Rat des Kreises
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Der Rat des Kreises war im Staatsaufbau der DDR die untere territoriale staatliche Verwaltungsebene (Exekutive). Die mit einer Kreisverwaltung vergleichbare Behörde bestand in allen 189 Kreisen der DDR der 14 Bezirke.
Dem jeweiligen Rat des Kreises war der jeweilige Rat des Bezirkes übergeordnet. Nachgeordnet waren hingegen die Räte der Gemeinden und der kreisangehörigen Stadte im Kreisterritorium. Zu den verschiedenen Fachabteilungen gehörte u.a. die Kreisplankommisson der Staatlichen Plankommission.
Innerhalb des Kreises wurde die Arbeit stark durch die jeweilige Kreisleitung der SED kontrolliert und bestimmt. Die Funktion des Ersten Sekretärs der Kreisleitung der SED war die wesentlich einflussreichere Machtebene im Kreis.
Sonderfälle
- Bei einem Stadtkreis war der Rat der Stadt das entsprechende Organ der unteren Verwaltungsebene.
- In Ost-Berlin waren die Räte der Stadtbezirke den Kreisen gleichgestellt. Entscheidungen erfolgten durch den Kreistag, der in den Kommunalwahlen als Einheitsliste der Nationalen Front gewählt wurde. Geleitet wurde die Behörde durch den Vorsitzenden des Rates des Kreises.