Identitätskarte (Schweiz)
Identitätskarte (IDK, umgangssprachlich ID) ist die amtliche Bezeichnung des Schweizer Gegenstücks der in Deutschland und Österreich verwendeten Personalausweise. Die Bezeichnung entstand vermutlich wegen der räumlichen und institutionellen Nähe zum französischen Sprachraum als Lehnübersetzung von carte d’identité. Sie ist als Plastikkarte im Kreditkartenformat ausgeführt und hat beiderseits eine bläuliche Grundfarbe. Frühere Ausgaben hatten noch Papierform. Die Identitätskarte ist für Erwachsene zehn Jahre gültig, für Kinder fünf.
Als amtlicher Lichtbildausweis dient sie wie etwa der Schweizer Führerausweis (Führerschein) zum Nachweis der Identität, beispielsweise anlässlich einer Bankkontoeröffnung, beim Besuch von Lokalen mit Altersbeschränkung oder bei einer Personenkontrolle der Polizei. In der Schweiz besteht allerdings keine Ausweispflicht, d. h. niemand ist verpflichtet eine Identitätskarte zu besitzen oder mitzuführen. Für Reisen in die Europäische Union (EU) und einige andere Länder genügt die Identitätskarte als Ausweis für den Grenzübertritt.
Angaben auf der Identitätskarte
Die Überschriften sind in fünf Sprachen abgefasst: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch sowie Englisch.
Auf der Vorderseite
- Foto
- Seriennummer
- Name
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Unterschrift
Daneben stehen hier noch die Staatsangehörigkeit „Schweizerische Eidgenossenschaft“ (in den fünf Sprachen), das Wappen der Schweiz sowie ein Hologramm in Form eines Kristalls.
Auf der Rückseite
- Körpergrösse
- Geschlecht (seit 1. Januar 2003 anstelle der Augenfarbe)
- Bürgerort
- Ausstellende Behörde
- Ausstellungsdatum
- Gültigkeitsdauer
- Maschinenlesbare Zeile