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Schutzleitungssystem

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Schutzleitungssystem war die frühere Bezeichnung für eine Schutzmaßnahme die auch heute noch im IT-Netz angewendet wird als IT-System mit Isolationsüberwachung. Da sie im öffentlichen Stromnetz nicht angewendet werden darf, ist sie auch weniger bekannt als andere Schutzmaßnahmen.

Grundlagen

Im IT-Netz sind neben den Schutzmaßnahmen wie sie in TN-Netzen und TT-Netzen zugelassen sind, auch Schutzmaßnahmen mit Isolationsüberwachungseinrichtungen zugelassen. Bei dieser Schutzmaßnahme erfolgt der Schutz im Fehlerfall durch Meldung. Eine zu hohe Berührungsspannung wird durch einen Potentialausgleich aller Anlagenteile vermieden.

Aufbau und Funktion

IT-System mit Isolationsüberwachung

Grundvoraussetzung für diese Schutzmaßnahme ist, dass die Anlage in welcher diese Schutzmaßnahme eingebaut wird von einem eigenen Trafo versorgt wird. Das bedeutet, dass sie dadurch vom übrigen Netz isoliert ist. Alle elektrisch leitfähigen Teile werden elektrisch verbunden und geerdet. Dieser Potentialausgleich verhindert gefährlich hohe Berührungsspannungen. Bei einem einfachen Fehlerfall erfolgt eine Meldung über den Fehlerzustand der Anlage. Da im einfachen Fehlerfall keine zu hohe Berührungsspannung gegen Erde entsteht, kann die Anlage gefahrlos weiterbetrieben werden und eingeleitete Arbeitsprozesse können noch abgeschlossen werden. Damit im Doppelfehlerfall keine zu hohe Berührungsspannung auftritt, muss bei einem zweiten Fehler die Anlage automatisch abgeschaltet werden. Damit es nicht zu einer Abschaltung kommen kann, muss der erste Fehler unverzüglich beseitigt werden.

Voraussetzungen

IT-System ohne Neutralleiter

Um diese Schutzmaßnahme im IT-Netz durchzuführen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eigene Stromversorgung über separaten Transformator oder Generator
  • Sternpunkt des Stromerzeugers darf nicht geerdet werden
  • Hochohmige Erdung zulässig
  • Erdung aller Körper und Verbindung einzeln oder gruppenweise mit dem Schutzleiter
  • Die Erdung muss bestimmte Bedingungen erfüllen
  • Einbeziehung fremder leitfähiger Teile in die Erdungsmaßnahme ist eine Ermessensfrage des Errichters der Anlage

Funktionsprüfung

Der Isolationszustand der Anlage gegen Erde muss laufend überprüft werden. Hierzu wird eine Überwachungseinrichtung angebracht, die das Ansprechen der Schutzfunkenstrecke oder des Überspannungs-Schutzorgans erkennt. Ein zu kleiner Isolationswiderstand in der Anlage wird optisch oder akustisch angezeigt. Dabei ist zu beachten, das bei einem Fehler die Spannung gegen Erde der Spannung zwischen den Außenleitern entspricht.

Einsatzbereiche

Diese Schutzmaßnahme ist nur in begrenzten Anlagen zulässig:

Beispiele
  • Industriebetriebe
  • Krankenhäuser (Operationssaal)
  • Bergwerke
  • Auf Schiffen (Ausfallsicherheit) [1]

Gesetze und Normen

  • IEC 364-3/VDE 0100 Teil 310 Schutzmaßnahme gegen indirektes Berühren mit Abschaltung oder Meldung
  • IEC 364-4-1/VDE 0100 Teil 410 Schutzeinrichtung und Abschaltbedingungen

Literatur

  • A. Senner: Fachkunde Elektrotechnik. 4.Auflage. Verlag - Europa – Lehrmittel, 1965
  • Gerhard Kiefer: VDE 0100 und die Praxis. 1. Auflage, VDE-Verlag GmbH, Berlin und Offenbach, 1984, ISBN 3-8007-1359-4
  • [1] Fachkunde Elektrotechnik, Ausgabe 22

Siehe auch