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Stufentarif

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Steuersatz (der Einkommensteuer) ist das Verhältnis von fälligen Steuern zum zu versteuernden Einkommen.

Wird bei einem Einkommen von 10 000 Euro beispielsweise eine Steuer in Höhe von 987 Euro entrichtet, so beträgt der Steuersatz 9,87 %.

Steuersatz im Stufenmodell

In der öffentlichen Diskussion um einen Stufensteuersatz bei einer Einkommensteuerreform werden meistens die Grenzsteuersätze genannt. Dieses sind die Steuersätze, die nur auf die Einkommensanteile oberhalb dieser Stufe erhoben werden.

Muss im obigen Beispiel auf ein Einkommen in Höhe von 10 001 Euro eine Steuer von 987,10 Euro gezahlt werden, so ist der Grenzsteuersatz bei 10 000 Euro 10%.
(0,10 Euro zusätzliche Steuer / 1,00 Euro zusätzliches Einkommen = 10 %)

Der Spitzensteuersatz bei einem Stufensteuersatz besagt daher nicht, dass ab der entsprechenden Einkommensgrenze das gesamte Einkommen mit dem Spitzensteuersatz versteuert wird, sondern nur das Einkommen, das oberhalb dieser Grenze liegt.

Beispiel

Das folgende Beispiel zeigt diesen Zusammenhang schematisch:

Steuersatz schematisch

2-stufiges Modell, eigentlich jedoch ein 3-stufiges mit integrierten Grundfreibetrag

  • 0% für Einkommensanteile unter 1000 (Grundfreibetrag)
  • 10% für Einkommensanteile zwischen 1000 und 1999
  • 20% für Einkommensanteile ab 2000

Die rote Linie zeigt diese Steuersätze des Stufenmudells. Diese Art der der Darstellung findet sich meißt bei öffentlichen Diskussionen eines Stufenmodells.

Die blaue Linie zeigt den effektiven Steuersatz (den Betrag der Steuer geteilt durch das Einkommen). Man sieht, dass der effektive Steuersatz bei einem Einkommen von 3000 zum Beispiel 10% beträgt, obwohl der Spitzensteuersatz von 20% bereits ab einem Einkommen von 2000 angewendet wird.

Die grüne Linie zeigt den Betrag der tatsächlich zu entrichtenden Steuer (das Integral über den Steuersatz).