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Deutsche Wiedervereinigung

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Nach dem Fall der Mauer in Berlin und an der innerdeutschen Grenze im Jahre 1989 konnte die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 vollzogen werden. Verfassungsrechtlich handelte es sich um den Beitritt der Gebiete der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Man spricht daher auch vom so genannten "Beitrittsgebiet" oder von den "neuen Bundesländern".

Die Wiedervereinigung wurde durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag ermöglicht, in dem die Siegermächte des 2. Weltkriegs ihre Kontrolle aufgaben und das vereinte Deutschland im Gegenzug auf die formal unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebiete verzichtete.


s.a. Maueröffnung