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Normung

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Normung, auch Standardisierung genannt, bezeichnet die planmäßigen Vorgänge und Tätigkeiten zum Schaffen und Inkraftsetzen von Regelungen, mit denen materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht werden.

Normung kommt vor allem dann zur Anwendung wenn gleichartige oder ähnliche Gegenstände in vielen unterschiedlichen Zusammenhängen an verschiedenen Orten von verschiedenen Personenkreisen gebraucht werden. Normung hat zum Ziel, innerhalb des Interessentenkreises national wie international durch Vereinheitlichungen und Standardisierungen technische Anwendungshemmnisse zu vermeiden und den Austausch von Waren und Dienstleistungen zu fördern. Weitere Folgen einer Normung sind Rationalisierung, Kompatibilität, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit bei der Verwendung von Produkten und Dienstleistungen.

Aus dem englischen Sprachgebrauch kommt der Begriff de jure standard, der sich mit dem deutschen Begriff Norm deckt. Im Gegensatz dazu ist ein de facto standard nicht durch ein Normungsverfahren anerkannt. Für de facto standard wird auch der Begriff Industriestandard verwendet.

Durchführung

Die Durchführung eines Normungsverfahrens verläuft gewöhnlich in mehreren Stufen.

  1. Zunächt ist der Gegenstand des Normungsvorhabens zu bezeichnen und gegebenenfalls gegen ähnliche Gegenstände, die nicht einbezogen werden sollen, nachvollziehbar abzugrenzen.
  2. Für die Ausarbeitung wird ein Gremium aus allen betroffenen Fach- und Interessentenkreisen (Wissenschaftler, Produzenten, Anwender und politische Amtsträger) einberufen. Eine möglichst breite Beteiligung aller Gruppen sichert die Akzeptanz und Anwendbarkeit der Normung eines Gegenstandes.
  3. Erste Entwürfe bzw. Verbesserungen einer Regelung werden ausgearbeitet.
  4. Der Entwurf einer Regelung wird einem öffentlichen Stellungnahme- und Einspruchsverfahren unterworfen, auch dies soll eine breite Akzeptanz und Anwendbarkeit der Regelungen gewährleisten.
  5. Einsprüche und Vorschläge werden geprüft und gegebenenfalls in eine neue Regelungs-Version eingearbeitet.
  6. Die Schritte 3 bis 5 werden unter Umständen so lange wiederholt, bis ein befriedigender Status erreicht ist bzw. keine wesentlichen Einsprüche mehr erfolgen.
  7. Nach der Endbearbeitung wird das Ergebnis des Normungsverfahrens als „Norm“ oder „Standard“ in der für die jeweilige Organisation üblichen Weise dokumentiert und für den Interessentenkreis bzw. die Öffentlichkeit zugänglich verfügbar gemacht.

Die Ablaufschemen der Normungsvorgänge entsprechen dem Geschäftsgang für die Normungsarbeit (DIN 820-4), können aber je nach Art der Norm und Trägerorganisation Abweichungen aufweisen. Gemeinsam ist allen, dass Normen in einem mehrstufigen Verfahren in demokratischer Weise unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise im Konsensprinzip erarbeitet werden. Nicht die Normungsorganisation normt, sondern die Fachleute bedienen sich ihrer, um Normen zu entwickeln und zu veröffentlichen. Vergleiche auch:

Form und Inhalt einer Norm

Wesentliches Produkt eines Normungsverfahrens ist das Dokument, das die vereinbarten und festgeschriebenen Regelungen des Verfahrens enthält und als „Norm“ bezeichnet wird. Eine solche „Norm“ ist nach DIN EN 45020 ein „Dokument, das mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen wurde und das für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse festlegt, wobei ein optimaler Ordnungsgrad in einem gegebenen Zusammenhang angestrebt wird“

Das Dokument als Printmedium kann einen sehr unterschiedlichen Umfang haben, es kann eine einzelne Seite mit bloßen Begriffsbestimmungen sein oder mehrere Hefte umfassen. Eingangs werden meist eine Inhaltsübersicht und Begriffsdefinitionen gegeben, danach folgt der Hauptteil mit den eigentlichen Regeln und Festlegungen von Eigenschaften von Geräten, Bauteilen, Systemelementen, Schnittstellen, Prozessen, Mess- und anderen Verfahren. Zum Schluß werden oft noch Verweise auf weitere über- oder untergeordnete und zu beachtende Normen zum gleichen Thema gegeben.

Bekannt sind zum Beispiel

Vielfach sind als Ergebnis der Normung nicht nur auf einzelne Gegenstände isolierte Regeln entstanden sondern ein ineinandergreifendes Regelwerk, auf das in Einzelnormen gegenseitig verwiesen werden kann. So können in einer Norm für einen einzelnen Schraubentyp zu Materialien und besondere Ausführungsarten jeweils auf andere Normen verwiesen werden in der die anwendbaren Regeln bereits erarbeitet worden sind.

Bedeutung

Alltag

Die Normung stellt ein klassisches industriepolitisches Feld dar, das für das tägliche Leben und die Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaft von großer Bedeutung ist. Bezogen auf die Wirtschaft unterstützen Normung und Standardisierung insbesondere die Freizügigkeit der Märkte und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Die im Normungsverfahren erstellten Regeln dient auch einer allgemeinen Information über den Stand der Technik des jeweiligen Gegenstandes oder Fachgebietes. Wer Normen anwendet, folgt Empfehlungen, die von Kreisen der Fachwelt aufgestellt wurden. Ihr Zustandekommen und ihre Anwendung qualifiziert sie als anerkannte Regeln der Technik.

Wirtschaft

Gemeinsame Normen und Standards erlauben den freien Handel von Waren und Dienstleistungen ohne zusätzliche Anpassungskosten. Normung fördert die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Die Kooperation und Vernetzung in der Normungsarbeit führt einer wissenschaftlichen Studie zufolge allein in Deutschland zu einem jährlichen volkswirtschaftlichen Nutzen in Höhe von 16 Milliarden Euro und entspricht damit circa einem Prozent des deutschen Bruttosozialprodukts. [1]

Rechtscharakter

Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen, deren Beachtung jedermann freisteht. Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Normen können aber durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Gesetz- oder Verordnungsgebers oder durch Verträge, in denen ihre Einhaltung vereinbart wurde, auch verbindlich werden. Sie dienen häufig auch der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes “Stand der Technik”, und erlangen dadurch rechtliche Bedeutung.

Politik

Die Normung stellt ein klassisches industriepolitisches Feld dar, das für das tägliche Leben und die Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaft von großer Bedeutung ist. Bezogen auf die Wirtschaft unterstützen Normung und Standardisierung insbesondere die Freizügigkeit der Märkte und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Normung trägt dazu bei, dass sich technisches Wissen und Innovationen schneller verbreiten, und stärkt damit die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen, und Normung wirkt darüber hinaus staatsentlastend und deregulierend, weil die interessierten Kreise schneller, flexibler und sachkundiger als der Staat technische Standards setzen, auf die der Staat Bezug nehmen kann.[1]

Ebenen der Normungsarbeit

Nationale Normung

In Deutschland ist die Normung eine planmäßige Gemeinschaftsarbeit der so genannten interessierten Kreise. Dies sind Experten aus den Bereichen Unternehmen, Handel, Hochschulen, Verbraucher, Handwerk, Prüfinstitute, Behörden. Die Normungsarbeit ist in Normenausschüssen und Arbeitsgruppen innerhalb des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. organisiert.

Nationale Normungsorganisationen übernehmen regionale (hier europäische) und internationale Normen, die dann – nötigenfalls übersetzt – als nationale Normen erscheinen. Dann findet sich bei den Titeln die gleichzeitige Nennung von beispielsweise DIN oder Önorm mit EN und ISO (z. B. bei DIN EN ISO 9001). Sie besagt, dass eine Norm unter derselben Nummer gleichzeitig eine deutsche, europäische und internationale Norm ist. DIN gleicht seine Nummerierung möglichst an EN und ISO an, vgl. die Liste der DIN-Normen. Neue Normen sind deshalb in der Regel DIN EN, DIN EN ISO oder DIN ISO. Bei wenigen traditionsreichen Normen deutschen Ursprungs wird die DIN-Nummer nach der Rück-Übernahme bewahrt.

Europäische Normung

Die Europäische Normung wird im Rahmen der drei Organisationen CEN, CENELEC und ETSI durchgeführt. CEN bezeichnet sich als ein „System formaler Prozesse zur Herstellung von Normen, das durch die 30 nationalen Mitgliedsorganisationen getragen wird“. Die nationalen Mitgliedsorganisationen stimmen über Europäische Normen ab und implementieren diese. Die Normungsorganisationen haben – ausgenommen ETSI – je Land nur ein Mitglied, das die gesamten Normungsinteressen dieses Landes zu vertreten hat. Bei Abstimmungen haben die Mitglieder entsprechend ihrer Wirtschaftskraft unterschiedliche Stimmen.

Deutsche Interessen in der europäischen Normung werden durch das DIN vertreten, deren Normenausschüsse über die Mitarbeit an einem europäischen Normungsvorhaben entscheiden. Die fachliche Betreuung wird einem so genannten Spiegelausschuss zugewiesen, der eine deutsche Meinungsbildung durchführt und sie im europäischen Gremium zu vertreten hat. Dies kann durch schriftliche Kommentare, Entsendung von Delegationen und/oder Benennung von Experten geschehen. Bei Vorliegen eines Normungsantrages in Deutschland hat das DIN zu überprüfen, ob zu diesem Thema ein europäischer Normungsprozess besteht bzw. der Normungsvorschlag für diese Ebene in Betracht zu ziehen ist.

Ist der Schlussentwurf einer Europäischen Norm in einer formellen Abstimmung von der Mehrheit der abstimmenden Länder angenommen worden, so muss er von den Mitgliedsorganisationen in das nationale Normenwerk übernommen werden.

Das Ziel der europäischen Normung ist die Harmonisierung der nationalen Normen in den Mitgliedsländern durch einheitliche Einführung von Europäischen Normen. Durch die europäische Normung sollen Handelshemmnisse abgebaut werden und gleiche Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen für den europäischen Binnenmarkt geschaffen werden.

Durch die Neue Konzeption haben Europäische Normen eine Funktion bei der Deregulierung des Europäischen Binnenmarktes. Verzeichnisse von DIN-Normen, bei deren Anwendung man davon ausgehen kann, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien erfüllt sind, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Internationale Normung

Die Internationale Normung wird im Rahmen der drei Organisationen Internationale Organisation für Normung (ISO), Internationale elektrotechnische Kommission (IEC) und Internationale Fernmeldeunion (ITU) durchgeführt. ISO und IEC haben je Land nur ein Mitglied, das die gesamten Normungsinteressen dieses Landes zu vertreten hat. Für Deutschland ist das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Mitglied der ISO, für Österreich das Österreichisches Normungsinstitut (ÖNORM) und für die Schweiz die Schweizerische Normen-Vereinigung (SN).

Die Zusammenarbeit zwischen ISO und dem Europäischem Komitee für Normung (CEN) regelt die Wiener Vereinbarung.

Ziel der Internationalen Normung ist es, internationale Vereinbarungen als Internationale Normen zu veröffentlichen. Ihre Aufgabe ist, die Normung und damit zusammenhängende Bereiche weltweit zu fördern, um den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu erleichtern und die Zusammenarbeit auf allen Gebieten geistiger, wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Tätigkeit auszubauen.

Die Mitarbeit in der internationalen Normung erfolgt nach ähnlichen Prinzipien wie bei der Europäischen Normung (siehe oben). Im Unterschied zur Europäischen Normung haben die Mitglieder in der internationalen Normung jeweils nur eine Stimme. Es besteht für die nationalen Mitglieder die Möglichkeit, aber keine Verpflichtung, internationale Normen in das nationale Normenwerk zu übernehmen. Sollte eine internationale Norm in das nationale Normenwerk übernommen werden, so darf dies nur als vollständige, identische Übernahme erfolgen.

Übernahme internationaler Normen

Europäische Normen müssen von allen Mitgliedsstaaten der Normungsorganisationen CEN und CENELEC in das nationale Normenwerk übernommen werden. Nationale Normen zum gleichen Gegenstand müssen zurückgezogen werden. Ziel ist die europaweite Harmonisierung der Normen und damit der Abbau von technischen Handelshemmnissen. Internationale Normen können von den nationalen Normungsorganisationen als nationale Normen übernommen werden, hier besteht allerdings keine Pflicht. In Deutschland entscheidet der fachlich zuständige Arbeitsausschuss im DIN über die Übernahme einer ISO-Norm. Bei Übernahme wird die Norm ins Deutsche übersetzt und mit einem nationalen Vorwort versehen.

Das europäische CEN hat mit der ISO eine Vereinbarung getroffen, die vorsieht, dass ausgewählte internationale Normen in das europäische Regelwerk übernommen werden. Und wie oben ausgeführt, müssen diese somit ins nationale Regelwerk übernommen werden.

Träger der Normung

Normung wird auf den verschiedensten Stufen und in unterschiedlichen Zusammenhängen durch nationale und internationale Organisationen betrieben, die unterschiedlichen Unternehmens-Status haben. Die kleinste Organisationseinheit sind dabei Technische Büros in kommerziellen Firmen, die für den Bereich dieser Firma eigene Firmennormen erstellen.

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) ist ein privater „Eingetragener Verein“ (e. V.), das Europäische Komitee für Normung (CEN) ist eine private, nicht gewinnorientierte Organisation, die Internationale Organisation für Normung (ISO) und die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) sind internationale Normierungsgremien, die aus Mitgliedern nationaler Komitees bestehen, die jeweils die Interessen ihres Landes vertreten und in die internationale Normungsarbeit einbringen.

Deutschland

Das DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) und die DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE sind die wichtigsten für die Normung zuständige Institutionen der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind für die entsprechenden Aufgaben das deutsche Mitglied in den europäischen und internationalen Normungsorganisationen.

Rechtsgrundlagen für die Wahrnehmung der Normungsaufgaben durch das DIN sind

  • die Satzung des DIN,
  • die Normen der Reihe DIN 820 "Normungsarbeit" und
  • der mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Normenvertrag vom 5. Juni 1975.

Im Rahmen des Normenvertrages ist das DIN und damit auch die DKE verpflichtet,

  • bei Normungsaufgaben das öffentliche Interesse zu berücksichtigen;
  • dafür Sorge zu tragen, dass die DIN-Normen bei der Gesetzgebung in der öffentlichen Verwaltung und im Rechtsverkehr als Umschreibung technischer Anforderungen herangezogen werden können;
  • die jeweils in Betracht kommenden behördlichen Stellen an der Durchführung der Normungsarbeit zu beteiligen;
  • Anträge der Bundesregierung auf Durchführung von Normungsarbeiten, für die von der Bundesregierung ein öffentliches Interesse geltend gemacht wird, bevorzugt zu bearbeiten.

Andererseits hat die Bundesregierung bereits im Rahmen des Normenvertrages die Absicht bekundet, in Rechtsvorschriften auf DIN-Normen Bezug zu nehmen, und zugesagt, sich in der Verwaltung und bei Ausschreibungen der DIN-Normen zu bedienen.

Internationale Organisationen

Geschichte

In Deutschland wurde 1917 die Zentrale Organisation zur Erarbeitung von Normen gegründet, jetzt „DIN Deutsches Institut für Normung e. V.“. In Österreich wurde 1920 das Österreichische Normungsinstitut (ON) gegründet. Jedoch sind manche „Normen“ viel älter. So wurde die erste „VDE-Vorschrift“ über Kabelschuhe und Klemmschrauben im Jahre 1896 herausgegeben. Der VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.) hat bereits im Jahre 1906 sein erstes „Normalien-Buch“ veröffentlicht.

Aus der Absicht heraus, die Industrialisierung durch Rationalisierung weiter voranzutreiben, wuchs in den einzelnen Staaten das Interesse an der Normung.

1926 wurde die International Federation of the National Standardizing Associations (ISA) gegründet. Die Arbeitsergebnisse der ISA galten als Vorschläge oder Empfehlung für die nationalen Normausschüsse.

An erster Stelle standen die ISA-Passungen, die eine Austauschbarkeit von Maschinenteilen erst ermöglichten.

Die ersten Bestrebungen, auf weltweiter Ebene eine Normung zu betreiben, sind weitaus älter. Elektrotechniker erkannten schon Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts die Notwendigkeit nach kontinuierlichen, methodischen und internationale Normungen. Bereits 1906 wurde die Internationale Elektrotechnischen Kommission IEC gegründet.

Nach der Unterbrechung durch den Zweiten Weltkrieg entstand die Bezeichnung Internationale Organisation für Normung (ISO), die neue internationale Normungskommission als Nachfolgerin der ISA. Deutschland ist seit 1952 wieder Mitglied der ISO und des IEC. Die Geschäfte der ISO führt das Zentralsekretariat aus, die des IEC ein Generalsekretariat, beide mit Sitz in Genf, Schweiz. Die nach Fachgebieten zusammengesetzten Technischen Komitees (TC) leisten dabei die Normungsarbeit.

Einzelnachweise

  1. a b http://www.dke.de/NR/rdonlyres/8E3A2487-FD4B-4772-AF20-E60678495BA2/0/DeutscheNormungsstrategie.pdf

Verwandte Themen

Literatur

  • Klein, Martin (Hrsg.) (2001): Einführung in die DIN-Normen. Stuttgart: Teubner, ISBN 3-519-26301-7.
  • Niedziella, Wolfgang (2007): Wie funktioniert Normung? Berlin: VDE, ISBN 3-8007-3006-5.
  • Wiesendahl, Stefan, Technische Normung in der Europäischen Union, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2007, ISBN 978-3-503-09761-6

Weltweite Normungsorganisationen

  • iso.ch – International Organization for Standardization (ISO, engl.)
  • iec.ch – Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC)
  • itu.int – Internationale Fernmeldeunion (ITU)

Europäische Organisationen

  • cenorm.be – Europäisches Komitee für Normung
  • cenelec.org – Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung
  • etsi.org – Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen

Nationale Organisationen

  • din.de – DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN)
  • on-norm.at – Österreichisches Normungsinstitut (ON)
  • snv.ch – Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV)
  • ansi.org – American National Standards Institute (ANSI), USA
  • jsa.or.jp – Japanese Standards Association

Sonstiges

Lehre und Forschung