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Landesverwaltung

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Der Verwaltungsaufbau Deutschlands gliedert sich in drei Teile, zum Ersten die Bundesverwaltung, zum Zweiten in die Landesverwaltung und als Drittes in die Kommunalverwaltung (Gemeinde und Landkreis).

Die Landesverwaltung bzw. Senatsverwaltung ist bei den Landesregierungen angesiedelt. Neben den Ministerien umfasst sie die Behörden und Einrichtungen (Anstalt, Körperschaft, Stiftung) die dem Land direkt unterstehen. Sie erfüllt die Aufgaben die nach den Grundsatz der Subsidiarität nicht vom Bund erfüllt werden bzw. die Aufgaben die nicht von der Ebene der Kommunalverwaltung erfüllt werden können.