Wikipedia:Zitate
Der folgende Text beschäftigt sich mit den Fragen, wann in Wikipedia-Artikeln zitiert werden sollte, wie das zu geschehen hat (Layout) und was dabei zu beachten ist (Urheberrecht).
Layout und Grundsätze
Wikipedia ist keine Zitatsammlung: Zu diesem Zweck gibt es Wikiquote. Eine Enzyklopädie dient dazu, das Wissenswerte über ein Thema zusammenzufassen, mit Zitaten solltest du deshalb sehr sparsam umgehen. Gesetzes- und Vertragstexte oder historische Reden sollten nur dann voll zitiert werden, wenn sie sehr kurz und wirklich wichtig sind. Links auf im Netz erhältliche Quellen sind im passenden Artikel dagegen höchst willkommen.
Grundsätze:
- Zitate sollte in der Regel in der Originalsprache wiedergegeben werden, wobei eine Übersetzung beigefügt werden sollte. Achtung: Übersetzungen von Zitaten sind keine Zitate, sollten also von Zitaten unterscheidbar bleiben!
- Zitate sollten in Anführungszeichen stehen. Längere Zitate kannst du optisch vom restlichen Text abheben, zum Beispiel durch kursive Formatierung oder Einrückung.
- Ein Zitat muss die Quelle wortwörtlich wiedergeben. Selbst das Beugen von Verbformen oder sonstige Veränderung, die dazu dient, das Zitat dem Text anzugleichen, ist nicht gestattet. Damit sich ein Zitat trotzdem passend in einen Text einfügt, darf man Worte oder Buchstaben in eckigen Klammern hinzufügen. Alles, was nicht buchstäblich in der zitierten Quelle enthalten ist, sollte in eckigen Klammern stehen, selbst, wenn es nur einzelne Buchstaben sind.
- Wenn du Teile der zu zitierenden Quelle ausläßt, solltest du das mit einem Auslassungszeichen deutlich machen (eckige Klammern mit drei Punkten: [...]).
- Hinter dem Zitat muss die Quelle des Zitates in runden Klammern angegeben werden oder eine entsprechende Fußnote mit Vermerk am unteren Seitenrand gesetzt werden.
Ein Beispiel:
- Denis Diderot sieht die Ziele einer Enzyklopädie darin, "die auf der Erdoberfläche verstreuten Kenntnisse zu sammeln [...] und es [das allgemeine System dieser Kenntnisse] den nach uns kommenden Menschen zu überliefern, damit die Arbeit der vergangenen Jahrhunderte nicht nutzlos für die kommenden Jahrhunderte gewesen sei;" (Denis Diderot, Artikel "Encyclopédie" in der Encyclopédie ou Dictionnaire raisonné des sciences, des arts et des métiers)
Man erkennt am Auslassungszeichen, dass etwas ausgelassen wurde, in eckigen Klammern wurde zum Verständnis etwas ergänzt. Die Quelle ist hinter dem Zitat in runden Klammern angegeben.
Längere Zitate setzt man am besten in einen eingerückten Block:
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:''"Durch viele Zitate vermehrt man seinen Anspruch auf Gelehrsamkeit, vermindert aber den auf Originalität, und was ist Gelehrsamkeit ohne Originalität! Man soll sie also nur gebrauchen, wo man fremder Autorität wirklich bedarf."'' (Arthur Schopenhauer) |
Zitatrecht
Im Fall der Wikipedia ist besonders § 51 UrhG interessant, der sich innerhalb des Urheberrechts damit befasst, inwieweit Zitate zulässig sind. Entscheidend für die Frage, ob ein Zitat verwendet werden darf oder nicht, ist sein Zweck.
Ist der Zweck eines Zitates, eine eigene Aussage zu untermauern, so ist das Zitat zulässig. Natürlich sollte die Länge des Zitates in einem vernünftigen Verhältnis zum restlichen Text stehen und noch entscheidender - die eigene geistige Leistung sollte im Verhältnis zum zitierten Text sein.
- § 51 UrhG Zitate
- Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
- einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Es sei auch auf § 63 Abs. 1 UrhG hingewiesen, in dem die Verpflichtung zur Quellenangabe geregelt ist:
- § 63 UrhG Quellenangabe
- Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § [...] 51 [...] vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. [...] Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist. [...]