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Diskussion:Pornografie/Archiv/1

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Kulturhistorische Perspektiven---- Ich hoffe, niemand ist mir böse, wenn ich versuche mit dem kulturhistorischen Beitrag eine andere Perspektive hineinzubringen. Ich bin - wie alle andern auch- nicht Gott. Veränderungen sind willkommen. Nur bitte ich gelassen zu bleiben, im Falle dass sich Ärger zeigt. Ist zwar nationaltypisch, aber ebenso unförderlich der Komunikation. Ein interessantes Thema, gerade für uns verklemmte Deutsche. Jedenfalls nichts zum "wohl oder übel sperren" - Freu' mich auf Wortmeldungen hier oder unter "meinen Disskussionen".

Ostersonntag - Cordula, CO-RE



Falls das hier so weitergeht mit den obszönen Einträgen, muss der seriöse Beitrag zum Thema "Pornographie" wohl oder übel gesperrt werden.

Ich bitte ernsthaft darum, den Beitrag "Pornographie" vom Müll, der laufend wieder neu eingetragen wird, zu befreien, und die IP des betreffenden Users endgültig zu sperren, damit Ruhe herrscht. Kindsköpfe haben hier nichts verloren.


Der Wachturm hier verlinkt ?Habt ihr sie noch alle ? Scheinbar nicht? woanders löscht man radikale Seiten!Oje Wachtturm

Hallo, ich habe den "Wachturm"-Link zwar nicht eingestellt, aber als solchen kennlich gemacht, da ich fand, dass man wissen sollte, von welcher Seite in entsprechenden Informationen stammen (wenn man die Seite aufruft, ist das auf den ersten Blick keineswegs ersichtlich). Ich habe erst auch überlegt, den Link zu löschen, weil er sicher nicht NPOV ist. Fand es dann aber, dass er mit der Kennzeichnung drin bleiben kann, da in einigen anderen Links ja auch klare Standpunkte vertreten werden. Falls jemand findet, dass die Zeugen Jehovas grundsätzlich zu radikal sind, um hier zitiert zu werden, kann er den Link aber gerne wieder raus nehmen. Darian 13:48, 22. Jun 2004 (CEST)

Wieviel IP´s willst du sperren laßen? schon mal was von anonymizer Software gehört?


Eine Sperrung ist eine drastische Maßnahme, die nur bei dauerhafter Störung durchgeführt wird. Lass doch das Kiddie sich austoben, setz den Artikel auf Deine Beobachtungsliste und ändere ihn dann in ein paar Stunden wieder auf die ursprüngliche Version. --Urbanus 16:36, 11. Jul 2003 (CEST)

genau. außerdem wozu haben sysops den schicken rollback button.. ; ) wenn ers so nötig hat soll er doch, und irgendwann geht jedem die zeit für solche scherze aus... -- pit 16:41, 11. Jul 2003 (CEST)

Der gesamte Artikel versucht Pornographie als "obszön" darzustellen. Das mögen viele zwar so sehen, ist aber wertend. Vielmehr ist Pornographie eine Erotik, die sich auf Sex konzentriert. Das ist doch an sich nicht verwerflich? Vielleicht sollte ein Fachmann das mal versuchen zu glätten. 82.82.130.108 18:51, 21. Dez 2003 (CET)

Was soll der Link auf die Website "porno-frei"? Religiös verklärte Verteufelung von Erotik, die nichts in einer laizistischen Internet-Enzyklopädie zu suchen hat!

Ich dachte, Wikipedia wäre neutral. Dass sie laizistisch wäre, ist mir neu. --Benedikt 15:31, 23. Apr 2004 (CEST)

lazistisch hängt doch eng mit neutral zusammen, oder willst du, dass hier alles nach der bibel abläuft

Wikipedia ist vielleicht nicht laizistisch, aber sicher nicht kirchlich, da das dann ja einer Neutralität automatisch widerspricht. Wir sollten uns an der Wissenschaft orientieren, nicht an Weltanschauungen. Stern 08:24, 22. Jun 2004 (CEST)

Außerdem sollte man mehr darauf aufmerksam machen das andere Länder andere gesetze bezüglich "Pornografie"haben als Deutschland. Manche laxere z.B. Niederlande und manche Härtere z.B. Iran.

In den Niederlanden z.B. ist die Zoophilie pornografie erlaubt! In Deutschland ist zwar Zoophilie(bei Beachtung des Tierschutzgesetzes, Zoosadismus ist z.B. richtigerweise verboten) erlaubt, aber nicht deren Verbreitung als Pornografie.

afaik ist zoophilie erlaubt wenn dabei keine tiere verletzt oder anderweitig geschädigt werden! die verbritung von zoophilie ist aber verboten wenn diese nicht "kunst" ist, d.h. zeichnungen o.ähnliches ist erlaubt.

Kinderpornografie

Im Text werden zwar Paragrafen bemüht, aber es ist nicht die Rede davon, dass auch das Zeigen von Kindern in pornografischem Zusammenhang verboten ist. Ich würde mich sehr wundern, wenn es dafür kein eigenes Gesetz gibt. Kann da jemand etwas ergänzen? Stern 08:23, 22. Jun 2004 (CEST)

Kinderpornografie ist erst strafbar bei Kindern unter 14 jahren ? Bei pornografie mit 14jährigen aufwärts ist sie erlaubt ??Das wäre mir neu. Bitte um Aufklärung.

Versteh deine Bedenken. Aber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist Kind, wer unter 14, Jugendlicher, wer unter 18 Jahren ist. Und im StGB ist das so übernommen, schau hier die entsprechenden Paragraphen

§ 184b StGB (verweist auf § 176 StGB) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) ...

Gruß Nocturne 12:00, 23. Jun 2004 (CEST)

Unter "Kinderpornografie" steht etwas von Europäischem Gesetz,Kinder unter 18 ? Kindliches Erscheinungsbild? Gilt das dann nicht auch in Deutschland ?


Also, wer Kindern unter 14 Pornos zeigt, kriegt bis 5 Jahre Haft. Jugendlichen Pornos zu zeigen ist natürlich auch verboten (aber wohl nach einem anderen Gestzt - Jugendschutzgesetz?). Mit Pornos drehen hat das wieder nichts zu tun, das ist auch erst ab 18 erlaubt. --Eike sauer 12:14, 23. Jun 2004 (CEST)

Nein, es ist schon so, wie ich sage, Kind = unter 14 Jahren. Vielleicht folgendes zur Ergänzung: Min dem Begriff sexueller Missbrauch von Kindern wird leicht der gewaltsame Übergriff assoziiert. Der steckt zwar mit drin, aber im Fall der Kinderpornographie ist auch erfasst, wenn es den unwiderlegbaren Anschein hat, das Kind mache aus freien Stücken mit. Im übrigen lassen sich in Schriften oder Filmen aufgezeichnete Missbrauchsfälle von Jugendlichen häufig erfassen, weil ein gewaltsamer Übergriff bzw. das Erzwingen von sexuellen Handlungen eindeutig sind. Wie die Polizei das Alter der Betroffenen ermittelt, ist mir nicht bekannt. Hier noch ein link zur Info Nocturne 12:27, 23. Jun 2004 (CEST)

http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/lka/aktuelles/kinderpornografie.htm

Zu Eike: Stimmt mit dem Jugenschutzgesetz. Denn wer nicht Erziehungsberechtigter ist, darf Pornographie Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich machen. Nocturne 12:33, 23. Jun 2004 (CEST)

> (184b -> 184c. Wie wär's mit http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/BJNR001270871BJNG005002307.html ?)

Naja der Sinn ist schon klar: statt 4 Links halt dann halt nur noch einer. Aber bei dem Link ist halt alles Mögliche mit dabei: Zuhälterei, Menschenhandel, Sexueller Mißbrauch,... und die eigentlich wichtigen Paragraphen zum Thema Pornografie stehen da ganz unten und sind so bezeichnet, dass man sie dem Them Pornografie nicht ohne weiteres zuordnen kann. Wenn die 3 gesparten Links wirklich sooo wichtig sind um deswegen die 4 Direktlinks zu ersetzen, dann sollte man imho ZUMINDESTENS den vorgeschlagenen allgemeinen Link zu den Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung erklärend (um-)benennen: "Paragraphen 184, 184 a-c StGB und weitere" oder sowas in der Art.

Ich hab das so gemacht. Ich weiss nicht, ob's da eine Richtlinie gibt, aber ich hab dunkel in Erinnerung, dass ein Artikel so eine Handvoll Links haben könnte. Da fand ich vier für vier Paragraphen viel. Alternativ könnte man bei der jeweiligen Erwähnung der Paragraphen im Artikel einen Link setzen. --Eike sauer 13:31, 26. Jun 2004 (CEST)

Zitat:

  • Kinderpornographie zum Inhalt haben. § 184b StGB verbietet über die Verbreitung hinaus auch den Erwerb und den Besitz von Kinderpornographie. Da Tatbestand der Kinderpornographie stets den sexuellen Missbrauch eines Kindes (= unter 14 Jahren) voraussetzt, hat der Gesetzgeber den Erwerb und Besitz zusätzlich unter Strafe gestellt, um professionellen Kinderpornographie-Händlern beizukommen. Denn zu der Zeit, als nur die "Verbreitung" von Kinderpornographie strafbar war, redeten sich die Händler stets damit heraus, ihre Video- oder ihre Magazinsammlung mit sexuellen Handlungen an und mit Kindern sei nicht zur Verbreitung bestimmt, sondern würde nur ihrem privaten Konsum dienen.

Woher weiß man, dass es Händler waren, die sich "herausredeten"? Bei professionellen Händlern müsste Geld fließen, und sie müssten auch Werbung machen. Es fehlt daher eine Erläuterung, warum der Handel so schwierig aufzudecken sein soll.
Zu "Da Tatbestand der Kinderpornographie stets den sexuellen Missbrauch eines Kindes (= unter 14 Jahren) voraussetzt, [...]": Kinderpornographie ist genausowenig ein Tatbestand wie Waffe. Ausserdem kann der Missbrauch auch rein virtuell sein. Auch die Darstellung eines realen Missbrauchs, kann beliebig verbreitet und besessen werden, ohne dass dadurch ein weiterer Missbrauch stattfindet. (Man könnte hier über die Persönlichkeitsrechte des Kindes argumentieren.) --Mondlichtschatten 13:42, 28. Jun 2004 (CEST)

richtig ist, dass auch Bildmanipulationen, die ein tatsächliches Geschehen vortäuschen, darunter fallen. Das hatte ich in der Eile nicht erwähnt. Woher man weiß, dass es Händler waren? Weil man ihnen auf die Spur gekommen ist. Nicht das Auf-die-Spur kommen war so schwierig, sondern das Überführen dieser Leute. Weil der Besitz nicht strafbar war. Hab ich doch oben alles schon im Detail erzählt. Gruß, Nocturne 14:29, 28. Jun 2004 (CEST)
Ich muss "Mondlichtschatten" da recht geben - entweder, man konnte sie verurteilen, dann gab es keine unlösbaren Probleme, oder man konnte sie nicht verurteilen, dann haben wir nicht das Recht, sie Händler zu nennen. --Eike sauer 14:45, 28. Jun 2004 (CEST)
Ehrlich gesagt, bin ich in dem Punkt sowieso leidenschaftslos. Jetzt hat man die Sache ja endlich im Griff. Und im übrigen: Warum darf man sie nicht Händler nennen, wenn es welche waren, man sie nur nicht strafrechtlich kriegte? Ist das Vermeiden des Begriffs nicht ein bisschen hochtheoretisch? Gruß Nocturne 14:48, 28. Jun 2004 (CEST)
Woher kommt die Vermutung, dass sie die Kinderpornographie erstens verbreitet haben und zweitens auch noch Geld dafür verlangten? Gibt es dazu Zahlen, in wie vielen Fällen, in denen Kinderpornographie gefunden wurde, auch die Verbreitung der Anfangsverdacht war? In der polizeilichen Kriminalstatistik sehe ich nur, dass 1994 die Anzahl der Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Pornographie (was seit 1993 den Besitz von Kinderpornographie einschließt) sprunghaft angestiegen ist. Eigentlich war das Ziel aber, mehr Tatverdächtige zu verurteilen. --Mondlichtschatten 21:18, 14. Jul 2004 (CEST)

Guten Morgen, Moon Light Shadow, ich hab gesehen, du bist ja auch in der englischen Wikipedia engagiert :-) Selbstredend zu den gleichen Themen. Zu deiner Anmerkung: Wieso müssen Händler Geld verlangen? Im übrigen: Ich bin kein Polizeibeamter. Manchmal aber könnte ich den Eindruck gewinnen, es bestehe bei Themen wie z.B. Kinderpornographie auf WP eine Neigung, wenn nicht gar ein zwanghaftes Tun dahingehend, alles zu zerquatschen, bis nur noch ein "kann ja alles nicht so schlimm sein" übrig bleibt. Und dass ein NPOV immer nur aus der Sicht derjenigen ein NPOV ist, die ihre eigenen Interessen hier durchsetzen wollen. Wenn du ein echtes Interesse daran hast, aus dem Artikel etwas Vernünftiges zu machen, warum setzt du dich nicht mit dem Bundeskriminalamt in Verbindung? Die haben eine Zentralstelle Kinderpornographie und die Zentralstelle anlassunabhängige Recherche in Datennetzen (ZaRD), da sitzen Fachleute, deren Anliegen es ist, das Delikt Kinderpornographie mit all den damit zusammenhängenden Delikten einzudämmen. Da bekommt man Statistiken und Aufklärungsmaterial und sicherlich auch Antworten auf Fragen, und man muss nicht alles zusammenrätseln und nach eigenem Gutdünken niederschreiben. Gruß Nocturne 08:23, 15. Jul 2004 (CEST)

Guten Abend Nocturne! Du hast die Behauptung in den Artikel reingesetzt, also müsstest du auch eine Quelle dafür angeben können (Regierung, Polizei, Fachpublikation?). Es ist ja nicht so, dass Gesetzesverschärfungen immer rational sind. Wir schreiben auch nicht über den Golfkrieg: "Der Irak wurde wegen seiner Massenvernichtungswaffen angegriffen." Die Literaturquellen auf der BKA-Webseite habe ich auch durchsucht, aber nichts aktuelles (bzw. aus den 1990ern) über Pornographie gefunden. Das statistische Bundesamt schlüsselt leider auch nicht nach Verbreitung und Besitz auf [[1]].
Nachdem der Strafrahmen für Verbreitung und Besitz unterschiedlich ist, muss die Polizei immer noch versuchen die Verbreitung nachzuweisen. Es ist auch unlogisch, für den Besitz eine andere Strafe zu fordern, wenn darüber nur indirekt die Verbreitung bestraft werden soll, oder ging es eher darum die Kinderpornographie einziehen zu können? Hier ist der Text im Artikel nicht schlüssig. --Mondlichtschatten 21:45, 15. Jul 2004 (CEST)
Also, dass wir jemanden, der nicht verurteilt werden konnte, nicht Händler nennen dürfen, dazu brauch man kein BKA... --Eike sauer 10:22, 15. Jul 2004 (CEST)
"Im Zweifel für den Angeklagten." Find ich nicht theoretisch. --Eike sauer 15:01, 28. Jun 2004 (CEST)
Genau. Und einen nicht verurteilten Drogendealer darf man auch nicht Dealer nennen, sondern "des Verstoß gegen das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Verdächtiger". --Jofi 10:37, 15. Jul 2004 (CEST)
Nur so zur Sicherheit, falls das ein Scherz sein soll: Genau so ist es. --Eike sauer 10:43, 15. Jul 2004 (CEST)
Nur so zur Sicherheit, das weiß ich auch. Bezeichnend für diese Diskussion ist, dass meine Bemerkung nur auf ein Textteil bezogen wird und nicht auf das Ganze. Der Artikel Kinderpornographie ist NPOV und wer daran gestrickt hat, lässt sich herauslesen. Aber vielleicht ruft ja jemand mal das BKA an wegen der Zahlen, die Mondlichtschatten haben will. Einen schönen Tag noch wünscht Nocturne 11:11, 15. Jul 2004 (CEST)

Siehe auch

Sollte unter "Siehe auch:" nicht nur die Verweise vorkommen, die im Artikel noch nicht auftauchen? --Eike sauer 19:43, 11. Nov 2004 (CET)

These?

Die These, dass Pornografie generell patriarchale Machtstrukturen darstellt und installiert, wie sie sich schon am Titel der PorNO-Kampagne ablesen lässt, ist deshalb eher unwahrscheinlich und zugunsten einer differenzierteren Analyse und Kritik pornografischer Darstellungsstrategien von ausgelebter Sexualität zu ersetzen.

Fragen zu diesem Satz:

  • Von wem stammt die These, dass Pornografie generell patriarchale Machtstrukturen darstellt, bzw. in welche Aussagen Schwarzers interpretiert der/die Autor/in des Absatzes dies hinein?
  • Wurde bei dieser Interpretation beachtet, dass Schwarzer den Begriff "Pornografie" anders definiert, als hier im Artikel?
  • Und noch eine persönliche Frage, rein interessenhalber: Wie kommt man auf die Idee, aus dem Titel "PorNO" irgend etwas anderes herauszulesen als eine Ablehnung von Pornografie?

--Katharina 12:46, 15. Nov 2004 (CET)

Bild

Was hat das Bild hier eigentlich verloren, kann das nicht mal jemand rauslöschen? Das ist ja wohl ganz eindeutig Werbung, die gute Frau hat sogar die Internetadresse deutlich lesbar auf dem T-Shirt stehen. Benutzer:Boogieman95028 Signatur nachgetragen ...Sicherlich Post 15:33, 19. Mär 2005 (CET)

warum sollte es raus? ... die werbung ist IMO nicht so wild; ist Jimmys Unternehmen und die waren so nett ein paar Bilder zur Verfügung zu stellen; IMO sehr praktisch, da wir so an Bilder von Pornostars kommen die wirklich GNUFDL sind und die auch nicht pornografisch sind ...Sicherlich Post 15:33, 19. Mär 2005 (CET)
aber auf commons:Bomis gibt es noch mehr Bilder; kannst ja eins auswählen wo du keine werbung siehst ...Sicherlich Post 15:35, 19. Mär 2005 (CET)
Stimmt. Ich ging davon aus Bomis.com wär eine von diesen ominösen Zahlpflichtigen Pages. B.M.
@Sicherlich: Du hast nicht zufällig Connections zu dem Typen? Ich bräuchte nämlich noch ein Wet-T-Shirt für T-Shirt. Gruß, Flominator 00:20, 20. Mär 2005 (CET)
@ B.M. alles klar! af jeden fall gut das du wachsam durch die WP surfst!! @ Flominator: lol ... nein habe ich nicht sorry ... gibts auf commons:Bomis keins? die kannst du direkt hierher verlinken ;o) ... wenn nicht frag doch mal auf der diskussionsseite dort nach (möglichst auf englisch) ...Sicherlich Post 08:39, 20. Mär 2005 (CET)
Schade! Ich habe auf Anhieb kein aussagekrätiges gefunden. Habe ich gerade gemacht! Gruß, Flominator 09:42, 20. Mär 2005 (CET)

Gonzo

Servus, irgendwie passen die Beschreibung hier und auf der verlinkten BKL nicht zusammen! Was ist nun Gonzo? --Flominator 13:57, 27. Mär 2005 (CEST)

Kulturelle Relativierung

Der Beitrag "Kulturelle Relativierung" ist meiner Meinung nach unausgewogen und verworren.
Der zweite Absatz z.B. ist nicht nur in grammatikalischer Hinsicht sinnlos:
Lehrt uns die Begegnung mit anderen Kulturen in der Postmoderne, dass es unzweckmäßig ist, ethnozentrisch auf einer eigenkulturellen Interpretation von Sachverhalten zu beharren, ohne andere Perspektiven zur Kenntnis zu nehmen, betrachten wir nun also die Darstellung sexuellen Geschehens von einer Aussenperspektive. So werden wir bemerken, dass diese, mit wenigen Einschränkungen, zuminddst in der vormodernen Welt, in den meisten Kulturen keinen Anstoß erregte, mindestens aber solange, als Nacktheit nicht mit Scham verbunden werden musste, wie dies seit der Biedermeierzeit bei uns von klein auf verinnerlicht wird.
Also- wir legen unsere "ethnozentrische" Sichtweise ab (Postmoderne...) und erkennen: Pornographie war in den meisten Kulturen akzeptiert, zumindest in der vormodernen Zeit und zumindest dort, wo Nacktheit keine Schamgefühle auslöste. Aha...
Statt einer umfassenden Darstellung der Einstellung zur Pornographie in anderen Kulturen, was ja interessant wäre, folgen im Weiteren nur ein paar Beispiele für Pornographie in der Antike und einige Abschweifungen zu verschiedenen Themen (Sexualpraktiken, "Neoliberalismus",...) Also: Dieser Beitrag ist nicht enzyklopädiewürdig und sollte gelöscht werden! Gleiches gilt für das "illustrierende Foto" - was soll man dadurch erfahren? Wie ein Pornostar aussieht? Tolstjak