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Fatwa

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Eine Fatwa (فتوى) (Pl. fatâwâ, ar:فتاوى) ist ein islamisches Rechtsgutachten, das von einem Mufti (Spezialist für islamische Jurisprudenz "Fiqh") zu einem speziellen Thema herausgegeben wird. Üblicherweise wird eine Fatwa auf Anfrage einer Einzelperson oder eines Juristen (mustafti) angefertigt, um eine Frage zu klären. Da der sunnitische Islam keinen Klerus kennt, gibt es auch keine allgemein akzeptierte Bestimmungen darüber, wer eine Fatwa ausstellen kann und wer nicht, weshalb sich einige islamische Gelehrte beschweren, es fühlten sich zu viele Menschen dazu berufen.

Sowohl theoretisch als auch praktisch können verschiedene islamische Geistliche widersprüchliche oder konkurrierende Fatwas ausstellen. Erwähnenswert ist, dass viele Nationen, in denen Moslems einen Großteil der Bevölkerung stellen, islamisches Recht nicht als alleinige Grundlage des Rechts anerkennen.

In Ländern mit islamischem Recht werden Fatwas meist von den nationalen Religionsführern vor der Herausgabe diskutiert und beschlossen. Oftmals tun sie das nicht völlig unabhängig von der Regierung. In diesen Fällen sind sie kaum widersprüchlich und haben den Rang eines vollstreckbaren Gesetzes. Sollten sich zwei Fatwas widersprechen, wird meist von den Führern (in deren Händen ziviles und religiöses Recht liegt) ein Kompromiss erarbeitet, welche der beiden rechtlich wirksam sein soll.

In den Ländern, in denen die Schari'a nicht gilt, werden gläubige Moslems oft mit zwei konkurrierenden Fatwas konfrontiert. In so einem Fall folgen sie in der Regel dem Führer, der ihre religiöse Richtung vertritt oder dessen Entscheidung ihnen am ehesten entgegen kommt. So würden beispielsweise sunnitische Moslems meist der Rechtsschule folgen, der sie traditionell angehören aber keine Fatwa eines schiitischen Geistlichen befolgen. Siehe auch Mufti und Fiqh und des weiteren: Liste islamischer Begriffe in Arabisch

Fatwas im Internet