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Laesio enormis

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Die Laesio enormis (lat., wörtlich: erhebliche Schädigung), deutsch auch Verkürzung über die Hälfte, ist ein Rechtsinstitut mit Ursprung im römischen Recht.

Österreich

Erhält bei einem entgeltlichen Geschäft eine Partei weniger als die Hälfte was sie der anderen Partei gibt, kann sie den Vertrag anfechten. Es wird der gemeine Wert zu Vertragsabschluss herbeigezogen.

Beispiel: Jemand bezahlt für einen Gebrauchtwagen, der nur 4000 € Wert ist, über 10000 €.

Der andere Teil kann die Anfechtung dadurch abwenden, dass er sich bereit erklärt, die Hälfte des gemeinen Werts zu zahlen.

Deutschland

Das deutsche Zivilrecht kennt keinen geschriebenen Grundsatz der laesio enormis. Der Bundesgerichtshof geht aber in ständiger Rechtssprechung davon aus, dass ein Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist, wenn die Gegenleistung im Wert um mehr als die Hälfte hinter dem Wert der Leistung zurückbleibt. Zusätzlich ist allerdings subjektiv erforderlich, dass die bevorteilte Vertragspartei das Ungleichgewicht erkannt oder sich dieser Erkenntnis fahrlässig verschlossen hat.

Weblinks: