Findelkind
Findelkind teilweise auch Fundkind oder Findling ist eine ältere Bezeichnung für ein aufgefundenes Kind, das zuvor von den Eltern oder der Mutter ausgesetzt wurde. Diese Kinder im Säuglingsalter wurden oft mit der Hoffnung zurückgelassen, dass sie jemand finden möge.
Historisches
Findelhäuser (später abgelöst durch Waisenhäuser) waren meist kirchliche Einrichtungen und sind in Mittel- und Westeuropa etwa seit dem 9. Jahrhundert belegt. Sie verbreiteten sich besonders in den romanischen Ländern und bestanden zum Teil bis in die neueste Zeit. Papst Innozenz III. verfügte Ende des 12. Jahrhunderts die Drehlade an den Pforten der Findelhäuser, die eine geheime Aussetzung der Findelkinder ermöglichte.
Vor einigen Jahrhunderten und heutzutage in Entwicklungsländern wurden häufig behinderte oder missgebildete Kinder und kleine Mädchen ausgesetzt, weil sich die Familien ihrer schämten und sie nicht ernähren konnten. Oft verhungerten sie, erfroren sie oder wurden misshandelt und getötet. Wenn sie jemand fand und aufnahm, hatten sie Glück. Findelkinder hatten früher keinerlei Rechte und wurden oft in die Sklaverei verkauft, als Knechte auf Bauernhöfen gehalten oder in Klöster gegeben.
Erst in der frühen Neuzeit entstanden die ersten Armen- und Waisenhäuser, in denen solche Kinder aufgenommen wurden und Unterstützung fanden. Teilweise kümmerten sich auch reiche Kaufleute und Handelsherren um die Kinder, indem sie wohltätige Stiftungen unterhielten. So entstanden die ersten Kinderheime.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Findelkinder zuweilen als "Asoziale" in Konzentrationslager gesperrt, um sie zu "bessern". Einige von ihnen fielen auch dem Holocaust zum Opfer und wurden ermordet oder verhungerten.
In vielen sozialistischen Staaten, zum Beispiel in Rumänien, wurden Findelkinder in Waisenheime gegeben, deren schlimme Zustände an vergleichbare Einrichtungen im Nationalsozialismus (Euthanasie) erinnerten. Ein Beispiel ist das Kinderheim Cighid.
Heutige Situation
Heutzutage gibt es Kinderheime und das Betreute Wohnen. Ein Problem in Kinderheimen ist die ständig wechselnde Betreuung der Kinder durch verschiedene Personen. Dadurch kann sich das Urvertrauen der Kinder nicht richtig entwickeln oder es wird frühzeitig wieder zerstört. Solche Kinder haben kaum Hör- und Blickkontakte, weder zu anderen Kindern noch zu Erwachsenen, und lernen viel später laufen und sprechen. Bei fortgesetzter seelischer Vernachlässigung kann es zu psychischem Hospitalismus (Deprivation) kommen.
Durch kleine Pflegefamilien und der Unterbringung in SOS-Kinderdörfern versucht man diesen Erscheinungen entgegen zu wirken.
Rechtliches (Deutschland
Findelkinder sind vom Finder innerhalb der nächsten 24 Stunden der Polizei oder einer anderen öffentlichen Stelle (Jugendamt) zu melden. Dort wird dann der Eintrag ins Standesregister, die Bestimmung des Geburtstages und des Namens verfügt. Die Vormundschaft regelt sich nach § 1773ff , ähnlich den Bestimmungen für Waisenkinder.