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Urheberrechtsverletzung

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"Raubkopie" oder Schwarzkopie ist die umgangssprachliche Bezeichnung für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material.

Im Urheberrecht entspricht der "Raubkopie" eine "unrechtmäßig verbreitete Kopie von Daten". Bei den Daten kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.

Während das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch in Deutschland (§ 53 UrhG) und Österreich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, ist das Verbreiten von Kopien in fast allen Ländern der Welt gesetzlich verboten, Verstöße gegen das Immaterialgüterrecht werden oftmals juristisch verfolgt und bestraft. Jedoch wird das Verbreiten in der Praxis in vielen Drittweltstaaten ebenfalls nicht geahndet.

Geschichtlich ist die "Raubkopie" eine relativ neue Erscheinung, da das Urheberrecht erst seit einigen Jahrhunderten existiert und erst im 20. Jahrhundert die heutige jahrzehntelange Schutzdauer erreichte. Vorher waren z.B. das Abschreiben oder Nachdrucken von Büchern, die Übernahme von Liedern eines Sängers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker, die Ausgestaltung eines Erzählstoffes durch diverse Autoren in unterschiedliche Richtungen etc. normale Vorgänge. Eigentum bestand nur an den materiellen Trägern -- z.B. an einem Buch als Gegenstand -- nicht an den Inhalten.

Durch neue Techniken haben auch Kopien neue Dimensionen angenommen. Besonders kritisch ist dabei digitales Ausgangsmaterial, das eine 1:1-Kopie erlaubt. Kopien von nicht digitalem Ausgangsmaterial (außer abgeschriebenen Texten) sind immer mit einem mehr oder weniger großen Qualitätsverlust verbunden.

Kritik am Wort "Raubkopie"

Nicht erst seit der umstrittenen "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne der Filmindustrie ist das Wort "Raubkopie" in die Kritik geraten. Juristisch bezeichnet das Bestimmungswort "Raub" ein Verbrechen, bei dem jemandem etwas mit Gewalt weggenommen wird. Solche Kopien sind aber weder ein Verbrechen, noch wird dort jemandem etwas mit oder ohne Gewalt, gegen seinen oder mit seinem Willen genommen, da das Original immer noch existiert, wenn eine Kopie angefertigt wurde. Der Begriff "Raubkopie" wurde von Lobbygruppen oft auch auf legale Privatkopien angewendet. Besser erscheinen in diesem Zusammenhang die Wörter Schwarzkopie für illegale Kopien, Unterlizenzierung für zuwenige erworbene Softwarelizenzen (der wohl häufigste Fall von "Raubkopien" in Unternehmen) oder auch Privatkopie für legale Kopien. Mit dem gleichen Ziel der Kriminalisierung und sprachlichen Ablenkung haben Lobbygruppen in den Medien eine Verbindung zwischen dem Wort Piraterie und Urheberrechts-Themen geschaffen, welche vorher völlig unbekannt war.

Im deutschen Urheberrechtsgesetz kommt der Begriff "Raubkopie" nicht vor. Stattdessen behandelt es die Bedingungen für Zulässigkeit und Bedingungen von Kopien. Die Rede ist von "rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken".

Praxis

In der Praxis rechnen die wenigsten Schwarzkopierer mit einer Ahndung. Im Einzelfall werden jedoch hohe Geldbußen verhängt, bei gewerblichem Handel mit "Raubkopien" werden auch Haftstrafen verhängt.

Die Musikindustrie stellt inzwischen eigene Downloadangebote bereit, die es den Kunden ermöglicht, legal Musik auf ihren Rechner herunterzuladen. Auf Audio-CDs wurden verschiedene Kopierschutzverfahren eingeführt, die das Vervielfältigen von Musik und die Weitergabe verhindern sollen. Da diese Verfahren jedoch die technischen Spezifikationen von Audio-CDs verletzen, lassen sich legal erworbene CDs auf vielen Geräten gar nicht mehr abspielen. Diese sogenannten Un-CDs, sie entsprechern nicht mehr der im Redbook vereinbarten und definierten Spezifikationen, sorgen für zusätzlichen Unmut bei den zahlenden Kunden.

Die Frage, ob Überspielen von kopiergeschützten CDs über den analogen Ausgang ein Umgehen des Kopierschutzes darstellt, ist umstritten. In zahlreichen Zeitschriften wird es als erlaubte Möglichkeit dargestellt, da das analoge Abspielen der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Audio-CD entspricht.

Um das unerlaubte Mitschneiden von Kinofilmen zu unterbinden, setzen Kinobetreiber immer häufiger Nachtsichtgeräte ein, um Personen mit Videokameras aufzuspüren.

Mittel der Schwarzkopierer

Um kostenlos an nahezu alle gängigen Filme, Musikstücke und Spiele zu kommen, benutzen Schwarzkopierer zumeist gängige Tauschbörsen, wie etwa Emule oder Bittorrent; seltener für kleinere Dateien wie MP3s auch Kazaa-Lite, Limewire oder das IRC-Netzwerk. Die Film- und Musikindustrie versucht daher Tauschbörsen verbieten zu lassen. Allerdings sind einige Tauschbörsen dezentral organisiert, so dass es in der Praxis nicht möglich ist, so ein Verbot durchzusetzen, andererseits argumentieren Anbieter von Tauschbörsen, dass sie nur die Vermittler von Daten seien und ein Großteil des Datenverkehrs auf legale Inhalte - wie etwa freie Software - zurückzuführen ist. Genauso gut könne man die Post verbieten, die u.a. auch gestohlene Waren ausliefert.

Problematisch für die Hersteller kommerzieller Software dabei ist, dass es keinen wirksamen Kopierschutz gibt. Zahlreiche sogenannten Cracker-Groups bringen ihre Veröffentlichungen zumeist auch gleich mit der passenden Serial-Nummer oder einem Crack heraus. Cracks tauschen meist Original-Dateien aus oder verändern diese leicht. Wie bei allen ausführbaren Dateien, die aus zweifelhaften Quellen kommen, besteht hierbei das erhöhte Risiko, ein Trojanisches Pferd auszuführen, vor allem dann, wenn diese Cracks oder Schwarzkopien auf Webseiten oder in Tauschbörsen gefunden werden.

Eine weitere Technik zur Umgehung von Kopierschützen sind CD-ROM-Emulatoren. Es wird einem Abbild der Original-CD dabei vorgegaukelt, es sei eine CD in einem CD-ROM-Laufwerk.

Zukunft

Selbst massive Verfolgung von Tätern und Schauprozesse wie in den USA schrecken die Masse nicht ab, und Tauschbörsen nehmen weiter an Beliebtheit zu. Bei solch einem Massenphänomem ist es für Strafverfolger nahezu unmöglich, die Mehrzahl der Verstöße zu ahnden -- eine Strafverfolgung großer Bevölkerungsgruppen ist weder politisch durchsetzbar noch praktisch machbar. Daher konzentriert sich die Strafverfolgung meist auf Personen, die im großen Stil mit illegalen Kopien Handel treiben und sich teilweise millionenschwer bereichern, nicht auf die bloßen Tauscher im kleinen Stil.

Um einer Kriminalisierung weiter Bevölkerungsgruppen entgegen zu wirken, fordern Organisation wie ATTAC eine "Kulturflatrate", die für einen bestimmten Obolus solches kopieren legalisiert, vergleichbar in etwa mit der Vergütungsreglung auf Fotokopierern der VG Wort.

Erlaubte Kopien

In Deutschland ist das Kopieren und Weitergeben von Kopien von Filmen oder Musik-CDs in kleinen Stückzahlen (maximal 5-7 Kopien nach gängiger Rechtsprechung) an Freunde und Bekannte erlaubt, solange kein Kopierschutz umgangen wird. Eine entsprechende Pauschale zur Vergütung der Urheber ist im Preis von CD-Rohlingen und Geräten inbegriffen. Die direkte Umgehung des Kopierschutzes zur Erstellung einer Privatkopie ist zwar verboten, aber nicht strafbar. Allerdings kann in solchen Fällen der Rechteinhaber nicht unerhebliche Schadensersatzforderungen gegen der Ersteller der Kopien geltend machen.

Privatkopien von kopiergeschützen digitalen Medien dürfen legal über den Umweg der Aufzeichnung der Wiedergabe gemacht werden. So ist es nicht verboten, die Wiedergabe einer DVD oder Musik-CD mitzuschneiden und dieses Material anschließen wieder als DVD oder CD zu brennen. Diese dürfen dann auch an Freunde und Bekannte weitergegeben werden, da sie kein genaues Abbild des kopiergeschützten Datenträgers darstellen.

Im Rahmen der zweiten Novelle zum Urheberrecht soll dieser Umgehungstatbestand aber ebenfalls zu Schadenersatzansprüchen des Rechteinhabers führen können.

Eine Ausnahme hiervon bilden Softwareprodukte. Von einer Software darf der Käufer immer eine Sicherheitskopie anfertigen, ungeachtet des Kopierschutzes. Diese Sicherheitskopie darf jedoch nicht weitergegeben oder auf anderen Computern als den dafür zugelassenen verwendet werden.

Siehe auch: Urheberrecht, Software-Patente, Privatkopie, Bootleg, Plagiat, Warez