Zum Inhalt springen

Anzahlung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Juli 2004 um 12:44 Uhr durch Fgrassmann (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Eine Anzahlung (früher: Angeld, Aufgeld, Handgeld, Haftgeld) wird beim Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Vertrages, z. B. beim Kauf eines Gegenstandes, als Gewähr für dessen Erfüllung gezahlt. Die Anzahlung gilt als Zeichen dafür, dass der Vertrag bindend abgeschlossen wurde. Vor allem bei Neukunden wird oft eine Anzahlung verlangt.