Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro
Hallo, der Artikel über den FC Ingolstadt 04 scheint größtenteils von der Homepage des Vereins zu stammen. Einige Stellen wurden zwar abgeändert, aber eine große Ähnlichkeit besteht nach wie vor, zum Beispiel der Absatz, der mit Seinen Bekanntheitsgrad hat der FC Ingolstadt 04 überregional ... beginnt. Ist das so in Ordnung?--Dem Zwickelbert sei Frau 09:10, 28. Okt. 2008 (CET)
- Trage den Artikel bitte bei den Versionslöschkandidaten ein. -- Chaddy - DÜP 08:03, 29. Okt. 2008 (CET)
Sehr geehrte Herren! Bitte helfen Sie mir, den von mir oben eingegebenen Text zu Hermann Aldinger bei Wikipedia unterzubringen und vor Eingriffen zu schützen. Hermann Aldinger war ein Onkel von mir und ist kinderlos gestorben. Ich fühle mich verpflichtet, die vielen Fehler in den bisherigen Beiträgen zu korrigieren: Er wurde nicht in Esslingen geboren, war nicht der Adju von Rommel und auch nicht der Großvater von Manfred Wörner. Es wurden zwei Personen gleichen namens, und beide Offiziere, von jemandem zusammengefügt. Fast alles falsch. Meine Quellen sind ein dicker Personalordner beim Militärarchiv, aus dem mir Kopien zum Lebenslauf zugeschickt worden sind, und einige Unterlagen, die ich aus dem Nachlaß über seine zweite Frau Ruth bekommen habe. Ich habe Philosophie studiert (mit deutscher Philologie und neuere deutsche Literaturwissenschaft als Nebenfächern) und bin es gewöhnt, sorgfältig zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Bechmann(Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Bechmann, Friedrich (Diskussion • Beiträge) 17:48, 28. Okt. 2008 (CET))
"Anonyme" Fotos
Ich habe vor kurzem einen Fotografen um ein paar Fotos für die Wikipedia bzw. Commons gebeten. Er war auch grundsätzlich einverstanden, besteht allerdings (warum auch immer, ich weiß es nicht) darauf, "anonym" zu bleiben. Das heißt, sein (wirklicher) Name soll nicht auf der Bildbeschreibungsseite aufscheinen.
Soweit ich das beurteilen kann, schließt das sämtliche freie Lizenzen aus (die ja verlangen, dass der Urheber immer genannt wird, und folglich irgendwie aus der Beschreibung ersichtlich sein muss). Ich frage mich, ob man das aber nicht trotzdem irgendwie hinbiegen kann.
Kann man sich nicht evtl. den Namen bei Public-Domain-Bildern sparen? Z.B. so:
- Ich lade die Bilder hoch, ohne den Urheber in der Beschreibung anzugeben
- Urheber bestätigt mit seinem Klarnamen per OTRS-Mail an Wikimedia die Freigabe in den PD. So würde nur die WMF den Namen kennen.
Ansonsten fällt mir nur ein, dass er sich selber anmeldet, die Fotos hochlädt und unter seinem Benutzernamen freigibt.
Hat wer noch andere Ideen/Vorschläge/Anregungen/Infos dazu? --Berntie 18:22, 28. Okt. 2008 (CET)
- Die OTRS-Idee ist einfach und im Prinzip bei einem Teil von Texten und Bildern bereits gang und gäbe. Müßte sop gehen. -jkb- (cs.source) 18:48, 28. Okt. 2008 (CET)
- (Bearbeitungskonflikt) Am Einfachsten ist es vermutlich, den Urheber die Bilder selbst unter einem eigenen Account hochladen zu lassen. Allderdings ist m.E. auch der von dir beschriebene Weg mit dem OTRS gangbar, wenn auch komplizierter. Dritte Möglichkeit fällt mir keine ein. Ich würde aber sicherheitshalber noch eine zweite Meinung abwarten. -- Lychee 18:50, 28. Okt. 2008 (CET)
- Berntie, der Urheber kann in der von ihm gewünschten Weise genannt werden, auch gar nicht oder als Anonymus. Trotzdem müssen wir natürlich irgendwie sicherstellen können, dass er mit der Veröffentlichung in der Form einverstanden ist. Vorschlag: Er soll (mit Klarnamen) eine Genehmigung an permissions-de@wikimedia.org schicken, in der er das Bild unter einer freien Lizenz (oder als „bild-frei“) freigibt und dazuschreibt, dass er nicht genannt bzw. wie er genannt werden will. —Pill (Kontakt) 13:20, 1. Nov. 2008 (CET)
Kompatibilität von GFDL und cc-by-sa
Anscheinend ist es nur noch eine Frage von wenigen Wochen, bis die neue GFDL erscheint, die dann kompatibel mit der Creative Commens-Lizenz "Share Alike" ist. Dies wird wie beabsichtigt dazu führen, dass Wikipedia-Artikel sehr viel einfacher von Dritten genutzt werden können. In einigen Blogs wird diskutiert, dass diese Kompatibilität dazu führen wird, dass massiv Wikipedia-Artikel nach Knol kopiert werden, da Artikel in Google-Knol mit Google-Adsense-Werbung versehen sind. Wird es tatsächlich so einfach möglich sein, die Knols zu kopieren, oder erlauben die Knol Terms of Service dies nicht? -- Schwarze Feder talk discr 20:29, 28. Okt. 2008 (CET)
- Die Frage lässt sich mE in dieser Form nicht einfach beantworten. Das Ziel der neuen Lizenz soll offenbar sein, eine (kommerzielle) Weiternutzung zu erleichtern. Es lässt sich aber nicht abschätzen, ob Google Knol deswegen vor hat, Artikel aus der Wikipedia zu übernehmen, ich halte das eher für unwahrscheinlich. Wenn dies auf eine lizenzkonforme Weise geschieht, dann ist daran rechtlich nichts auszusetzen. Die Weiternutzung von Knols ist ein anderes Thema, laut amerikanischer Wikipedia (en:Knol) sollen Knol-Autoren zwischen mehreren Lizenzen wählen können, darunter auch solchen, die eine kommerzielle Weiternutzung verbieten. --El Cazangero 22:40, 28. Okt. 2008 (CET)
- GFDL und CC sind inkompatibel. Ich frage mich, mit welcher Begründung und Rechtsgrundlage diese nachträgliche Lizenzänderung durchgeführt werden soll. Schricker S. 1189 (41) ist es auf jeden Fall nicht und einen anderen Grund kann ich beim besten Willen nach DACH-Recht nicht erkennen. --RalfR → Berlin09 23:58, 28. Okt. 2008 (CET)
- Ich versuche gerade Klarheit über die Frage zu erhalten, daher stelle ich sie an verschiedenen Orten und bekomme jedesmal unterschiedliche Antworten. El Cazangero, ich frage auch deshalb nach, weil Google-Knol gerade eben auch die Share-Alike-Lizensierung erlaubt hat - kurz bevor GFDL und CC-by-SA kompatibel werden sollen. Da es ja schon vor der Möglichkeit der cc-by-sa-Lizensierung ein massives Rüberkopieren von Wikipedia nach Knol gegeben hat, werden die Neulizensierungen aus dem tropfenden Wasserhahn eventuell einen Wasserfall machen, unabhängig von der Rechtslage. Mich interessiert natürlich trotzdem die Legalität eines Rüberkopierens.
- Ralf, ich weiß leider nicht, was bei Schricker S. 1189 (41) steht. Ich kenne nur das, was unter Punkt 10 bei der GFDL aufgelistet wird [1]. -- Schwarze Feder talk discr 02:23, 29. Okt. 2008 (CET)
- Tja, das was du verlinkt hat ist ja die GFDL 1.2 only, nicht die 1.2 plus ;) Aber wir schweifen ab. Was wir seit einem Jahr prophezeihen, wird nun langsam einer breiteren Masse augenfällig. Im Schricker wird erläutert, unter welchen Bedingungen man von einer unbefristet gegebenen Genehmigung zurücktreten kann. --RalfR → Berlin09 12:35, 29. Okt. 2008 (CET)
- Naja, wenn Knol CC-by-sa erlaubt und die GFDL kompatibel zur CC-by-sa wird, dann können Wikipedia-Artikel wohl zu Knol exportiert werden. Wie genau die das rechtlich anstellen wollen, interessiert mich aber auch. Trotz Punkt 10 sind das immer noch zwei verschiedene Lizenzen. Die einzige Möglichkeit ist im Grunde, dass beide Lizenzen exakt identisch gestaltet werden... -- Chaddy - DÜP 07:53, 29. Okt. 2008 (CET)
- Die AGB von knol verhindern recht effektiv das lizenzgemäße Nachnutzen von CC-by-sa- und GFDL-Inhalten, mittels Nachnutzung bei Knol, da man nur solche Inhalte nach Knol hochladen darf, für die man ein Zweitlizenz, namentlich: By submitting, posting or displaying content as an Author, Co-Author, Collaborator, Commenter, Reviewer, or User on or through the Service, you grant to Google a non‑exclusive, perpetual, worldwide and royalty-free right and license to (i) use, copy, distribute, transmit, modify, create derivative works based on, publicly perform (including but not limited to by digital audio transmission), and publicly display the content through Google services; . (Quelle Knol Terms of Service § 8) erteilen kann. Und diese ist leider/gott-sei-Dank (unzutreffendes bitte streichen) weder cc-by-sa noch GFDL kompatibel. Lädt man doch fremde GFDL/CC-by-sa-Inhalte auf Knol, verstößt der Hochlader gegen die Lizenzen und die auflösende Bedingung des Lizenzverstoßes löst im Verhältnis zu ihm die GFDL/CC-by-sa. Die Nachnutzung von GFDL/Cc-by-sa ist also auf knol zur Zeit unmöglich. Andersrum aber nicht. sугсго 09:18, 29. Okt. 2008 (CET)
- Danke für die Info, Syrcro. Den Begriff Nachnutzung kannte ich bislang noch nicht. Ich hatte die Passage so verstanden, dass es lediglich um eine technische Frage geht, dass also Google berechtigt wird im Rahmen der Zurverfügungstellung der Dienstleistung, bspw. die Inhalte auf ihren Servern zu speichern entsprechend den allgemeinen Google Terms of Trade, die auch für Blogs etc gelten (Punkt 5). Und ich dachte, dass so etwas mit der GFDL möglich ist, da ja auch die Wikimedia-Foundation die Texte auf Festplatten speichert. -- Schwarze Feder talk discr 17:31, 29. Okt. 2008 (CET)
- Die AGB von knol verhindern recht effektiv das lizenzgemäße Nachnutzen von CC-by-sa- und GFDL-Inhalten, mittels Nachnutzung bei Knol, da man nur solche Inhalte nach Knol hochladen darf, für die man ein Zweitlizenz, namentlich: By submitting, posting or displaying content as an Author, Co-Author, Collaborator, Commenter, Reviewer, or User on or through the Service, you grant to Google a non‑exclusive, perpetual, worldwide and royalty-free right and license to (i) use, copy, distribute, transmit, modify, create derivative works based on, publicly perform (including but not limited to by digital audio transmission), and publicly display the content through Google services; . (Quelle Knol Terms of Service § 8) erteilen kann. Und diese ist leider/gott-sei-Dank (unzutreffendes bitte streichen) weder cc-by-sa noch GFDL kompatibel. Lädt man doch fremde GFDL/CC-by-sa-Inhalte auf Knol, verstößt der Hochlader gegen die Lizenzen und die auflösende Bedingung des Lizenzverstoßes löst im Verhältnis zu ihm die GFDL/CC-by-sa. Die Nachnutzung von GFDL/Cc-by-sa ist also auf knol zur Zeit unmöglich. Andersrum aber nicht. sугсго 09:18, 29. Okt. 2008 (CET)
- GFDL und CC sind inkompatibel. Ich frage mich, mit welcher Begründung und Rechtsgrundlage diese nachträgliche Lizenzänderung durchgeführt werden soll. Schricker S. 1189 (41) ist es auf jeden Fall nicht und einen anderen Grund kann ich beim besten Willen nach DACH-Recht nicht erkennen. --RalfR → Berlin09 23:58, 28. Okt. 2008 (CET)
Last.fm Künstlerbeschreibung
Hallo Wikipedianer, mir ist grad aufgefallen, dass in (wahrscheinlich vielen) Künstlerbeschreibungen von last.fm einfach die Artikel aus der Wikipedia kopiert wurden. Als Beispiel nenne ich mal Rob Dougan -> [2] und Fall Out Boy -> [3]. Die GNU FDL wird weder genannt, noch befindet sich ein "Exemplar" auf der Domäne; von der Nennung der Autoren mal ganz zu schweigen... Handelt es sich dabei nicht um eine URV? Danke für die Klärung --85.181.36.135 19:53, 29. Okt. 2008 (CET)
- ja, ist eine URV. siehe auch die laaaaaaange liste unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. --JD {æ} 22:34, 29. Okt. 2008 (CET)
Foto von einem Modell in Wikimedia

Hallo, ich habe ein Foto von einem Stadtormodell in Wikimedia entdeckt. Ich habe das Modell entwickelt und erstellt. Habe ich das recht genannt zu werden? (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.143.218.77 (Diskussion • Beiträge) 20:16, 29. Okt. 2008 (CET))
- Das kommt darauf an, ob das Modell selbst Schöpfungshöhe aufweist. Um welches Bild handelt es sich? Beim nebenstehenden verneinen die Autoren selbst die Schöpfungshöhe. Unabhängig davon, ob die Autorenangabe zwingend erforderlich ist, empfinde ich als eine Geste der Achtung fremder Arbeit, wenn man den Namen auf Wunsch auch dann nennt, wenn das aus rein rechtlicher Sicht nicht erforderlich ist. --RalfR → Berlin09 21:01, 29. Okt. 2008 (CET)
Hallo Ralf, danke für deine Antwort. Es handelt sich um das Modell des Peterstor in Kempen. Ich habe den Fotografen angeschrieben und mein Name ist jetzt eingetragen. (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.143.218.77 (Diskussion • Beiträge) 21:23, 29. Okt. 2008 (CET))
- Ich kann das Bild zwar nicht finden, aber wenn du jetzt genannt bist, ist ja alles in ordnung :) --RalfR → Berlin09 23:30, 29. Okt. 2008 (CET)
Suchbebriff bei Google war: Peterstor Kempen. An erster Stelle erscheint commons.Wikimedia. (Architecture models) (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.143.218.77 (Diskussion • Beiträge) 5:52, 30. Okt. 2008 (CET))
öffentlich ?
Ist eine Gartenanlage auf einem Firmengrundstück, die täglich zu bestimmten Zeiten von jedermann kostenlos besucht werden darf, als öffentlich im Sinne der Panoramafreiheit des Fotografierens zu sehen ? Fotografierverbotsschilder existieren nicht. Zusatzfrage: wenn ich eine Blume fotografiere und nur die Blume veröffentliche, kann da überhaupt jemand ein Veto einlegen ? --Anghy 21:45, 29. Okt. 2008 (CET)
- Bilder einer Blume sind von der Frage der Panoramafreiheit nicht betroffen, da die Blume kein Werk menschlicher Kreativität ist. Mach einfach. --h-stt !? 22:26, 29. Okt. 2008 (CET)
- Das fällt wohl nicht unter die Panoramafreiheit, Bahnhöfe fallen z.B. AFAIK auch nicht darunter und die sind nicht weniger öffentlich zugänglich als du das hier beschreibst. Zur Zusatzfrage: Eine Blume einzeln ist nicht schützbar, weil hier ja niemand schöpferisch eingegriffen hat. Was anderes ist es, wenn du eine Komposition oder ein anderes Blumenkunstwerk (z.B. als Figur geschnittener Busch o.ä.) fotographierst. Das könnte geschützt sein. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:29, 29. Okt. 2008 (CET)
- Zur Verdeutlichung des bereits Gesagten: Bei der Panoramafreiheit geht es darum, dass man Objekte, die eigentlich urheberrechtlich geschützt wären (z.B. Gebäude von Architekten, die noch keine 70 Jahre tot sind) von öffentlichem Grund aus trotzdem frei fotografieren und diese Fotografien (mit gewissen Einschränkungen, aber lassen wir das mal weg) frei verwenden darf. Bei urheberrechtlich nicht geschützten Objekten (wie Blumen, Tieren, mittelalterlichen Kathedralen etc.) spielt die Panoramafreiheit keine Rolle, weil sie - unabhängig vom Standort des Fotografen - eh frei sind. Gestumblindi 22:58, 29. Okt. 2008 (CET)
- Ist die Gestaltung eines Gartens, die Art, wie Bäume und Blumen optisch aufeinander abgestimmt sind (oder die Pflanzenzusammensetzung eines Beetes), als Kunstwerk im Sinne des Urheberrechts zu sehen ? ---Anghy 23:02, 29. Okt. 2008 (CET)
- Wir reden hier aber bitte von Gartengestaltung nur dann, wenn Schöpfungshöhe vergleichbar mit den Gärten von Sanssouci vorliegt? --RalfR → Berlin09 23:27, 29. Okt. 2008 (CET)
- Die aber wiederum aufgrund ihres Alters schon wieder nicht mehr geschützt sind. -- Chaddy - DÜP 23:36, 29. Okt. 2008 (CET)
- Das ist als Vergleichsmodell gemeint, denn nicht jede wilde Anpflanzung in einem Garten besitzt Schöpfungshöhe. Sanssouci besitzt SH, die ist aber abgelaufen - es soll als Muster gelten. --RalfR → Berlin09 23:43, 29. Okt. 2008 (CET)
- Die aber wiederum aufgrund ihres Alters schon wieder nicht mehr geschützt sind. -- Chaddy - DÜP 23:36, 29. Okt. 2008 (CET)
- Wir reden hier aber bitte von Gartengestaltung nur dann, wenn Schöpfungshöhe vergleichbar mit den Gärten von Sanssouci vorliegt? --RalfR → Berlin09 23:27, 29. Okt. 2008 (CET)
- Ist die Gestaltung eines Gartens, die Art, wie Bäume und Blumen optisch aufeinander abgestimmt sind (oder die Pflanzenzusammensetzung eines Beetes), als Kunstwerk im Sinne des Urheberrechts zu sehen ? ---Anghy 23:02, 29. Okt. 2008 (CET)
Um zur Ursprungsfrage zurückzukommen: In einem künstlerisch höchst schöpferischen Garten kannst du eine Blume fotografieren und auch hier hochladen. Die Pflanze allein hat weder ein Recht am eigenen Bild noch besitzt der Inhaber der Pflanze ein Recht am Bild der eigenen Sache. Erst wenn die Pflanze (die Blume oder so) Teil eines Gesamtkunstwerks ist und als solches nicht mehr nur ein biologisches Objekt sondern ein Kunstbestandteil ist, müssen fremde Rechte beachtet werden. Also die Heckenrose, die als Bestandteil der Hecke, die wiederum Kunstobjekt im Park ist..... - alles Einzelfallentscheidungen. --RalfR → Berlin09 23:49, 29. Okt. 2008 (CET)
- Danke Euch für die Infos !! --Anghy 18:23, 30. Okt. 2008 (CET)
Das Projekt finde ich gut, ist es aber urheberrechtlich nicht ein wenig bedenklich, wenn über Wikipedia als Plattform kostenfrei Artikel von so renommierten Verlagen wie Elsevier, Blackwell & Co. angeboten werden? Kann ich in irgendeiner Art und Weise belangt werden, wenn ich dort meine Hilfe anbiete? Gruß --César 00:14, 30. Okt. 2008 (CET)
Solche Bedenkenträger liebe ich. Hauptsache miesmachen und Paranoia schieben. Zu solchen Leuten wie dir kann man nur sagen: LASS ES EINFACH, dann passiert dir nichts, danke. Die Artikel werden nicht angeboten, es liegt also kein Verbreitungsakt vor. Zu wissenschaftlichen Zwecken ermöglicht § 53 UrhG Kopien unentgeltlich auch von Dritten anfertigen zu lassen; ergänzend kommt hinzu, dass bei persönlicher Verbundenheit jederzeit eine Weitergabe möglich ist. Es gab bisher keine Probleme, und ich rechne auch in Zukunft nicht damit, denn irgendeinen nennenswerten Umfang hat diese Nachbarschaftshilfe nicht erreicht --Historiograf 02:57, 30. Okt. 2008 (CET)
- Danke, Historiograf. Die Freude ist ganz auf meiner Seite. Wenn man täglich solche Plattformen (ScienceDirect, JSTOR & Co.) benutzt, geht man einfach sensibler an solche Dinge heran. Und wenn die Datenbankhersteller ihre Nutzungsbedingungen und Hinweise so penetrant präsentieren, wie es beispielsweise das SZ LibraryNet macht, sind bei so einer Initiative wie der Bibliotheksrecherche einfach meine Zweifel geweckt. Und bei der Anfrage ging es natürlich nicht nur um meine Haut, sondern auch um mögliche rechtliche Konsequenzen für Projekt und Betreiber, sollte denn irgendwann mal ein großer Verlag auf die Seite aufmerksam werden. Kann jemand der hier tätigen Kollegen Historiografs Ausführungen bestätigen? Nichts für ungut, --César 13:27, 30. Okt. 2008 (CET)
Nutzungsbedingungen von Datenbanken sind unwirksam, wenn sie der AGB-Inhaltskontrolle nicht standhalten oder gegen § 87e UrhG verstoßen --Historiograf 17:35, 30. Okt. 2008 (CET)
Urheberrecht bei Ansichtskarten
Hallo gelten bei Ansichtskarten die selben Urheberrechte wie bei sonstigen Bildern bzgl. einer etwaigen Veröffentlichung - siehe Wikipedia:Bildrechte oder gibt es bei Ansichtskarten Besonderheiten zu beachten? Danke schon mal für Eure Antworten! --PS - Der schläfrige Bär! 18:40, 30. Okt. 2008 (CET)
Es gelten die gleichen Regeln. Bei Ansichtskarten, die erwiesenermaßen vor 1923 gedruckt wurden, kann eine Anwendung der 1923-Regel in Betracht kommen, wenn kein Fotograf angegeben ist bzw. dieser nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist --Historiograf 18:43, 30. Okt. 2008 (CET)
- Vom Urheberrecht unterscheiden sich Ansichtskarten nicht von anderen Bildern. Das, was Histo hier meint, ist, dass Ansichtskarten sich sehr gut mit unserer Regelung behalten lassen, die besagt, dass wir vor 1923 veröffentlichte Bilder als gemeinfrei ansehen. Ansichtskarten haben oft einen Poststempel, mit dem man das Datum, an dem die Karte geschickt wurde, gut beweisen kann. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:40, 30. Okt. 2008 (CET)
- "dass wir vor 1923 veröffentlichte Bilder als gemeinfrei ansehen" - wohlgemerkt: nur dann, wenn wir den Namen des Urhebers auch nach gründlicher Recherche nicht feststellen konnten. Wenn wir wissen, wer der Urheber ist, kommt es auch bei vor 1923 veröffentlichten Bildern wie üblich darauf an, ob er seit 70 Jahren verstorben ist. 1923 wurde gewählt, weil vor 1923 Veröffentlichtes in den USA PD ist. Siehe Vorlage:Bild-PD-alt-1923. Gestumblindi 21:51, 30. Okt. 2008 (CET)
- Bildrechte an sich sind mir schon klar, nur hatte ich bei Post- bzw. Ansichtskarten noch bedenken bzgl. etwaiger Verlagsrechte oder ähnlichen. --PS - Der schläfrige Bär! 00:14, 31. Okt. 2008 (CET)
- Warum sollten Verlage mehr Recht haben als die eigentlichen Urheber? (Abgesehen, davon dass sie Rechte oder auch vermeintliche rechte mit mehr Nachdruck durchsetzen).--Nichtohne 15:16, 31. Okt. 2008 (CET)
- Bildrechte an sich sind mir schon klar, nur hatte ich bei Post- bzw. Ansichtskarten noch bedenken bzgl. etwaiger Verlagsrechte oder ähnlichen. --PS - Der schläfrige Bär! 00:14, 31. Okt. 2008 (CET)
Die Schutzfristen des Urheberrechts richten sich nach dem Todesjahr des Urhebers, längere Rechte haben Verlage nicht. Gestumblidi führt in die Irre: Unsere n-100-Regel gilt auch dann, wenn wir den Namen kennen, aber nicht mit zumutbarem Aufwand das Todesdatum feststellen können --Historiograf 17:39, 31. Okt. 2008 (CET)
- Diese Korrektur akzeptiere ich gerne. Muss dann auch der Text von Vorlage:Bild-PD-alt-1923 geändert werden? Dort ist nämlich ausdrücklich vom Namen des Urhebers die Rede, nicht vom Todesdatum, und darauf hatte ich mich in meiner Antwort gestützt:
Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass * das Bild vor 1923 veröffentlicht wurde und * der Name des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
Fragen könnte man sich noch, wieviel Aufwand zumutbar ist. Gestumblindi 20:08, 1. Nov. 2008 (CET)
Ja der Text der Vorlage sollte geändert werden --FrobenChristoph 05:02, 2. Nov. 2008 (CET)
Komponisten
Kann ein lebender Komponist die Aufführung seiner verlegten Werke in einer ihm nicht genehmen Besetzung verweigern bzw. auf diese Einfluss nehmen? Gibt das dt. Urheberrecht dazu etwas her? Vielen Dank im Voraus! --217.94.37.97 01:17, 31. Okt. 2008 (CET)
- Was hat diese Frage mit Wikipedia zu tun?--Nichtohne 11:38, 31. Okt. 2008 (CET)
- Wende dich bitte an einen Anwalt deines Vertrauens. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten. jodo 12:24, 31. Okt. 2008 (CET)
- Ich (kein Komponist, nur Hörer) finde die Frage schon sehr interessant; eine allfällige Antwort sollte in den Artikel einfließen - vielleicht verschieben wir die Frage mal auf die Auskunft? BerlinerSchule 14:48, 31. Okt. 2008 (CET)
Aufführungsrecht kann etwas Erweiterung vertragen. Wenn der Urheber das Aufführungsrecht nicht selbst wahrnimmt, kann er nur dann Einfluss nehmen, wenn die Besetzung eine Entstellung wäre, die sein Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt. Nimmt er es selbst wahr, ist er frei darin, vertraglich die Besetzung zu regeln. --Historiograf 17:46, 31. Okt. 2008 (CET)
Offizielles Nazifoto
Gilt ein offizielles Nazifoto als amtliches Werk? Konkret geht es hier um das untere Bild bei Item 4819. --Constructor 03:00, 31. Okt. 2008 (CET)
- Gegenfrage:Gelten offizielle BRD Photos als amtliche Werke?--Nichtohne 12:36, 31. Okt. 2008 (CET)
- Weiß ich nicht, ich kenne mich nicht aus. --Constructor 14:19, 31. Okt. 2008 (CET)
- Was bitte ist "ein offizielles Nazifoto"? Und wie kann überhaupt das Photo einer Person ein amtliches Werk sein? BerlinerSchule 14:33, 31. Okt. 2008 (CET)
- Erste Frage: Weiß ich nicht. Zweite Frage: Ist das nicht auch ein amtliches Werk? --Constructor 14:49, 31. Okt. 2008 (CET)
- Das ist ein anderer Fall. Die USA haben im Gegensatz zu Deutschland Regelungen für dienstlich geschossene Photos. Siehe auch den Wolf weiter oben.--Nichtohne 15:13, 31. Okt. 2008 (CET)
- Erste Frage: Weiß ich nicht. Zweite Frage: Ist das nicht auch ein amtliches Werk? --Constructor 14:49, 31. Okt. 2008 (CET)
- Was bitte ist "ein offizielles Nazifoto"? Und wie kann überhaupt das Photo einer Person ein amtliches Werk sein? BerlinerSchule 14:33, 31. Okt. 2008 (CET)
Ist wohl kein amtliches Werk. Amtliches Werk sagt uns, dass es dort hauptsächlich um Gesetze, Urteile etc. geht. Fotografien sind in der Regel keine amtlichen Werke. Außerdem ist hier die Quelle gar nicht deutlich genug angegeben, um das Foto hier als amtliches Werk zu behalten. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:59, 31. Okt. 2008 (CET)
- Ok, vielen Dank! Quelle könnte ich nachfragen, aber wenns von vornherein keines sein kann, lass ich das. Für mich hiermit erledigt. --Constructor 16:07, 31. Okt. 2008 (CET)
Ist das "Veranstaltungstippswiki" My-happening.com dual lizensierst?
Hallo Wikipedia:Urheberrechtsfrage, ich habe ein wiki "ins Leben gerufen". Es heißt "my-happening.com" und versucht Veranstaltungstipps in benachbarten Regionen zu veröffentlichen. Über GFDL hatte ich mir keine Gedanken gemacht. Wikivoyage (Reiseführer) lehnt GFDL ab. Jetzt versuche ich zu retten, was zu retten ist und das Wiki doppelt zu lizens(z)ieren. Könnte bitte jemand das wiki anschauen, ob ich das richtig gemacht habe? Veranstaltungstipps sind vermutlich gemeinfrei, aber wenn jemand mehr Text (Beschreibung) zur Veranstaltung hinzufügt, dann wahrscheinlich doch nicht mehr. Also nochmal, die Frage, ob das wiki nun dual lizensiert ist bzw. falls nicht, ob sich bitte jemand "opfern" würde und das am wiki richtig macht. gruß j--Uptojoe 17:58, 31. Okt. 2008 (CET)
- Da bist du hier falsch. Hier geht es nur um Urheberrechtsfragen bzgl. der Wikipedia. -- Chaddy - DÜP 19:27, 31. Okt. 2008 (CET)
Wo WP-Prozesse und UR-Fragen geklärt werden
Anläßlich eines Disputs zum Zusammenführen von Artikeln interessiert mich, wo geklärt wird, welche Bearbeitungsprozesse und -Regeln in der WP sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben. - Die Diskussionsseite eines Hilfe-Artikels (wie hier) scheint mir dafür irgendwie nicht der ideale Ort. --Bernd vdB 18:52, 31. Okt. 2008 (CET)
Nirgends --134.130.68.200 23:10, 31. Okt. 2008 (CET)
SH Notinsel-Logo
Eure Meinung zur Abschätzung der Schöpfungshöhe ist mal wieder gefragt: Es geht um das Logo der Notinsel. Sind die Figuren schon comichaft genug, auch wenn sie aus sehr einfachen Formen zusammengesetzt sind? Es bedankt sich --Connum 19:15, 31. Okt. 2008 (CET)
- Keine Schöpfungshöhe. Kein Überragen der Standartgestaltung, da nur aus elementarsten Formen zusammengesetzt. Viele Grüße jodo 19:18, 31. Okt. 2008 (CET)
- Danke! --Connum 19:22, 31. Okt. 2008 (CET)
Im Zeifel keine SH, ist das so schwer zu kapieren? --134.130.68.200 23:11, 31. Okt. 2008 (CET)
- Histo, ich weiß nicht, was du damit bezwecken willst... Es kann nicht jeder deine Meinung kennen, ist das so schwer zu kapieren? -- Chaddy - DÜP 00:59, 1. Nov. 2008 (CET)
- Ist es so schwer zu kapieren, dass du (wer auch immer du bist) solche Fragen ignorieren sollst? jodo 01:18, 1. Nov. 2008 (CET)
- Auch wenn Du es 100 mal wiederholst, hilft das dem Durchschnittsnutzer nicht bei der Beurteilung des Einzelfalls weiter. Aber zumindest konnte der Herr sein bekannt unfreundliches Rumgeschreie zeigenn. sугсго 18:24, 1. Nov. 2008 (CET)
IMDb
Ist es urheberrechtlich und nach Datenbankherstellerrecht zulässig, Lebensdaten aus der Internet Movie Database für einen Abgleich mit der Wikipedia zu verwenden? Laut Lizenz wäre dafür eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Projektseite dazu: Benutzer:APPER/IMDb --08-15 23:54, 31. Okt. 2008 (CET)
- Fakten sind nicht schützbar. Da können die schreiben was sie wollen. Bobo11 00:01, 1. Nov. 2008 (CET)
- Unter der Prämisse habe ich das ganze auch laufen lassen. Die einzelnen Geburtsdaten stehen meiner Meinung nach auf keinen Fall unter irgendeinem Schutz. Höchstens also die Zusammenstellung. Ich greife aber gar nicht auf die Zusammenstellung zu, sondern teste nur einzelne (nämliche die aus der Wikipedia). Bin trotzdem auf weitere Meinungen und Hinweise gespannt, bin ja kein Urheberrechtsexperte. --APPER\☺☹ 03:44, 1. Nov. 2008 (CET)
- Der Datenabgleich ist vollkommen problemlos. Diese Angaben sind nicht schutzfähig. --RalfR → Berlin09 11:02, 1. Nov. 2008 (CET)
- Der erste Satz stimmt, der zweite auch, aber in Bezug auf die Frage absoluter Blödsinn. Beim Datenbankschutz sind nicht die Daten, sondern die Datenbank geschützt. Ein Datenbankwerk wird es wohl nicht sein, aber der Schutz des UrhG für NichtWerk-Datenbanken ist ja auch nicht ohne. sугсго 11:08, 1. Nov. 2008 (CET) PS: Die Art und Weise der Aufbereitung auf einer Seite, die unter der GFDL steht könnte allerdings problematisch sein, da nach und nach doch große Teile der Datenbank der imdb durchs Wiki gelangen, mach es besser auf einer Seite ohne oparke Versionsgeschichte und GFDL oder frag die imdb einfach, die freuen sich sicher über einen externen Abgleich.
- Ich würde keine Anfrage an die ImDB stellen, schon alleine deshalb nicht, weil es Mühe, Zeit und Arbeit kostet, die rechtlich gesehen weder erforderlich noch notwendig ist. Die ausgelesenen Geburtsdaten in der ImDB sind wie schon von Ralf und Bobo11 gesagt wurden ist, nicht schützbar. Selbst eine Datenbank wäre nur dann schützbar, wenn wir sie am Stück nehmen und hier in Wikipedia einarbeiten und verwenden würden. Das ist bei APPERS Abgleich-Tool jedoch nicht der Fall, da er ähnlich wie jeder Nutzer der als Leser auf die IMDB zugreift, nur die Geburtsdaten ausliest und mit den Angaben der PD in Wikipedia vergleicht. Ob dies nun für einen Artikel geschieht oder wie Apper es macht, mit mehreren hundert, spielt dabei keine Rolle. Die ImDB hat keinerlei Rechte, dies zu unterbinden. Zudem sollte die ImDB selbst erstmal im eigenen Garten aufräumen, immer wieder finde ich urheberrechtlich problematische Bilder dort, ohne Quell- und Autorenhinweis. Aber das ist eine andere Sache. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 19:33, 1. Nov. 2008 (CET)
- Zum Monopolrecht des §§ 87 a ff. UrhG (dem Datenbankleistungsschutzrecht genannt Schutz des Datenbankherstellers) braucht man keine geschützen Daten und kein Datenbankwerk, sondern aus Gründen der Lobbyarbeit der großen Datenbankinhaber nur drei Dinge: Eine Datenbank, eine wesentliche Investition in diese und einen wesentlichen Teil derselben. (Wesentlich ist der Teil zumindest dann, wenn für ihn eine wesentliche Investition aufgewendet wurde). Der Datenbankschutz schützt eben gerade auch die Zusammenstellung des Unschützbaren. sугсго 08:03, 2. Nov. 2008 (CET)
- Ich würde keine Anfrage an die ImDB stellen, schon alleine deshalb nicht, weil es Mühe, Zeit und Arbeit kostet, die rechtlich gesehen weder erforderlich noch notwendig ist. Die ausgelesenen Geburtsdaten in der ImDB sind wie schon von Ralf und Bobo11 gesagt wurden ist, nicht schützbar. Selbst eine Datenbank wäre nur dann schützbar, wenn wir sie am Stück nehmen und hier in Wikipedia einarbeiten und verwenden würden. Das ist bei APPERS Abgleich-Tool jedoch nicht der Fall, da er ähnlich wie jeder Nutzer der als Leser auf die IMDB zugreift, nur die Geburtsdaten ausliest und mit den Angaben der PD in Wikipedia vergleicht. Ob dies nun für einen Artikel geschieht oder wie Apper es macht, mit mehreren hundert, spielt dabei keine Rolle. Die ImDB hat keinerlei Rechte, dies zu unterbinden. Zudem sollte die ImDB selbst erstmal im eigenen Garten aufräumen, immer wieder finde ich urheberrechtlich problematische Bilder dort, ohne Quell- und Autorenhinweis. Aber das ist eine andere Sache. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 19:33, 1. Nov. 2008 (CET)
- Der erste Satz stimmt, der zweite auch, aber in Bezug auf die Frage absoluter Blödsinn. Beim Datenbankschutz sind nicht die Daten, sondern die Datenbank geschützt. Ein Datenbankwerk wird es wohl nicht sein, aber der Schutz des UrhG für NichtWerk-Datenbanken ist ja auch nicht ohne. sугсго 11:08, 1. Nov. 2008 (CET) PS: Die Art und Weise der Aufbereitung auf einer Seite, die unter der GFDL steht könnte allerdings problematisch sein, da nach und nach doch große Teile der Datenbank der imdb durchs Wiki gelangen, mach es besser auf einer Seite ohne oparke Versionsgeschichte und GFDL oder frag die imdb einfach, die freuen sich sicher über einen externen Abgleich.
- Der Datenabgleich ist vollkommen problemlos. Diese Angaben sind nicht schutzfähig. --RalfR → Berlin09 11:02, 1. Nov. 2008 (CET)
- Unter der Prämisse habe ich das ganze auch laufen lassen. Die einzelnen Geburtsdaten stehen meiner Meinung nach auf keinen Fall unter irgendeinem Schutz. Höchstens also die Zusammenstellung. Ich greife aber gar nicht auf die Zusammenstellung zu, sondern teste nur einzelne (nämliche die aus der Wikipedia). Bin trotzdem auf weitere Meinungen und Hinweise gespannt, bin ja kein Urheberrechtsexperte. --APPER\☺☹ 03:44, 1. Nov. 2008 (CET)
Verständnisfrage an Syrcro: "mach es besser auf einer Seite ohne oparke Versionsgeschichte und GFDL" - ich nehme an, dass "oparke" opake heissen sollte, aber was versteht man unter einer "opaken Versionsgeschichte"? Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um den Gegensatz einer "transparenten Versionsgeschichte" handelt - und würde das so interpretieren, dass eine Versionsgeschichte "opak" ist, wenn man sich die einzelnen Versionen darin nicht ansehen kann? Du empfiehlst APPER also, sein Projekt auf einer Seite zu machen, die nicht unter die GFDL gestellt wird und die keine "opake Versionsgeschichte" hat, d.h. die Versionsgeschichte soll transparent sein? Das scheint mir bei Benutzer:APPER/IMDb allerdings bereits der Fall zu sein. Oder gar keine Versionsgeschichte? Kann man hier eine Seite ohne Versionsgeschichte pflegen? Gestumblindi 19:41, 1. Nov. 2008 (CET)
- Das ist ein Umstellungsfehler ich habe opak (mit R zuviel) zuerst angeraten, dann aber den Satz invertiert, ohne das Wort zu änderen. Durch die Einstellung immer weiterer Brocken der DB der Imdb kommt man wegen der GFDL und der Einsehbarkeit der Versionsgeschichte irgendwann zu einer sehr weitgehenden Kopie von der Vier-Datenzuordnungstabelle der Imdb (Geburtstag, Todestag, Namen, Imdb). Diese Tabelle ist wohl ein wesentlicher Teil der imdb. Für das Datenbankherstellerrecht brauchen wir also zum Abwehrrecht nur noch eine wesentliche Investition in diesen Teil der Datenbank. Und das zu verneinen ist beim doch recht hohen Rechercheaufwand für die imdb recht schwierig, das geh wohl nur dannn, wenn man der Wikipedia dieses auch verweigert (Umsonsthilfe von Freiwilligen sind keine wesentliche Investition, es ist nur Geld, nicht aber Arbeitskraft als solche geschützt). sугсго 08:03, 2. Nov. 2008 (CET)
Das RaeB ist europaweit in allen Rechtsnormen nahezu identisch, spätestens sein dem Caroline-Urteil des EGMR. Es gibt da also zu Österreich nichts weiter zu schreiben als drinsteht. Soll der D-lastig-Baustein trotzdem drinbleiben? --RalfR → Berlin09 11:00, 1. Nov. 2008 (CET)
- Nein, stimmt nicht. Stimmt auch nicht, weder das KunstUHG noch das deutsche StGB finden in AU Anwendung. Ja. sугсго 18:21, 1. Nov. 2008 (CET)
- Und was ist beim RaeB in Österreich anders als in Deutschland? Ich sehe keinerlei Unterschiede, auch wenn die Gesetze anders lauten. --RalfR → Berlin09 21:20, 1. Nov. 2008 (CET)
- Der Nebenbereich des Schutzes schon vor Veröffentlichung ist komplett unterschiedlich auch materielle geregelt. D hat ein striktes Strafrechtliches Verbot, in Ösiland gibt es einen Sack voll Zivilrechtliche und strafrechtliche Verbote und Unterlassungsansprüche, die aber alle nicht generell, sondern nur im Einzelfall eingreifen und gerade bei Geheimaufnahmen in Wohnungen zu doch erheblich anderen Ergebnissen als in Deutschland führen können. (Wir haben ein Abwägungsfreies Verbot, in Ösiland muss man immmr abwägen). Die strenge postmortale Grenze von 10 Jahren ist dem Ösi-RaeB auch fremd, die haben da eine Abwägung, wie das BVerfG sie beim allgemeinem Persönlichkeitsrecht vornimmt, was auch mal länger als 10 Jahre dauern kann, siehe 70pma fürs Urheberrecht, oder auch die Emil-Nolde-BGH-Entscheidung sугсго 08:42, 2. Nov. 2008 (CET)
- Und was ist beim RaeB in Österreich anders als in Deutschland? Ich sehe keinerlei Unterschiede, auch wenn die Gesetze anders lauten. --RalfR → Berlin09 21:20, 1. Nov. 2008 (CET)
Bild aus der en.WP
In der englischen WP, im Siberian Tiger / History gibt es ein Bild (en:Image:Moose Tiger.jpg), das von der deutschen WP nicht gezeigt wird. Dieses Bild ist schon sehr alt. Darf ich es einfach kopieren, speichern und dann in der deutschen WP erneut hochladen? Gruß --Dellex 11:41, 1. Nov. 2008 (CET)
- Sehr verwirrend auf en-Wikipedia, da sowohl PD-old drin ist als auch ein Baustein für fair use. Das Abbildung scheint sehr alt zu sein und die Wiedergabe erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe. Somit kannst du es hier auf de hochladen mit Bild-PD-alt. Bitte als Quelle dann die en Wikipedia angeben jodo 13:40, 1. Nov. 2008 (CET)
- Danke ! --Dellex 13:57, 1. Nov. 2008 (CET)
Logo Milli Görü
Auf Commons wurde das Logo der Milli Görüs wegen Urheberrechtsverletzung durch Benutzer:Guérin Nicolas gelöscht. Herkunft war:
Ich vermute mal, dass hier keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da sonst auch der Verfassungsschutz eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte? Gibt es eine Schöpfungshöhe, die maßgeblich wäre? Kann das Bild in der deutschen Wikipedia wieder hochgeladen werden? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:10, 1. Nov. 2008 (CET)
- Einfach wieder auf de-Wikipedia hochladen. Logos immer nur lokal auf die deutsche Wikipedia laden. Logos bei Commons sind nie sicher. jodo 18:16, 1. Nov. 2008 (CET)
- In Ordnung. Danke! --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:18, 1. Nov. 2008 (CET)
Warum wird mein Wunsch, einen Link auf meine Seite nicht aus Wikipedia zu verlinken, mißachtet? Ich habe meine Daten gelöscht und jetzt holt ihr sie aus einem Webarchiv. Ich finde dieses Verhalten absolut daneben. (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 194.95.231.208 (Diskussion • Beiträge) 18:34, 1. Nov. 2008 (CET))
- Super, das nächste mal schreibst du bitte, um was es geht: [4]. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:51, 1. Nov. 2008 (CET)
- Ich würde sagen, der Link kann bleiben, da kein Recht darauf besteht, eine Verlinkung zu untersagen. Wer Informationen und Seiten im Internet öffentlich zugänglich macht, muss damit rechnen, dass diese auch verlinkt werden. Untersagen kann man dies nicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 19:25, 1. Nov. 2008 (CET)
- Erstmal hat das hier auf WP:UF nichts zu suchen - und warum eigentlich? Eigentlich wollen Webmaster doch sonst mit allen Mitteln, daß sie verlinkt werden? --RalfR → Berlin09 19:32, 1. Nov. 2008 (CET)
- Ich würde sagen, der Link kann bleiben, da kein Recht darauf besteht, eine Verlinkung zu untersagen. Wer Informationen und Seiten im Internet öffentlich zugänglich macht, muss damit rechnen, dass diese auch verlinkt werden. Untersagen kann man dies nicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 19:25, 1. Nov. 2008 (CET)
- Trotzreaktion, vgl. [5], [6] und [7]. -- Rosenzweig δ 19:49, 1. Nov. 2008 (CET)
- Ich bin ja geneigt, die Daten zu kopieren und bei mir zu veröffentlichen. Etwas schöner formatiert und so... Urheberrechtlich geschützt sind die Fakten ja nicht - und dann hat er Ruhe. Gibts Bedenken? --RalfR → Berlin09 21:10, 1. Nov. 2008 (CET)
- Ohja, bitte. Dann is endlich Ruhe. Die Daten sind in keinster Weise geschützt. Also gibt es auch keine Bedenken meinerseits. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 04:19, 2. Nov. 2008 (CET)
- Puh, das artet ja in Arbeit aus, da sind nämlich Fehler drin, ich muß viele Werte erst prüfen. Und den Unfug mit 6 Nachkommatstellen bei mm mache ich auch nicht...--RalfR → Berlin09 17:48, 2. Nov. 2008 (CET)
- Die wichtigsten Sachen hab ich drin: http://www.fahrradmonteur.de/wuerttemberg.php - die Fehler sind raus und ich werde das noch vervollständigen und ergänzen. --RalfR → Berlin09 22:31, 2. Nov. 2008 (CET)
- Puh, das artet ja in Arbeit aus, da sind nämlich Fehler drin, ich muß viele Werte erst prüfen. Und den Unfug mit 6 Nachkommatstellen bei mm mache ich auch nicht...--RalfR → Berlin09 17:48, 2. Nov. 2008 (CET)
- Ohja, bitte. Dann is endlich Ruhe. Die Daten sind in keinster Weise geschützt. Also gibt es auch keine Bedenken meinerseits. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 04:19, 2. Nov. 2008 (CET)
- Ich bin ja geneigt, die Daten zu kopieren und bei mir zu veröffentlichen. Etwas schöner formatiert und so... Urheberrechtlich geschützt sind die Fakten ja nicht - und dann hat er Ruhe. Gibts Bedenken? --RalfR → Berlin09 21:10, 1. Nov. 2008 (CET)
- Trotzreaktion, vgl. [5], [6] und [7]. -- Rosenzweig δ 19:49, 1. Nov. 2008 (CET)
Schöpfungshöhe bei mittelalterlichen Bebäuden
Hallo an alle, kann ich allgemein gehaltenene Übersichtsfotos (etwa wie Panorama) von mittelalterlichen Gebäuden für kommerzielle Zwecke verwenden? (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.143.218.77 (Diskussion • Beiträge) 11:20, 2. Nov. 2008 (CET))
- Erstens gilt für Panoramen die Panoramafreiheit (zumindest in Deutschland) und zweitens sind mittelalterliche Gebäude nicht mehr Urheberrechtlich geschützt, da ihr Erbauer wohl vor mehr als 70 Jahren gestorben sein dürfte. Das gilt auch für sämtliche Verziehrungen, Fresken, Erker und ähnliches, die an solchen Häusern eventuell zu finden sind (sofern sie nicht nachträglich angebracht wurden, was aber eher selten der Fall sein dürfte). -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 11:36, 2. Nov. 2008 (CET)
Hallo und danke, das habe ich mir schon so in etwa gedacht. Mir ist nicht klar ob ich Rechtsverletzung begehe, wenn ich zum Beispiel, ein Gebäudefoto als Panorama verwende das einer Firma gehört (In dem Fall einem Museum das als GmbH eingeragen ist). Diese Gebäude sind aber doch auch ein Teil "unseres" Gemeingutes. (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.143.218.77 (Diskussion • Beiträge) 11:48, 2. Nov. 2008 (CET))
- Nein, fremde Fotos darfst du NICHT verwenden. Bobo11 12:16, 2. Nov. 2008 (CET)
Ich kann also panoramamäßig alles fotografieren, aber nicht Panoramen von Anderen verwenden. (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 62.143.218.77 (Diskussion • Beiträge) 12:42, 2. Nov. 2008 (CET))
- Ja, von öffentlichen Strassenraum aus (ohne Hilfmittel!), darfst du in Deutschland alle Gebäude fotografieren und veröffentlichen (Veröffentlichen aber nur was nicht andere Rechte wie Recht am eigen Bild verletzt usw.). Also auch moderne Gebäude, denn ein Gebäude erfüllt das wichtige Kriterium bleibend, in der Rechtsprecheung über die Panoramafreiheit (Achtung Kunstaktionen an Gebäuden (z.B. der verhüllter Reichstag von Christo) fallen aber nicht darunter, weil nicht bleibend). Bei alten Gebäuden (also wo der Archidekt und Bauherr genügen lange Tod (>70 pma)), können alle Bilde, sogar archidektonische Datails im Innenraum, frei veröffentlicht werden. Urheberrechtlich sind diese Details in dem Fall frei (Achtung. Bei Stukaturen und Gemälden, ist der Stukateur bzw der Maler der primäre Urheber, und somit desen Todesdatum ausschlaggebend, und nicht das des Archidekten. Auch mobile Einrichtung (Bilder, Möbel usw.) können selber, als Einzelwerk, dem Urheberecht unterliegen, auch hier ist Vorsicht geboten). Einzig das Hausrecht, steht dem freien Fotografiern noch im Weg, das ist aber reine Angelegenheit zwischen Fotograf und Besitzer, hat also keine Auswirkung auf den Nachnutzer. Besondere Vorsicht ist bei Wohnungen geboten, wegen der möglichen Verletzung der Privatsphäre (öffentliche zugängliche Innenräume sind da schon viel weniger problematisch). Das dabei endstehende Foto allerding unterliegt selber als schützenswerter Gegensatnd dem Urheberrecht, ist also in der Regel als Lichtbildwerk auch 70 Jahren pma. geschütz. Bobo11 14:42, 2. Nov. 2008 (CET)
Nutzung von Wikipediatexten in einem Buch
Ich habe dieses Buch [8] beim Recherchieren gefunden und bemerkt, das z.B. der Artikel Kendo aus der WP dort wörtlich übernommen wurde (Seite 208). Ich dachte, in so einem Fall müsste ein deutlicher Hinweis auf die GNU-Lizenz erhalten bleiben. In diesem Buch steht aber nur auf Seite 307 unter Literaturhinweise: Liste der Kampfsportarten, Wikipedia GNU. Reicht das aus? --Laben 14:44, 2. Nov. 2008 (CET)
- Nein, es muss eigentlich immer der komplete GNU-Lizenztext abgedruckt sein, auch wenn nur ein Artikel der GNU-Lizenz unterliegt. Dazu müssen zumindest die Hauptautoren nametlich genannt werden (Theoretisch muss eigentliche die gesamte Versionsgeschichte rein, darüber gehen aber die Meinungen auseinander. Bei den Hauptautoren ist die Sache aber klar). Bobo11 14:51, 2. Nov. 2008 (CET)
- Gehen wir gegen sowas juristisch vor? --Laben 14:55, 2. Nov. 2008 (CET)
- Rechtlich dagegen vorgehen können nur die Privatpersonen deren Urheberrecht verletzt wurde, also die Autoren die mit Schöpfungshöhe am Text beigetragen haben. jodo 15:08, 2. Nov. 2008 (CET)
- Gehen wir gegen sowas juristisch vor? --Laben 14:55, 2. Nov. 2008 (CET)
WP:WN/M ist genau für sowas da. -- Chaddy - DÜP 21:37, 2. Nov. 2008 (CET)
Bilder aus Prospekten käuflicher Produkte
Darf man solche Bilder in WP verwenden? Mein aktuelles Beispiel: Eine handelsübliche Lampe (allerdings kein anonymes Massenprodukt, sondern von einem nicht ganz unbekanntem Entwerfer stammend, dessen Name man ja nennen könnte) als Beispiel für eine Tensegrity-Anwendung. --Analemma 17:09, 2. Nov. 2008 (CET)
- Nein, weil du das Bild nicht gemacht hast. Und bei Designstücken gleich doppelt nicht.--Nichtohne 17:31, 2. Nov. 2008 (CET)
- Gefundenes Fressen für Abmahnhaie.--Wuselig 17:33, 2. Nov. 2008 (CET)
Hallo, könnte mal bitte jemand schauen, ob diese Diskussion in die richtige Richtung läuft bzw. ob die Bedingungen bezüglich der Lizensrechte eines vorgeschlagenen Fotos erfüllt sein könnten. Ich bin mir da nicht absolut sicher. Gruß, --T.M.L.-KuTV 21:44, 2. Nov. 2008 (CET)
- 1. Die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person werden verletzt. Es muss also eine Freigabe der Person vorliegen, damit das Bild bleiben kann. 2. Leider ist die Qualität so dermaßen schlecht, dass das Foto nicht lange überleben wird... -- Chaddy - DÜP 21:56, 2. Nov. 2008 (CET)
stencil auf wand
hallo, darf ich dieses stencil hochladen? commons? sind da urheberrechte betroffen? ja, ja, ich weiß ich frag immer so sachen. will halt sicher gehen keinen fehler zu machen. danke und gruß --bluntböse? 21:59, 2. Nov. 2008 (CET)
- Ist das im öffentlichen Raum bleibend angebracht (wohl eher nicht)? Auf Commons geht das schon mal nicht, und auch auf de sieht´s nicht gut dafür aus. -- Chaddy - DÜP 22:06, 2. Nov. 2008 (CET)
- darüber kann ich keine angaben finden. na, wird wohl nicht gehen. danke. --bluntböse? 22:09, 2. Nov. 2008 (CET)
- Ich würde meine Hand dafür ins Feuerlegen, dass die Dinger bleibend angebracht sind. Die sind immerhin solange bis jemand sich die Mühe macht die Wand zu überstreichen. Kurz gesagt, der Urheber, es angebracht hat kein Bedürfnis es zu entfernen. Man kann es natürlich auch anders sehen, wer will uns verklagen? Erwartet ihr, das ein Sprayer hingeht und sagt ich verklag euch, weil ihr die Urheberrechte an meiner Sachbeschädigung verletzt?--Nichtohne 22:57, 2. Nov. 2008 (CET)
- Nur weil das Risiko, verklagt zu werden, gering ist, darf man noch lange nicht das Urheberrecht verletzen... -- Chaddy - DÜP 23:00, 2. Nov. 2008 (CET)
- Wie gesagt, das war der praktische Teil. Nur weil der Hausbesitzer überstreicht, ist es vom Urheber her trotzdem bleibend angebracht.--Nichtohne 23:03, 2. Nov. 2008 (CET)
- Wobei bei diesem Stencil hab ich wiederum Bauchschmerzen, da es aussieht als würde es auf Photos basieren und wir keine Möglichkeit haben nachzuweisen, dass der Urheber des Stencils auch der Urheber des Photos ist.--Nichtohne 23:20, 2. Nov. 2008 (CET)
- Wenn Panoramafreiheit greift (darauf will ich ja die ganze Zeit hinaus), dann ist das egal. Und bleibend angebracht bedeutet halt wirklich bleibend angebracht, nicht nur ein paar Tage/Wochen. -- Chaddy - DÜP 23:28, 2. Nov. 2008 (CET)
- "dauerhaft angebracht" bedeutet auf Lebenszeit, das kann durchaus auch bedeuten, daß es nur wenige Stunden sind (Eis-Skulpturen). Wenn die Schmierereien auf Fotos beruhen, hat der Sprayer eine URV begangen, nicht aber der Fotograf. Wenn das nach 1 Tag übermalt wird, ist es eben weg. Panoramafreiheit greift. --RalfR → Berlin09 23:33, 2. Nov. 2008 (CET)
- Wenn Panoramafreiheit greift (darauf will ich ja die ganze Zeit hinaus), dann ist das egal. Und bleibend angebracht bedeutet halt wirklich bleibend angebracht, nicht nur ein paar Tage/Wochen. -- Chaddy - DÜP 23:28, 2. Nov. 2008 (CET)
- Wobei bei diesem Stencil hab ich wiederum Bauchschmerzen, da es aussieht als würde es auf Photos basieren und wir keine Möglichkeit haben nachzuweisen, dass der Urheber des Stencils auch der Urheber des Photos ist.--Nichtohne 23:20, 2. Nov. 2008 (CET)
- Wie gesagt, das war der praktische Teil. Nur weil der Hausbesitzer überstreicht, ist es vom Urheber her trotzdem bleibend angebracht.--Nichtohne 23:03, 2. Nov. 2008 (CET)
- Nur weil das Risiko, verklagt zu werden, gering ist, darf man noch lange nicht das Urheberrecht verletzen... -- Chaddy - DÜP 23:00, 2. Nov. 2008 (CET)
- Ich würde meine Hand dafür ins Feuerlegen, dass die Dinger bleibend angebracht sind. Die sind immerhin solange bis jemand sich die Mühe macht die Wand zu überstreichen. Kurz gesagt, der Urheber, es angebracht hat kein Bedürfnis es zu entfernen. Man kann es natürlich auch anders sehen, wer will uns verklagen? Erwartet ihr, das ein Sprayer hingeht und sagt ich verklag euch, weil ihr die Urheberrechte an meiner Sachbeschädigung verletzt?--Nichtohne 22:57, 2. Nov. 2008 (CET)
- darüber kann ich keine angaben finden. na, wird wohl nicht gehen. danke. --bluntböse? 22:09, 2. Nov. 2008 (CET)