Landespolizei (Deutschland)
Die Landespolizei (LaPo) ist die übergeordnete Bezeichnung aller Großverbände innerhalb eines Bundeslandes im Gegensatz zur Bereitschaftspolizei oder zum Landeskriminalamt. Die LaPo stellt die eigentliche Polizei dar.
Die Polizeien der Länder (Länderpolizeien) bestehen wiederum im Gegensatz zu den Polizeien des Bundes (Bundespolizei, Polizei beim Deutschen Bundestag und Bundeskriminalamt).
Eine Landespolizei besteht aus der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei.
Jeder Verband einer LaPo wird von einem Polizeipräsidenten geführt. Jeder Verband führt wiederum Polizeidirektionen, denen Dienstellen wie Polizeiinspektionen, Polizeistationen und Polizeiwachen untergeordnet sind.
Oberste Dienstbehörde einer Landespolizei ist immer das Innenministerium eines Bundeslandes oder die Innenbehörde eines Stadtstaates.
Näheres findet sich in den Polizeiorganisationsgesetzen der Länder und im Bundesgrenzschutzgesetz. In Bayern findet das Gesetz über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei Anwendung.
siehe auch: Länderpolizei, Polizeiorganisation, Portal Polizei