Diskussion:Recht am eigenen Bild
Def. Gruppenfoto
Ein interessanter Aspekt für den Artikel wäre noch ein Absatz über Gruppenfotos, z. B. Klassenfotos etc., da man diese Fotos nicht wirklich mit Demonstrationen etc. vergleichen kann... Oder genauer: Ab wievielen Personen oder nach welchen Kriterien muss man die einzelnen abgebildeten Leute nicht mehr um Erlaubnis bitten. Wenn jemand genaueres weiß - bitte aufnehmen! --E7 18:15, 1. Dez 2004 (CET)
Satz noch unklar
Der folgende Satz: "Jedoch kann der Fotografierte Löschung des Bildes verlangen, wenn er Anlass zur Sorge hat, die Veröffentlichung könne unmittelbar bevorstehen, etwa im Wiederholungsfall." ist mir noch nicht klar. Was bitte ist mit "..., etwa im Wiederholungsfall" gemeint. Welcher Wiederholungsfall?
Der Begriff "öffentliche Sphäre" sollte definiert und belegt werden. Ich habe kein Hinweis auf eine Definition im Gesetz gefunden (suche per google). -- 82.82.158.194 01:33, 5. Dez 2004
- Die öffentliche Sphäre ist der Bereich außerhalb der Privatsphäre; der Bereich, wo jeder ohne weiteres hinkann. Das betrifft Straßen, Plätze und freie Natur, aber auch Restaurants, Hotellobbies, Amtsgebäude, Freizeitparks etc. --Skriptor ✉ 09:21, 5. Dez 2004 (CET)
Unbelegtes
"Eine Veröffentlichung von Bildern aus dem Privatleben einer Person ist seit dem Inkrafttreten einer EU-Richtlinie 2004 in jedem Fall (auch bei absoluten Personen der Zeitgeschichte) ohne deren Einwilligung verboten. Präzedenzfall hierfür war die Prinzessin Caroline von Monaco (siehe Caroline-Urteil)."
Was soll das für eine Richtlinie sein? Nachweis! Es handelt sich wohl um das Urteil des Eur. Gerichtshof für Menschenrechte und dessen Geltung ist in der Presse höchst umstritten. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass Journalisten nichts mehr aus dem Privatleben fotografisch berichten dürfen. Es wird dringend gebeten, die genauen Quellen solcher "Erkenntnisse" anzuführen. --Historiograf 21:34, 7. Jan 2005 (CET)
- Keine Ahnung... Den Caroline-Hinweis habe ich verbrochen, aber nicht selber geschrieben, sondern nur hierher kopiert, als ich den Artikel Caroline-Urteil aus Caroline von Monaco ausgelagert habe. Ob es da ne Richtlinie gab oder eben nur dieses Urteil, weiß ich nicht :-( --Langec ☎ 00:58, 8. Jan 2005 (CET)
- Kein Problem, Langec, siehe Änderung. -- Simplicius ☺ 01:15, 8. Jan 2005 (CET)
Nutzung für Werbezwecke
Dazu der BGH http://lexetius.com/2002,867 : Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG kann sich allerdings derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BGHZ 20, 345, 350 - [Paul Dahlke]; Senatsurteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 206/ 95 - NJW 1997, 1152 [Bob Dylan], m. w. N.). Wer also ein Foto aus der WP zu Werbezwecken gemäß der umfassenden Freiheit der GNU FDL verwendet, kann sich nicht auf das KUG berufen. Personenaufnahmen könnten also hier gänzlich unzulässig sein ... --Historiograf 02:04, 24. Feb 2005 (CET)
Keine manipulativen Veränderungen
Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl.BVerfGE 97, 125 <148 f.>; 97, 391 <403> ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050214_1bvr024004 Das spricht auch dafür, Personenbilder nicht unter eine freie Lizenz zu stellen, die Veränderungen ermöglicht. --Historiograf 01:12, 23. Mär 2005 (CET)
- Nur weil ich ein Bild unter GNU-FDL stelle, darf deshalb trotzdem nicht jeder alles damit machen. Er/Sie muß sich an die Gesetze halten. Und nicht das stellen unter GNU-FDL ist hier verboten, sondern Manipulationen ohne Absprache mit dem Abgelichteteten. Ich darf dir ja auch Streichhölzer verkaufen (und auch eine Bauanleitung für Streichhölzer ins Internet unter Gnu-FDL stellen), obwohl du damit ein Haus anstecken könntest.Tabacha 10:07, 23. Mär 2005 (CET)