Katastralgemeinde
Als Katastratgemeinden werden in Österreich, in Südtirol und auch in Slowenien Verwaltungseinheiten innerhalb einer Gemeinde bezeichnet, die im Grundbuch als getrennte Einheiten geführt werden. Das Wort kommt von Kataster.
Den Begriff gibt es seit der Gründung der Grundbücher in Österreich im Jahr 1770. Dabei wurde pro Katastralgemeinde ein Grundbuch (Hauptbuch) angelegt. Zur gleichen Zeit wurden in Österreich auch die Hausnummern eingeführt.
Eine Gemeinde kann aus einer oder mehreren Katastralgemeinden bestehen. In vielen Fällen waren es bis in die 1970er Jahre eigenständige Gemeinden, die im Zuge diverser Gemeindereformen in den einzelnen Bundesländern oft auch unter politischen Gesichtspunkten zusammengelegt wurden.
In vielen Katastralgemeinden, deren Ortsbesiedlung vom Hauptort der Gemeinde getrennt ist, gibt es eigene Ortsvorsteher, die vom Gemeinderat bestellt werden und einen verlängerten Arm des Bürgermeisters in der jeweiligen Katastralgemeinde darstellen sollen.
Katastralgemeinden sind wie Gemeinden verwaltungstechnische Einheiten, in deren Grenzen sich nicht ein zusammenhängender Ort befinden muss. Eine zusammenhängende Siedlung, die einen eigenen Namen hat, wird in Österreich als Ortschaft bezeichnet, diese kann verwaltungstechnisch zu einer oder zu mehreren Katastralgemeinden gehören. Darunter wird noch von Ortschaftsbestandteilen (Kurzform: Ortsteil) gesprochen, nämlich getrennt liegenden Siedlungen innerhalb einer Ortschaft. Diese werden nach belegten und unbelegten Ortschaftsbestandteilen unterschieden. Zu Letzteren gehören vorwiegend Almen und Jagdhütten. Die Siedlungsbegriffe Rotte oder Weiler werden in Österreich nicht offiziell verwendet, auch wenn sie in Straßenbezeichnungen vorkommen.
Es gibt ältere Katastralgemeinden, wo der Ortsname nur mehr verwaltungstechnisch verwendet wird. Die Ortsnamen werden aber öffentlich nicht mehr oder als Ortsteilname verwendet. Ebenso gibt es vor allem bei flächenmäßig großen Gemeinden Katastralgemeinden, die überhaupt nicht bewohnt sind und ebenfalls nur verwaltungstechnisch relevant sind.
Wie selbstständig sich eine Ortschaft erhalten hat, kann man oft schon an der Ortstafel erkennen. So steht entweder nur der Ortsname selbst oder der Zusatz Gemeinde XY oder der Gemeindename mit dem Hinweis Ortsteil darauf.
Am 1. Jänner 2003 gab es in Österreich 7.853 Katastralgemeinden, am 1. Jänner 2004 noch 7.846.
In Deutschland entspricht die Ortschaft (im rechtlichen Sinne) bzw. die Gemarkung (im grundbuchrechtlichen Sinne) der Katastralgemeinde.