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Regionalplanung

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Die Regionalplanung hat vor allem folgenden Aufgaben:

  • Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplanes
  • Aufstellung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für die Region und dessen Integration in den Regionalplan
  • Beratung der Träger der Bauleitplanung, der anderen öffentlichen sowie der sonstigen (privaten) Planungsträger
  • Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der fachlichen Entwicklungspläne des Landes
  • Mitwirkung an Raumordnungsverfahren
  • Mitwirkung bei den Fachplanungen des Landes
  • Regionalpolitische Initiativen zur Förderung und Entwicklung der Region
  • Kooperation mit Trägern regionaler Gemeinschaftsaufgaben

Als Träger der Regionalplanung, also zur Umsetzung dieser Aufgaben wurden in einigen Bundesländern spezielle Körperschaften des öffentlichen Rechts gebildet, die Regionalverbände oder Regionen.

Raumplanung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurden zum 1. Januar 1973 durch das "Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" insgesamt 12 solcher Regionalverbände eingerichtet. Der Regionalverband Mittlerer Neckar mit Sitz in Stuttgart erhielt später weitergehende Zuständigkeiten und wurde daher in die Region Stuttgart überführt. Diese Region erhielt eine direkt vom Volk gewählte Vertretung, die Regionalversammlung.

Literatur