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Gemeingefährlich

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Gemeingefährlich sind Umstände, Situationen oder Mittel die eine Gefahr nicht nur für einzelne bestimmte Personen sondern für die Gemeinschaft darstellen.


Der Begriff spielt als qualifizierendes Merkmal bei Mord eine Rolle. Ein Merkmal von Mord kann der Einsatz "gemeingefährlicher Mittel" sein.

Mittel sind dann gemeingefährlich, wenn der Täter sie im Einzelfall nicht sicher zu beherrschen vermag und sie geeignet sind, Leib und Leben mehrerer Menschen zu gefährden. Die Gefahr beschränkt sich also nicht nur auf eine Einzelperson, sondern wird auf eine eingegrenzte Allgemeinheit ausgeweitet. Beispiele sind u. a. der Einsatz von Sprengstoff, mehrere, unkontrollierte Schüsse aus einer Waffe oder Feuer in der Nähe einer Menschenmenge.

Auch das Werfen von Gegenständen von Autobahnbrücken gilt als gemeingefährlich, sodass dadurch verursache Tötungen von Autofahrern als Mord gewertet werden können.


Die Benutzung von Messern oder einzelne gezielte Schüsse sind zum Beispiel nicht gemeingefährlich, da der Täter die Wirkung auf eine einzelne bestimmte Personen beschränken kann.