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Master of Laws

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LL.M. ist die Abkürzung für den akademischen Grad eines (engl.) Master of Laws (zu deutsch: Meister der Rechte, lat. Legum Magister, wobei LL. die lateinische Art der Abkürzung für den Plural „Rechte“ ist). Dieser Postgraduierten-Abschluss kann von Juristen, aber auch von anderen Hochschulabsolventen an vielen Hochschulen erlangt werden. Am häufigsten wird der LL.M. an Hochschulen in den englischsprachigen Ländern erworben. Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel zwei bis vier Semester. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Hochschulangebot und den Neigungen des Studenten. An Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachraums liegt der Schwerpunkt meist auf dem jeweiligen Landesrecht, Rechtsvergleichung oder internationalem Recht. An Hochschulen im deutschen Sprachraum wird meistens eine Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet angeboten.

LL.M. in Deutschland

Nach dem Abschluss des 1. und/oder 2. juristischen Staatsexamens beziehungsweise gegebenenfalls dem Bachelor besteht die Möglichkeit, im In- oder Ausland den akademischen Grad eines Master of Law (LL.M.) zu erwerben. Einige Postgraduiertenstudiengänge gibt es in Deutschland auf dem Gebiet des Europarechts (LL.M.Eur.) und dessen entsprechenden Spezialisierungsmöglichkeiten, so auch an dem an die juristische Fakultät der Universität des Saarlandes angeschlossenen Europa-Institut[1] oder im Rahmen des European Legal Informatics Study Program an der Universität Hannover. Ersteres ist das zweitälteste Institut seiner Art in Europa, d.h. es kann auf eine langjährige Tradition zurückblicken und dadurch umfangreiche Erfahrungswerte vorweisen. Zudem ist es ein Musterstudiengang des Auswärtigen Amtes und wird von diesem sowie der Europäischen Kommission und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft aktiv gefördert. Auch werden seit mehreren Jahren verschiedene spezifische Master-of-Law- (LL.M.) Programme, teilweise mit starken betriebswirtschaftlichen Zusätzen, für In- und Ausländer angeboten. Diese Master dienen, wenn das 2. Staatsexamen bestanden ist, als Ersatz für den Fachanwalt, jedoch mit akademischem Grad und internationaler Anerkennung.

Die Kultus- und Innenministerkonferenz haben beschlossen, die an Universitäten und Fachhochschulen erreichten Masterabschlüsse als Zugangsberechtigung für den höheren Dienst anzuerkennen.[2]

In der Bundesrepublik Deutschland geht üblicherweise mit dem Erreichen der ersten juristischen Prüfung (ehemals erstes juristisches Staatsexamen) das Ende des Studiums einher. Eine Spezialisierung erfolgt hier lediglich im universitären Teil der Prüfung oder in Aufbaustudiengängen (z.B. Lizenziat des kanonischen Rechts, lic. iur.). Allerdings bieten verschiedene Universitäten oftmals zum Staatsexamen mehrere Studiensemester mit dem angloamerikanischen Abschluss Master of Laws (LL.M.) in verschiedenen Bereichen an (Z.B.: Uni Hannover, FHVR Berlin, FernUni Hagen [3]) oder postgradual (auch im Fernstudium bis zu sechs Semester), Uni Osnabrück.

Hochschule Abschluss Fachrichtung
FHVR Berlin LL.M. Recht für die öffentliche Verwaltung
Dresden International University LL.M. Medizinrecht
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald [4] LL.M. Comparative and European Law; Tax and Economic Law
Universität zu Köln LL.M. oec. Magister des Wirtschaftsrechts
Leuphana Universität Lüneburg LL.M. Umweltrecht
Mainzer Medieninstitut LL.M. Medienrecht
Westfälische Wilhelms-Universität Münster [5] LL.M. Versicherungsrecht; Real Estate Law; Wirtschaftsrecht & Unternehmensstrukturierung; Steuerwissenschaften; Mergers & Aquisitions; Private Wealth Management
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg LL.M. Informationsrecht
Universität Osnabrück LL.M. Wirtschaftsstrafrecht; Steuerrecht

Im Rahmen des Bologna-Prozesses sollen die Staatsexamina und Diplom-Abschlüsse durch die in angelsächsischen Staaten üblichen Bachelor- und Master-Abschlüsse ersetzt werden. 2002 wurde den Hochschulen durch eine Änderung des HRRG die Möglichkeit gegeben, auf Bachelor-/Masterstudiengänge umzustellen.

Der Nutzen einer Umstellung auf die konsekutiven Abschlüsse Bachelor und Master in der juristischen Ausbildung ist allerdings umstritten. So wurde im Koalitionsvertrag 2005 zwischen den bundesdeutschen Parteien CDU, CSU und SPD auf Bundesebene der Bedarf neuer Abschlüsse in der Juristenausbildung und eine Übertragung des Bologna-Prozesses auf diese abgelehnt (S. 145)[6].

Um dem Interesse an einer Spezialisierung gerecht zu werden, werden bereits seit einigen Jahren in Deutschland für inländische Studenten LL.M.-Studiengänge angeboten (z.B. an der Fachhochschule Frankfurt am Main oder am Europa-Institut in Saarbrücken)

Der Masterabschluss an einer Fachhochschule gilt als Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst, wenn dies vorher in der Akkreditierungsurkunde für den jeweiligen Masterstudiengang von der zuständigen obersten Kultusbehörde im Benehmen mit der jeweiligen obersten Innenbehörde und gegebenenfalls erforderlichen Dienstbehörde festgestellt wurde.[7] Bedingt durch die sich mehr und mehr durchsetzende „Masterausbildung“ aufgrund der Bologna-Verträge ist eine Wende im vollen Gange. [8][9][10][11]

LL.M. in der Schweiz

In der Schweiz heißt gemäß dem neuen Bologna-Studienmodell der auf den Bachelor of Law aufbauende Master-Abschluss „MLaw“ (Master of Law). Der frühere Titel lic.iur. gilt als gleichwertig zu einem MLaw, in Anwendung eines Beschlusses der Schweizerischen Universitätskonferenz vom 1. Dezember 2005. Für die Eintragung ins Anwaltsregister braucht es einen MLaw. Den Titel LL.M. hingegen vergeben die schweizerischen Universitäten bisher nur für eine spezielle Ausbildung, die der vertieften wissenschaftlichen Arbeit in einem Schwerpunktgebiet dient. Worin der Unterschied zwischen einem MLaw und einem LL.M. besteht, ist nicht ganz klar, insbesondere da der MLaw aufgrund des Bolognamodells von der Stufe her eigentlich dem angelsächsischen LL.M. entspricht. Vermutlich stammt diese Unterscheidung noch aus der Zeit, als in der Schweiz der erstmögliche juristische Abschluss das lic.iur. und nicht wie heute bereits der Bachelor of Law war und somit in allen Fällen ein LL.M., meistens an einer ausländischen Universität absolviert, erst nach der Erlangung des Titels lic.iur. möglich war.

In der Praxis können sich aufgrund einer Unterscheidung zwischen LL.M. und MLaw Probleme ergeben, wenn es etwa um die Zulassung ausländischer Studenten mit einem Bachelor of Law zu einem LL.M. Programm in der Schweiz geht, was im Falle einer Nichtzulassung zu einem Attraktivitätsverlust der schweizerischen LL.M. Programme führt oder im Falle einer Zulassung zu einer Ungleichbehandlung der schweizerischen Studierenden, falls diese erst nach der Erlangung eines MLaw zu einem schweizerischen LL.M. Programm zugelassen werden. Umgekehrt könnten Absolventen Schweizerischer Hochschulen auf dem internationalen Arbeitsmarkt benachteiligt werden, wenn sie nach fünfjährigem Studium den Titel MLaw bekommen, während im Ausland auf dieser Stufe der Titel LL.M. vergeben wird. Es ist deshalb denkbar, dass mit zunehmender Erfahrung mit dem Bologna-Modell diese Unterscheidung zwischen MLaw und LL.M. aufgegeben wird. Dies würde auch dem eigentlichen Bolognasystem entsprechen: Der allgemeine Abschluss erfolgt mit dem Bachelor of Law (BLaw) und die Vertiefung für ausgewählte und hochqualifizierte Studenten erfolgt in einem Masterprogramm. Ein an einer ausländischen Universität erlangter LL.M. Titel wird aber voraussichtlich auch dann seinen Wert als Ausweis über Auslanderfahrung und Kenntnis eines ausländischen Rechtssystems behalten.

Quellen

  1. Europa-Institut der Universität des Saarlandes
  2. Vereinbarung der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 und der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002 über den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen
  3. Übersicht
  4. LLM an der Uni Greifswald
  5. Postgraduierten-Studiengänge an der Universität Münster
  6. Koalitionsvertrag
  7. Vereinbarung zur Akkreditierung
  8. FHVR Berlin
  9. Fernuni Hagen
  10. Uni Hannover
  11. http://www.jurawelt.com/referendare/llm/3353