Rezeptgebühr
Die sog. Rezeptgebühr ist eine Zuzahlung, die von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen für Medikamente gezahlt werden muss, die zu Lasten der GKV abgegeben werden. Die Gebühr wird von der Krankenkasse durch die Apotheke, die das Medikament abgibt, eingezogen und fließt zu 100 Prozent der jeweiligen Krankenkasse zu.
In besonderen Härtefällen und bei chronischen Erkrankungen ist es möglich sich von der Rezeptgebühr befreien zu lassen.
Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wird die Rezeptgebühr für viele Medikamente stark erhöht. Statt die Gebühr über die Packungsgröße festzulegen, wird sie ab dem 1. Januar 2004 auf 10% des Arzneimittelpreises festgelegt. Allerdings gilt gleichzeitig, dass mindestens € 5,- und maximal € 10,- bezahlt werden müssen. Liegt der Preis des Medikaments unter € 5,- muss nur der für den Patienten massgebliche Abgabepreis gezahlt werden.