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Portal Diskussion:Recht

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Stechlin in Abschnitt Liste der Rechtsthemen
Themenbereich Recht: Projekt | Portal | Diskussion
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Diskussionsarchiv dieser Seite
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:

Das Archiv der ehemaligen Redaktion Recht und Soziales (2. September 2006 bis 20. April 2007) ist unter Archiv Redaktion zu finden.


_______ Neue Einträge bitte hier einfügen _______


Namenskonvention für deutsche Rechtsquellen

Hallo,

es gibt meines Wissens keine Namenskonvention für deutsche Rechtsquellen. Fragen: 1) Gab es irgendwann schon mal eine Diskussion darüber? 2) Wo sollte eine neue Diskussion zu diesem Thema starten - hier im Portal oder auf doch besser auf Wikipedia Diskussion:Namenskonventionen? 3) Haltet ihr es für sinnvoll, Namenskonventionen für deutsche Rechtsquellen festzulegen und würdet ihr euch an der Diskussion beteiligen? --Forevermore 16:43, 20. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ist das wirklich notwendig? Ich habe den Eindruck, dass die allermeisten Fälle problemlos gelöst werden. Meist kann man entweder den offiziellen Titel oder Kurztitel verwenden. Bei den wenigen Fällen, wo die Namenswahl schwierig ist, dürfte auch eine allgemeine Regel in der Namenskonvention schwer zu formulieren sind. Ob man auf diese Weise Leute eines besseren belehren kann, die nur ihre Meinung akzeptieren können wie solche, die umbedingt für das achte Buche des SGB - anders als für alle anderen Bücher - das Lemma Kinder- und Jugendhilfegesetz haben wollen, ist zweifelhaft. Reicht es nicht, fragliche Fälle im Einzelfall zu diskutieren, solange es nur wenige Einzelfälle sind? --wau > 10:52, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Gerade im von dir genannten Beispiel wäre es (damals) hilfreich gewesen, wenn man auf offizielle Namenskonventionen hätte verweisen können. --Forevermore 14:21, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Um überflüssige Debatten (wie die Löschdiskussion zum Redirect Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) zu vermeiden, wäre es vielleicht schon sinnvoll, ein oder zwei Sätze dazu in WP:NK einzufügen. Meines Erachtens sollte grundsätzlich dem amtlichen Kurztitel oder, falls nicht vorhanden, dem amtlichen Titel der Vorzug gegeben werden; allerdings entspricht das wohl nicht in jedem Fall unserer Praxis, siehe z.B. UZwGBw (statt Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen) und Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (statt Urheberrechtsgesetz (Deutschland)). Grüße -- kh80 •?!• 09:19, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich denke auch, daß das Thema einer generellen Regelung zugänglich sein sollte und meine, ein wenig Amtsgläubigkeit täte uns hier ganz gut: also: Amtlicher Titel, bzw. Amtlicher Kurztitel mit Redirects von allen gebräuchlichen Bezeichnungen und Abkürzungen - in geeigneten Fällen zudem eine kurze Klärung der Bezeichnung im Einleitungssatz. -- Stechlin 09:23, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wollen wir die Namenskonvention hier im Portal oder auf Wikipedia Diskussion:Namenskonventionen entwickeln? --Forevermore 09:43, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Es mag arrogant klingen, aber wir sollten so viel wie möglich unter uns klären. Meine Erinnerungen an die veterinärmedizinische Zerstörungswut unserer Kategorien ist immer noch zu frisch. -- Stechlin 12:33, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Diskussionsvorschlag Forevermore

(mit Änderungen gemäß Diskussion, insbesondere Nr. 3 und 4, von wau > 02:12, 9. Okt. 2008 (CEST))Beantworten

  1. Bei deutschen deutschsprachigen Rechtsquellen (dies sind vornehmlich Gesetze, Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder) wird grundsätzlich die amtliche Kurzbezeichung verwendet. Die vollständige Bezeichnung sowie mögliche Abkürzungen verweisen als Weiterleitungen auf die Kurzbezeichnung. Maßgeblich sind die Bezeichnungen im jeweiligen amtlichen Verkündungsblatt (z. B. Bundesgesetzblatt).
    Beispiele:
  2. Die vollständige amtliche Bezeichnung wird verwendet, wenn keine amtliche Kurzbezeichnung existiert.
    Beispiele:
    andere Rechtsquellen dieselbe amtliche Kurzbezeichnung haben (Beispiel: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte statt Urheberrechtsgesetz, letzteres gibt es auch in Österreich und der Schweiz)
  3. Haben mehrere Rechtsquellen (verschiedener Staaten oder Bundesländer) dieselbe amtliche Kurzbezeichnung, so wird die Kurzbezeichnung (oder allein existierende vollständige Bezeichnung) mit einem Klammerzusatz versehen.
    Stattdessen kann auch ein vollständiger amtlicher Titel verwendet werden, der die Unterscheidung nach der Herkunft in anderer Form enthält und nicht wesentlich länger ist.
    Beispiele:
  4. Für Gesetze aus nicht deutschsprachigen Ländern gelten die Regeln sinngemäß. Möglich sind Bezeichnungen in Originalsprache oder Übersetzung. Zumindest übersetzte Bezeichnungen sollten eine Herkunftsbezeichnung enthalten (in Klammern, wenn diese in der Originalsprache nicht vorhanden ist).

Fortsetzung der Diskussion

Wenn es ein österreichisches Arbeitsschutzgesetz gäbe, müssten wir also das deutsche Gesetz nach Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit verschieben? Sinnvoller erschiene es mir, bei Namensgleichheit einfach auf die allgemeinen Begriffsklärungsregeln zurückzugreifen, anstatt "exotische" Alternativbezeichnungen zu wählen; also lieber Urheberrechtsgesetz (Deutschland) statt des ungebräuchlicheren Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Grüße -- kh80 •?!• 14:07, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich würde die amtliche Bezeichnung nicht "exotisch" nennen. Dein Argument ist aber trotzdem stichhaltig. --Forevermore 14:18, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich eigentlich auch nicht, daher die Anführungszeichen. :) Ich meinte Bezeichnungen, die in der Praxis eher ungebräuchlich sind. So verwendet selbst der Gesetzgeber grundsätzlich nur die Kurzbezeichnung, um auf Gesetze zu verweisen (z.B. wird im Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ausschließlich vom "Urheberrechtsgesetz" gesprochen). Die Ausnahme "andere Rechtsquellen dieselbe amtliche Kurzbezeichnung haben" würde ich daher eher streichen.
Wie sieht es mit ausländischen Normen aus? Das "deutsche" könnte man bestimmt problemlos in "deutschsprachige" ändern. Allerdings scheint es für anderssprachige Gesetz keine festen Grundsätze zu geben (Russisches Strafgesetzbuch, Tryckfrihetsförordningen, Rückkehrgesetz etc.). Grüße -- kh80 •?!• 14:59, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Schön, hier tut sich ja richtig was. Ich würde auch bei gleichlautenden Kurzbezeichnungen im österreichischen Recht nicht auf den vollen Titel ausweichen, sondern den unterscheidenden Klammerzusatz bevorzugen. Für nichtdeutsche Gesetze könnte die formulierte Regelung sinngemäß gelten, für fremdsprachige eigentlich auch, nur bietet sich an, hier eine Regelung zur verwendeten Sprache anzufügen. Denkbar wären sowohl originalsprachliche Bezeichnungen als auch Übersetzungen. (Was ist vorzuziehen?) Im Falle der Übersetzung könnte ich mir vorstellen, dass es Sinn machen würde, als Zusatz einen Hinweis auf das Land anzufügen, auch wenn der in der Originalsprache nicht vorhanden ist (dann wohl eher als Angabe des Landes in Klammern). --wau > 19:16, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
+1 --[Rw] !? 18:17, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Dann modifiziert doch bitte meinen Diskussionsvorschlag entsprechend. Danke! --Forevermore 18:46, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Redaktionelle Klammerzusätze sollten wohl nur Begriffsklärung verwendet werden. Solange es also nur ein Rückkehrgesetz auf der Welt gibt, wäre das Lemma Rückkehrgesetz für die israelische Rechtsnorm schon okay. Alternativ könnten man den Artikel zur Verdeutlichung ggf. in Israelisches Rückkehrgesetz umbenennen.
Ansonsten finde ich den Vorschlag in Ordnung. Vielleicht noch ein Wort dazu, dass auch für nicht amtliche Bezeichnungen und Abkürzungen eine Weiterleitung angelegt werden kann, wenn diese gebräuchlich sind (Antidiskriminierungsgesetz, Graffiti-Bekämpfungsgesetz, FRUG)? Grüße -- kh80 •?!• 07:54, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich hätte natürlich gerne eine Regelung die auch für unsere Rechtsquellen funktioniert.

Unsere Langtitel scheiden aus meiner Sicht schon allein wegen WP:NK regelmässig als Lemmata aus, denn dort heisst es (für mich völlig richtig): "Allgemein sollte der Name eines Artikels (das Lemma) so gewählt werden, dass er für die Mehrzahl deutschsprachiger Leser so klar und eindeutig wie möglich ist. Gleichzeitig sollte das Linken zu diesem Artikel so einfach wie möglich sein." Da kommt eigentlich nur der Kurztitel in Frage, die Abkürzung als Redirect. Unter dem Kurztitel kennt man das Gesetz, und damit wird man in aller Regel auch einen Wikilink setzen wollen, insbesondere wenn der Wikilink in keinem juristischen, sondern fachinhaltlichen Artikel steht.

Beispiel Arbeitszeitgesetz: Kurztitel eben dieser, Langtitel ist "Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG)" (Langtitel enthalten am Ende immer den Kurztitel + Abkürzung). Unter dem Langtitel sucht das keiner, und als Wikilink möchte man das auch nicht verwenden, d.h. den Langtitel kann man sich als Lemma und Redirect sparen.

Wenn mich nicht alles täuscht gibts in Deutschland auch ein Arbeitszeitgesetz, das aber vom Regelungsgegenstand etwas anders ist, da es dort z.B. auch kein Arbeitsruhegesetz gibt, also tut man sich vermutlich schwer die beiden wie bei Zivilprozessordnung geschehen in ein Lemma zu zwängen. Sinnvoll ist in solchen Fällen aus meiner Sicht: Lemma ist Kurztitel (gibts m.W. für alle unsere Gesetze, detto Abkürzung), falls es in einem zweiten deutschsprachigen Land ein Gesetz mit gleichem Kurztitel gibt die Landesbezeichnung in Klammer dahinter.

Beispiel dazu: Strafgesetzbuch - Langtitel "Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen". Gibts in anderen deutschsprachigen Ländern auch (wenn auch nicht ganz so lang), also (in Reihenfolge der Entstehung): Strafgesetzbuch (Österreich), Strafgesetzbuch (Liechtenstein), Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafgesetzbuch (Schweiz), Strafgesetzbuch (DDR) und davor eine BKL wie bei Strafgesetzbuch bereits geschehen.

Was mir ein bisschen Sorge macht: Ist es nur bei uns so, dass alle Gesetze gescheite (=offizielle, verständliche und verwendete) Kurztitel haben, oder in den anderen deutschsprachigen Ländern auch? Speziell Deutschland macht mir da Sorge.

-- Lx 22:33, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Denkt auch bitte daran, dass viele Langtitel so lange sind, dass sie der Software zu lang sind. -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 00:24, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Also einen Artikel über das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite am besten unter dem Lemma FlugkmkRBÜbkG anlegen. :) -- kh80 •?!• 07:41, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn du an der zitieren Stelle aus WP:NK weiterliest, heißt es dort: "Gibt es Synonyme für den Artikeltitel [...], sollten unter diesen Titeln Weiterleitungen [...] angelegt werden." Also unanhängig von der Gebräuchlichkeit. – Für Weiterleitungen von Lang- auf Kurztitel spricht u.a., dass doppelte Artikel vermieden werden und dass Links, die ein Benutzer versehentlich auf den Langtitel setzt, nicht ins Leere zeigen. Ein Schaden entsteht durch diese Weiterleitungen jedenfalls nicht.
Die Kurzbezeichnung und die Abkürzung (die vom Gesetzgeber übrigens nicht bei allen Gesetzen festgelegt werden) sind außerdem kein Bestandteil des Langtitels. Das geht auch aus dem Handbuch der Rechtsförmlichkeiten hervor, in dem es z.B. heißt: "Wie die Bezeichnung [= der Langtitel] dient die Abkürzung der Identifizierung des Gesetzes" (Rn. 385). Grüße -- kh80 •?!• 07:41, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Als redirect sicher ok, insbesondere für deutsche Gesetze (warums bei österreichischen nicht so Sinn macht s.o.), kann aber nicht das Lemma sein. Und natürlich, wie Achates sagt - wenns die Software zulässt. Ad völkerrechtliche Verträge - da sehe ich es etwas anders als bei den "richtigen" Gesetzen, weils da leider oft keinen gescheiten offiziellen Kurztitel gibt: Ich finde das Kyoto-Protokoll sollte weiterhin unter dem Lemma zu finden sein. Gern von Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen samt Anlagen ein Redirect. Bei uns ist der Kurztitel dafür übrigens Klimaänderungen - Rahmenübereinkommen (Protokoll). Ist der in Deutschland auch so? Falls nein, wär das ein weiterer Grund daraus nicht das Lemma, sondern nur ein Redirect zu machen. Die wesentliche Frage ist für mich überhaupt die des Lemmas, weil es so weitreichende Wirkung hat. Bei Redirects mach ich mir da eher weniger Sorgen - wenns der Suche hilft, oder der Vermeidung von Doppelanlage von Artikeln, immer gerne. -- Lx 09:29, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Beim Studieren der bestehenden NK bin ich auf noch etwas, wie ich finde sehr sinnvolles, gestossen, bei WP:NK#Unternehmen: Zur Frage des Lemma, insb. Zusätze zur Unternehmensform oder Verwendung von Abkürzungen heisst es Der Artikeltitel muss korrekt wie gängig sein. Das ist eine schöne Formel, die vielleicht insbesondere bei den umständlichen Langtiteln aus Deutschland weiter helfen kann, die im Sprachgebrauch nicht verwendet werden, und wo es keinen amtlichen Kurztitel gibt. Und dann etwas zum Thema Qualifikator (Klammerzusatz), was aus Sicht der Wikiautoren wichtig ist: Der Klammerzusatz [Anm: „Gothaer (Versicherung)“] ist der Lösung „Gothaer Versicherung“ vorzuziehen, weil dieser vom Wikiautor über die Schreibweise [[...(...)|]] in Artikeln elegant ausgeblendet werden kann (auf Begriffsklärungsseiten soll der Klammerzusatz allerdings sichtbar bleiben). Das spricht dafür in den Qualifikator genau das zu packen, was sich in einem Text, der das Lemma via wikilink verwendet, aus dem Kontext ergibt ergo auszublenden ist. -- Lx 09:59, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich denke, man sollte es so sehen, dass wir hier Richtlinien für den Normalfall aufstellen, ohne Prinzipienreiterei betreiben zu wollen, was schon auch zulässt, dass man in einzelnen begründeten Fällen davon abweichen kann. So kann man in der Praxis vielverwendete Kurzbezeichnungen verwenden, auch wenn diese nicht amtlich sind (Hausratsverordnung) oder eine Abkürzung als Lemma verwenden, die viel bekannter ist als die volle Bezeichnung (VOB/B). --wau > 01:04, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Wir haben jetzt nach einer Redundanzauflösung unter Zivilprozessordnung nur noch die Zivilprozessordnung aus Deutschland in der Form einer WP:BKL II. Das finde ich auch nicht ideal. Die BKL II sollte verwendet werden, wenn "eine Bedeutung deutlich geläufiger ist als die anderen". Das kann aber bei Rechtsquellen regelmässig nicht der Fall sein, wenn die Bedeutungen sich auf verschiedene Staaten beziehen: Die Zivilprozessordnung Deutschlands ist in Österreich oder der Schweiz eben gerade nicht die geläufige. Deshalb sollte bei Rechtsquellen grundsätzlich die BKL I verwendet werden, wie auch bei Strafgesetzbuch derzeit der Fall. -- Lx 08:57, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Dem stimme ich zu. Es gibt keine Hierarchie oder unterschiedliche Gebräuchlichkeit zwischen Gesetzen verschiedener Staate. Eine BKL I sollte deswegen auch dann verwendet werden, wenn zur Zeit nur ein einziger Artikel existiert. -- Stechlin 09:01, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Verfolgungshindernis

Bin ich zu dumm zum suchen, oder fehlt das noch?!? Weissbier 23:26, 23. Sep. 2008 (CEST) (hierher kopiert von Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht. Ich nehme an, Auslöser der Anfrage ist der "Kampf" um Strafverfolgungshindernis für DDR-Spione --wau > 10:38, 24. Sep. 2008 (CEST))Beantworten

Mit Sicherheit ist das der Auslöser. Strafverfolgungshindernis gibt es als denkbare alternative auch nicht. Wobei ich wegen der Ordnungswidrigkeiten Verfolgungshindernis bevorzugen würde.--Kriddl Laberecke 10:51, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Zumindest Strafverfolgungshindernis für DDR-Spione gibt es bereits. --Caeruleus 14:11, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Stimmt, wegen dem Artikel fragt Weissbier ja auch.--Kriddl Laberecke 16:11, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Das Allgemeinste was wir haben ist Verfahrensvoraussetzung. Dort findet man erfreut einen blauen Link auf Verfahrenshindernis, der sich aber nur als Redirect auf sich selbst erweist. --wau > 19:12, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Prinzipiell fehlt der Artikel. Das Problem ist aus meiner Sicht, dass es recht aufwendig ist ihn zu verfassen, da bei einem Lemma "Verfolgungshindernis" neben rechtlichen auch tatsächliche erwähnt werden müssten und neben einfachrechtlichen gibt es auch verfassungsrechtliche. Macht also durchaus etwas Arbeit das Ganze. Relevant ist der Begriff u.a. bei der Verjährung. Wer also viel Zeit hat, kann sich ja gern dransetzen. --Stepsch 00:35, 26. Sep. 2008 (CEST)

Ich kümmere mich dieses Wochenende zumindest um eine Arbeitsgrundlage. -- Stechlin 12:34, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Entsprechend dieser vorschnellen Ankündigung habe ich eben einen ziemlich nichtssagenden Stummel verfasst, für dessen Überarbeitung ich natürlich dankbar bin. Angesichts der wenig präzisen Terminologie wäre es aber möglicherweise das Sinnvollste, wir würden den Artikel Verfahrensvoraussetzung, der ja eigentlich den Verfahrenshindernissen gewidmet ist, grundlegend überarbeiten und die Verfolgungshindernisse via redirect dorthin leiten. Gibt es hier weitere Vorschläge? -- Stechlin 17:27, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Abteilungen von Vereinen

Hallo, ich wäre für eine dritte Meinung zu der hier aufgeworfenen Frage dankbar. --Zipferlak 15:44, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe dort noch ein paar Zeilen hinzugefügt. Ist das Problem damit behoben? Rückfragen gern dort, hier oder auch auf meiner Diskussionsseite. Beste Grüße -- Stechlin 18:04, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Speiseeis

Hallo, weiß vielleicht jemad von euch, wie es mit dem Lebensmittelrecht in anderen Ländern (mir persönlich wären vor allem Österreich und die Schweiz wichtig, damit ein D-A-CH zustandekommt) gehandhabt wird? Über Hilfe würde ich mich freuen, --Memorino Fundstücke?Lust, mitzuhelfen? 17:37, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Österreich (Codex Alimentarius Austriacus) ergänzt. Gibts in Deutschland wirklich keine gesonderten Vorgaben für Nusseis? -- Lx 23:43, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich bin in dem Gebiet absoluter Laie, deshalb wende ich mich doch an euch ;-) --Memorino Fundstücke?Lust, mitzuhelfen? 10:10, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Kategorien-Kuddelmuddel

Hallo, vor ein paar Tagen habe ich bei Wikipedia Diskussion:Kategorien folgendes gepostet und auch einen Antwort erhalten:

Ich habe gerade einige Artikel aus der Kategorie:Kriminologie umkategorisiert zu Kategorie:Kriminalität, wie etwa Brudermord. Krimi und Identitätsdiebstahl und mehr sind auch fällig. Dabei ist mir aufgefallen, dass Kategorie:Kriminalität als Unter-Kategorie der Kategorie: Kriminologie eingerichtet ist. Das ist doch völlig unlogisch und führt auch zu Merkwürdigkeiten in der Artikelzuordnung. Natur wäre doch auch keine Unterkategorie von Naturwissenschaft. Was tun? fragt-- Jürgen Oetting 20:53, 27. Sep. 2008 (CEST)
Stimmt. Nur wer sortiert das aus? Frag doch mal bitte im Portal:Recht --h-stt !? 11:27, 29. Sep. 2008 (CEST)

Gibt es hier jemanden, der für die Bereiche Kriminalität, Kriminologie ect. zuständig ist oder sich so fühlt? fragt--Jürgen Oetting 14:24, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Könntest Du etwas präziser werden? Ich habe keine Lust auf bloßen Verdacht hin eine Großreinemachaktion zu starten. Was ist Deiner Ansicht nach von der Logik her merkwürdig an der Artikelzuordnung?--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 15:10, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

An der Artikelzuordnung ist merkwürdig, dass allerlei Artikel, die eindeutig zur Kategorie Kriminalität gehören aber eindeutig nicht zur Kategorie Kriminologie, umkategorisiert werden müssen, hab' ich ja zum Teil schon getan. Könnte in anderen Unterkategorien der (fälschlichen) Überkategorie Kriminologie auch so sein, hab' das noch nicht gecheckt. Das ist aber nicht mein Problem. Das Problem habe ich doch klar beschrieben. Kriminalität als Unterkategorie von Kriminologie ist unlogisch, um es mal dezent zu sagen. Genau umgekehrt wär's sinnig. Deutlich genug?--Jürgen Oetting 17:58, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Nochmal zur Logik der Artikelzuordnung: Alle Artikel zum breiten Gebiet Kriminalität (etwa Krimi oder Totschlag oder Labeling Approach) müssten in die Kategorie Kriminalität eingeordnet werden, und einige (aber eben längst nicht alle) in die Kategorie Kriminologie, manche in die Kategorie Kriminalistik und so weiter - manche dann eben in keine Unterkategorie (wie Krimi). Das alles unter der Voraussetzung, dass Kriminalität die Hauptkategorie ist. Ich hoffe, dass ich präzise genug war und wünsche einen schönen Abend.-- Jürgen Oetting 20:19, 30. Sep. 2008 (CEST) (Großreinemachen ist, glaube ich, nicht nötig. Und wenn doch, müsstest du es ja nicht alleine tun.Beantworten

Ich habe den Fragesteller hierher verwiesen, weil auch ich die bestehende Kat-Struktur für falsch halte. Kriminalität müsste Über- und Kriminologie Unter-Kat sein, nicht umgekehrt. Das erfordert etwas Umsortieren für Artikel, die unter beides fallen und deshalb sollte sich das Portal die Struktur anschauen, bevor jemand Einzelnes bastelt. Für ein "Großreinemachen" sehe ich auch keinen Anlass. --h-stt !? 08:35, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
An sich wäre Kategorie Diskussion:Recht ein guter Ort für eine Diskussion dazu. Allerdings wirkt dieser Tummelplatz etwas ausgestorben. --wau > 11:06, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ach nö, auf Wanderschaft möchte ich mit meinem Anliegen nun doch nicht gehen. Erst habe ich es auf der Diskussionsseite der Kategorie:Kriminologie versucht, da passiert schon seit Jahren nix mehr, dann auf Wikipedia Diskussion:Kategorien und wurde hierher verwiesen. Und hier bleib' ich jetzt auch damit. Und wenn nichts passiert, dann kann ich das auch nicht ändern. Dann ändere ich irgendwann da was, wo ich was ändern will (geht ja aus meinen Beiträgen hier hervor). Aber alles ohne Hast.--Jürgen Oetting 16:06, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich denke schon, daß du hier richtig bist, Jürgen. Und ich denke auch, daß du absolut Recht hast - denn natürlich muss die Wissenschaft (Kriminologie) Unterkategorie des realen Gegenstandes (Kriminalität) sein und nicht umgekehrt. Alleine mir fehlt Zeit und Detailwissen, um die Umsortierung vorzunehmen... --Chris Carter (bla|+/-) 16:35, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Die artikel habe ich sortiert. Bloß ein Problem: Wo hängen wir die Kriminalität sinnvoll im Kategorienbaum auf?--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht?+

Wohl nicht bei en Rechtswissenschaften - da kann die Kriminologie als Hilfswissenschaft eingeordnet werden, aber nicht das gesamte Phänomen Kriminalität. Das würde ich eher den Soziologen vermachen wollen. -- Stechlin 11:51, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Einwände gegen das Aufhängen unter der Kategorie:Gesellschaft? Ist ja ein gesellscfhaftliches Phänomen. Obwohl das mit den Soziologen verlockend wäre...--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 12:12, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Kategorie:Gesellschaft fände ich passend. Damit wäre es dann ja auch den Soziologen vermacht. Aber eben deren Forschungsgebiet, nicht ihrer Wissenschaft, anders würden wir ja wieder in die Falle laufen.-- Jürgen Oetting 12:27, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
+1 --Chris Carter (bla|+/-) 13:57, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe das jetzt mutig einfach so gemacht. Wenn jemand nicht einverstanden ist, dann kann er/sie das noch umstricken, it's a wiki.--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 14:07, 2. Okt. 2008 (CEST)--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 14:07, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Danke!-- Jürgen Oetting 14:39, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

könnte man übrigens in diesen zusammenhang auch noch die begriffe Besondere Strafrechtslehre und Allgemeine Strafrechtslehre klären, sei es auch nur ein abschnitt in Strafrecht mit redirect dorthin.. --W!B: 14:56, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Roberto Calderoli

Bin mir nicht ganz sicher ob die Zitate im Artikel so bleiben können. Erfüllt so etwas nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung o.ä.? Beziehungsweise ist das Zitieren so einer Aussage in der Wikipedia gesetzeskonform? Tut mir leid - ich bin auf diesem Gebiet gänzlich unbedarft... Vielen Dank --Janurah 19:05, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe mal alle unbelegten Zitate entfernt. Der Rest stößt zumindest auf keine rechtlichen Bedenken. Ob das ein guter Wikipedia-Artikel ist, ist eine völlig andere Frage. --h-stt !? 21:15, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Mit dem letzen Punkt hast du sicherlich Recht, das war aber auch nicht meine Frage. Wären jedoch die bisher unbelegten Zitate, wenn belegt, in diesem Projekt akzeptabel? - dies nur aus Interesse; mit etwas Zeit werde ich den Abschnitt in eine geeignetere Form bringen. --Janurah 21:33, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Das Problem liegt ähnlich wie bei der Wiedergabe von Symbolen, die für sich genommen unter den Straftatbestand des § 86a StGB fallen würden. Beides ist im Rahmen einer wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas zulässig. Konkret: Wenn R.C. die Äußerungen nachweislich getätigt hat und dies zur Darstellung seines politischen Handelns wichtig ist, dürfen sie auch wiedergegeben werden. Ergibt indes der Gesamteindruck des Artikels, daß hier unter dem Deckmantel eines biographischen Lexikoneintrags unreflektiert Propaganda im Sinne von R.C. betrieben werden soll, müßte eingegriffen werden. -- Stechlin 08:11, 4. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Vielen Dank, das beantwortet meine Frage. Bezüglich Propaganda: Calderoli ist in Italien in erster Linie für diese verbalen Entgleisungen bekannt. Sobald der Abschnitt in Fließtext umgewandelt ist (d.h. im Kontext steht...etc) wird sich dieser Kritikpunkt sicherlich entkräften lassen. Danke nochmals und Gruß --Janurah 09:34, 4. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Europäisches Patentrecht/Gentechnik

Der Artikel Gentechnik befindet sich momentan in einem Review. Er enthält u.a. einen Abschnitt rechtliche Situation. Gänzlich unvertreten ist dabei auf jedenfall noch das Patentrecht (keine Patente auf gezüchtete Lebewesen, keine Patente auf Algorithmen) und wie sich das mit den erteilten Patenten auf Saatgut verträgt. Wäre echt toll, wenn sich dazu jemand äußern könnte. --Trac3R 15:30, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Bin ich hier falsch, oder interessiert das Thema schlicht niemanden? Ich habe so eine Anfrage hier ja schon einmal ohne Resultat gestellt, was mach ich also falsch? --Trac3R 20:48, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich glaube nicht, daß Du etwas falsch machst. Natürlich möchte ich keinem meiner Kollegen aus diesem Portal zu nahe treten, aber ich denke, uns fehlt einfach ein Patentrechtler. Generell ist die Neigung von Juristen über ein rechtliches Thema, das nicht zu ihrem Fachgebiet gehört, zu schreiben, aus berechtigten Gründen sehr begrenzt. Das Recht der Gentechnik ist im übrigen ebenso wie das Patentrecht nichts, wo man sich schnell einlesen kann.
Für das Review mag es eine Alternative sein, einen der Autoren entsprechender Rechtsartikel, der möglicherweise nicht so oft im Portal vorbeischaut, direkt anzusprechen. -- Stechlin 07:12, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Wir haben ja sogar Patentrechtler - schon alleine aus München kenne ich zwei - aber keiner von denen hat beruflich mit Gentechnik zu tun. Und da greift der von Stechlin beschriebene Grundsatz, dass man sich nur ungern außerhalb seines Fachgebietes äußert. --h-stt !? 14:56, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Problem dabei ist, dass sich bisher nur Voll-Laien damit beschäftigt haben. Das ist nicht qualitätsfördernd. Es soll ja auch kein Gutachten erstellt werden, sondern die Situation geschildert, wie sie sich grob darstellt. Jemand mit Ahnung von europäischem Patentrecht könnte doch wenigstens diesen Teil beleuchten, was zulässig ist und was nicht - was tatsächlich passiert kann man mit Quellen nachtragen. Das gleiche gilt auch für andere Bereiche des Abschnitts; wenig Fachwissen ist hier besser als gar keines.
An wen soll ich mich denn wenden? Gentechnikgesetz und Gentechnik-Sicherheitsverordnung scheinen verwaist zu sein. --Trac3R 21:52, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Berufsrecht im Artikel Huforthopädie

Dieser Artikel enthält Infos zur rechtlichen Situation von Hufbearbeitern, die NICHT Hufschmiede im Sinne des neuen Hufbeschlagsgesetzes sind. (Alles einschließlich Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Artikel verlinkt). Die einfache Frage dazu: sollte der Artikel am Ende den Benutzerhinweis über juristische Themen enthalten? - Danke! --Grottenolm 23:34, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Des Hinweises bedarf es nicht, wenn er sich nur auf verlinkte Inhalte beziehen soll, da für diese ohnehin ein Haftungsausschluß besteht. -- Stechlin 16:12, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
In dem Fall setze ich ihn doch rein, denn es geht nicht nur um die Verlinkungen. Danke!--Grottenolm 18:10, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Paketreiseveranstalter bzw. Paketer

Hallo, nach längerer Zeit mal wieder ein Lebenszeichen meinerseits. In medias res: Bitte prüft doch mal obige Lemmata mit, beide waren SLA-, sind aber nunmehr (einfache) LA-Kandidaten. Gruß --Zollwurf 13:50, 13. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Liste der Rechtsthemen

Ist diese Liste wirklich noch ein hilfreiches Arbeitsmittel? Soweit ich sehen kann, befassen sich dei ständigen Mitarbeiter dieses Portals seit Mitte 2006 nicht mehr mit der Liste. Neue Mitarbeiter dürften durch die vielen roten Links aber eher zur Anlage von unnötigen Kleinartikeln veranlasst werden, wo ein Redirect geboten wäre, um Redundanz zu vermeiden.

Mir stellt sich die Lage folgendermaßen dar:

a) Wenn jemand mit dieser Liste ernsthaft arbeitet oder arbeiten möchte, sollte sie natürlich beibehalten werden.

b) Wenn niemand sich einen Vorteil von der Liste in ihrer gegenwärtigen Erscheinung verspricht, sollten wir sie löschen. (Ich denke bei einer Portalunterseite können wir das unter uns besprechen, ohne die Löschantragseite bemühen zu müssen.)

c) Eine Alternative läge natürlich darin, die Liste mit einiger Anstrengung zu verbessern, was ich mir alleine aber nicht zutraue. Wir sollten uns dann darüber verständigen, wie eine solche Liste aussehen sollte.

aa) Ich selbst könnte mir vorstellen, daß die Liste auf Einträge reduziert wird, die

- entweder auf einen bestehenden Artikel verweisen, wobei dann möglichst ein kurzes Stichwort zum Inhalt des Begriffs (Minidefinition) hinzugesetzt werden sollte, - oder auf eine bestehende Weiterleitung (Redirect) verweisen, wobei dies dann in der Liste kenntlich zu machen ist (dies wurde bereits vorgeschlagen, aber nicht konsequent umgesetzt) - oder auf noch zu schreibende Artikel verweisen, wobei aber dann angegeben werden muß, womit sich der Artikel in etwa befassen soll (Stichworte genügen).

Einträge, die diesen Kriterien genügen, können natürlich auch beliebig hinzugesetzt werden.

bb) Für den Fall, daß wir die Liste bearbeiten wollen, noch einmal kurz zum Hintergrund meiner Kriterien: Die wesentliche Neuerung liegt in der Bschärnkung roter Links. Deren Notwendigkeit verdeutlicht sich an drei Beispielen:

  1. Die gegenwärtige Liste enthält einen Link auf den ungeschriebenen Artikel Nacheid. Weder der Nacheid noch der Voreid rechtfertigen einen eigenen Beitrag; beides sollte vielmehr im Artikeol Eid erschöpfend abgehandelt werden. Als Redirects könnten Nacheid und Voreid somit in der Liste auftauchen; als Wunsch nach einem eigenen Artikel sind sie redundanzfördernd.
  2. Die gegenwärtige Liste enthält einen Link auf einen ungeschriebenen Artikel Natur der Sache. Wenn ich darüber nachdenke, was ich zu diesem Link schreiben könnte, fällt mir auf, daß eine Erklärung einer Redewendung wenig sinnvoll sein dürfte. Wenn also niemand konkret benennen kann, welchen Artikel er sich hier wünscht, sollte der Eintrag gestrichen werden - durch das Stehenlassen substanzloser roter Links verliert die Liste demgegenüber ungemein an Arbeitswert.
  3. Die gegenwärtige Liste enthält einen Link zu einem ungeschriebenen Artikel Aberkennung. Ich weiß nicht, was das sein soll. Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte? Zielt der Link auf einen rechtshistorischen Artikel oder kennt das österreichische Recht hier etwas, was mir unbekannt ist? Ein Hinweis auf den erwarteten Inhalt könnte mir sagen, was ich bearbeiten soll, oder daß der Begriff ein Gebiet betrifft, von dem ich keine Ahnung habe. So könnte es auch sein, daß nicht ich in Unkenntnis bin, sondern derjenige, der den Begriff eingestellt hat.

d) Eine Überarbeitung würde ich nicht allein vornehmen wollen - dafür sind meine Kenntnisse einfach zu lückenhaft. Lohnt eine Gemeinschaftsaufgabe oder ist doch die Löschung besser oder befasse ich mich mit gänzlichen unwichtigen Fragestellungen?

Für Meinungen bin ich dankbar.

-- Stechlin 08:43, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe die Liste heute zum ersten Mal wahrgenommen. Ihr Fehlen würde ich nicht bemerken. --Forevermore 16:08, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
@Aberkennung: Ich vermute es geht hier u.a. um das aktuelle Thema der Aberkennung von akademischen Titeln, insbesondere auch während der NS-Zeit, bzw. anschliessend die Aberkennung von Titeln die zur NS-Zeit erworben wurden. Mehr dazu: Aberkennungen und Wiederverleihungen akademischer Grade an der Universität Wien im 19./20. Jahrhundert, Unwirksamkeit der Aberkennung von Doktorgraden 1933 - 1945 Jus Fakultät Uni Leipzig, Die Aberkennung von Doktortiteln nach 1945 LMU München -- Lx 21:31, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Im Rahmen des (mittlerweile eingestellten) Projekts WP 1.0 erwies sich die Liste als nützlich, als geplant war, unseren Artikelbestand einmal von A bis Z durchzugehen. In anderen Bereichen sind solche Listen übrigens auch üblich, siehe etwa Portal:Wirtschaft/Themenliste oder Portal:Mathematik/Themenliste.
In Wikipedia Diskussion:WP 1.0/Recht#Wörterbuch wurde allerdings der Verdacht geäußert, dass sich bei der Erstellung der Liste jemand an der Stichwortliste aus dem Creifelds bedient haben könnte. Das wäre ggf. schon eher ein Grund für die Löschung. -- kh80 •?!• 21:49, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Listen mit "Rechtsbegriffen" (insbesondere wegen der Redlinks) sind mMn grundsätzlich nicht für eine Enzyklopädie tauglich. Ich schliesse mich der Ansicht von Benutzer:Stechlin an, und tendiere zur Löschung dieser (Arbeits-)Liste. --Zollwurf 00:33, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Die Liste der Rechtsthemen ist nicht Bestandteil der Enzyklopädie, also des Artikelnamensraums, sondern ein Hilfsmittel zur Navigation, zum Auffinden von Artikeln und potentiellen noch zu schreibenden Artikeln. Ich räume zwar einerseits ein, dass ich damit schon länger mich nicht befasst habe, andererseits muss man davon ausgehen, dass die Art und Weise, wie jemand Artikel sucht, durchaus bei verschiedenen Benutzern unterschiedlich sein kann. Ich habe selbst vor Kurzem ein Thema aus der Hilfe (Fußnoten) gesucht und gemerkt, dass es mit Hilfe systematischer Gliederungen unheimlich schwierig sein kann, etwas Bestimmtes aufzufinden (was dann unter "Einzelnachweise" stand, während ein alphabetischer Index der Hilfe auch den Redirekt Fußnoten enthielt). In dem Sinne kann die Liste auch die schnellste und in manchen Fällen beste Suchmöglichkeit über den Gesamtbestand an Artikeln sein, wenn man mit der Systematik, den Kategorien oder der genauen Bezeichnung eines Themas nicht so vertraut ist. Entsprechend wird sie auch im Portal:Recht als eine der Suchmöglichkeiten angeboten. Sie wäre, wenn sie nur blaue Links enthielte, eine vernünftige Möglichkeit, Artikel aufzufinden, und würde nicht stören. Was die roten Links anbelangt, gebe ich Stechlin recht, das da ein gewisses Ausmisten nützlich sein könnte. Was als Artikel wünschenswert wäre, könnte als roter Link durchaus bleiben, Begriffe, die kein eigenes Lemma rechtfertigen, könnte man löschen. --wau > 18:29, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Nachfrage: Wo stammt diese Liste eigentlich her? Da das vermutlich kein Chinese per Hand eingetippt hat, ist es eventuell ein Textimport aus einem urheberrechtlich geschützten Werk (?!). --Zollwurf 10:42, 16. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Die Liste ist anscheinend ein Relikt aus der Urzeit der Wikipedia: Sie wurde am 3. Januar 2002 von Benutzer:Carsten Loscher mit zunächst 10 Artikeln erstellt. Die damalige Auswahl ist aus heutiger Sicht recht ungewöhnlich: AP, Argumentum e contrario, Argumentum lege non distinguente, Aussperrung, BAG, BGH, BSG, BVerfG, Obiter Dictum, Ohne Arbeit Kein Lohn, Ratio Decidendi und Streik. Eigentlich schade, so eine historische Seite jetzt zu löschen, auch wenn sie ihren Zweck wohl überlebt hat. Immerhin war sie laut Wikipedia:Meilensteine eine der ersten 3.000 Seiten! Vielleicht kann die erste Version ihren verdienten Ruhestand im Wikipedia:Archiv finden? -- Framhein 15:09, 17. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Nun, wenn die Liste für die WP-Historie von Bedeutung ist und - wichtiger! - Kollege Waugsberg sie für nützlich hält, sollten wir uns vielleicht an der Rettung versuchen. Ich werde das in den nächsten Tagen angehen, bin aber für jeden, der mir hilft oder auch nur über die Schulter sieht, dankbar. -- Stechlin 18:00, 17. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich bin dafür die Liste zu behalten, da sie zum Auffinden eines Themas durchaus nütztlich ist, falls man sich nicht so genau auskennt.
Bezüglich der Weiterleitungen müssten alle Verweise deutlich gemacht werden. Das geht einfach, wenn man in der monobook.css die Weiterleitungen hervorhebt (bei mir zur Zeit ist das so).
Bezüglich der Redlinks wäre ich dafür, wenn wir uns in einer Gemeinschaftsaktion, die Redlinks erst mal alle anschauen und versuchen,
1. Sie als Weiterleitung einem Thema zuzuordnen
2. Wenn das nicht geht, mit einem Satz zu beschreiben, worum es geht.
3. Wenn nach einer festgesetzen Frist zu bestimmten Redlinks nicht einmal ein beschreibender Satz existiert - löschen.
Mit den Weiterleitungen habe ich schon begonnen. -- Zartonk talk 20:44, 17. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Wie wäre es mit einer Datenbankabfrage? So könnten wir uns eine halbwegs aktuelle Liste aller Artikel der Kategorie:Recht erstellen lassen (mit CatScan dürfte das etwas umständlich sein). Die derzeit eingetragen roten Links durchzugehen und ggf. durch Weiterleitungen zu erblauen, wäre aber trotzdem keine schlechte Idee; dabei sollten wir auch auf das Kategorisierung der Weiterleitungen achten. Grüße -- kh80 •?!• 06:52, 18. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
In die Richtung habe ich auch schon gedacht. Wenn man sich schon erhebliche Arbeit damit macht, dann wäre es sinnvoll, zugleich die Listen auf den neuesten Stand zu bringen. Ich habe probehalber mal im wesentlichen die Artikel, die in den Kategorien über die Teile des BGB und den zugehörenden Unterkategorien verzeichnet sind, gesammelt, insgesamt etwa 1600 Artikel. Darunter waren allein beim Anfangsbuchstaben A ca. 50, die nicht in den Listen enthalten sind (wenn auch davon wohl einige nicht aufzunehmen wären), habe sie mal hier zwischengelagert. Wenn man das auf alle Rechtsgebiete hochrechnet, dann sind vermutlich ganz schön viele Artikel noch nicht erfasst. Ich denke, die Bearbeitung der Listen wäre sinnvoller möglich, wenn wir zuerst mal den gesamten Bestand einstellen. Dabei denkt man natürlich an eine Datenbankabfrage. Allerdings fürchte ich, dass in den unteren Ebenen des Kategoriensystems einiger Wildwuchs entstanden ist, so dass man mit einer Abfrage, die Kategorie:Recht mit allen Unterkategorien liefert, ganz schon viele Artikel bekommen würde, die man nicht mehr eigentlich zu den Rechtsthemen rechnen könnte. --wau > 22:45, 18. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die von Dir angelegte "Zwischenlagerung". Wenn wir die Liste dort erst einmal vervollständigen, könnten wir den Wildwuchs bei Gelegenheit der Übertragung der zwischengelagerten Artikel in die Liste der Rechtsthemen beseitigen, oder? -- Stechlin 10:52, 19. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe unter Portal Diskussion:Recht/Liste der Rechtsthemen#Neubearbeitung 2008 versucht, eine Überarbeitung zu initiieren. -- Stechlin*

Österreichische Staatsbürgerschaft

Könnte vielleicht ein Fachkundiger den artikel auf den neuesten Stand bringen? Ich denke, dass es nicht haltbar sein kann nur den Stand von vor 2006 wiederzugeben. Danke --Moritz M. 14:52, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe jetzt zumindest mal aktuelle RIS- und HELP- und Stadt Wien-Weblinks eingefügt plus einen Absatz zum Staatsbürgerschaftsgesetz. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Professorenregelung anscheinend heuer im Rahmen einer umfassenderen verfassungsrechtlichen Reform entfallen ist - und dass ich da offensichtlich nicht fachkundig genug bin für weitere Adaptionen. -- Lx 22:56, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Habe gerade gesehen, dass da nun jemand reingeschrieben hat der Artikel sei jetzt wieder gültig. Das sehe ich nicht so, ich habe nur das oben aufgeführte ergänzt. Die alte Situation ist nach wie vor dargestellt, und zwar ohne Hinweis wann das so war oder dass die Darstellung veraltet ist. Weiters steht da nach wie vor ein Abschnitt "Momentane Entwicklungen". Der ist sicher inhaltlich gerechtfertigt, leider aber ohne Einzelnachweis und Datum. So (Darstellung verschiedenen rechtlicher Situationen entlang der Zeitaxe) gehört nach meiner Auffassung immer in Artikel zu Rechtsquellen, aber unter etwas in Richtung "Entwicklung" oder "Geschichte", und mit Datum und Einzelnachweis versehen. Insbesondere wenn es im Nationalrat diskutiert wird sollte das kein Problem sein. -- Lx 18:45, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Forschungseinrichtungen, Rechtsform und ggf. Rechtsträger

Nabend allerseits! Es geht um die Vorlage:Infobox Forschungseinrichtung in Deutschland, die derzeit in ca. 170 Artikeln verwendet wird. In vielen - wohl den meisten - leider nicht ganz richtig. Was nicht zuletzt auf die einzelnen in der Vorlage vorgesehenen Parameter und deren Anordnung zurückzuführen sein dürfte. Ich habe schon ein bisschen dran rumgebastelt, aber eigentlich müssen da neue Parameter rein. Bevor aber nun Umstellungen vorgenommen werden, die so viele Artikel betreffen, wollte ich mal meinen Plan hier zur Diskussion stellen. Meine Überlegungen sehen wie folgt aus:

  • Schaffung eines neuen Parameter "Rechtsform" für die Rechtsform der Forschungseinrichtung
  • nur für den Fall, dass die Forschungseinrichtung rechtlich nicht selbständig ist, zB weil sie die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins hat, werden die nachstehenden Parameter relevant, die den Rechtsträger betreffen:
    • "Rechtsträger" (derzeit noch "Träger" benannt, was aber auch zB in die finanzielle Richtung missverstanden werden kann) = Bund, Länder, ... sonstige Organisation
    • "Rechtsform des Trägers" = KöR, AöR, SöR, Trägerverein (eV), Stiftung bürgerlichen Rechts, sonstige Trägergesellschaft
    • "Sitz des Trägers" = ...

Kommentare? Denkfehler entdeckt? Bessere Vorschläge? Ergänzungen? Nur zu! --C. Löser 19:03, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Chronologie der Beschlüsse im Fall Görgülü [1] nicht ersatzlos zu streichen

Würde mich gern für die Beibehaltung der "Chronologie der Beschlüsse" in dem Artikel einsetzen, da ich (und sicher auch andere Väter und LeserInnen) sie keineswegs ermüdend finden, so wie derjenige, der sie sogar ersatzlos streicht. Wenn Streichungen in dem Bereich, sollten sie nicht ersatzlos sein, sondern immerhin einen Eindruck geben, von dem, was die lange Liste jetzt schon vermittelt. --92.226.231.35 12:33, 16. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Das wird schon auf der Diskussionsseite des Artikels erörtert, was wohl auch der bessere Platz dafür ist. Ich habe dort eine kurze Anmerkung hinterlassen. -- Stechlin 17:34, 17. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ein sehr Deutschlandlastiger Artikel, währe gut, wenn jemand die Situation in anderen Ländern darstellen könnte.