Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen für Bilder
„Unbenutzte“ Lizenzvorlagen
Tag, diese Diskussion eröffne ich auf Anregung von Forrester und nach Widerspruch von C-M. Es geht darum, welche Lizenzvorlagen hier eine Existenzberechtigung haben. Forrester meint, dass alle Lizenzvorlagen, die weniger als 50 mal verwendet werden, verzichtbar sind und Bilder, die diese Vorlagen einbinden, auf die Commons verschoben werden sollten. C-M meint, es müsse für jede kompatible Lizenz eine Vorlage existieren dürfen und spricht sich gegen den Transfer der Bilder auf die Commons aus. Daher jetzt: Wie wollen wir das handhaben? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:38, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Am besten wir bauen Parallelstrukturen zu Commons auf, damit wir um die 100 Lizenzvorlagen haben, was dann keiner mehr versteht. Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 15:47, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Wenn jemand viel Zeit hat, kann er ja mal nur aus Spaß das hier laden. Man vergleiche zu WP:LFB...fällt jemandem was auf? ;) Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 15:52, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Um was geht es konkret? jodo 21:58, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Wenn jemand viel Zeit hat, kann er ja mal nur aus Spaß das hier laden. Man vergleiche zu WP:LFB...fällt jemandem was auf? ;) Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 15:52, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Ein Baustein für CC-BY-LMAA-3.1 ist lokal sicher nicht nötig, aber er schadet auch nicht. Wenn es ihn bei uns gibt, dann kann er verwendet werden – warum auch nicht? --Noddy 02:13, 7. Sep. 2008 (CEST)
- Weil wir dann statt aktuell 34 Lizenzvorlagen vllt 60 haben? Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 10:04, 7. Sep. 2008 (CEST)
Bei den Lizenzbausteinen hat es Forrester (fast) geschafft, daß auch normal Sterbliche da einigermaßen durchblicken. Ich kenne nicht wenige Leute, die jahrelang dabei sind und auch aktiv Fotos hochladen, da aber immernoch nicht wirklich durchblicken. Jede Vereinfachung ist da eine Verbesserung. Wenn es weniger als 50 Bilder sind und rechtlich nichts dagegen spricht sowie auf Commons keine Löschung droht, bin ich für einen Umzug der Bilder sowie Löschung der hiesigen Lizenzbausteine. --RalfR → DOG 2008 02:34, 7. Sep. 2008 (CEST)
- Beim Hochladen von Bildern kann man einige der gebräuchlichsten Lizenzen auswählen. Ob es für erfahrene Benutzer noch 137 andere gibt, macht die Sache doch nicht unübersichtlicher. --Noddy 11:29, 7. Sep. 2008 (CEST)
- Und wofür gibt es dann nochmal Commons? Wir sollten Parallelstrukturen so weit wie es geht vermeiden, und genau hier geht es. Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 11:53, 7. Sep. 2008 (CEST)
- Und auf den anderen Seiten wird dann immer gemeckert, weil eben nicht alles hier erlaubte auf Commons akzeptiert wird, beispielsweise Panoramafreiheitsbilder in Frankreich. Ich sehe da vor allem das Problem, daß eben unerfahrene Benutzer (die sich mit Commons vielleicht auch nicht auskennen) sich z. B. beim Kopieren der Bilder von Flickr oder anderen WP-Projekten nach der passenden Lizenzvorlage umsehen. Wenn sie die nicht finden, wird dann eben oft kurzerhand eine ähnlich klingende genommen - oder einfach direkt GFDL draufgepappt. Da ist es mir lieber, ausreichend Vorlagen zu den Lizenzen zu haben, die hier erlaubt sind. Macht zwar evtl. ein bißchen mehr Arbeit für die Putzkräfte, aber vermindert auch die Fälle von Falschlizenzierung. Es will wohl niemand alle Commons-Vorlagen wie PD-AR oder PD-Russia-2008 hier haben, aber zumindest gängige Lizenzen wie die verschiedenen 1.0-CC-Versionen sollten bleiben. Man könnte ja auch beim Upload von Bildern mit solchen Lizenzen direkt Kategorie:Nach Commons verschieben o.ä. mit reinpappen, damit die Bilder soweit möglich zeitnah dahin transferiert werden können. --Kam Solusar 23:23, 7. Sep. 2008 (CEST)
- Letzteren Vorschlag lehne ich jedoch wiederum ab, da eben, wie du selbst schon sagtest, nicht alle Bilder, die wir hier behalten können, nach Commons dürfen. -- Chaddy - DÜP 23:56, 7. Sep. 2008 (CEST)
Welches Bild, das auf Commons wegen FR-FoP nicht geht, ist denn bitteschön noch CC-1.0? Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 18:28, 8. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe mal eine Auflistung gemacht:
- Vorlage:Bild-CC-by-sa/1.0
- Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.5/ch
- Vorlage:Bild-CC-by/2.0/at
- Vorlage:Cc-by-sa-2.0-fr
Forrester 19:15, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Zur Cc-by-sa-2.0-fr: Da steht „Diese Datei wurde unter den Bedingungen der „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland“-Lizenz (abgekürzt „cc-by-sa“) in der Version 2.0 veröffentlicht“ (Hervorhebung von mir). Das ist doch falsch. Da müsste Frankreich hin... -- Chaddy - DÜP 19:50, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Die ist eh nicht so, wie sie sein müsste. Forrester 20:22, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Anderer Vorschlag:
Fragen zu Lizenzvorlagen willkürt Forrester wie in den letzten 18 Monaten
- Es muß nicht alles diskutiert werden, er hat da doch eh den besten Überblick. --RalfR → Berlin09 20:38, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Ich glaube kaum, dass das jeder lustig finden würde :D Forrester 20:42, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Jo, darfst du löschen lassen, die Vorlagen. Gruß Daniel 1992 20:56, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Jetzt mal ohne Quatsch: Laß uns das von den DÜPlern oder meinetwegen bei UF abstimmen, erspart ne Menge Arbeit und Tipperei. Hat ja Ewigkeiten so geklappt. --RalfR → Berlin09 21:03, 26. Sep. 2008 (CEST)
Gibt es Gegenmeinungen? Forrester 22:33, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Ne, aber was machen wir mit den Bildern, die die Lizenzen einbinden? Auf Commons scheffeln? jodo 23:23, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Ich würd sagen ja, wenn keine Löschung droht. --RalfR → Berlin09 23:30, 26. Sep. 2008 (CEST)
- Genau. :) Forrester 10:36, 27. Sep. 2008 (CEST)
- Ok dann auch keine Bedenken meinerseits. Wenn ihr jemand "Dummen" findet ders macht :) jodo 11:53, 27. Sep. 2008 (CEST)
Lizenzvorlagen aus Commons
Hallo, ist es möglich (und sinnvoll), die Lizenzvorlagen aus Commons hier nachzubauen? Ich habe gestern hier ein Bild hochgeladen und nicht, wie sonst üblich, auf Commons. Weil ich dort normalerweise die Doppellizensierung CC und GFDL benutze, habe ich einfach die dortige Bausteinvorlage kopiert, die hier aber leider nicht benutzt wird. Könnte man die einfach erstellen, oder spricht da was dagegen – Anzahl der Vorlagen/Lizenzen auf Commons, keine Kompatibilität/Gültigkeit oder sonstige Hindernisse? Konkret hatte ich bei Bild:Memory11.jpg {{self|cc-by-sa-3.0|GFDL}}
angegeben (was hoffentlich bei Euch, wenn ich nichts nachgetragen hätte, auch als genügende Lizenz anerkannt worden wäre). Gruss --Port(u*o)s 13:35, 3. Okt. 2008 (CEST) edit: Oder bin ich hier falsch und sollte nach WP:UF oder gar WP:FZW gehen? Oder, falls es einfach mit sei mutig gedeckt ist: Könnte mir da jemand behilflich sein? Stupides Tippen bzw. Copy-Paste würde ich wohl machen, mich in die Vorlagenerstellung in diesem konkreten Fall einarbeiten eher nicht
- s.o., self brauchen wir meines Erachtens (auch wenn ich schon vor längerer Zeit öfters mit dem Gedanken gespielt habe) nicht. Man kann die beiden Lizenzvorlagen doch auch einfach hintereinander angeben. [[ Forrester ]] 15:05, 3. Okt. 2008 (CEST)
Wegen URAA-Problematik (Disk.) vorerst:
Die vorliegende Wiedergabe dieses Werks erreicht weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980) auf, um Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können. Sowohl Wiedergabe als auch gezeigtes Werk sind somit weder urheberrechtlich noch leistungsschutzrechtlich geschützt und daher gemeinfrei. |
[[ Forrester ]] 23:41, 15. Okt. 2008 (CEST)
Ich finde diesen Bastelsatz ziemlich unnötig. Viele der PD-old-Werke, die wir haben, sind in Wahrheit PD-Art|PD-old; das müssen wir aber meiner Meinung nach nicht so besonders hervorheben. Code·is·poetry 11:13, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Dann ist es die gesamte Vorlage, die - ähnlich wie ihr großer Bruder PD-art auf den Commons - tausende Einbindungen hat und seit dem 12. Okt. 2004 vollkommen unnötig ihr Dasein hier fristet...nicht sehr überzeugend. [[ Forrester ]] 20:42, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Ich würde vorschlagen, wir setzen die Diskussion auf LFB zentral fort. [[ Forrester ]] 22:39, 8. Okt. 2008 (CEST)
Joa wie bringen wir da pd-100 und pd-1923 unter? parameter wär ne möglichkeit, aber gefällt mir nicht sonderlich. Andere ideen? [[ Forrester ]] 12:35, 5. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe das jetzt mal in einem ersten Versuch oben gemacht. Das ist ganz nett wenn man mal davon absieht, dass parameter nicht sein sollen. Die Frage die sich jetzt jedoch stellt: Wann brauchen wir dann eig. PD-100 und PD-1923 *alleine*?? Hat da irgendjemand Beispiele?? [[ Forrester ]] 01:32, 8. Okt. 2008 (CEST)
Die Frage, die sich jetzt also stellt ist: Brauchen wir PD-Vervielfältigung oder brauchen wir PD-100/1923.
Erläuterung, 2 Möglichkeiten:
- PD-Vervielfältigung (PD-old + PD-SH) brauchen wir nicht, weil PD-100 und PD-1923 *immer* (das gilt es zu belegen) durch von einem zeigenden "werk", das unter PD-SH fällt, gezeigt wird.
- PD-100 und PD-1923 brauchen wir nicht allein, weil die *immer* (das gilt es zu belegen) durch von einem zeigenden "werk", das unter PD-SH fällt, gezeigt wird.
Ich würde zweiteres (ohne genaues weiteres Nachdenken) vorschlagen: Wenn es wirklich so ist, dass PD-100, PD-alt und PD-1923 nur immer mit einem zeigenden "werk", das PD-Sh ist, gezeigt wird, dann sollten wir das in DIESEN vorlagen entsprechend vermerken und PD-vervielfältigung löschen. meinungen? [[ Forrester ]] 22:43, 8. Okt. 2008 (CEST)
Ich bitte um weitere begründete Kommenbtare. [[ Forrester ]] 00:50, 11. Okt. 2008 (CEST)
Also Vorschlag nochmal konkreter: PD-Vervielfältigung weg, dafür PD-Alt, PD-1923 und PD-100 mit entsprechendem Repro-SH-Hinweis. [[ Forrester ]] 10:47, 11. Okt. 2008 (CEST)
Ich denke, man sollte erst mal klar denken, bevor man unklar fragen --92.72.205.114 15:21, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Was ist unklar? [[ Forrester ]] 18:26, 11. Okt. 2008 (CEST)
Ich fände mit Parameter besser, analog zu PD-Art auf Commons. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:46, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Dito. Zudem es eigentlich überflüssig ist, das jetzt nochmal umständlich anzupassen. Alle klar als PD-alt zu behandelten Bilder werden im Rahmen der Erstkategorisierung durch das Wikipedia:WikiProjekt Bildkategorisierung nach Commons übertragen. Viel wird dann nicht übrig bleiben. Daher brauchen wir die Vorlage erstmal nicht weiter anzupassen. Das ist vergebene Arbeitszeit. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 19:46, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Genau, schubst du mal ruhig die Coins rüber. Ferner sehe ich keinen Zwang dazu, eine derart häufig genutzte Vorlage und potentiell wichtige Lizenzvorlage komplett auf die Commons zu packen - es war bisher immer unsere Arbeit, dass wir ein funktionierendes System haben wollen und nicht Commons-baby (komisches wort....mir ist nix anderes eingefallen). Und insofern sehe ich eine gute möglichkeit, unser System zu entschlanken. Chrisi, was bewegt sich zu dieser Einschätzung? [[ Forrester ]] 21:01, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn es denn tatsächlich so ist, dass alle Commons-tauglichen Bilder auch auf die Commons kommen, sehe ich keine weitere Verwendung für die PD-Vervielf.-Vorlage. Mein Hauptbewegungsgrund, Repro-Fotos nicht mit PD-SH zu taggen, ist der, dass dann NoCommons eingebunden wird, was darin resultiert, dass der CommonsHelper den Transfer nicht gestattet. Dann muss ich die Datei immer erst selber nochmal runterladen, wieder hochladen, Text ausm CommonsHelper kopieren etc.. Das ist recht umständlich, weshalb ich lieber eine Lizenzvorlage habe, die nicht direkt NoCommons einbindet. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:18, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Das kann kein Grund für uns sein. Technik ist für den Menschen da, der Mensch macht seine Regeln nicht für sie. Und nochmal: Selbst wenn Christian sämtliche GFDL und CC Bilder rüberpackt, werden wir die Vorlagen sicher hier nicht löschen, da wir ein funktionierendes System haben wollen, bis ein MB entscheidet, dass wir vollkommen nach Commons umziehen (was ich ausdrücklich nicht befürworte). Außerdem sind nicht alle CC-, GFDL-, Reprosachen commonskompatibel daher macht dein erster Satz (du sagst es ja selber im ersten Teilsatz!) für mich wenig Sinn. [[ Forrester ]] 22:37, 14. Okt. 2008 (CEST)
Nicht vergessen: In diesem Fall, müsste auch PD-alt NoCommons bekommen. [[ Forrester ]] 20:39, 15. Okt. 2008 (CEST)
- PD-alt braucht kein NoCommons, weil das immer nur die Foto-Vorlage betrifft. Genau genommen bräuchte jedes PD-alt-Bild noch eine Vorlage, die angibt, wieso das Foto als solches nicht geschützt ist. Mein erster Satz macht insofern Sinn, dass, wenn alle Commons-tauglichen Bilder auf den Commons liegen, ich kein Problem mehr damit habe, die restlichen mit NoCommons, also auch mit PD-SH, zu taggen. Nach wie vor sehe ich nicht, wieso wir große Mengen an Bildern pauschalisierend mit NoCommons versehen sollten. Ca. 1,2k sind mit Vervielfältigung, 10,5k mit alt und 6,5k mit alt-100 getaggt, bei den meisten davon ist (außer bei den Vervielfältigung-Bildern) keine Lizenz für die Vorlage angegeben. Insgesamt verbieten wir also für knapp 20k Bilder den Transfer auf Commons, obwohl die meisten davon unter der PD-art-Richtlinie dort verwendbar wären. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:08, 15. Okt. 2008 (CEST)
Verbieten? Du hast dir wohl die NoCommons Vorlage noch nicht durchgelesen? ;) Nochmal, ich akzeptiere die Probleme eines Tools nicht als Argument gegen eine Veränderung. Aber gut, verzichten wir auf NoCommons für PD-alt. Was spricht gegen die Ergänzung bei den PD-old-Vorlagen? [[ Forrester ]] 23:12, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Ersetze „verbieten“ durch „verhindern“/„erschweren“/etc., das Ergebnis ist dasselbe. Ich sehe nicht ein, pauschal NoCommons auf Bilder zu setzen, von denen wohl mind. 90% auf Commons verschoben werden dürfen. Auch auf die Vervielfältigung-Bilder brauchen wir kein NoCommons, weil Commons ja die PD-Art-Richtlinie hat. Die Vorgaben, wann ein Repro-Bild geschützt ist, decken sich da ziemlich mit den unseren. Welche Ergänzung bei PD-old meinst du? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:14, 16. Okt. 2008 (CEST)
Wir kommen vom Thema ab: Jetzt bitte definitiv: Was spricht dagegen, PD-Vervielfältigung rauszunehmen und dafür in PD-alt, PD-100 und PD-1923 reinzuschrieben, dass die Fotos/Scans nicht geschützt sind sofern nichts anderes angegeben. Alternativ könnte man auch in PD-Vervielfältigung per parameter PD-100 und PD-1923 einbinden lassen. [[ Forrester ]] 17:52, 16. Okt. 2008 (CEST)
NoCommons
Ich habe einen neuen Hinweis gemacht, der es per parameter ermöglicht, dass wenn die Datei über eine Lizenz-/Hinweisvorlage nocommons bekommt, wie bisher die richtlinienunterschiede angemerkt werden und wenn die datei normal nocommons bekommt (bisher sollte das ausdrücklich nicht gemacht werden) der hinweis erscheint, dass der user nicht möchte, dass das auf die commons gehört. eine solche vorlage entspricht meines erachtens dem allgemeinem wunsch, dass z.b. benutzerbilder nicht ohne weiteres auf diencomm,ons verschiobene werden - auch wenn das einigen nicht gefällt, ich halte GENAU das für richtig. Ferner kann selbiges natürlich auch rechtlich untersagt werden. [[ Forrester ]] 22:57, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Wir sollten die NoCommons-Vorlage nur bei Bildern verwenden, die rechtlich nicht nach Commons dürfen. Auf Benutzerwünsche können wir aber nicht wirklich eingehen. Bei den angesprochenen Benutzerbildern mag das vielleicht noch ok sein, aber Bilder, die enzyklopädisch verwertbar sind, sollten immer nach Commons, egal ob das die Uploader wollen, oder nicht. -- Chaddy - DÜP 23:38, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Hast du mal die Vorlage dir durchgelesen? Steht doch explizit "der in begründeten Fällen (z. B. bei Benutzerbildern) in der deutschsprachigen Wikipedia Folge geleistet wird.". [[ Forrester ]] 16:48, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Ich halte es für falsch, hier eine Vorlage für einen Benutzerwunsch zu schaffen, der rechtlich nicht wirksam ist. Die hier hochgeladenen Benutzerbilder sollten alle unter einer freien Lizenz veröffentlicht sein und die abgebildete Person muss der Veröffentlichung des Bildes zugestimmt haben. Sollte das zutreffen, kann das Bild auf Commons; sollte das nicht zutreffen, muss das Bild komplett weg. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:22, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Recht am eigenen Bild ist hier und auf Commons verschieden! --RalfR → Berlin09 17:24, 9. Okt. 2008 (CEST)
- "Sollte das zutreffen, kann das Bild auf Commons", es muss aber nicht dahin. Und genau da halte ich es für wünschenswert, wenn die Wünsche des Uploaders respektiert werden und ich bin mir sehr sicher, dass die deutliche Mehrheit der relevanten Personen das auch so sieht. Gerade diese Bilder sind nicht Bestandteil einer freien Enzyklopädie, sondern Mittel dazu. [[ Forrester ]] 18:31, 9. Okt. 2008 (CEST)
Ich bitte um weitere begründete Kommenbtare. [[ Forrester ]] 00:50, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe generell ein Problem damit, wenn wir hier einen riesigen Aufstand darum machen, dass Leute ihre Bilder nur unter freien Lizenzen veröffentlichen dürfen und wir auf der anderen Seite uns dann selber Steine in den Weg legen, die uns daran hindern, die Freiheiten, die die Lizenzen einräumen, zu nutzen. Ich kann mir kein projektförderndes Argument vorstellen, weshalb man ein Bild in der Wikipedia hochlädt, das nicht auf die Commons verschoben werden darf. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:02, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ein solches wurde dir schon oft genug im Chat vorgetragen. Muss ich das jetzt wirklich wiederholen, andere darum bitten? Wenn jemand nicht will, dass sein Bild auf die Commons kommt, ist das zu akzeptieren. Es besteht ein fundamentaler Wesensunterschied zwischen solchen Bildern und den von dir angesprochenen Bilder von "Leute[n, die] ihre Bilder nur unter freien Lizenzen veröffentlichen dürfen", sodass das Argument nicht zieht. [[ Forrester ]] 01:18, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Sorry, um welche Art Bilder geht es denn jetzt genau? Welche Bilder sollen auf Wunsch der Uploader nicht nach Commons verschoben werden? Das wird mir aus dieser Diskussion leider irgendwie nicht so ganz klar... -- Chaddy - DÜP 01:24, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Forrester, mir wurde immer noch kein projektfördernder Grund vorgetragen. Wenn jemand nicht will, dass sein Bild auf Commons, ins Fernsehen und den Rest der Welt kommt, hat er es nicht unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen.
- Chaddy, vermutlich hauptsächlich um Benutzerbilder, die ursprünglich für die eigene Benutzerseite hochgeladen werden.
- Viel mehr würde mich interessieren, wie verbindlich das denn wirklich ist. Dass es rechtlich nicht greift, haben wir ja inzwischen festgestellt. Die Frage ist: Inwieweit wird ein Verstoß gegen die Bitte geahndet? Ist das dann eine Verletzung der Wikiquette? Droht dann die Sperrung, weil man die Rechte, die die Lizenz einem gibt, genutzt hat, obwohl der Nutzer gebeten hat, das nicht zu tun? Reichlich paradox, die ganze Sache. Wir akzeptieren keine Freigabe "nur für Wikipedia", aber mit "nur für Nicht-Commons" haben wir keine Probleme. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:55, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Nochmal dein Fehlschluss: Das sind zwei verschiedene Paar Socken: Benutzerbilder - Bilder für die Enzyklopädie. Man muss es unetr einer freien Lizenz veröffentlichen, um es hier hochladen zu dürfen (das zu ändern wäre ne Möglichkeit, halte ich aber für falsch, da diese Forderung absolut sein muss). Benutzerbilder fördern den Zusammenhalt und damit das Projekt. Jemand sollte von Commons davon nicht abgeschreckt werden. Richt dir das jetzt? Und das ist so verbindlich, wie es eine Bitte sein kann: Befolgst du sie ist alles ok, tust dus nicht bist du der Arsch. Man sollte diese Sache hier nicht künstlich für ein solch großes Problem erklären. [[ Forrester ]] 02:12, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn wir schon differenzieren zwischen Zweck und Mittel, dann bitte konsequent: Dann auch Benutzerbilder, die wirklich nur für die Benutzerseite verwendet werden dürfen und keine freie Lizenz haben müssen. Die bekommen dann einen eigenen ANR o.ä. und werden für die Einbindung in normale Artikel gesperrt. Dann sind es 2 verschiedene Paar Socken und dann ist mir auch egal, was mit denen passiert. Aber solange wir hier enzyklopädische und Benutzerbilder gemischt haben, gelten für alle Bilder dieselben Anforderungen und das ist die freie Lizenz und diese beinhaltet die Möglichkeit, sie auf Commons zu verschieben. Deine Ansicht, dass die Forderung nach einer freien Lizenz absolut sein muss, aber andererseits diese freie Lizenz dann wieder faktisch eingeschränkt wird, erscheint mir nicht sehr zielführend. Dann doch lieber gleich Tacheles reden und sagen „Ich behalte mir alle Rechte an dem Bild vor und gestatte nur die durch mich selbst vorgenommene Nutzung.“. Außerdem sehe ich nach wie vor nicht den großen Unterschied, ob die Privatfotos nun in der deutschen Wikipedia oder auf Commons veröffentlicht sind, in jedem Fall sind sie für die gesamte Welt zugänglich. Wer das nicht möchte, soll kein Foto hier einstellen. IMHO liegt hier das Problem an der fehlenden Aufklärung der User, dass sie mit der freien Lizenz ihr persönliches Bild komplett aus der Hand geben und die gesamte Welt de facto damit machen kann, was sie will. Da wirkt so ein kleiner „Bitte nicht auf Commons“-Hinweis schon fast lächerlich dagegen.
- Generell gefällt mir an dem Gedanken die ungewisse Verbindlichkeit nicht. Eine Vorlage sieht schon wesentlich mehr nach Konsens (und auch Sperrgrund) aus als ein kleiner „Bitte nicht nach Commons“-Hinweis, der irgendwo auf der Beschreibungsseite steht. Was wäre, wenn ich jetzt konsequent alle Bilder, die die Vorlage einbinden, auf die Commons schiebe? BNS-Sperre? Oder Wikiquette-Sperre? Und wo ist die Grenze? Was ist, wenn ich die Vorlage konsequent ignoriere? Dass ich „der Arsch“ bin ist mir schon klar, die Frage ist nur, wie wirkt sich das aus? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 02:49, 11. Okt. 2008 (CEST)
Folgende Kommentare:
- Eigener NR: Wiktionary: Spatz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen, Such mal hier unter "Redewendungen:", das wäre vollkommen überreagiert
- "freie Lizenz faktisch eingeschränkt": Warum macht das keinen Sinn? Du siehst da wohl eine Widersprüchlichkeit, die nicht vorliegt, weil die Aussagen "frei" und "faktisch unfrei" (was ja im übrigen auch nicht so ist, da es nicht um rechtliche Konsequenzen geht) auf unterschiedlichen Ebenen liegen.
- Der Vorteil liegt wohl darin, dass die User glauben, ihre Bilder noch etwas unter Kontrolle zu haben
- Ich könnte mir auch eine Lösung vorstellen, die sagt: "Recht am eigen Bild - wikipedia only"
- Was an einer Bitte lächerlich ist, erschließt sich mir nicht
- Und über Verbindlichkeit sollten wier überhaupt nicht reden: Für mich (und ich behaupte auch für die deutliche Mehrzahl der User) ist es im Grunde vollkommen selbstverständlich, einen solchen Wunsch eines Users, der hier seine Zeit dafür opfert, dass wir eine Enzyklopädie aufbauen können, zu beachten - und das sollte es auch für alle anderen sein. IMHO eine eigentlich banale Sache. [[ Forrester ]] 10:45, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Okay, gehen wir der Reihe nach vor:
- Faktisch unfrei ist die Verwendung der Bilder, wenn die Bitte hier als Befehl verstanden wird. Ich habe mehr und mehr den Eindruck, dass diese Forderung nicht mehr den Charakter einer Bitte hat, vor allem wenn ich mir hier deine Reaktion auf mein wiederholtes Drängen auf die Erläuterung der Verbindlichkeit der Aussage ansehe. Inzwischen ist es sogar vollkommen selbstverständlich, dass man dagegen nicht zu verstoßen hat, im Klartext ist ein Verstoß dagegen auch ein Sperrgrund.
- Der Vorteil liegt wohl darin, dass die User glauben, ihre Bilder noch etwas unter Kontrolle zu haben - äh ja, sehr toll. Anstatt die User aufzuklären (wie von mir vorgeschlagen), dass sie mit der Veröffentlichung ihrer Bilder unter einer freien Lizenz rechtlich gesehen die Kontrolle darüber abgeben, wird ihnen jetzt auch noch vorgegaukelt, sie könnten die Verwendung ihrer Bilder kontrollieren. Dazu kommt erneut die ungewisse Verbindlichkeit der Aussage. Ist der Baustein ein Löschgrund für ein Commons-Bild, wenn das Bild dorthin verschoben wurde? Wird gegen Benutzer vorgegangen, die die Bilder verschieben? Kann man überhaupt gegen Nachnutzer der Bilder vorgehen, die diese außerhalb der Wikipedia verwenden?
- Was an einer Bitte lächerlich ist, erschließt sich mir nicht - siehe der Absatz hierüber. Wir spielen den Benutzern heile Welt vor, was im wirklichen Leben aber komplett realitätsfern ist. Jeder kann diese Bilder kopieren und sie sich im Posterformat über den Hauseingang kleben, aber auf die Commons darf man sie nicht verschieben. _Das_ ist lächerlich.
- Und über Verbindlichkeit sollten wier überhaupt nicht reden - doch, genau darüber sollten wir reden. Hier wird bewusst Unklarheit geschaffen, um zu erreichen, dass sich niemand traut, diese Bilder zu verschieben. Den Bildeinstellern wird vorgegaukelt, sie könnten wirksam die Weiterverwendung ihrer Bilder untersagen. Dass dies nicht der Fall ist, brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Den Verschiebern wird vorgegaukelt, es wäre verboten oder wenigstens böse, das Bild auf die Commons zu verschieben. Den Admins (also den Leuten, die über Streitereien zu diesem Thema entscheiden müssen) wird kein klarer Leitfaden an die Hand gegeben, wie diese Bilder zu behandeln sind. All dies kann nur zu weiteren Unklarheiten, Sperren und endlosen Diskussionen führen und ist sicherlich nicht projektfördernd.
- Nach wie vor bleibt für mich die einzige Alternative, Bilder mit unfreien Lizenzen zu erlauben, die dann nur vom entsprechenden Urheberrechtsinhaber eingefügt werden dürfen. Das ist im Endeffekt genau das, was mit dieser Vorlage erreicht werden soll: Es wird eine freie Lizenz auf die Bildbeschreibungsseite geklebt, aber wenn man die Freiheiten dieser Lizenz wirklich nutzen will, wird einem auf die Finger gehaut. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:06, 11. Okt. 2008 (CEST)
Kurz, da ich nicht vorhatte, hier so viel zu diskutieren, da es nur um die Umsetzung geht, der Wunsch danach imho aber offensichtlich ist:
- Verstoß gegen die BitteL: Der NowCommons-Admin akzeptiert dann halt einfach nicht das verschieben - imho sollte jeder der was in NowCommons schiebt nicht die Intention haben, Stress mit anderen Usern wegen sowas zu bekommen und jetzt konkret du: Imho hast du besseres zu tun, als die paar Bilder unbedingt verschieben zu müssen, oder? Sodass sich diese komische Verstoß-Frage überhaupt nicht stellt.
- Vorgaukeln: Es ist sicherlich trotzdem eine gewisse Art der Kontrolle (keine technische, das verbietet uns die GFDL) dadurch gegeben, dass Commons ein sicherlich breiteres Feld von Weiternutzern anspricht (international) und de.wp nur im deutschsprachigen Raum potentielle Nachnutzer finden wird ("national") - "Jeder kann diese Bilder kopieren und sie sich im Posterformat über den Hauseingang kleben, aber auf die Commons darf man sie nicht verschieben" <<< und insofern ist dieses Argument auch nur ein scheinbares: Die potentielle Weiternutzung dürfte auf de.wp wesentlich kleiner sein
- Selbstverständlich: Imho nochmal: Es geht nur um einen winzigen Bruchteil der Bilder und es sollte bei diesen (Benutzerbildern) dem User die Möglichkeit eingeräumt werden, Commons zu verhindern, wenn er sich dies wünscht. Wo ist das große Problem?
- "Den Bildeinstellern wird vorgegaukelt, sie könnten wirksam die Weiterverwendung ihrer Bilder untersagen" hast du mal die Vorlage dir durchgelesen?
- "Streitereien zu diesem Thema" - s.o. namentlich du solltest besseres zu tun haben, als ander Nutzer in diese banalen und lächerluchen Diskussionen reinzuzwängen, sodass ich uberhaupt keine Ansatzüpunkte für Streitigkeiten finde.....wir können auch gern ein MB machen - ich gehe von 90% für den Baustein aus, wir machen aber ganz sicher kein MB ;) [[ Forrester ]] 11:01, 12. Okt. 2008 (CEST)
Eine neue Version, nach Hinwies von User:Codeispoetry verbessert:
![]() |
Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel oder ihr Hochlader bittet (nicht als lizenzrechtliche Bedingung, sondern als unverbindliche Bitte zu verstehen) dadrum, dass sie nicht auf Wikimedia Commons hochgeladen wird (z. B. bei Benutzerbildern).
Es sollte individuell geprüft werden, ob diese Datei nach Wikimedia Commons verschoben werden darf. Do not move this file to Wikimedia Commons without an individual review! |
Man könnte das "(z. B. bei Benutzerbildern)" auch rausnehmen und auf LFB darauf hinwiesen. Wobei "Es sollte individuell geprüft werden, ob diese Datei nach Wikimedia Commons verschoben werden darf." sich auch aus dem davor gesagten ableitet und somit nicht nötig ist, oder? [[ Forrester ]] 11:39, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Ich bin nach wie vor dagegen, die Verschiebung von Benutzerbildern nach Commons durch eine Vorlage zu verhindern zu versuchen. Kleiner Kommentar am Rande zur Entstehung dieser Problematik: Auf dieses Problem wurde ich erst aufmerksam, als ich auf _deinen_ Wunsch hin ein Bild nach Commons verschoben habe, dessen Lizenzvorlage hier auf _deinen_ Wunsch hin weg sollte. Insofern finde ich die Bemerkung Imho hast du besseres zu tun, als die paar Bilder unbedingt verschieben zu müssen, oder? hier etwas deplatziert.
- Wenn es denn unbedingt eine Vorlage geben muss, die diese Bilder kennzeichnet, so sollte doch bitte eine neue erstellt werden, z.B. Vorlage:Benutzerbild o.ä.. Die NoCommons-Vorlage sollte nur für Bilder verwendet werden, die aus rechtlichen Gründen nicht auf die Commons geschoben werden können. Eine Vermischung von „Das geht rechtlicht nicht.“ und „Ich mag das nicht.“ ist keine gute Idee und schafft genau die von mir oben angesprochene rechtliche Unsicherheit. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:24, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe nie die Verschiebung von Benutzerbildern gegen ihren Willen gewollt, gewünscht oder akzeptiert. [[ Forrester ]] 14:30, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Können wir bitte zielgerichtet argumentieren? Ich will gar nicht weiter darauf eingehen, was du gewünscht hast und wer jetzt schuld ist, lasse mich nur nicht gerne hinterher für auf Wunsch ausgeführte Verschiebungen schimpfen.
- Wie sieht's aus mit meinem Vorschlag, eine eigene Vorlage dafür zu schaffen? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:49, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe dich weder beschipft, noch dich für etwas schuldig erklärt - vielleicht hast du es auch nicht ganz mitbekommen: Schuld ergibt sich aus falschen Taten, ich jedoch sprach hier nicht einmal von bisher Geschehenem, sondern davon, wie es in Zukunft aussehen soll - und da verstehe ich immernoch nicht, was daran falsch sein soll den Willen von Uploadern bei einer derart banalen Angelegenheit nicht zu akzeptieren. In deinem Vorschlag sehe ich keinen großen Vorteil, aber die Problematik, das Vorlagensystem unnötig aufzublähen. Wo liegt der Vorteil und warum ist es ein Vorteil? Sollte es sich jedoch herausstellen, dass wie hier dein einzigen von einem Konsens gedeckten Vorschlag haben, so ist er für mich durchaus akzeptierbar. [[ Forrester ]] 22:52, 12. Okt. 2008 (CEST)
Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass wie bereits gesagt der Wunsch von Benutzerbilduploadern in meinen Augen selbstverständlich befolgt wird, hier sollte es eigentlich nur darum gehen, dem einen Baustein zu verpassen - und darunter leiden vllt leider die viel wichtigere Diskussion über die Vorlage:Bild-PD-alt-Vervielfältigung, die dem Lizenzsystem viel mehr geben könnte. [[ Forrester ]] 22:57, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Ich möchte eine deutliche Differenzierung zwischen der Vorlage, die auf rechtliche Probleme hinweist und der Vorlage, die auf einen rechtlich nicht bindenden Benutzerwunsch hinweist. Außerdem würde ich dann gerne auch definieren, dass das nur auf RaeB-Bilder anwendbar ist und auch nur bei diesen dem Wunsch entsprochen werden sollte. Gegenbeispiel: Benutzer:Ralf Roletschek/Vorlage:Einfaches Nutzungsrecht (sorry Ralf, das geht nicht gegen deine Person) gefällt mir z.B. gar nicht. Weiters würde ich gerne einen deutlichen Hinweis, dass das nur eine Bitte ist und kein rechtlicher Grund besteht, das Bild nicht zu verschieben. Zur Aufblähung des Vorlagensystems: Wir reden hier von einer Vorlage, die außerhalb der Lizenzvorlagen steht und mit diesen nichts zu tun hat. Wer unbedingt verhindern möchte, dass sein Bild auf die Commons verschoben wird, der kann sich ruhig auch ein wenig einlesen. Eine wesentlich größere Gefahr sehe ich in der Vermischung der beiden Vorlagen, weil die Verbindlichkeit nicht klar wird, siehe dazu meine bisherigen Beiträge auf dieser Seite. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:47, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Habe jetzt einen entsprechenden Entwurf erstellt. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:56, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Beide Vorlagen sind Hinweisvorlagen und insofern sehe ich keinen grund sie zu trennen, da sie ohnehin nur auf etwas potentiell problematisches hinweisen. Eine genaue Definition ist ferner auch unnötig, weil wir hier an den gesunden Menschenverstand noch glauben und (ich zumindest) überhaupt keinen Grund sehe, warum man das weiter ausführen sollte. Die Aufblähung würde auch zu Lasten von Usern gehen, die damit nix zu tun haben, insofern kein Argument. Auf Verbildnlichkeit ist wie bereits zigfalch gesagt nicht die WIchtigkeit zu legen, weil es hier nicht um Sperren oder sonstwas geht. Wir sind doch hier nicht im Regelementierungswahnhaus. [[ Forrester ]] 21:06, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Die beiden Vorlagen unterscheiden sich in ihrer Verbindlichkeit und in ihren Einsatzgebieten. Eine Trennung ist daher sehr wohl sinnvoll, damit nachvollzogen werden kann, was denn das Problem ist. Bei der einen Vorlage entsteht ein Problem für das Projekt (mit Commons nicht kompatibles Bild wird gelöscht), während bei der anderen nur einem Nutzer auf die Füße getreten wird. Mit derselben Argumentation könnten wir auch Vorlage:Logo, Vorlage:Wappenrecht, Vorlage:Panoramafreiheit, Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Vorlage:Olympische Ringe zu einer Vorlage zusammenfassen, denn der Tenor aller Vorlagen ist ja Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verwendung und/oder Veränderung gegebenenfalls durch andere rechtliche Bestimmungen außerhalb des Urheberrechts eingeschränkt sein.. Das eigentlich interessante ist aber die spezifische Information: Was ist das genau Problem bei der Verwendung der Datei? Wenn du schon keine zwei verschiedenen NoC-Vorlagen willst, fordere ich eine Text-Begründung für die Vorlage: Dann muss reingeschrieben werden, wieso das Bild nicht auf Commons kann, also Keine FOP in Frankreich bzw. Mag mein Bild nicht auf Commons o.ä.. Die NoC-Vorlage ist dann aber auch nur mit Begründung gültig. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:44, 13. Okt. 2008 (CEST)
Es besteht eig. gar keine Verbindlichkeit: Beides sind nur Hinwiese. Einer sagt: "Ich möchte nicht, dass mein Bild verschoben wird" Dieser Bitte ist nur zu folgen, wenn tatsächlich ein begründeter Fall vorliegt. Der andere sagt "Es könnte auf den Commons möglicherweise Probleme geben" (nicht vergessen: Dieser wird automatisch und grob eingebunden, ohne weitere Prüfung und wäre insofern wenn überhaupt der weniger verbindliche. Du siehst es daher imho genau falschrum.) Deine Argumentation über die anderen Hinweisvorlagen hinkt: Die sind alle eben nicht gleich, auch wenn sie ähnliche Aspekte aufweisen. "Bitte kein Commons weil userbild" und "bitte kein commons weil möglicherweise probleme dort" liegen wesentlich näher beisammen als "allgemein achtung bei diesem bild: persönlichkeitsrechte!" und "allgemein achtung bei diesem bild: Olympia ist gewerblicher rechtsschutz!" Die Begründung kann ein (düp-)user, der nicht vollkommen suboptimale auffassungsgabe (ist keine gabe, kann man sich selbst "nehmen") erleidet, sich auch denken: Bei einem Bild des Eiffelturm bei Nacht wird das Problem kein allgemeines persönlichkeitsrecht sein. Das ist vollkommen abwägig und wenn jemand das nicht versteht, ist das mit den bildern wohl nicht so seine stärke (falls sich das so anhört: ich deute ausdrücklich niemanden an). [[ Forrester ]] 22:31, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Nenn es meinetwegen nicht Verbindlichkeit, sondern Folgen. Ein Benutzer muss wissen, wo das Problem mit dem Bild ist: Gibt es hier einen rechtlichen Grund, wieso wir das Bild nicht verschieben können oder riskiere ich, angepflaumt zu werden? Packen wir beides in eine Vorlage, wird nicht mehr klar, weswegen die Vorlage jetzt gesetzt ist. Folgendes Szenario: Die Vorlage ist auf ein Bild gesetzt und jemand will es verschieben. Er weiß jetzt nicht, wieso die Vorlage drauf ist. Gibt es rechtliche Probleme mit dem Bild, wird er es deswegen nicht verschieben. Gibt es keine rechtlichen Probleme mit dem Bild, nimmt er an, dass es ein Benutzerbild ist und verschiebt es deshalb nicht. In Wirklichkeit hat aber nur jemand fälschlicherweise die Vorlage gesetzt, weil er ein rechtliches Problem gesehen hat, wo keines ist. Nachdem aber alles in einer Vorlage verwurstet ist, ist nicht nachprüfbar, ob die Vorlage an dieser Stelle gerechtfertigt ist. Und meine Argumentation mit den anderen Hinweisvorlagen hinkt nicht: Die unterscheiden sich alle nur im ersten Teil der Vorlage, im zweiten Teil sind sie gleich. Der wirklich interessante Text unterscheidet sich also nicht von Vorlage zu Vorlage. Auch hier würde ich gerne mehr differenzieren und die Gesetze nennen, die konkret zu beachten sind, meinetwegen auch nur beim Namen. Ansonsten ist der Mehrwert der Vorlagen auch recht nah bei Null. Zu ist das mit den bildern wohl nicht so seine stärke: Leute, deren Stärke bei Bildern liegt, erkennen die Probleme auch ohne die Hinweisvorlagen. Diese dienen nur dazu, die nicht versierten Benutzer zu informieren. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:48, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Die anderen hinweisvorlagen sind absichtlich so allgemein, und das ist auch gut so. NoCommons will niemanden informieren, der es nicht versteht, sondern zu erst mal irgendwen davon abhalten, es nach Commons zu verschieben, ohne das genau zu prüfen (wie es auch auf der Vorlage steht?!, was ist daran so schlimm). Und siehe oben für "Packen wir beides in eine Vorlage, wird nicht mehr klar, weswegen die Vorlage jetzt gesetzt ist.": Sapere aude! Wenn ein Benutzerbild drauf ist, wird es "bitte nicht verschieben" oder RaeB (was im grunde eh auf das gleiche hinauslaufen könnte) sein. Aber warum sollte es nocommons sein??? Wie auch immer: Wenn es nicht anders geht machen wir es halt in zwei Vorlagen. [[ Forrester ]] 22:59, 14. Okt. 2008 (CEST)
![]() |
Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.
Es sollte individuell geprüft werden, ob diese Datei nach Wikimedia Commons verschoben werden darf. It shall be considered individually whether it is approvable to transfer this file to Wikimedia Commons. |
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Der Hochlader dieser Datei bittet (nicht als lizenzrechtliche Bedingung, sondern als unverbindliche Bitte zu verstehen) dadrum, dass sie nicht auf Wikimedia Commons hochgeladen wird. Es ist allgemein üblich, diese Bitte zu befolgen, sofern es sich um einen begründeten Sonderfall handelt (vor allem bei Benutzerbildern).
Es sollte individuell geprüft werden, ob diese Datei nach Wikimedia Commons verschoben werden sollte. It shall be considered individually whether this file should be transfered to Wikimedia Commons. |
Sehr viel mehr, wirste nicht aus mir rauspressen können. Gegenstimmen? [[ Forrester ]] 23:15, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Gefällt mir zwar nicht übermäßig, aber ein guter Kompromiss bringt es ja mit sich, dass beide Seiten unzufrieden sind. Akzeptiert. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:03, 15. Okt. 2008 (CEST)
Die Problematik der Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- Fragen
Grober Überblick über die drei Fragen zu inhaltlichen Bedenken, Strafrecht und zum Urheberrecht:
- ob die Community solche "historischen" Bilder (Bsp. Bild:Adolf_Hitler_Standarte.png) haben möchte. Was ist mit Neonazisymbolen, der Benutzung auf Wikipedianutzerseiten
- ob es zu manchen Bildern (Uniformen/Fahnen/Standarten etc.) urheberrechtliche Bedenken gibt, Partei=Staat?
- ob diese Bilder nach
- § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) in der Wikipedia einschlägig sind und der Proliferation dienen oder nach
- § 86 III sie der "staatsbürgerlichen Aufklärung, der Wissenschaft, der Lehre, sowie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen" in der Wikipedia dienen.
"Aufgrund mangelnder detailierter Rechtssprechung kann darüber hinaus niemand zuverlässig die Rechtslage bezüglich des strafrechtlichen Aspekts darstellen" (Berlin-Jurist) [1]
- Diskussionen
- Die Diskussion findet sich auf Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv6#Nazi-Symbole:_Adolf_Hitler_Standarte.png_et_al.
- Die Löschdiskussion wegen URV-Bedenken vom 26.09.05 hier, die Bilder wurden am 13.10.05 gelöscht.
- Die Diskussion um eine bildliche Bearbeitung in der Bilderwerkstatt am 09/10.10.05 befindet sich hier, wurde am 11.10.05 ins Archiv verschoben.
Handhabung bisher: Bilder ohne schöpferische Höhe sind behalten worden
- Gesetze
- Deutschland, § 86a StGB
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
- 1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
- 2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
- 3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
- 4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
- 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
- Österreich, § 3 VG
Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz 1947) in der Fassung der Verbotsgesetznovelle 1992: § 3 VG (Wiederbetätigung)
§ 3 d. Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten, in Druckwerken, verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen zu einer der nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlungen anfordert, aneifert oder zu verleiten sucht, insbesondere zu diesem Zweck die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlicht oder anpreist, wird, sofern sich darin nicht eine schwerer verpönte gerichtlich strafbare Handlung darstellt, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu zwanzig Jahren, bestraft.
- Schweiz, Art. 261 StGB
Revisionsprojekt im Rahmen eines Bundesgesetzes „über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda: Art. 261ter StGB, Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung"
1. Wer Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung wie Fahnen, Abzeichen, Insignien oder Embleme, oder Gegenstände mit derartigen Kennzeichen öffentlich anpreist, anbietet, ausstellt, trägt, zeigt oder sonst wie zugänglich macht, wer Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung oder Gegenstände mit derartigen Kennzeichen zur Verbreitung oder Verwendung im Sinne von Absatz 1 herstellt, einführt, lagert oder in Verkehr bringt, wer Parolen, Gesten oder Grussformeln mit rassendiskriminierender Bedeutung öffentlich verwendet, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.
2. Die Gegenstände werden eingezogen.
3. Die Ziffern 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn die Verwendung der Kennzeichen oder Gegenstände schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dient
- Urteile
- Dokumentarische Links zu gesperrten Webseiten, die strafbare neonazistische Inhalte aufweisen
OLG Stuttgart, Urteil v. 24. April 2006 - 1 Ss 449/05
- Pressemitteilung des OLG Stuttgart, OLG zur Strafbarkeit von Links zu illegalen Webseiten im Rahmen einer Dokumentation, juraforum.de
- Hyperlink-Prozess: Netzaktivist erneut freigesprochen, heise.de
- Durchgestrichenes Hakenkreuz auf Buttons/Kleidung
BGHSt 25, 133, 1973
- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (PDF), Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode
LG Tübingen 16.3.2006
LG Stuttgart 29.09.2006
- Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen ist strafbar, welt.de
- Staatsrechtler bezeichnet Hakenkreuz-Urteil als "absurd", tagesspiegel.de
Bundesgerichtshof 3 StR 486/06
- Weblinks
Bundesrepublik Deutschland
Informationen zum Erkennen rechtsextremistischer Straftaten, 1. Nachfolgende Zeichen sind verboten, 1.1 (Strafbar nach §§ 86a, 86Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 Strafgesetzbuch - StGB)
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uMen=d2570ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046
LKA Niedersachsen, INFORMATIONSBLATT, zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/lka/staatsschutz/rechts/informationsblatt/start.html
IDA-NRW, Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit, In Deutschland verbotene Zeichen und Symbole
http://www.ida-nrw.de/html/Hverbsymb.htm
Rechtsextremistische Zeichen und Symbole
http://www.andi.nrw.de/Rechtsextremismus/symbole.htm
Polizei Wesel, Verbotene Zeichen
http://www.polizei.nrw.de/wesel/gegenrechts/verbZeichen.htm
...Verwendung von verbotenen Kennzeichen sowie nationalsozialistischer Symbole, Floskeln und Grußformeln
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/weitere-einrichtungen/landeszentrale-fuer-politische-bildung/downloads/recht-gegen-rechts,property=source.pdf
- Schweiz
Baldiges Verbot von Extremistensymbolen
http://www.swissinfo.org/sde/swissinfo.html?siteSect=111&sid=5584787
Trag-Verbot für das Hakenkreuz
http://www.nzz.ch/2005/03/07/il/newzzE60WEZ8F-12.html
Baldiges Hakenkreuz-Verbot
http://www.news.ch/205658/detail.htm
- Internetseite
"Wenn auf einer Internet-Seite ein Hakenkreuz prangt, ist das kein "Verbreiten", weil man die Internet-Seite nicht als Sache weitergeben kann. Trotzdem ist es strafbar: Schriften "öffentlich zugänglich" zu machen, steht hier dem Verbreiten gleich."
http://www.recht-gegen-rechts.de/gesetze/gesetze5.htm
Empfehlungen für die strafrechtliche Praxis zur Bekämpfung der Internetkriminalität, III. Straftaten, die im/mittels Internet begangen werden (können), § 86 a StGB
http://www.thueringen.de/de/justiz/publikationen/online/u4/u_start.html
- Sonstiges
- Benutzerseiten
"Das Bild darf auch in der Wikipedia nur zur staatsbürgerlichen Bildung benutzt werden." soll insbesondere heißen, dass das Bild auf keiner Benutzerseite etwas verloren hat. Kontrollierbar? Beispiel: Wikipedia:Administratoren/Notizen/Archiv/2007/04#Naziflagge_auf_Benutzerseite
- Vorlagenname
Der Name der Vorlage ist in der Tat etwas lang, auf commons gibt es die kürzere Vorlage {{Nazi_symbol}}, ausserdem ist der Vorlagenname ein juristischer Begrif aus Deutschland (deutschlandlastig), ich weiß nicht wie solche Kennzeichen in Österreich, der Schweiz ("Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung" neu? Art. 261terEStGB), Belgien, Luxemburg (bzw der EU) genannt werden.
- Text
Je nachdem wie der Text zum Bild verändert wird könnte natürlich auch §§ 130 StGB (Volksverhetzung) geifen. Diese Bildseiten sollten nur von Administratoren verändert werden können.
--(User:Cherubino, Linkergänzung von User:172.176.184.236)
Interwiki
commons:Template:Nazi symbol --(User:91.127.251.20)
- Wurde erledigt. [[ Forrester ]] 18:45, 15. Okt. 2008 (CEST)
Neuer Vorschlag
Diese Datei oder Bestandteile davon stellen ein Symbol dar, das von einer nach Artikel 21 Absatz 2 GG vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Organisation verwendet wurde oder das nach seinem Inhalt dazu bestimmt ist, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, oder ähnelt einem solchen.
Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, müssen daher bei der weitergehenden Verwendung dieser Datei strafrechtliche Einschränkungen beachtet werden. |
--(User:Forrester)
deutschlandlastig? -- Cherubino 00:10, 27. Jul. 2007 (CEST)
Meinungsbild?
Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Verbotenes:_Symbole_des_Dritten_Reiches -- Cherubino 23:04, 16. Dez. 2007 (CET)
Weitere Diskussionen
- Diskussion:Schutzstaffel#Rechtshinweis.2FEmblem_.28_von_der_Diskussionsseite_Waffen-SS_hierhin_kopiert.29
- Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/Januar#Hinweise_auf_.C2.A7_86a_StGB_in__Bildunterschriften_und_auf_Bildbeschreibungsseiten
- Diskussion:Hitlerjugend#Hinweispflicht_in_WP.de_auf_das_Verbreitungsverbot_von_abgebildeten_NS-Symbolen
- Wikipedia_Diskussion:Artikel_illustrieren#Bildunterschriften-II
- de-Hinweis auf commons
- Wikipedia_Diskussion:Artikel_illustrieren#Flagicons:_hier-.3E_verbotene_Flagicons.
-- Cherubino 14:36, 28. Feb. 2008 (CET)
Typo-Fehler
Hallo, bitte Typo-Fehler berichtigen! Statt „gegebenfalls“ richtig: „gegebenenfalls“. --R. Engelhardt 18:59, 21. Sep. 2008 (CEST)
- Wurde erledigt. Danke. [[ Forrester ]] 18:45, 15. Okt. 2008 (CEST)
Commons?
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Logo
Kann ich das auf commons hochladen, und was wäre dort der korrespondierende Baustein? Heutiger Unfall http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:EFH-Wappen-Logo.jpg -- Test-tools 15:06, 11. Nov 2005 (CET)
- Wurde hinzugefügt, Bild auf commons problematisch. del req. [[ Forrester ]] 19:01, 15. Okt. 2008 (CEST)
Rechtschreibung
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Logo
Zum Beispiel wird nach dem Duden getrennt geschrieben. Somit ist die Abkürzung (z. B.) auch getrennt zu schreiben. Ich bitte um eine Korrektur. Bernard Ladenthin 10:39, 11. Jul. 2007 (CEST)
- Wurde erledigt. [[ Forrester ]] 19:01, 15. Okt. 2008 (CEST)
Interwiki
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Logo
Es fehlen: sv:Mall:Logo, fr:Modèle:Marque déposée, en:Template:Logo und alle in diesen Artikeln verlinkte Seiten. - Bitte ergänzen. Gruss, Saippuakauppias ⇄ 00:20, 17. Jul. 2007 (CEST)
- Wurde erledigt. [[ Forrester ]] 19:01, 15. Okt. 2008 (CEST)
Konjugation mangelhaft
- Verschoben von Vorlage Diskussion:NoCommons
Ist noch niemandem aufgefallen, dass es in der unteren Zeile »verschoben« statt »verschieben« heißen muss?
Außerdem: natürlich „kann“ die (Bild-)Datei praktisch immer verschoben werden – entscheidend ist aber: „darf“ sie überhaupt verschoben werden…
hd 2008-01-13 16:30h (MEZ)
- Done. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 18:21, 6. Mär. 2008 (CET)
Vorschlag
- Verschoben von Vorlage Diskussion:OTRS
![]() |
Der Wikimedia Foundation liegt eine Genehmigung zur Veröffentlichung und/oder Zurschaustellung dieser Datei vor.
Die Genehmigung wurde in Form einer E-Mail an permissions-de@wikimedia.org gesendet (OTRS-Ticketnummer: {{{2}}}). |
--(User:Forrester)
Noch ein Vorschlag
- Verschoben von Vorlage Diskussion:OTRS
![]() |
Für die Veröffentlichung dieser Datei unter den angegebenen Lizenzen liegt der Wikimedia Foundation eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung vor.
Die Wikimedia Foundation erhielt eine E-Mail an permissions-de@wikimedia.org mit der OTRS-Ticketnummer {{{2}}}, die diese Erlaubnis dokumentiert. |
--(User:C-M)
Neuer Vorschlag
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Recht am eigenen Bild
Diese Datei oder Bestandteile davon stellen ein Bildnis einer oder mehrerer lebenden oder seit weniger als 10 Jahren toten Person(en) dar.
Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, muss daher bei der weitergehenden Verwendung dieser Datei das Recht am eigenen Bild beachtet werden. |
--(User:Forrester)
Korrektur
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Wappenrecht
Der Hinweis, die Verwendung der Wappen unterliege dem Namensrecht, ist so nicht ganz richtig. Es besteht ein Schutz gegen die mißbräuchliche Verwendung von Wappen gemäß § 12 BGB analog. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Rechtsfolgenverweis hinsichtlicfh des Schutzes des Wappens. Es ist jedoch falsch, davon auszugehen, dass das Wappenrecht (Gewohnheitsrecht) einfach so dem Namensrecht unterliegen würde. (User:217.184.235.131)
Einfügung
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Wappenrecht
Einfügung: "unter Umständen". Nicht in allen Fällen sind Beschränkungen gesetzmässig. Eine Verwendung der Vorlage für jene Fälle, in denen nach der jur. unmassgeblichen Ansicht der Wikipedianer oder von Wappenführern Beschränkungen vorliegen, erscheint nicht sinnvoll. Streichung: Wappenrecht. Der Artikel existiert noch nicht (!!), es genügt IMO der Hinweis auf die Wappen-Diskussionsseite. Das Wappenrecht ist historisches Gewohnheitsrecht, kein eigenes abgegrenztes jur. Rechtsgebiet. Gedacht war daran, hier öffentlichrechtliche Vorschriften über Hoheitszeichen und namensrechtliche bürgerlichrechtliche Implikationen der Wappenführung zusammenzufassen, aber dogmatisch sind das 2 Stiefel. --Historiograf 20:56, 24. Jul 2004 (CEST)
Kategorie Wappen
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Wappenrecht
Die Idee die Kategorie gleich in die Vorlage einzubasteln ist nicht schlecht.
Leider hat die ganze Sache einen kleinen Haken:
alle Wappen erscheinen unter B (Bild:xxxxx). Meine hilflosen Versuche den Namensraum entsprechend Auszublenden haben leider nicht funktioniert.
( [[Kategorie:Bild:Wappen|{{PAGENAME}}]] und [[Kategorie:Bild:Wappen|{{PAGENAMEE}}]] vielleicht hat ja jemand ne bessere Idee. Da die Kategorie recht umfangreich ist, währe ein "Inhaltverzeichnis" der Form .....from=... nicht schlecht. --~KS~ 17:15, 18. Feb 2005 (CET)
Commons
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Wappenrecht
Könnte es nicht hilfreich sein, den Text um die englische Übersetzung zu ergänzen? Immerhin werden viele Abbildungen auch in anderssprachigen Wikis eingesetzt, in denen vergleichbare Bausteine nicht existieren. Kann diese Arbeit leider nicht selbst besorgen, da meine Englischkenntnissen nicht belastbar genug sind. (User:149.225.178.123)
- ? Die Abbildungen hier werden nur in der dt. Wikipedia eingesetzt, wir sind hier nicht bei Commons. --Rosenzweig δ 23:45, 29. Jul 2006 (CEST)
Neuer Vorschlag
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Wappenrecht
Diese Datei oder Bestandteile davon stellen eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen dar.
Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, müssen daher bei der weitergehenden Verwendung dieser Datei nicht-urheberrechtliche Schutzrechte beachtet werden. |
--(User:Forrester)
GPL
Gibt es einen besonderen Grund, warum wir die
- Vorlage:Bild-GPL
- Vorlage:Bild-GPL3+ behalten sollen?
Ansonsten kann (nicht muss) die weg. [[ Forrester ]] 20:23, 15. Okt. 2008 (CEST)
GPL Version 1.2
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-GPL
GPL Version 1.2 ist so viel ich weiss, heutzutage Unüblich.
Auch das "oder einer späteren Version" ist Zweifelhaht, da im Rahmen der Vorbereitung von GPL 3 einige Projekte genau diese Formulierung streichen.
Bitte überdenkt denn genau Wortlaut.
-- MichaelFrey 07:42, 14. Jul 2006 (CEST)
siehe auch [[4]] -- MichaelFrey 07:50, 14. Jul 2006 (CEST)
- Wurde erledigt. [[ Forrester ]] 20:25, 15. Okt. 2008 (CEST)
Girlie
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-GFDL
Da scheint jetzt ein anderes Logo auf... Sie scheint zwar nicht besodners häßlich zu sein, aber das ist ja nicht wirklich passend, oder? --Thire 1. Jul 2005 08:10 (CEST)
- Ich hab keine Ahnung wo dieses Bild herkommt. Ich hab das Bild jetzt mal verkleinert, jetzt wird wieder das richtige angezeigt. [5] ist richtig, die 70px-Version ist falsch [6] --JuergenL 1. Jul 2005 08:21 (CEST)
Originaltext
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-GFDL
Müssten wir nicht auch den Original-Lizenzhinweis (Permission is granted to copy, blabla ...) belassen? Oder wenigstens einen Hinweis wie das hier (so machts glaub ich die ungarische WP):
For visitors from other languages: This file has been published under the GNU Free Documentation License
TZM Diskussion 07:51, 25. Mai 2006 (CEST)
- Der konkludente Wille ist imho auch so eindeutig. [[ Forrester ]] 21:37, 15. Okt. 2008 (CEST)
Verwendung
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-LogoSH


Diese Vorlage dient zur lizenzrechtlichen Klarstellung für Logos (z.B. ein Firmenlogo) oder einer Reproduktion markenrechtlich und/oder namensrechtlich geschützten Gegenstände, welche zur Illustration von enzyklopädischen Artikeln in der deutschprachigen Wikipedia genutzt werden. Hinsichtlich ihrer Gestaltung müssen diese Logos in Deutschland hinreichend unter dem Aspekt der Schöpfungshöhe frei sein, um den Statuten der Wikimedia Foundation zu entsprechen. Eine Nutzung außerhalb eines lexikalischen Kontextes muss seitens des Weiternutzers namens-/markenrechtlich geklärt sein. Dieser Baustein kann nicht genutzt werden für Fotografien von Gegenständen. Eine Kombination mit anderen Lizenzbausteinen (z.B. GFDL, CC-by, PD) ist nicht möglich. Hierfür sei auf die Vorlage:Logo verwiesen. --jha 06:15, 14. Jul. 2007 (CEST)
Änderungsvorschlag
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-LogoSH
<noinclude>{{Tausendfach verwendet}}</noinclude> <div id="Vorlage_Bild-LogoSH"> {| {{Lizenzdesign5}} | [[Bild:Orange trademark.svg|55px]] | Diese Datei stellt ein [[Logografie|Logo]] (z. B. ein Firmenlogo) oder ein ähnliches Objekt dar. Da dieses dem [[Markenrecht]] und/oder dem [[Namensrecht]] unterliegt, müssen bei der weitergehenden Verwendung dieser Datei derartige Schutzrechte beachtet werden. Es ist gesetzlich verboten, diese Rechte zu verletzen. Dieses Logo darf in der Wikipedia ausschließlich zu [[Enzyklopädie|enzyklopädischen Zwecken]] und ausschließlich in Artikeln mit einem Thema, das mit dem Logo im Zusammenhang steht verwendet werden. |} </div> {{NoCommons}} <includeonly>{{#ifeq:{{NAMESPACE}}|{{ns:6}}| [[Kategorie:LogoSH-Bild|{{PAGENAME}}]] }}</includeonly><noinclude> [[Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder|{{PAGENAME}}]] </noinclude>
Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 19:16, 5. Sep. 2008 (CEST)
Hast du eine seite, in der das probehalber drin ist ? Ohne includeonly zum schauen. Cäsium137 (D.) 18:58, 5. Sep. 2008 (CEST)
- ? Vergleich doch eifach oder mach das pre weg in der vorschau. Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 19:16, 5. Sep. 2008 (CEST)
Diskussionswürdig ist im Grunde nur die Veränderung des Textes. Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 10:24, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Ich würde die Fettschrift aus dem Text entfernen. Wir müssen nicht hervorheben, dass es gesetzlich verboten ist, weder um die User zu schützen, noch um Rechtsabteilungen zu besänftigen. Jede Rechtsabteilung kann auch ohne Fettschrift lesen, was da steht. Ich hätte lieber ein einheitliches Layout der Lizenzvorlagen ohne willkürliche Fettschrift. Die Abweichung zwischen der LogoSH-Vorlage und den anderen Lizenzvorlagen ist ohnehin groß genug. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:32, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Ich bin vollkommen einverstanden mit der Änderung. Die Rechtsbelehrung muss nicht sein. Und wenn wir schon dabei sind können wir gleich die Gestaltung an die anderen Lizenzvorlagen anpassen. --~/w /Disk/Bewertung 10:34, 6. Sep. 2008 (CEST)
Vergleich:
Bisher: {{Bild-LogoSH}} | ||||
Vorschlag:
|
Kaum ein Unterschied. Wenn, dann gleich so wie die Anderen und mit verschmolzenem Rahmen:
![]() |
Diese Datei stellt ein Logo (z. B. ein Firmenlogo) oder ein ähnliches Objekt dar.
Da dieses dem Markenrecht und/oder dem Namensrecht unterliegt, müssen bei der weitergehenden Verwendung dieser Datei derartige Schutzrechte beachtet werden. Es ist gesetzlich verboten, diese Rechte zu verletzen. Dieses Logo darf in der Wikipedia ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und ausschließlich in Artikeln mit einem Thema, das mit dem Logo im Zusammenhang steht verwendet werden. |
![]() |
Die Richtlinien über Bilder der deutschsprachigen Wikipedia und Wikimedia Commons sind möglicherweise in Bezug auf diese Datei nicht kompatibel. Es sollte individuell geprüft werden, ob diese Datei nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.
Do not move this file to Wikimedia Commons without adequate review! |
Cäsium137 (D.) 12:23, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Von denen ist keine mit verschlomzenem Rahmen und NoCommons sollte auch so bleiben. Außerdem passt die Farbe nicht. Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 12:33, 6. Sep. 2008 (CEST)
Welche Farbe denn ? Cäsium137 (D.) 13:33, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Die aktuelle. Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 15:30, 6. Sep. 2008 (CEST)
Soll mir recht sein. Cäsium137 (D.) 16:30, 6. Sep. 2008 (CEST)
Forrester, was und warum möchtest du ändern? Code·is·poetry 10:35, 7. Sep. 2008 (CEST)
- Neben ein paar unbedeutenden Änderungen (z.B. Kategorisierung besser) geht es vor allem dadrum, Formulierungen, wie "Stelle sicher, dass Du dabei keinen Rechtsverstoß begehst und beachte, dass neben Marken- und Namensrecht auch noch weitere Rechte bestehen können, an die Du Dich halten musst." rauszunehmen. Wir sind hier keine Beratungsstelle und dass niemand Rechte verletzen sollte, liegt im Begriff "Recht". Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 10:45, 7. Sep. 2008 (CEST)
Ahja. Also Schritt für Schritt:
- Die ID finde ich schon mal gut.
- Die Kategorisierung sollte systematisch korrigiert werden, und ich denke, dass dabei auch das das „Bild-“ wegfallen sollte, also das vorliegende unter „LogoSH“ einsortiert werden sollte. Dann aber gleich bei allen anderen mitmachen.
Weiterer Vorschlag:
- {{Dokumentation}} verwenden oder {{Tausendfach verwendet}} zumindest unter der Vorlage selbst einbinden.
Zum Text:
Bisher | Forresters Vorschlag |
---|---|
Diese Datei zeigt ein Logo, das dem Markenrecht und/oder dem Namensrecht unterliegt. Es ist gesetzlich verboten, diese Rechte zu verletzen. Verwende dieses Logo in der Wikipedia ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und ausschließlich in Artikeln mit einem Thema, das mit dem Logo im Zusammenhang steht. Stelle sicher, dass Du dabei keinen Rechtsverstoß begehst und beachte, dass neben Marken- und Namensrecht auch noch weitere Rechte bestehen können, an die Du Dich halten musst. | Diese Datei stellt ein Logo (z. B. ein Firmenlogo) oder ein ähnliches Objekt dar.
Da dieses dem Markenrecht und/oder dem Namensrecht unterliegt, müssen bei der weitergehenden Verwendung dieser Datei derartige Schutzrechte beachtet werden. Es ist gesetzlich verboten, diese Rechte zu verletzen. Dieses Logo darf in der Wikipedia ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und ausschließlich in Artikeln mit einem Thema, das mit dem Logo im Zusammenhang steht, verwendet werden. |
- Fettschrift raus finde ich gut
- „(z. B. ein Firmenlogo)“ finde ich unnötig
- „und/oder“ ist unnötig, „oder“ ist nichtexklusiv
- „Stelle sicher […]“ raus ist prima
- „weitergehenden“ ist falsch, du meinst „weiteren“ oder auch einfach „Weiterverwendung“
- Das „dieser Datei“ danach kann raus
- Der Satz „Es ist gesetzlich verboten, diese Rechte zu verletzen.“ könnte mit rausgestrichen werden
- Für den Wikipedia-Teil würde ich einen neuen Absatz anfangen, außerdem sollte der sehr lange Satz aufgespalten werden.
Mein Vorschlag ingesamt:
- „Diese Datei stellt ein Logo oder ein ähnliches Objekt dar.
- Da es dem Marken- oder Namensrecht unterliegt müssen bei der Weiterverwendung diese Schutzrechte beachtet werden.
- Auch in der Wikipedia unterliegt die Verwendung diesen Einschränkungen; Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden.“
Alles verhandelbar ;) Gruß, Code·is·poetry 11:03, 7. Sep. 2008 (CEST)
- Akzeptiere ich vollkommen (setzt du es auch um? ^^) Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 11:22, 7. Sep. 2008 (CEST)
- Amen --RalfR → DOG 2008 00:05, 8. Sep. 2008 (CEST)
- Akzeptiere ich vollkommen (setzt du es auch um? ^^) Forrester [[ Dateiüberprüfung ]] 11:22, 7. Sep. 2008 (CEST)
Der Text ist sehr gut. Sollte so umgesetzt werden. Ich bin aber dafür, dass der Baustein als zusätzliches Erkennungszeichen der Rechtsstellung eine dem Stil der anderen Bausteine entsprechende Rahmen und Hintergrundfarbe haben soll:
![]() |
Diese Datei zeigt ein Logo, das dem Markenrecht und/oder dem Namensrecht unterliegt. Es ist gesetzlich verboten, diese Rechte zu verletzen. Verwende dieses Logo in der Wikipedia ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und ausschließlich in Artikeln mit einem Thema, das mit dem Logo im Zusammenhang steht. Stelle sicher, dass Du dabei keinen Rechtsverstoß begehst und beachte, dass neben Marken- und Namensrecht auch noch weitere Rechte bestehen können, an die Du Dich halten musst. |
{{NoCommons}}
Das hebt den Charakter zwischen PD und Copyright hervor. Cäsium137 (D.) 09:09, 8. Sep. 2008 (CEST)
- ACK zu einer anderen Hintergrundfarbe als weiß, aber bitte nicht so dunkel wie Cäsium. Ein etwas helleres orange wäre angenehm. Aber bitte mit dem Text von Codeispoetry/Forrester. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:24, 8. Sep. 2008 (CEST)
Also:
Vorschlag 2:
![]() |
Diese Datei stellt ein Logo oder ein ähnliches Objekt dar. Da es dem Marken- oder Namensrecht unterliegt, müssen bei der Weiterverwendung diese Schutzrechte beachtet werden. Auch in der Wikipedia unterliegt die Verwendung diesen Einschränkungen. Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden. |
(NoCommons hier zur Übersichtlichkeit mal weggelassen) Cäsium137 (D.) 15:50, 8. Sep. 2008 (CEST)
- Gefällt mir. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:08, 8. Sep. 2008 (CEST)
Ich schlage vor: Wenn es bis morgen, 10. Sep., 11 Uhr keine wichtigen Einwände gibt, dann setzen wir das so um. Cäsium137 (D.) 11:13, 9. Sep. 2008 (CEST)
Da kein Widerspruch aufgekommen ist, habe ich es umgesetzt. Cäsium137 (D.) 16:48, 13. Sep. 2008 (CEST)
Vorschlag zur Neugestaltung
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-PD-Schöpfungshöhe
![]() |
Diese Datei erreicht nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe.
Liegt eine einfache Wiedergabe vor, so erreicht diese ebenfalls nicht das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980), um den Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können. Die Datei ist daher gemeinfrei. |
-- Forrester & Syrcro
Stopp-Schild (Vektorversion)
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-PD-Schöpfungshöhe

Auf den Commons ist eine Vektorversion des Schildes vorhanden. Bitte bei Gelegenheit ersetzen.
Danke! --stephantom 00:22, 31. Dez. 2007 (CET)
"Quelle"
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-PD-US
Die Angabe der Quelle erst nach der Lizenz passt nicht zur Vorlage Bildbeschreibung. Daher hatte ich sie entfernt. -- Sciurus ><> - @ 11:32, 18. Nov 2004 (CET)
Weltweit gemeinfrei?
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-PD-US
Die Bilder amerikanischer Regierungsbehörden sind nicht unbedingt vollkommen gemeinfrei – eventuell gilt die Gemeinfreiheit nur innerhalb der USA. Das sollte abschließend geklärt und ggf. in der Vorlage erwähnt werden, oder?
- http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html
- http://www.dtic.mil/cendi/publications/04-8copyright.html#317
-- Serpens ?! 15:52, 7. Apr 2005 (CEST)
Formulierung missverständlich?
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-PD-alt-100
hallo allerseits; in meinem Verständnis klingt die Formulierung
Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia die Datei duldet ...
so, als ob bestehende Ansprüche i.d.R. vorausgesetzt werden und nur die Verfolgung unwahrscheinlich ist.
Ist aber nicht eher etwa folgendes gemeint:
Die Wahrscheinlichkeit für eventuell noch existierende Ansprüche durch Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia die Datei duldet ...
Und sollte man das dann nicht auch so (oder so ähnlich) sagen, damit es nicht so klingt, als ob wissentliche Urheberrechtsverletzungen allein deshalb in Kauf genommen werden, weil die Verfolgung unterbleibt? Mäcki 15:43, 24. Okt. 2007 (CEST)
Wikimedia Copyright
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-WikimediaCopyright
Bitte ändern: „dieses Datei“ unten müßte „diese Datei“ heißen! --Gruß, Constructor 01:44, 4. Nov. 2006 (CET)
- Ist dann wohl erledigt! --Gruß, Constructor 13:10, 4. Nov. 2006 (CET)
Was soll das © in dem Text? ™ ist ebenso eigentlich Quatsch in deutschsprachigen Ländern. Wenn das schon unbedingt reinsoll, müßte wenigstens auf deutsches/österreichisches/schweizer Urheberrecht und eingetragene Marke (incl. Nummer) bei welchem Patentamt(en) eingegangen werden. --RalfR 22:28, 2. Mär. 2007 (CET)
- WMF in USA. [[ Forrester ]] 23:44, 15. Okt. 2008 (CEST)
nur zur Notiz
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-by
in Commons lautet die Variante meines Erachtens nach {{Attribution}} nur falls man es mal sucht und nicht findet, so wie ich grad. ;-) --BLueFiSH ✉ 18:13, 21. Dez 2005 (CET)
Transfer eines Bildes in die Commons
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-by
Darf man ein Bild-by einfach in die Commons kopieren und mit "Attribution" versehen? Konkret geht's darum: http://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Talk:Johann_Radon&diff=prev&oldid=142432178 --NeoUrfahraner 14:52, 12. Jul. 2007 (CEST)
Übersetzungen
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-frei
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The copyright holder of this work granted anyone the right to unlimited use of this work, without any conditions. This right holds independently of time and locality and is irrevocable.
This use right (licence) were granted explicitly or impliedly. This licence is granted accordance with to release to „public domain“ or with declaration of own work as „gemeinfrei“, but law in Central Europe countries (including all of the German speaking countries) don't enable to abandon these rights, but only to grant such unlimited licence. |
This licence can be convert into the template commons:Template:PD-user-de, whose wording takes account of this possibility.
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Vlastník autorských práv k tomuto souboru poskytl každému neomezené právo k užívání bez jakýchkoliv podmínek. Toto užívací právo platí bez ohledu na místo a čas a je neodvolatelné.
Toto užívací právo (licence k užívání) bylo poskytnuto výslovně nebo konkludentně. Tato licence je obdobná poskytnutí do „public domain“ nebo prohlášení vlastního díla za „gemeinfrei“, avšak právo německojazyčných zemí neumožňuje se autorských práv vzdát, ale pouze poskytnout na jejich základě neomezený souhlas k užívání. |
Tato licence může být převedena do šablony commons:Template:PD-user-de, jejíž znění tuto možnost zahrnuje.
Vorlagen-Name
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-frei
siehe WP:UF. --AndreasPraefcke ¿! 12:31, 29. Jun. 2007 (CEST)
Formulierung
- Verschoben von Vorlage Diskussion:Bild-frei
Das "für sie" hat offenkundig niemand verstanden, ich hab's einfach gestrichen, und es fehlt nichts. Den zweiten Abschnitt hab ich nochmal umformuliert, damit es Otto Normalnutzer hoffentlich besser verstehen kann. --AndreasPraefcke ¿! 18:02, 3. Jul. 2007 (CEST)