Wikipedia Diskussion:Archiv/Vereinssatzung
Bitte in den entsprechenden Abschnitten posten
Präambel
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Ziele und Aufgaben
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft
§ 6 Mitgliedsbeiträge
§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit
§ 10 Vorstand
§ 11 Kassenprüfer
§ 12 Auflösung des Vereins
§2 Ziele und Aufgaben
beim durchlesen der satzung von greenpeace fiel mir deren § 2 auf:
- § 2 Zweck
- 1) Zweck des Vereins ist es, als international tätige ökologische Organisation die globalen Probleme der Umwelt bewußt zu machen, und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen zu verhindern, darüber hinaus nimmt Greenpeace die Interessen der Verbraucher wahr.
- Der Verein kann Mittel, sofern sie ausschließlich zu diesem Zwecke verwendet werden, für "Stichting Greenpeace Council" mit dem Sitz in Amsterdam oder für dazugehörige Greenpeace-Organisationen in anderen Ländern und auch für andere steuerbegünstigte Körperschaften beschaffen und an sie weiterleiten sowie sich an steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen oder deren Mitglied werden.
wäre es nicht sinnvoll, das auch bei unserer satzung einzubauen? damit können wir unsere spenden in deutschland steuerlich absetzten, die an den verein gehen, sind aber laut unserer satzung bemächtigt, vereinsmittel an wikimedia foundation abzugeben. oder sehe ich das falsch? -- gruß ee 07:16, 7. Dez 2003 (CET)
- Gute Idee! Das wäre zwar aus meiner Sicht zwar auch ohne diese ausdrückliche Formulierung möglich, aber so ist es klarer. Habe die Formulierung angepasst und in den Entwurf eingebaut. -- akl 18:02, 7. Dez 2003 (CET)
Frage: Was ist ein "Hauptamtliches Mitglied"? Angestellte? Die müssen aber nicht Mitglied sein! Uli 08:22, 10. Dez 2003 (CET)
- Die Formulierung bezieht sich nur auf den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Mitglied gleichzeitig beim Verein angestellt ist. -- akl 15:18, 10. Dez 2003 (CET)
- Wenn das unwahrscheinlich ist, warum schreibt man es dann rein? Eine Formulierung, wie die der Foundation flößt mir wesentlich mehr Vertrauen ein:
- There is no profit motive behind Wikimedia and its projects. There are no full-time employees. Virtually all of our work is done by volunteers from all over the planet. Heizer 15:59, 13. Dez 2003 (CET)
- Wo steht bitte dieses Zitat? Ja wohl nicht in der Satzung der Foundation, oder? Das würde nämlich Jimbos Überlegungen widersprechen, irgendwann einen Administrator einzustellen. Denn (leider) können wir nicht davon ausgehen, dass Brion das noch in hundert Jahren macht. Aus genau diesem Grund sollte sowas auch nicht in einer Satzung ausgeschlossen werden. Denn ab einer gewissen Vereinsgröße (>1000 Mitglieder) kommst man im Normalfall nicht darum herum, zumindest eine Teilzeitkraft für den Verwaltungskram zu beschäftigen. -- akl 19:10, 13. Dez 2003 (CET)
- Das Zitat findest Du unter dem Link "Spenden", am linken Rand ganz unten. Unterpunkt "Why donate". Heizer 14:05, 14. Dez 2003 (CET)
- Dann können wir also festhalten: Weder die Foundation noch der zu gründende Verein wollen/können/sollten ausschließen, dass sie in ferner Zukunft einmal festangestellte Mitarbeiter haben werden. Solange dies nicht der Fall ist, ist diese Tatsache ein erhebliches Argument zur Spendenakquise, das natürlich angemessen kommuniziert (wie bei der Foundation) und nicht ohne Not aufgegeben werden sollte. Letzteres ergibt sich schon aus dem Selbsterhaltungstrieb des Vereins (und muss deshalb auch nicht explizit in die Satzung aufgenommen werden). Denn sobald der Eindruck entsteht, der Verein würde zu viel in die Verwaltung stecken, sinken die Spendeneinnahmen und die Sache hat sich erledigt. -- akl 18:31, 14. Dez 2003 (CET)
Mal so eine Frage am Rande: Welchen (qualifizerten, d.h. im Vereinsrecht bewanderten, verantwortungsbewussten und entscheidungsfähigen) Vortand wollten wir eigentilch damit hinter dem Ofen vorlocken, wenn wir immer wieder in die "kein Geld für Auslagen" - Kerbe schlagen? Mal abgesehen davon, dass in Berlin und Umgebung nicht eben viele Leute leben, die sich hier engagieren und auch noch Ahnung von Fördervereinen und Verwaltugnsrecht haben, würde es den potentiellen Anwärtern für Posten wohl etwas schwer fallen zum einen die Verantwortung für den ganzen Karm zu tragen (incl. Durchgriffshaftung) und neben ihrer Autoren- und ggf. auch Admin-Zeit auch noch den Verwaltungskram zu erledingen und das dann auch noch damit entlohnt zu bekommen, dass sie das Ticket für die Tanke oder die Bahn sowie ihr belegtes Brötchen auch noch selbst (von Bafög?) mitbrigen "dürfen" ?! Ja gehts noch?
Wozu bitte gibt es denn Aufwandsentschädigungen für den Vorstand im Vereinsrecht (bis 3.000,- p.a. steuerfrei)? Doch wohl, damit man überhaupt jemand findet, der zumindest ehrenamtlich nicht auch noch auf seinen Spesen sitzen bleibt. Oder sind wir uns sicher, dass auf alle Zeit alle Vorstandsmitglieder aus Berlin kommen und bei Mutti ihre Stullen einpacken (anlaog dazu einfach Geld verdienen und sich das Hobby leisten können/wollen und nie arbeitslos werden)? Da muss man schon wenigstens die Kosten tragen, finde ich. Sonst ist die Atraktivität für diesen Job doch gleich 0 für alle Wikipedianer, die weiter weg wohnen.
Und wer sagt eigentlich, dass die Mitglieder kein Verständnis dafür haben eine Schreibkraft oder die Auslagen für Reisekosten zu Vortandssitzungen bzw. Presseterminen zu tragen? Auch da braucht man Geld, wenn man bundesweit PR macht. Sind Ausgaben für redundante Festplattensysteme "edler" als die Zugfahrt nach Hamburg, zum Interview bei dem 2.000.000 Zuschauer über die Wikipedia hören was es hier alles zu entdecken gibt? Ich meine, die Mitglieder sind nicht so eng im Denken, dass Hardwareausgaben "gut" sind und "Reisekosten" böse!
Am Ende stellt sich dann auch mal die Frage, wie man eigentlich Foundraser entlohnen will oder darauf verzichte mag. Das sind ja die Mädels und Jungs, die bei den großen (und kleien) Firmen auf eine verkäuferisch geschulte Weise Kohle ranholen können (und das oft gelernt haben, weil das so abläuft wie ein B-to-B Verkaufsgespäch, mit ganz viel Beziehugnsebene, gemeinsam was unternehmen und socisalising). Da sind agenturübliche 15% der eingeworbenen Summe ganz normal. Schließlich gibt es das Geld erst dann, wenn Kohle reinkommt. Würde die WIKI sich da auch lieber die Hand abhacken (bzw. per Satzung verbieten) solches Geld zu nehmen, nur weil da jemand seinen Lebensunterhalt mit verdient? Dann könnten wir auch gleich zumachen, denn die Postler mit denen unsere Hardware verkabelt ist bekommt auch Gebühren von uns für die ISDN/DSL-Dienstleistung ohne dass wir deswegen rufen "selbstverständlich ohne Kostenerstattung".
Also, alles umsonst, oder was? Bo 00:08, 5. Jan 2004 (CET)
- Alle von Dir angesprochenen Punkte stehen derzeit nicht zur Debatte. Und sie haben schon gar nichts mit der Satzung zu tun (oder habe ich was übersehen). Erst der Verein, dann Geld, und dann kann der Verein darüber entscheiden, wie dieses Geld ausgegeben wird. Die Satzung zumindest läßt die von Dir angesprochenen Punkte bewußt offen. Ich persönlich habe übrigens überhaupt nichts gegen Erstattung von Auslagen (sofern der Verein das tragen kann; also noch genug Geld für seine eigentlichen Ziele übrig bleibt) -- akl 01:11, 5. Jan 2004 (CET)
- Du weißt aber schon, dass die Ziele des Vereins in der Satzung stehen müssen?! Die Möglichkeit des Foundrasing würde ich in dies Satzung reinschreiben, damit es nicht hinterher zu Diskussionen kommt. Es ist nämlich etwas anderes auf Spenden zu warten oder sie aktiv einzuwerben. Und damit verbunden ist auch die professionalisierung der Arbeit (incl. Vergütung). Wenn das von Anfang an klar ist (und per Satzung zu den Unterstützungspflichten zählt), dann kann niemand hinterher sagen, dass es es für besser findet, wenn alle ganz fest die Daumen drücken und gut ist (überspitzt formuliert). Ich nicht der Meinung dass erst der Verein und dann das Geld kommt. Es geht *nur* ums Geld und um PR und da gehört es nun mla in die Satzung, welche hauptsächlichen Wege wir da gehen wollen. Bo 12:28, 6. Jan 2004 (CET)
§ 3 und 4 Mitglieder sowie deren Rechte und Pflichten
Habe soeben einen dritten Status etabliert und zielgerichteter an Firmen herangehen zu können. Man kann jetzt sagen: "Hey, Sie brauchen selbst kein großer Autor sein, wenn Sie die Sache unterstützen wollen hat Niemand damit ein Problem. Hier ist extra ein Passus für Sie, wenn Sie nur etwas Geld geben möchten und sonst keine Zeit haben."
Der Vorteil ist, dass man keine Vorwände etabliert, die aus unterschwelligen Ängsten vor inhaltlichen Erwartungen resultieren. Vereinsmeierei ist schon vielen auf den Nerv gegangen, die an sich mit ihrer Zeit wertvolleres zu tun pflegen.... Bo 23:48, 9. Dez 2003 (CET)
- Diese Änderung habe ich erst einmal wieder rückgängig gemacht. Das Thema wurde unter §9 bereitet mir Kopfscherzen bereits diskutiert - mit dem Ergebnis, dass es keine speziellen Fördermitglieder gibt. Ich hatte Dir zu Deinem Vorschlag auch eine Mail an die Liste geschickt. Wenn Du anderer Ansicht sein solltest, stelle das bitte hier erneut zur Diskussion. -- akl 23:54, 9. Dez 2003 (CET)
- siehe weiter unten mein Originaltext mit Erläuterungen. Anderungen rückgängig machen ohne in die Diskussion zu stellen ist noch übler als mutig zu ändern Bo 00:34, 10. Dez 2003 (CET)
- Um so etwas zu verhindern, stand und steht Änderungsvorschläge bitte auf die Diskussionsseite über der Seite. -- akl 00:42, 10. Dez 2003 (CET)
Also hier noch ein paar aspirinverdächtige punkte: (aus "Nicht nur §9")
§ 3, abs. 3: wer oder was ist ein aktives mitglied? die erklärung ...der aktiv im verein mitarbeitet... ist schön, aber was gibt es da für möglichkeiten, im verein aktiv mitzuarbeiten, ausser in der vorstandschaft? ich frage in bezug auf § 5, abs. 2:
wozu eine ummeldung von aktiv zu fördermitglied oder umgekehrt, in bezug auf § 6:
unterschiede zwischen mitglieds- und förderbeitrag in bezug auf § 9, abs. 1:
stimmberechtigt sind ordentliche mitglieder, also aktive und fördermitglieder.
wozu dann eine unterscheidung zwischen aktiven und fördermitgliedern, wenn beide dieselben rechte und pflichten haben? ein fördermitglied ist eine person, die mich mit spenden unterstützt, weil es meine sache für gut befindet. ob es deshalb gleich die selben rechte haben muss ist für mich unklar. mitglieder sollten diese natürlich alle haben, aber genau deshalb werde ich ja mitglied. wenn der verein nur ca. ein drittel aller derzeit angemeldeten wikipedianer erreicht, was sollen die alle im Verein aktiv mitarbeiten können?, dass ich aktives mitglied bin?
stimmberechtigt sind für mich mitglieder (aktiv oder passiv) und ehrenmitglieder, förderer spenden mir was und sind automatisch aktives oder passives mitglied, wenn sie dem verein beitreten.
- Vorschlag: Ordentliches (stimmberechtigtes) Mitglied können nur natürliche Personen werden. Juristische Personen können Fördermitglied (ohne Stimmrecht) werden. Das Ehrenmitglied ist eine Sonderform des Ordentlichen Mitglieds und ist von der Beitragszahlung befreit. -- akl 00:27, 8. Dez 2003 (CET)
- ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass es keinen unterschied zwischen mitgliedern geben kann, die alle dieselben rechte haben. ein mitgliedsbeitrag und ein förderbeitrag implizieren aber einen unterschied, nähmlich in der differenz der beiträge. wenn es da keinen gibt, wozu dann eine unterscheidung. dein vorschlag hingegen zielt auf mehr unterschiede, die sich sogar negativ auswirken können: wozu was zahlen, wenn ich nicht mitentscheiden kann? daher lieber nur mitglieder. einen unterschied sähe ich dahingehend, wenn wir sagen eine natürliche person zahlt einen beitrag x und eine juristische (also i.d.r. eine gruppierung) bezahlt einen beitrag von x+. förderer bekommen eine spendenquittung, werden geehrt und zu versammlungen eingeladen, wo sie ein rederecht geniesen. da haben wir dann auch gleich unsere kandidaten für eventuell benötigte wahlleitungen. -- ee 00:44, 8. Dez 2003 (CET)
- Nach Deiner Argumentation würde es aber keinen Grund mehr geben, Fördermitglied zu werden. Auf den Vorschlag, dass juristische Personen nur Fördermitglieder werden können, haben mich zwei Überlegungen gebracht: 1. sparen wir uns damit den formalen Ärger (hier in der Satzung und auch später), welche natürliche Person das Stimmrecht ausübt und 2. wäre mir persönlich unwohl, wenn Firmen Stimmrecht hätten (rein vom Bauchgefühl her).
- Zu der Beitragsunterscheidung: In vielen Vereinen ist es so, dass der Beitrag für Fördermitglieder variabel (Mindestbeitrag) ist. Deshalb wahrscheinlich die Unterscheidung (da über die Höhe der Beiträge aber die MV entscheidet und diese auch gleiche Beiträge festlegen kann, muss das hier nicht geklärt werden). -- akl 01:07, 8. Dez 2003 (CET)
- ich rede auch nur noch von aktiven und passiven, aber gleichen mitgliedern. ich nenne personen (natürlich oder juristisch), die uns nur finanziell unterstützen wollen, nicht fördermitglieder sondern nur förderer, spender, uns wohlgesonnene. denen möchte ich auch nicht vorschreiben, wieviel sie uns zukommen lassen wollen. juristische personen haben, wenn sie mitglied sind, auch nur eine stimme. eine gruppe kann auch mehr bezahlen, deshalb ein beitrg x+. bei uns in der dlrg zahlen juristische personen den höchsten beitrag, gefolgt von familien, erwachsenen und jugendlichen. in meinem anderen verein gibt es einen staffelbeitrag: sozialschwache, geringer verdienende (z.b. studierende) und normalverdiener. keiner der beiden hat probleme mit juristischen personen, weder bei der aufnahme, noch bei versammlungen. und nach meinen erfahrungen werden wahrscheinlich nur wenige juristische personen auf eine versammlung gehen und wenn, dann braucht diese person einen ausweis, der besagt, dass sie von dem juristischen mitglied soundso kommt. und wer mitglied wird, entscheidet ja immer noch der vorstand/die mitgliederversammlung. ee 01:32, 8. Dez 2003 (CET)
- Dann sollten wir aber auch geich den Unterschied zwischen aktiven und passiven Mitgliedern aufheben - denn das macht noch weniger Sinn (siehe Dein Kommentar ganz oben), als die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen. -- akl 01:45, 8. Dez 2003 (CET)
- kein problem. dann gibts also nur noch mitglieder und ehrenmitglieder. -- ee 01:54, 8. Dez 2003 (CET)
- ist geändert. Ich mach jetzt mal Schluss, sonst bekomme ich auch noch Kopfschmerzen ;-) -- akl 02:03, 8. Dez 2003 (CET)
§3.4: Ich halte es für problematisch Ehrenmitgliedern ein Stimmrecht zu geben, da die MV eine Anwesenheit von 1/3 braucht um beschlussfähig zu sein. Die Zahl der Ehrenmitglieder ist unbegrenzt, so daß es irgendwann Probleme geben kann eine beschlussfähige MV zu veranstalten.
- warum? ehrenmitglieder sind ebenfalls ordentliche mitglieder, die halt nur keinen beitrag mehr zahlen müssen. ehrenmitglied wird derjenige, der sich um die wikipedia verdient gemacht und/oder im verein eben ehrenwürdig mitgearbeitet hat. dann diesem das stimmrecht abzuerkennen impliziert ja, dass ich kein ehrenmitglied werden will oder gar austrete, da ich nun weniger wert bin -- ee
- Ich kenne das von anderen Vereinen so, daß Ehrenmitglieder diesen Status auf Dauer erhalten und nicht ohne weiteres wieder verlieren. In diesem Fall kann es dann nämlich zu Schwierigkeiten kommen. Vielleicht habe ich diesen Punkt einfach falsch verstanden. --Daniel Beyer 17:35, 9. Dez 2003 (CET)
- ich verstehe immer noch nicht, welche schwierigkeiten du sienst oder meinst. ein mitglied, dass ehrenmitglied wird, verändert sich doch nur dahingehend, dass es keinen beitrag mehr bezahlen muss. wo kommen dann da schwierigkeiten auf den verein? ausser, dass irgendwann mal alle mitglieder ehrenmitglieder werden und der verein keine beiträge mehr bekommt, aber am status ordentliches mitglied, das stimmberechtigt ist, ändert sich ja nichts -- ee
- Ich sehe auch (mal wieder) nicht das Problem. Die Zahl der Ehrenmitglieder hält sich normalerweise in sehr engen Grenzen: in der Regel wird eine solche Ehre nur langjährigen Vorstandsmitgliedern zuteil, die sich nach intensivem Engagement aus der aktiven Arbeit zurückziehen (quasi als Abschiedsgeschenk). Ohne inflationäre Verleihung von Ehrenmitgliedschaften also auch kein Problem. -- akl 22:26, 9. Dez 2003 (CET)
Hallo, Arne? Jemand zuhause? Ich meine, Du solltest Dir vielleicht meine Änderung einmal ansehen, bevor Du sie löschst und nicht hierher kopierst!
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich aktiv innerhalb des Vereins betätigt oder die Ziele und den Zweck des Vereins in anderer Weise fördert und unterstützt.
(2) Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Fördermitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern.
(3) Ordentliches Mitglied ist jedes Mitglied, dass sich hauptsächlich aktiv innerhalb des Vereines durch Erarbeiten von Artikeln, deren Korrektur oder Administration betätigt und mit seinem Mitgliedsbeitrag unterstützt.
(4) Fördermitglied ist jedes Mitglied, dass die Ziele und den Zweck des Vereines in der Hauptsache auf andere als aktive Teilname, insbesondere duch Finanz-, Sach- oder PR-Unterstützung fördert.
(5) Die Statuswahl zwischen ordentlichem und Fördermitglied hat mit Abgabe des Antrages auf Mitgliedschaft im Verein zu erfolgen. Der Status kann jährlich gewechselt werden.
(6) Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
(7) Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Die Mitglieder haben das Recht einen Spendennachweis im Sinne der Abgabenordnung einmal im Geschäfsjahr zu erhalten. Diese wird dem ordentlichen Mitglied auf Verlangen erteilt. Fördermitglieder erhalten automatisch eine entsprechende Spendenbescheinigung.
(2) Ordentliche Mitglieder sind gehalten sich aktiv für die Erweiterung der Inhalte, deren Pflege sowie die Verwendung urheberrechtlich einwandfreier Werke einzusetzen und verpflichtet sich dafür einzusetzten, den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
(3) Fördermitglieder sind gehalten einen ihrer Wirtschaftskraft angemessenen finanziellen Beitrag und verpflichtet eine ihrer Bekanntheit angemessene positive PR im Sinne des Vereinszweckes beizutragen. Fördermitglieder haben das Recht, einen angemessenen Nachweis Ihrer Mittel auch zwischen den Jahreshauptversammlungen zu erbitten, insbesondere dann, wenn es sich erhebliche Zuwendungen (ab einem zehnfachen des normalen Mitgliedsbeitrages) für den Verein geht. Gesonderte Spendenbescheinigungen, zusätzlich zu der einmal jährlich erteilten Ausfertigung, können Fördermitglieder im Einzelfall erhalten.
- Das Ganze ist hier in der Diskussion überhaupt nicht zuende geführt. Von daher hier nun also noch mal meine Erklärung: Es gibt Symphatisanten, die haben Geld aber keine Zeit, ergo fühlen die sich nicht wohl, wenn von ihnen indierekt aktive Mitarbeit erwartet wird. Oft sind dies auch Führungskräfte juristischer Personen, die den Steuervorteil haben wollen, ohne sich an edit-wars zu beteiligen oder Bock haben sich auf die Niederungen der Basisdemokratie einzulassen. Dieser (sagen wir eimal "Architekt") hätte aber kein Probelm 1000 Euro locker zu machen, wenn er damit ein gutes Werk für freies Wissen tut ohne deswegen ein schlechtes Gewissen zu bekommen weil er nichts schreibt. DESWEGEN habe ich die Fördermitglieder so dezidiert beschrieben. Wie ich sehe, ist hier dazu noch nichts vergleichbares erarbeitet worden. Und von daher also bitte dies mal überdenken und nicht ohne sichtbares Back-up in´s Versions-Nirvana schicken... grrrrrr ;-)) Bo 00:32, 10. Dez 2003 (CET)
- Der Verein erwartet von niemandem (auch nicht indirekt), dass er sich innerhalb der Wikipedia engagiert. Insofern gibt es auch keinen Grund, zwischen aktiven und passiven Mitgliedern zu unterscheiden. Wer es noch unverbindlicher haben will, macht halt nur eine Spende. Eine (Wieder-)Einführung von Fördermitgliedern in der Satzung hätte zur Folge, dass der Verein einen höheren Verwaltungsaufwand (wer ist förderndes, wer ist ordentliches Mitglied) hätte. Das würde ich den ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern gerne ersparen. -- akl 00:54, 10. Dez 2003 (CET)
§5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft
Abs. 5: nur der vorstand kann einen ausschluss bestimmen. das halte ich für etwas willkürlich. wenn der vorstand sich einig ist, wozu dem delinquenten dann noch ein recht zur stellungnahme einräumen? dieses hätte nur dann sinn, wenn der delinquent sich vor der mitgliederversammlung als oberstem organ äussern kann.
- Habe den Absatz entschärft und dem Mitglied ein Widerspruchsrecht auf der MV eingeäumt. -- akl 00:39, 8. Dez 2003 (CET)
§8 Mitgliederversammlung
Abs. 2: Hier ist die Schriftform zur Einberufung festgelegt. Die Schriftform ist in §126 f. BGB geregelt und kann so viel ich weiß auch nicht durch unsere Regelung in §13 ersetzt bzw. ergänzt werden. In der heutigen Rechtssprechung wird zwar teilweise die E-Mail mit Lesebestätigung als der Schriftform genügendes Medium anerkannt, aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich den Satz aber folgendermaßen ändern: "Die Einladung erfolgt 1 Monat vorher schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse." Der §13 kann dann ersatzlos gestrichen werden und wir bewegen uns nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone.
- s.u. -- ee
- habe § 8, abs. 2 ergänzt durch die e-mail. jetzt dürfte sich eigentlich keiner mehr daran stören -- ee 23:21, 9. Dez 2003 (CET)
- Und ich habe das gerade wieder rückgängig gemacht. Zu Begründung zitiere ich hier noch eimal weiter oben stehenden Diskussionsbeitrag: Um nicht in unnötige Diskussion über Formalien (bis hin zur Anfechtung von Mitgliederversammlungen) zu kommen, sollten Einladungen zu MVs grundsätzlich per Post verschickt werden. Der §13 ist nicht für Mitteilungen vom Verein and die Mitglieder gedacht, sondern zur Vereinfachung der Vorstandsarbeit (Abstimmungen per E-Mail). Wenn jemand bessere Formulierungen kennt, um die Vorstandsarbeit zu vereinfachen, immer her damit! -- akl 23:25, 9. Dez 2003 (CET)
- sorry, hatte nicht alle augen offen. wie der vorstand untereinander kommuniziert, würde ich nicht in die satzung aufnehmen. das ist meiner meinung nach erst mal sekundär. primär muss er sich persönlich oder schriftlich zu einer abstimmung äussern (§ 10, abs. 4). und abs. 5 verlangt ein schriftliches protokoll. dann aber wäre § 13 tatsächlich überflüssig. steinigt mich, wenn ich wieder etwas übersehen habe -- ee 23:52, 9. Dez 2003 (CET)
- Weil die Satzung ausdrücklich davon sprach, dass mindestens die Vorstandsmitglieder anwesend sein oder schriftlich zustimmen müssen. Damit wären unkomplizierte Abstimmungen per E-Mail nicht möglich gewesen. -- akl 00:45, 10. Dez 2003 (CET)
- Habe soeben einen Vorschlag zur Vereinfachung gemacht. Wenn das so auf Zustimmung stößt, wäre der §13 (Schriftform) überflüssig. -- akl 00:11, 10. Dez 2003 (CET)
- wenn sich bei der vereinsgründung eine mehrheit dafür findet, klar. warum ist er deiner meinung nach nicht schon vorher überflüssig gewesen? -- ee 00:39, 10. Dez 2003 (CET)
- Weil die Satzung ausdrücklich davon sprach, dass mindestens die Vorstandsmitglieder anwesend sein oder schriftlich zustimmen müssen. Damit wären unkomplizierte Abstimmungen per E-Mail nicht möglich gewesen. -- akl 00:45, 10. Dez 2003 (CET)
ps gehört überhaupt nicht zum thema, aber bei dieser bearbeitung gerade habe ich beim speichern einen benutzerkonflikt erhalten, obwohl offensichtlich niemand anderer etwas speicherte?
§ 9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit
§9.1: Schriftform. s.o.
- die einladung kann, denke ich, problemlos per e-mail versandt werden. das protokoll sollte an alle vorstandsmitglieder natürlich schriftlich versandt werden. mir ging es nur darum, dass ich, als süddeutscher, nicht die möglichkeit und das geld habe, wegen jedem protokoll nach berlin zu fahren um es dort einzusehen. dieses als e-mail an alle, die es wollen, zu versenden, halte ich für eine gute idee. auch im hinblick darauf, dass der erste top auf einer mv die genehmigung des letzten protokolles beinhaltet (so kenn ich das aus meinen vereinen). da sollte ich dann schon wissen, was drinstand. zudem bezieht sich § 126ff bgb auf die schriftform von dokumenten bei rechtsgeschäften, z.b. urkunden, wenn ich das richtig gelesen habe -- ee 14:32, 9. Dez 2003 (CET)
- Die Einladung kann eben nicht problemlos per E-Mail verschickt werden, wenn in dem entsprechenden Paragraphen der Satzung Schriftform für die Einladung gefordert wird. Durch den kurzen Zusatz würden wir §13 komplett überflüssig machen und würden die Sitzung nicht unnötig aufblähen, abgesehen davon, ob diese Regelung zulässig ist, oder nicht. Das Protokolle per E-Mail verschickt werden halte ich für sinnvoll. Da ist auch nichts gegen einzuwenden, wenn das in der Satzung genau so drinsteht. --Daniel Beyer 17:32, 9. Dez 2003 (CET)
- Um nicht in unnötige Diskussion über Formalien (bis hin zur Anfechtung von Mitgliederversammlungen) zu kommen, sollten Einladungen zu MVs grundsätzlich per Post verschickt werden. Der §13 ist nicht für Mitteilungen vom Verein and die Mitglieder gedacht, sondern zur Vereinfachung der Vorstandsarbeit (Abstimmungen per E-Mail). Wenn jemand bessere Formulierungen kennt, um die Vorstandsarbeit zu vereinfachen, immer her damit! -- akl 22:27, 9. Dez 2003 (CET)
- ich glaube, daniel meinte mit seinem einwand etwas anderes. wenn ich es richtig verstehe, hat daniel recht und § 8, abs. 2 und § 13 wiedersprechen sich. man müsste in § 8, abs. 2 die möglichkeit der e-mail explizit erwähnen, bei der fsf ist das auch so. die haben allerdings dann auch den paragraphen mit der schriftform selber drin -- ee 22:52, 9. Dez 2003 (CET)
- ack. Wenn wir allerdings Verschlüsselung für die Vorstands-Mailkorrespondenz (IMO gehören da übrigens auch Signaturen rein), weiß ich nicht, wie sehr wir die Vorstandsarbeit damit vereinfachen. Ich bin zwar gerne bereit, allen Beteiligten einen Schnellkurs in PGP zu geben, aber die Benutzung bleibt kompliziert und für technische Laien abschreckend. --elian 22:43, 9. Dez 2003 (CET)
- Von den Vorstandsmitgliedern sollte das aber zu erwarten sein. Wenn nicht, können die sich auch gerne regelmäßig (ohne Erstattung der Reisekosten) in Berlin treffen oder ihre Beschlüsse per Schneckenpost fassen. -- akl 22:55, 9. Dez 2003 (CET)
- so weit meine Anmerkungen bis jetzt. --Daniel Beyer 13:05, 9. Dez 2003 (CET)
der § 9 bereitet mir einiges kopfzerbrechen.
absatz 1: ... eine stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
--> bedeutet, wenn ich keine zeit habe, kann ich nicht mitbestimmen. steht aber in widerspruch zu § 10, abs. 4, der da lautet: ...wenn diese schriftlich zustimmen.
- §9 bezieht sich auf Mitgliederversammlungen, §10 auf Vorstandsentscheidungen; insofern ist das kein Widerspruch. Vielleicht sollte man dem Vorstand sogar ausdrücklich noch mehr Freiheit zugestehen (Abstimmung per Umlaufbeschluss), damit auch Nicht-Berliner im Vorstand mitarbeiten können. -- akl 23:52, 7. Dez 2003 (CET)
- Das wäre doch wünschenswert. In der derzeitigen Fassung müssten alle drei Vorstandsmitglieder Berliner sein, damit der Verein auch nur einigermaßen handlungsfähig ist. --elian 23:22, 8. Dez 2003 (CET)
- Jetzt sind auch verschlüsselte Mails zulässig (wie bei der FSF). -- akl 23:48, 8. Dez 2003 (CET)
absatz 2: Eine Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienen Mitglieder beschlussfähig.
--> wo gibts denn sowas, dass eine anwesende mitgliedschaft von z.b. nur dem vorstand beschlussfähig ist? ich möchte damit weder einem künftigen vorstand folgendes unterscheieben, aber ich bin böse und hinterhältig und meine zwei kumpels auch und zufällig sind wir im vorstand und legen die mitgliederversammlung an einen tag auf einen ort, wo wir wissen dass keiner kommt und rumms, beschließen wir, was wir wollen (vieleicht aus der mücke nen wirklich großen elefanten gemacht). ich denke, ihr versteht, wie ich das meine.
ich schlage eine abänderung dahingehend vor, dass jeder seine meinung schriftlich kundtun darf, bzw. ich einen freund/eine freundin berechtigen kann, in meinem namen mitabzustimmen. des weiteren ist eine mitgliederversammlung nciht beschlussfähig, wenn nicht mindestens eine bestimmte anzahl mitglieder anwesend ist, ob das nun 1/3 oder die hälfte ist. wennich freund/freundin berchtigen kann, bzw. mich auch schriftlich äussern kann, kommt auch leichter eine beschlussfähige mehrheit zusammen.
- Das mit dem Übertragen des Stimmrechts halte ich für nicht sinnvoll. Denn man kann nicht vernünftig diskutieren (mein Freund hat gesagt, ich soll das so sagen, warum weiss ich aber auch nicht so genau und ob ihn Eure Argumente überzeugt hätten, kann ich nicht beurteilen) und es besteht die Gefahr des Stimmenkaufs - man muss ja immer vom Schlimmsten ausgehen. -- akl 23:52, 7. Dez 2003 (CET)
- Habe gerade in der FSF-Satzung folgendes Konstrukt gefunden: In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied, das eine natürliche Person ist, eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied kann nicht für mehr als ein Drittel aller Mitglieder das Stimmrecht ausüben. So wäre zumindest die Übertragung des Stimmrechts (an ein Mitglied, nicht an die Freundin) möglich und unter diesen Umständen wäre auch die Drittel-Problematik nicht mehr so groß. Bin aber noch nicht sicher, ob ich mich damit wirklich anfreunden kann. -- akl 00:05, 8. Dez 2003 (CET)
- Ich fände es schön, wenn man jemand für bestimmte Abstimmungen, die auf der Tagesordnung stehen, eine Vollmacht erteilen könnte. Im Zeitalter von Handys kann der Bevollmächtigte, falls sich auf der Versammlung neue Umstände ergeben, ja auch mal kurz nachfragen, ob der Betreffende bei seinem Votum bleiben will. --elian 23:22, 8. Dez 2003 (CET)
- Du meinst, dass man auch Nicht-Mitglieder bevollmächtigen kann? Das hielte ich für extrem problematisch: Denn dann hätten wir im worst case Wildfremde auf der Mitgliederversammlung, die sich daneben benehmen und noch nicht mal sanktioniert werden können, da sie ja keine Mitglieder sind. Ich kenne auch keinen Verein, wo sowas möglich ist. Die bisher gefundene Lösung (Stimmrecht kann auf andere Mitglieder übertragen werden) ist m.E. ausreichend. -- akl 23:38, 8. Dez 2003 (CET)
- ich glaube nicht, dass elian nichtmitglieder meinte, sondern das mitglied, welchem sie ihr stimmrecht gab. ob es allerdings sinnvoll wäre, während einer sitzung auf hunderte??? anrufe zu reagieren, halte ich für bedenklich, da das den rahmen wahrscheinlich sprengen würde. von aktuellen tops weiß ich als einer, der seine stimme einem anderen übertragen hat, ja sowieso nichts. und dann vertrau ich eben meinem delegierten -- ee
- Mir fällt gerade auf, das diese Konstruktion auch das Delegierten-Prinzip ermöglichen würde, ohne es vorzuschreiben. So kann jedes Mitglied selbst entscheiden, ob es seine Stimme auf einen Delegierten überträgt oder selbst hinfährt. Gefällt mir immer besser. -- akl 00:17, 8. Dez 2003 (CET)
- schön, dass es dir besser gefällt. warte mal ab, was ich noch alles für kopfschmerzen habe (weiter unten). natürlich ist mir auch klar dass ich meine stimme nur einem anderen mitglied geben kann, und so müsste man, bzgl. der delegierten, nicht wirklich ewig warten -- ee 00:22, 8. Dez 2003 (CET)
- Mir fällt gerade auf, das diese Konstruktion auch das Delegierten-Prinzip ermöglichen würde, ohne es vorzuschreiben. So kann jedes Mitglied selbst entscheiden, ob es seine Stimme auf einen Delegierten überträgt oder selbst hinfährt. Gefällt mir immer besser. -- akl 00:17, 8. Dez 2003 (CET)
- Auch das mit dem Drittel oder gar der Hälfte ist nicht ganz einfach. Es ist zu erwarten, dass der Verein viele Mitglieder (quer über die Republik verstreut und vielleicht sogar einige im Ausland) haben wird. Ich kenne viele Vereine, bei denen alle auf einem Haufen wohnen und trotzdem jedes Jahr zwei Mitgliederversammlungen einberufen werden müssen (bei der zweiten ist in aller Regel keine Mindestzahl erforderlich), weil regelmäßig nicht genug Mitglieder erscheinen. Eine Idee wäre aber, mindestens ein Drittel oder mindestens zehn Mitglieder. Damit hätten wir verhindert, dass eine MV von wenigen gekapert wird und Sicherheit (nur einmal Saalmiete und Porto) bei einem großen Verein. -- akl 23:52, 7. Dez 2003 (CET)
was spräche dagegen, dass regionale gruppen (wie sie ja bereits bestehen) einen oder mehrere als art delegierte entsenden, mit der entsprechenden anzahl der mitglieder dieser region?
- Das sollten wir erstmal abwarten. Solche Konstrukte sind so aufwendig, dass wir das erst bei Bedarf (also sehr großem Verein) tun sollten. -- akl 23:52, 7. Dez 2003 (CET)
- hätte sich ja erledigt, wenn ich meine stimme einem anderen mitglied übertragen darf -- ee
§10 Vorstand
des weiteren schlage ich vor, den stellvertretenden vorsitzenden mit in den betreffenden paragraphen aufzunehmen. soweit ich weiß, braucht ein geschäftsfähiger vorstand nämlich die bestetzten positionen eines vorsitzenden, eines stellvertreters und eines kassenwartes/schatzmeisters. der schriftführer muss, meines erachtens, nicht einmal ein mitglied des vorstandes sein, sondern kann von einer anwesenden person verkörpert werden. die drei genannten vorstandmitglieder dürfen auch nicht en block gewählt, sondern müssen einzeln bestätigt werden. -- ee 21:58, 7. Dez 2003 (CET)
- Formal entscheidend ist nicht die Bennennung der Positionen (ob nun Schriftführer, Stellvertretender Vorsitzender, 2. Vorsitzender oder von mir auch Mundschenk), sondern aussschließlich, ob sie laut Satzung zum geschäftsführenden Vorstand gehören. Insofern besteht keine Notwendigkeit, das zu ändern - wenn auch ein 2. Vorsitzender vielleicht sinnvoller ist als ein Schriftführer. -- akl 22:28, 7. Dez 2003 (CET)
Noch ein paar Argumente zur Zusammensetzung des Vorstands:
Je mehr geschäftsführende Vorstandsmitglieder der Verein hat, desto einfacher ist es, zwei Personen zusammenzubekommen (für notwendige Unterschriften). Allerdings steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Wahl eine dieser Positionen neu besetzt wird und für die dadurch notwendige Eintragung beim Amtsgericht Unterschriften beglaubigt werden müssen (Zeit, Kosten).
Außerdem könnte es auch sinnvoll sein, noch ein paar Beisitzer zu benennen, damit Vorstandsentscheidungen eine breitere Basis haben. Die Anzahl kann man ja offen lassen und die Entscheidung darüber in die Hand der jeweiligen Mitgliederversammlung legen. -- akl 22:28, 7. Dez 2003 (CET)
- vorschlag: den absatz noch ein paar argumente... in die diskussion zum verein reinpacken, da er primär nichts mit der satzung zu tun hat.
zu deinem punkt formal entscheidend ist nicht die bennenung..., da hast du recht. es ging mir nur darum, dass nicht der eindruck entsteht, es bräuchte nur die bisher genannten personen in einem vorstand. ein geschäftsfähiger vorstand besteht, wie gesagt aus meiner sicht, eben mindestens aus den von mir benannten personen -- gruß -- ee 22:52, 7. Dez 2003 (CET)
abs. 1: eine vorstandswahl ist letztendlich eine abstimmung unter mitgliedern. in § 9, abs. 4 heisst es aber ausdrücklich, dass nur offen abgestimmt wird. bitte daher schriftlich fixieren, dass bei der wahl zum vorstand (normalerweise vom wahlleiter) gefragt wird, ob jemand eine geheime wahl wünscht. auf antrag eines mitgliedes müsste dann die geheime wahl durchgeführt werden. das gehört eigentlich zum guten ton eines vereins. dann auch entsprechend die wahl einer wahlleitung aufnehmen, die eigentlich aus drei nicht stimmberechtigten personen besteht/bestehen muss(?).
- Werde ich gleich ändern. -- akl 00:48, 8. Dez 2003 (CET)
§11 Kassenprüfer
Wieso soll die Zweckmäßigkeit der Ausgaben nicht geprüft werden? Ich fände es ausserdem gut, wenn detaillierte Mittelverwendungsnachweise und Rechenschaftsberichte veröffentlicht würden. Heizer 16:11, 13. Dez 2003 (CET)
- Keine Ahnung! (stammt aus der Mustersatzung, und ich habe dem bisher keine besondere Bedeutung beigemessen, da die letzte Entscheidung ohnehin die Mitgliederversammlung ist. Mal sehen, welche Vorlagen für die Kassenprüfer uns Google liefert...
- Über eine Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte sollte m.E. der Verein entscheiden, ohne dass das in der Satung geregelt ist (ich habe Zweifel, ob das immer im Vereinsinteresse ist). Klar ist aber, dass der Vorstand gegenüber den Mitgliedern rechenschaftspflichtig ist: Wer bezahlt (die Mitglieder), hat auch das Recht die Verwendung der Mittel zu kontrollieren und ggfs. Vorgaben für die Zukunft zu machen. Insofern sehe ich da keine Probleme. -- akl 18:32, 13. Dez 2003 (CET)
- Wie wär's wenn der Einfachheit halber keine Beiträge kassiert würden und eventuelle Ausgaben bzw. Aufgaben ehrenamtlich von den Mitgliedern übernommen würden. Dann würde auch der Kassenprüfer wegfallen. Das sollte ja wohl möglich sein, oder? Was wären eigentlich mögliche Ausgaben? Überschüsse würde ja wohl eh entweder zurück an die Mitglieder oder an die Wikimedia Stiftung fließen. -- TomK32 18:36, 13. Dez 2003 (CET)
- Wie meinst Du das? Alle Aufgaben, die in der Satzung geregelt sind, werden von ehrenamtlichen von den Mitgliedern übernommen. Einen Kassenprüfer brauchst Du aber trotzdem (natürlich auch ehrenamtlich), denn der Verein bewegt ja nunmal Gelder, und das muss kontrolliert werden. Die Aufgaben des Vereins sind in der Satzung ausführlich beschrieben. In der Praxis wird es jedoch darauf hinauslaufen, dass die Gelder primär an die Foundation gehen. Ein geringer Teil wird auch für die Verwaltung draufgehen (Porto, Saalmiete für die MV); das läßt sich aber nicht vermeiden. An die Mitglieder zurück geht definitiv nichts! Das steht übrigens auch in der Satzung und geht bei gemeinnützigen Vereinen auch garnicht anders. -- akl 19:05, 13. Dez 2003 (CET)
- Wie wär's wenn der Einfachheit halber keine Beiträge kassiert würden und eventuelle Ausgaben bzw. Aufgaben ehrenamtlich von den Mitgliedern übernommen würden. Dann würde auch der Kassenprüfer wegfallen. Das sollte ja wohl möglich sein, oder? Was wären eigentlich mögliche Ausgaben? Überschüsse würde ja wohl eh entweder zurück an die Mitglieder oder an die Wikimedia Stiftung fließen. -- TomK32 18:36, 13. Dez 2003 (CET)
- die sammlung von geldern z.B. für die foundation läuft ja dann in form von mitgliedsbeiträgen und spenden von förderern. und wenn ich die möglichkeit habe, diese ausgaben an einen gemeinnutzigen verein steuerlich abzusetzen, werde ich das eher tun. weitere ausgaben sind z.B. kontokosten, büromaterial (papier, briefumschläge und die druckerpatrone für die serienbriefe oder den kopierer), notarielle kosten, amtliche eintragungen, essen/getränke bei versammlungen, evt. ehrungen, bzw. die präsente dafür (urkunden oder was auch immer), reisezuschüsse, telefonkosten, ... . und wenn es zu überschüssen kommt, ein gemeinnütziger verein darf eine gewisse summe als rückhalt bilden. was darüber hinausgeht, wird satzungsgemäss weitergeleitet. -- ee 19:17, 13. Dez 2003 (CET)
- primäre aufgabe der kassenprüfer ist die überprüfung, ob alle finanziellen transaktionen korrekt dokumentiert wurden und die angaben des schatzmeisters in bezug auf vorhandene gelder korrekt ist, d.h. alle belege mit dem kassenbuch abgleichen und alle konten überprüfen. die art der ver(sch?)wendung ist nicht ihre aufgabe. dafür ist die mv da -- ee (derzeit kassenprüfer bei einem verein).
- Wer erfährt Spendernamen und Summe, wenn z.B. ein Konzern dem Verein 1000 E spendet? Die Mitglieder? Die Wikipedianer? Heizer 12:13, 15. Dez 2003 (CET)
- bei der mv muss der schatzmeister einen bericht vorlegen, wo solche dinge auch erwähnt werden. wenn der wikipedianer vereinsmitglied ist, ja. ich wäre dagegen, solche infos, wie die summe eingegangener spenden oder gar die namen derer in der wikipedia zu veröffentlichen -- ee 13:04, 15. Dez 2003 (CET)
§12 Auflösung
Ich finde es etwas widersprüchlich, dass in §9 (5) eine dreiviertel Mehrheit, in §12 aber nur eine zweidrittel Mehrheit zur Auflösung des Vereins nötig ist. Kann dass jemand erklären/begründen? --Coma 22:36, 7. Dez 2003 (CET)
- Dieser Widerspruch ist durch die Übernahme des Abschnitts Auflösung aus einer anderen Satzung entstanden. Ich habe ihn gerade aufgelöst. Über die erforderliche Mehrheit können wir ja noch diskutieren. -- akl 22:39, 7. Dez 2003 (CET)
Warum nicht gleich Einstimmigkeit aller Mitglieder verlangen? Eine Auflösung wird ja wohl eh nie wirklich notwendig sein und mit Einstimmigkeit kann man sich zumindest gegen feindliche Übernahme/Auflösung schützen. -- TomK32 18:43, 13. Dez 2003 (CET)
Wenn ihr mich fragt ;-) dann gehört der/die Begünstigte jetzt schon in die Satzung. 1. ist es im unwahrscheinlichen Fall der Auflösung sicher so chaotisch, dass bei diesem Thema wohl kaum Raum für nette Überlegungen sein wird und was noch viel wichtiger ist 2. da der Fall eh unwarscheinlich ist, das die ganze Zeit aber in der Satzung offen gehalten würde, verpassen wir eine gute Geleglenheit PR zu machen. Die FFII in München [1] hat in seiner Satzung gute Ziele, wie ich finde und es sähe wirklich solidarisch aus, wenn wir die Mädels und Jungs, die sich für open word einsetzen zumindest pr-seitig unterstützen. Und wenn es hier wirklich mit dem Verein den Bach runtergehen würde, wäre das meiner Meinung nach somit gut vom Tisch. Bo 13:47, 6. Jan 2004 (CET)
Zu guter letzt
(hoffe ich): wenn die geschäfststelle z.b. in berlin liegt, verlangt ihr da ganz schön viel von mir, dass ich dann jedesmal dorthin fahren muss, um das protokoll einsehen zu können. vorschlag e-mail oder, wenn es dazu kommt, ein exemplar für jede regionale gruppe. und dann war da noch was, also werd ich mich wohl wieder melden müssen, wenn es mir wieder einfällt:-) -- gruß ee 00:11, 8. Dez 2003 (CET)
- Protokolle auch per E-Mail. Zum Thema Kopfschmerzen: Nur her mit Änderungswünschen, war ja auch nur eine Mustersatzung. -- akl 00:48, 8. Dez 2003 (CET)
- nur keine sorge, ich bekomme meine kopfschmerzen schon noch, nur nicht dann, wenn ich gerade bearbeite. solange noch viel spass mit den bisherigen antworten -- ee 00:54, 8. Dez 2003 (CET)
Mal nur eine Anmerkung: Gab's nicht mal auf der Mailingliste den Vorschlag, eine Standardsatzung zu nehmen, um die Gemeinnützigkeit schnell anerkannt zu bekommen und dann hinterher die Satzung entsprechend Wikipedia-spezifisch anzupassen? Idee offenbar gestorben? Uli 08:11, 10. Dez 2003 (CET)
- so wie es aussieht, wird die konstituierende sitzung nicht vor mitte januar stattfinden. bis dahin geleistete arbeit verringert (hoffentlich) die anstrengungen/diskussionen am großen tag ;-). gruß -- ee 12:42, 10. Dez 2003 (CET)
- Leider brachte die ursprüngliche Mustersatzung (es gibt davon übrigens unzählige verschiedene im Netz) einige organisatorische Probleme mit sich und war sogar in sich widersprüchlich. Die Satzung zu einem späteren Zeitpunkt zu korrigieren, bringt übrigens keinen Vorteil - eher im Gegenteil: Erneute Mitgliederversammlung samt erforderlicher Anwesenheit/Mehrheit, erneute Beglaubigung von Unterschriften, erneute Prüfung durch das Finanzamt...
- Um das möglichst wasserdicht zu bekommen (eine Garantie gibt es auch bei einer Mustersatzung nicht), wurden alle an der ursprünglichen Mustersatzung geänderten Formulierungen aus Satzungen gemeinnütziger Vereine übernommen. Das Entscheidende für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (neben ein paar Schlüssel-Formulierungen) ist aber ohnehin der Zweck, und den müssen wir nunmal selbst formulieren. Um hier Probleme zu vermeiden, lehnt sich dieser stark an die Satzung des FSF Europe an. Insofern sehe ich da derzeit keine Probleme. Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, muss man die Satzung vor der Gründungsversammlung durch das FA prüfen lassen. -- akl 15:18, 10. Dez 2003 (CET)