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Beratung

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Der Begriff Beratung bezeichnet im Allgemeinen ein Gespräch in helfender Absicht, es kann auch vom zu Beratenden initiiert werden.

Beratung durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler allgemein

Während etliche Wissenschaften sehr stark durch Institutionen der Politik, der Wirtschaft oder der NGOs, auch durch reiche Einzelpersonen zur Beratung heran gezogen werden - was einerseits lukrativ sein kann, anderseits sie parteiisch machen könnte und durch Konkurrenz um Honorare im Fach auch die Verbreitung von Erkenntnissen behindert -, werden andere wenig nachgefragt (oft als "Orchideenfächer" zugleich beneidet und bespöttelt. Für rein wissenschaftlich angelegte Begabungen, die zugleich wenig Organisationstalent und Machtsucht haben, sind beratungsintensive Fächer karrieremäßig ungünstig.

Beratung aus rechtlicher Sicht

  1. Bei Gericht i.e.S.: Gemeinsame Beschlussfassung des Richterkollegiums.
  2. Rechtsberatung i.w.S.: Die Beratung kann sich im rechtlich unverbindlichen Bereich abspielen und führt dann, wenn ein unrichtiger Rat befolgt wird, nicht zur Haftung (vergleiche § 675 Abs. 2 BGB). Beratung kann aber auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses geleistet werden mit der Folge, dass der Beratende für Pflichtverletzungen einstehen muss. Ein Beratungsvertrag kann je nach Ausgestaltung (unentgeltlicher) Auftrag, Dienstvertrag (eventuell mit Geschäftsbesorgungscharakter) oder Werkvertrag sein. Es können sich auch aus einem anderen Vertrag Beratungspflichten als Nebenpflichten ergeben.

In der Wirtschaft

Wirtschaft: Vorgang, bei dem Beratende (einzelnen, externen oder internen, auch Gruppen) ihr Wissen anderen (einzelnen, Organisationen,...) zur Verfügung stellen. Nach Peter Block (Flawless Consulting, 1981) ist auch die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen wesentlicher Teil des Beratungsprozesses. Hauptproblem dabei ist, dass der Berater meist nicht die organisatorischen Kompetenzen hat, um die vorgeschlagenen Änderungen selbst durchzusetzen. Andererseits besteht ohne sein Engagement aber auch keine Garantie dafür, dass sie umgesetzt werden - was dazu führt, dass er in Zukunft als "erfolglos" nicht wieder herangezogen wird.

Studienberatung

Studienberatung: Die Studienberatung bezieht sich auf Information und Beratung bei der Entscheidung für ein Hochschulstudium, die Hilfestellung beim Einstieg ins Studium und auf die Beratung bei Schwierigkeiten, die im Verlauf des Studiums auftreten können. Die Studienberatung an Hochschulen kooperiert mit der Berufsberatung der örtlichen Arbeitsgenturen (Bundesagentur für Arbeit).

Berufsberatung

Berufsberatung: Die örtlichen Arbeitsgenturen (Bundesagentur für Arbeit) beraten Berufsanfänger, Umschüler und Arbeitslose hinsichtlich möglicher Berufsperspektiven und Berufswahlmöglichkeiten.

Elternberatung

Elternberatung: Wird von verschiedenen Institutionen angeboten. Die Beratung betrifft Fragestellungen zu den eigenen Kinder beispielsweise zu einer vermuteten Hörschädigung (Beratungsstelle an einer Sonderschule), einer psychischen Auffälligkeit, der weiteren Schullaufbahn, Vorschulischen Hilfestellungen Frühförderung Erziehungsberatung (siehe auch: Beratungsstelle)

Beratungsformen

Coaching Fachberatung Intervision Supervision Organisationsberatung Onlineberatung Psychosoziale Beratung Telefonseelsorge Internetseelsorge

Siehe in Abgrenzung dazu auch Psychotherapie

  • BV-Päd. Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V., BV.Päd., in Dortmund.