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Papst

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Begriffsklärung Dieser Artikel behandelt den Papst als Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche. Für andere Bedeutungen siehe Papst (Begriffsklärung).

Vorlage:Aktuell

Dreifache Krone der Päpste (Tiara), Symbol für die weltliche Macht der Päpste, seit Paul VI. nicht mehr getragen

Papst (von griechisch: pappas = Vater, von lat.: papa „Pappa, Vater“) ist die Bezeichnung (Religiöser Titel) für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater).

Weiterhin ist "Papst" die Amtsbezeichnung der beiden Patriarchen von Alexandria (Oberhäupter der koptischen Kirche und der Griechisch-Orthodoxen Kirche von Alexandria). Ebenfalls haben einige kleine katholische Gemeinschaften einen Papst erhoben (siehe auch Sedisvakantismus). Dieser Artikel behandelt nur den römischen Papst.

Rechtlich gilt das Amt des römischen Papstes, der Heilige Stuhl, als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt neben der Vatikanstadt als staatlichem Völkerrechtssubjekt.

Der Papst ist ferner weltlicher Souverän des Staates der Vatikanstadt, des kleinsten Staates der Welt.

Das Amt befindet sich nach dem Tod von Johannes Paul II. am 2. April 2005 in der Sedisvakanz, d.h. es ist unbesetzt.

Seit 1871 residiert der Papst im Vatikanischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Kathedra Petri genannt.

Geschichte

Simon Petrus (Teilansicht des Bildes Die vier Apostel von Albrecht Dürer)

Der Papst ist nach katholischer Tradition und nach der Auffassung einiger anderer christlichen Kirchen Nachfolger des Apostel Petrus, der von diesen Kirchen als erster Bischof von Rom angesehen wird und vermutlich um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitten hat.

Begründet wird dieser Anspruch mit einer Stelle aus dem Matthäus- Evangelium der Bibel (Kapitel 16, Vers 18- 19)

Tu es Petrus et super hanc petram aedificabo Ecclesiam meam et portae inferi non praevalebunt adversum eam.
Et tibi dabo claves regni coelorum.
Quodcumque ligaveris super terram, erit legatum et in coelis.
Et quodcumque solveris super terram, erit solutum et in coelis.

Zu deutsch:

Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde bauen und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen.
Und dir will ich geben die Schlüssel über das Himmelreich.
Was du auf Erden bindest, soll im Himmel gebunden sein.
Und was du auf Erden lösest, soll im Himmel gelöst sein.

Umstritten ist, ob der 1. Clemensbrief aus dem Jahre 98 bereits eine Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brüderliche Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist. In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert der damalige Bischof von Rom, Clemens, von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. Er nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom.

In der römisch-katholischen Kirche bezeichnet sich Bischof Siricius von Rom (385399) amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben.

Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient – da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst. Seit Leo I. führt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).

Im Mittelalter ergab sich des Öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten.

Titulatur

Die Titel des Papstes lauten:

  • Bischof von Rom
  • Stellvertreter Jesu Christi auf Erden (Vicarius Christi)
  • Nachfolger des Apostelfürsten (gemeint ist Petrus; beide Titel haben kirchenrechtlich keine Konsequenzen und spiegeln nur religiöse Aspekte wider)
  • Oberster Priester der Weltkirche (Ehrentitel, der seine Stellung in der Liturgie regelt, gerade wenn Patriarchen konzelebrieren. Der Titel lautet auf Latein: Pontifex maximus)
  • Patriarch des Abendlandes
  • Primas von Italien (ein Ehrenvorrecht, Primatentitel sind in der Rechtstellung aufgehoben)
  • Metropolit und Erzbischof der Kirchenprovinz Rom (wie alle Erzbischöfe übt er eine Art Supervision über die Bischöfe der umliegenden Diözesen aus)
  • Souverän des Staates der Vatikanstadt (der weltliche Titel des Papstes)
  • Diener der Diener Gottes (ein Titel, den sich Papst Gregor der Große gegeben hat. Lateinisch: servus servorum dei)

Kirchenrecht

Wahl

Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden, der auch Bischof werden könnte; es gibt keine näheren Bestimmungen. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert. Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle (la cappella sistina) gehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 30. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Ob es die in verschiedenen Überlieferungen erwähnte Päpstin Johanna tatsächlich gegeben hat, ist historisch nicht gesichert.

siehe auch: Papstwahl

Namensgebung

Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini). Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor) oder auch jenen von Heiligen (z. B. Paul VI. nach Sankt Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige Päpste wählen ihren Namen aus persönlichen Gründen (Johannes XXIII. zu Ehren seines Vaters).

Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme.

Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Klemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.

Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914).

Rücktritt

Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt, das Kirchenrecht sieht aber auch ausdrücklich die Möglichkeit eines Rücktritts vor:

Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC)

Es gibt mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der Rücktritt Coelestin V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044, 1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten. Die fromme Legende, es wäre bis jetzt nur ein Papst zurückgetreten (Coelestin V.), ist historisch nicht haltbar und widerlegt. Der am 2. April 2005 verstorbene Papst Johannes Paul II. lehnte noch in seinen letzten Lebenswochen einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab. Er begründete dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen wolle. Auch Jesus sei nicht vom Kreuze gestiegen. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wurde er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei auf eine Tabuisierung des öffentlichen Leidens und Sterbens in westlichen Gesellschaften zurückzuführen.

Stellung und Kritik

Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden – ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.

Das erste Vatikanische Konzil (18691870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den übrigen Kirchen abgelehnt; als Folge entstand zudem die Alt-Katholische Kirche. Ausdrücklich angewendet wurde das Unfehlbarkeitsdogma seit 1870 ein einziges Mal, 1950 bei der Formulierung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Enzykliken und Lehrschreiben des Papstes sind für die römisch-katholische Kirche zwar bindend, aber nicht ohne weiteres als unfehlbare Lehrentscheidungen anzusehen. Die theologische Diskussion hierüber ist nicht abgeschlossen.

In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):

  1. den Bischof von Rom
  2. den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
  3. den Bischof von Alexandria
  4. den Bischof von Antiochia
  5. den Bischof von Jerusalem

Damals schon galt der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus verehrungswürdig war. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom als sei es eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) bestätigt die römische Ortstradition, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Aber auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom ging) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück. Ob Petrus überhaupt jemals in Rom gewesen ist, ist unter Historikern umstritten.

Die römische Petrustradition ist historisch möglich, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.

Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des Machtanspruchs des alten Roms. Die Konstantinische Wende rief einen völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze der noch jungen Kirche. Während in den ersten Jahrhunderten Christen noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte (weil gut bezahlte und einflussreiche) Ämter. Die an Durchsetzung gewöhnten Römer entschieden den Kampf um die Macht für sich. In der Folge zeigte sich das Papsttum als gewillt und fähig, die totale Herrschaft zu erlangen. Die Stellvertreterschaft eines Gottes hat ihr Vorbild im römischen Kaisertum. So wurde die Kirche bis zum Mittelalter Gebieterin über Könige und Völker und kann als totalitäre Diktatur betrachtet werden: anders Denkende wurden verfolgt, gefoltert oder ermordet.

Bibelzitate

  • „Ich aber sage dir: Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen.“ (Matthäus 16,18)
  • „Ihr jedoch sollt euch niemals Rabbi nennen lassen, denn nur einer ist euer Rabbi, und ihr alle seid Brüder. Ihr sollt auch niemand von euren Brüdern auf der Erde mit `Vater' anreden, denn nur einer ist euer Vater, nämlich der im Himmel.“ (Matthäus 23,8-9)
  • „Als nun Petrus ankam, ging ihm Kornelius entgegen und warf sich ehrfürchtig vor ihm nieder. Petrus [der Tradition nach der erste Papst] aber richtete ihn auf und sagte: Steh auf! Auch ich bin nur ein Mensch.“ (Apostelgeschichte 10,25-26)
  • „Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus.“ (1.Timotheus 2,5)

Literatur

  • Jacob Burckhardt: Weltgeschichtliche Betrachtungen. Kröner, 1978, ISBN 3520055120
  • Jacob Burckhardt: Die Zeit Constantins des Großen. C.H. Beck Verlag, 1997, ISBN 3406086640
  • Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-8110-3
  • Friedhelm Winkelmann: Geschichte des frühen Christentums. C.H. Beck Verlag 1996, ISBN 3406410413

Siehe auch