Abgasnorm
Die Abgasnorm (Euro-Norm) schreibt für neue Kraftfahrzeuge die Einhaltung festgelegter Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe insgesamt (THC bzw. CH) und Partikel (PM) vor. Die Grenzwerte unterscheiden sich dabei sowohl nach Motortyp (Otto- oder Dieselmotor) als auch nach Kraftfahrzeugtyp (PKW, LKW und Busse, Zweiräder und Mopeds) und unterliegen einer zunehmenden Verschärfung. Ab 1. Januar 2005 gilt europaweit für neue PKW die sog. Euro 4-Norm.
Geschichte
Die schnelle Entwicklung des Straßenverkehrs und die damit verbundene Zunahme der Abgase und der darin enthaltenen Schadstoffe führte bereits 1973 zu dem Ruf nach Grenzwerten für Kraftfahrzeugabgase. Im ersten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, das am 22. November 1973 vom Rat gebilligt wurde, wird dazu aufgerufen, den neuesten wissenschaftlichen Fortschritten bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Abgabe aus Kraftfahrzeugen Rechnung zu tragen und entsprechende Richtlinien anzupassen.
Bereits 1970 hatte der Rat der Europäischen Gemeinschaft mit der Richtlinie Nr. 70/220/EWG die Grenzwerte für Emissionen von Kohlenmonoxid und unverbrannten Kohlenwasserstoffen aus Kraftfahrzeugmotoren festgelegt. Eine Verschärfung dieser Grenzwerte erfolgte 1974 durch die Richtlinie Nr. 74/290/EWG des Rates. 1977 wurde(n) mit der Richtlinie Nr. 77/102/EWG der Kommission die Stickstoffoxide als zusätzlich zu begrenzende(r) Abgasinhaltsstoff(e) eingeführt. Grenzwerte für Partikel (Ruß) aus Dieselmotoren wurden 1988 mit der Richtlinie Nr. 88/436/EWG des Rates eingeführt.
Für neue Lastkraftwagen und Busse wurden1988 mit der Richtlinie 88/77/EWG Grenzwerte für Abgasinhaltsstoffe erstmals europaweit festgelegt. Für Motorräder und Mopeds gibt es seit 1997 europaweit festgelegte Abgasgrenzwerte (Richtlinie Nr. 97/24/EG). Allerdings gab es in Deutschland bereits ab 1994 Abgasgrenzwerte für Motorräder und Mopeds.
Grenzwerte
Während für PKWs sowie für Motorräder und Mopeds die Abgasgrenzwerte streckenbezogen sind (Einheit: g Schadstoff pro gefahrenen km), werden bei Lastkraftwagen und Bussen die Abgasgrenzwerte auf die Motorleistung bezogen (Einheit: g Schadstoff pro Kilowattstunde (kWh)). Bei PKWs werden die Grenzwerte mit einem Rollen-Prüfstandtest ermittelt, wohingegen bei LKW und Bussen ein stationärer 13-Stufentest Anwendung findet, der aber durch ein dynamisches Testverfahren ersetzt werden soll.
Tabelle 1: Abgasnormen für Personenkraftwagen (g/km)
Betriebsart | Schadstoff | Richtlinie 91/441/EWG | Richtlinie 94/12/EG | Richtlinie 98/69/EG | Richtlinie ………… |
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Euro 1 | Euro 2 | Euro 3 | Euro 4 | ||
ab 1. Januar 1993 | ab 1. Januar 1996 | ab 1. Januar 2000 | ab 1. Januar 2005 | ||
Otto (Benzin) | CO | 3,16 | 2,2 | 2,3 | 1,0 |
THC + NOx | 1,13 | 0,5 | |||
THC | 0,2 | 0,1 | |||
NOx | in THC als Summe | in THC als Summe | 0,15 | 0,08 | |
Diesel | CO | 3,16 | 1,0 | 0,64 | 0,5 |
THC + NOx | 1,13 | 0,70 | |||
THC | 0,56 | 0,30 | |||
NOx | 0,50 | 0,25 | |||
Partikel | 0,18 | 0,08 | 0,05 | 0,025 |
Die Einhaltung der Abgasnorm Euro 1, die für neue PKW ab 1. Januar 1993 galt, gelang mit dem damaligen Stand der Technik nur mit Hilfe eines Katalysators, der zwischen Motor und Auspuff eingebaut wird. Mit der 1996 eingeführten Abgasnorm Euro 2 lagen die Kraftfahrzeug-bedingten Emissionen von Kohlenmonoxid (CO), den Kohlenwasserstoffen insgesamt (THC) und den Stickstoffoxiden (NOx) bei etwa einem Zehntel des Standes von 1975.