Tiroler Landesregierung
TA Tamsweg
TD Diplomatischer Dienst Tirol
TK Konsularkorps Tirol
TU Tulln

U

UU Urfahr-Umgebung

V

V Amt der Vorarlberger Landesregierung
VB Vöcklabruck
VD Diplomatischer Dienst Vorarlberg
VI Villach
VK Völkermarkt, Konsularkorps Vorarlberg
VL Villach-Land
VO Voitsberg

W

W Wien, Amt der Wiener Landesregierung
WB Wiener Neustadt-Land
WD Diplomatisches Korps Wien
WE Wels
WK Konsularkorps Wien
WL Wels-Land
WN Wiener Neustadt
WO Wolfsberg
WT Waidhofen an der Thaya
WU Wien-Umgebung
WY Waidhofen an der Ybbs
WZ Weiz

Z

ZE Zell am See
ZT Zwettl
ZW Zollwache

Die auf die Zahl folgende Buchstabenkombination kann für bestimmte Verwendungsgruppen vergeben werden:

  • BE Bestattung
  • EW Elektrizitätswerke
  • FW Feuerwehr
  • GT Gewerbliche Güterbeförderung
  • GW Gaswerke
  • KT Kleintransporter
  • LO Linienomnibusse
  • MA Magistratsabteilung
  • MW Mietwagen
  • RD Rettungsdienst
  • TX Taxi
  • VB Verkehrsbetriebe

Andersfärbige Kennzeichen

Zusätzlich zu den Standardkennzeichen gibt es noch andersfärbige Kennzeichen:

  • blau für Probefahrten
diese werden von Werkstätten verwendet um Probefahrten durchführen zu können. Dazu braucht die Werkstätte eine generelle Bewilligung und Versicherung ohne dass es direkt speziell an das bestimmte Fahrzeug gebunden ist.
  • grün für Überstellungsfahrten
  • rot
müssen ausländische Anhänger mit inländischem Zugfahrzeug führen. (Zugfahrzeug und Anhänger haben gleiche Nummer.)


Fälschlicherweise glaubt man oft, dass man Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf öffentlichen Flächen abstellen darf. Dies ist aber nur mit Ausnahmegehmigung, die man vor allem in Städten kaum bekommt, erlaubt.

Zusätzlich zum Kennzeichen müssen die Kraftfahrzeuge das Pickerl als Prüfplakette aufgeklebt haben, das die Daten der Überprüfung ausweist.