Selbstbehalt
Selbstbehalte im Gesundheitswesen
a) in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)
Werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben und sollen der Kostendämpfung dienen.
Beispiel: 3, 4 und 5 Euro Selbstbehalt je Arzeineimittelpackung
Eine Überlastung soll mit den so genannten Überlastungsgrenzen (1-7% des Einkommens) je nach Familienstand vermieden werden.
Ob sie den Einzelnen anhalten gesünder zu leben bzw. spezielle Leistungen sparsamer in Anspruch nehmen ist fraglich.
b) in der PKV (Privaten Krankenversicherung)
Selbstbehalte beeinflussen den Beitrag. Dabei gibt es Tarife, wo die Beitragseinsparung über dem Selbstbehalt und welche, wo der Selbstbehalt grösser ist als die Beitragsersparnis.
Beispiel:
A) SB 0 Euro je Jahr - Beitrag 1200 Euro im Jahr SB 300 Euro je Jahr - Beitrag 800 Euro im Jahr B) SB 0 Euro je Jahr - Beitrag 1200 Euro im Jahr SB 300 Euro im Jahr - Beitrag 1000 Euro im Jahr
Da der Versicherte alle Kosten bis zur Grenze des Selbstbehaltes bezahlen muss, wird er bei Kleinigkeiten, die unterhalb der Grenze liegen, verstärkt darauf achten, dass er die günstigste Versorgung wählt, da es sein eigenes Geld trifft.
Sobald die Grenze überschritten wird, verliert sich dieses Interesse jedoch wieder.
Durch Selbstbehalte wird auch die Verwaltung entlastet und die Versicherung auf Ihren ursprünglichen Zweck, der Absicherung von nicht selbst tragbaren finanziellen Belastungen durch Krankheit (in diesem Fall) zurückgeführt.