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Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Verwendung nationalsozialistischer Symbole

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Joergens.mi in Abschnitt Juristisch fragwürdig
Archiv
Vor Beginn des MBs:

Nach Beginn des MBs:

Wie wird ein Archiv angelegt?

Zustimmung oder Ablehnung

Ich habe mal ein Muster für ein Meinungsbild erstellt und schlage vor, Teil 1 zu übernehmen. Ich fand es schon immer blöd, daß man seinen Einfluß auf das Ergebnis verliert, wenn man das MB aus irgendwelchen Gründen ablehnt. Hybscher 13:45, 15. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wie andere Flaggen und Wappen

Die Einfügung der Abstimmungsoption … so wie andere Flaggen und Wappen verwenden halte ich grundsätzlich für eine gute Idee; nur sehr schade, dass dies nicht vor dem Start des MB geschah, denn so kommt es nun wieder mal zu Streitigkeiten. Da das MB aber noch nicht lange läuft, finde ich, dass man damit leben kann. Es haben alle noch lange genug Zeit, anders abzustimmen, wenn sie das möchten. Grosse Auszählungsschwierigkeiten entstehen durch den neuen Punkt 4.5 nicht, da er einfach etwas später zu den Punkten 4.1 bis 4.4 hinzugefügt wurde; das einzige wirkliche "Problem" ist, dass vielleicht einige wenige Leute, die für diesen Punkt gestimmt hätten, das nicht mehr tun werden, falls sie die MB-Seite nicht mehr besuchen. So, wie das MB aufgebaut ist, ist es also nur gerade der Punkt … so wie andere Flaggen und Wappen verwenden selbst, der unter seiner späteren Einfügung "leidet", und die anderen Punkte werden davon nicht berührt.

Im Moment wird ja unter Punkt 2 eh überall mehrheitlich "Ja" gestimmt; wenn das so weitergeht, entstehen durch das Meinungsbild keinerlei Einschränkungen der Verwendung dieser Symbole in unserer Enzyklopädie. Dies halte ich übrigens auch für richtig, da die erwähnte Ausnahme im deutschen § 86 Abs. 3 StGB so offen formuliert ist ("der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken"), dass doch praktisch jede denkbare Verwendung im Rahmen einer Enzyklopädie darunter fällt; insbesondere auch als "Logo" für die Nation bei Sportereignissen etc., da es sich dabei eindeutig um das enzyklopädisch korrekte Symbol für den betroffenen Zeitraum handelt, ganz wie bei anderen Flaggen und Wappen. Darum stimme ich auch gleich bei "Wie andere Flaggen und Wappen" ab, wenn ich es auch etwas lästig finde, gleich bei fünf Punkten meine Unterschrift hinsetzen zu müssen, aber was tut man nicht alles im Dienste einer Enzyklopädie... Gestumblindi 22:55, 9. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Juristisch fragwürdig

Es ist erlaubt, diese Symbole in historischem Interesse zu verwenden, also, wenn sie z.B. auf Fotografien auftauchen, oder wenn das Symbol selbst erläutert werden soll. Hier wird aber darüber abgestimmt, ob man die Symbole als nachgebildetes Symbol einsetzen soll, um z.B. Sportereignisse zu "verzieren". Dies hat aber m.E. nicht den Charakter einer historischen oder enzyklopädischen Dokumentation, da diese auch sehr gut ohne die gießkannenmäßige Verbreitung von Hakenkreuzen auskommen würde. Es handelt sich nicht um eine Frage von "Zensur" oder lästiger "Political Correctness", sondern schlicht darum, ob man ohne Not und aus freien Stücken das Symbol des Nazionalsozialismus als Designelement, als Bapperl, als Klickibunti verwendet. Das ist in meinen Augen nicht nur geschmacklos, sondern widerspricht auch eindeutig der Intention der entsprechenden Paragraphen des deutschen Strafrechts. Will man die Wikipedia nicht unter dem Applaus der NS-Relativierer in eine Richtung treiben, in der allein der Standort der Server in den USA einen legalen Betrieb ermöglicht, sollten hier einige ihr Votum nochmal überdenken. -- 77.12.227.252 14:11, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Gääähn
Klickibunti, "Webseiten ... die ... übertrieben farbig gestaltet" sind. Gegen Farben hab ich nix, aber beim Gedanken der konsensuellen Legitimierung von Swastika-Tupfern hier und da, die der optischen Auflockerung dienen, dreht sich mir der Magen rum. -- 77.12.227.252 14:34, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
  • Gähn* wie oft habe ich das hier schon gelesen? Aber naja, glücklicher weiße haben diese ganzen Gesetzesinterpretationen überhaupt keine Belange, das einzig handfeste wäre eine von der Wikimedia bei einem Rechtsanwalt in Auftrag gegebene Rechtsinterpretation. Da es diese wohl nie geben wird, gibt uns die Wikimedia freie Hand, wir können also selbst den Rahmen in dem wir uns bewegen möchten entscheiden - und da gilt dann das, was die Mehrheit interpretiert und nicht irgend welche Einzelnen. --Vanger !!? 14:43, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Was ist mit Napoleon, Mussolini, Fidel Castro, Francisco Franco,... Soll man dort auch Symbole beschränken? Es liegt mir fern, das Naziregime zu beschönigen oder mit anderen zu vergleichen, aber manchmal frag ich mich warum die Deutschen (als einziges Volk) mit ihrer eigenen Geschichte so kritisch umgehen. Ich persönlich bin eher der Meinung manche (über-strikte) Kritiker sollten ihre Haltung überdenken. Ich sehe juristisch keinerlei Probleme. (Möchte jetzt keine Diskussion losbrechen, aber wollte auch mal nen Gegenstandpunkt bringen, deshalb EOD) -- Daniel Endres 14:49, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
@vanger "und da gilt dann das, was die Mehrheit interpretiert und nicht irgend welche Einzelnen" Das simmt ganz sicher nicht. Nur um das Herauszufinden, muss halt jemand mal einen Benutzer verklagen, der ein Hakenkreuzfähnchen in einen Artikel einfügt. Auch die Mehrheit kann nicht festlegen, dass die Erde eine Scheibe und Auschwitz jüdische Propaganda ist. Wir können uns eben nicht in einem freien Rahmen bewegen, sondern nur im Rahmen des Gesetzes und der Wissenschaft. Inwieweit der rechtliche Rahmen auszulegen ist, ist eine andere Sache, der letztendlich durch die Gerichte entschieden wird. Liesel 14:54, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
So habe ich das ja auch nicht gemeint. Ich habe damit gemeint, dass wir uns in dem Rahmen bewegen können, den uns die Wikimedia zusichert - und das ist momentan nun mal die, dass wir nach eigenem Ermessen entscheiden was noch dem Gesetz entspricht und was nicht. Leider läuft diese Ermessensentscheidung (wie eigentlich alles was heute fallbezogen sein soll, über Diskussionen funktioniert in der heutigen WP leider nicht mehr viel) nur auf Streit hinaus, deswegen ein Mehrheitsentscheid der das erst ein mal grundsätzlich regelt; eine Rechtssicherheit entsteht dadurch in keinster Weiße, das ist auch nicht der Anspruch dieses MBs. Das Ergebnis dieses MBs ist aber keine feste Vorgabe, wenn ein Benutzer selbst keine NS-Symbole einfügen möchte weil er der Meinung ist das wäre nicht legal, dann muss er es nicht tun, er soll sie nur nicht entfernen wenn das MB zu dem Ergebnis kommt dass das Symbol an dieser Stelle "geduldet" wird. Wenn jemand einen Benutzer verklagen möchte weil dieser ein NS-Symbol eingefügt hat und sich ernsthaft auf den Gerichtsstreit einlassen möchte, soll er das doch tun, er sollte sich aber bewusst sein, dass das ganze nicht unwahrscheinlich auf § 86 Abs. 4 StGB hinausläuft - dabei springt dann noch ein Vorteil für die Wikipedia raus, wir hätten dann nämlich eine relativ gute Rechtssicherheit. --Vanger !!? 15:08, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich bin ja gespannt, was aus der Klage wird, wenn du einen Schweizer Benutzer verklagen willst, weil er in die "Wikipedia", welche noch nicht mal in Deutschland steht, ein nationalsozialistisches Symbol in einen Artikel eingebaut hat. Noch lustiger wird es, wenn die Person in Japan, USA, Russland, Andorra oder sonst wo wohnt. Ich bin absolut dafür diese Zeichen genau so zu verwenden wie andere Zeichen ebenfalls. Wenn man hier so anfängt, dann müsste man auch die Flagge der ehemaligen UDSSR verbieten, genau wie China, Nordkorea usw, also von allen Unrechtregimen. Insbesondere: Wer sagt, dass hier überhaupt deutsches und nicht schweizer Recht gilt? --Locu 21:24, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
(reinquetsch) @Locusta Ich habe nicht vor jemanden zu verklagen. Aber wenn ich es vorhätte, würde ich mir nicht irgendeinen komplizierten Fall aussuchen wollen, sondern einen deutschen Staatsbürger, der in Deutschland wohnt und vor einem deutschen Gericht verklagt werden kann. Liesel 08:24, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Anmerkung: Sobald die Verwendung der Flaggen von „China, Nordkorea usw, also von allen Unrechtregimen“ durch einen Paragraphen im StGB eingeschränkt wird, kannst du mit diesem Argument punkten. Bis dahin ist es allerdings ein unpassender Vergleich. --Мемнон335дон.э. Disk. 21:30, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
So einen Paragraphen gibt es evtl. nicht im deutschen Recht aber evtl. in dem Recht von irgendeinem anderen Land. Naja, eine Diskussion hat hier vermutlich keinen Sinn, da für die Leute, welche annehmen, dass hier nur deutsches Recht gelte, eh schon die Endlösung in der Großdeutschen Lösung sehen. --Locu 08:28, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wie ich weiter oben schon schrieb, klingt die gesetzliche Formulierung der Ausnahme mit "der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken" des deutschen § 86 Abs. 3 StGB zumindest für mein laienhaftes Empfinden so offen, dass in einem enzyklopädischen Kontext kaum Probleme zu erwarten sind. Wenn diese unsere Enzyklopädie z.B. bei historischen Sportereignissen grundsätzlich die Fahne des jeweiligen Staates verwendet, um deren Sportler oder Mannschaften zu kennzeichnen, ist es in diesem Rahmen unsere Aufgabe, für jedes Land die historisch korrekte Fahne zu verwenden, und das ist im Falle von Nazideutschland natürlich die Nazifahne - m.E. geht es dabei um "Vorgänge der Geschichte" oder jedenfalls "ähnliche Zwecke"; müsste eigentlich kein Problem sein. Wir könnten natürlich auch ganz auf dieses von manchem als "Klickibunti" angesehene Vorgehen, d.h. auf die Symbolisierung von Staaten durch Flaggen, verzichten, dagegen hätte ich nichts. Aber ich glaube nicht, dass irgendjemand (auch kein Gericht) bei einer solchen Verwendung der NS-Flagge auf die Idee käme, sie diene nationalsozialistischer Propaganda bzw. einer "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates" (das ist der Titel von §§ 84 - 91, unter den auch der hier diskutierte Paragraph fällt). Gestumblindi 21:22, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Diese Vorschrift wird eng ausgelegt, es ist keineswegs so, dass jeder Kokolores unter "ähnliche Zwecke" fällt. In der Antifa-Versand-Geschichte letztes Jahr hat der BGH ausgeführt, [...] dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung [der verbotenen Organisationen] sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik Deutschland vermieden werden soll [...], ferner [...] dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird [...] volltext. Was die Argumentation der historischen Korrektheit angeht, hat der BGH auch die historisch korrekten Hakenkreuze auf Modellflugzeugen verboten wie bekannt sein dürfte, dieses Argument spielt also im Grunde keine Rolle. Ich bin zwar ebenfalls der Ansicht, dass die Wikipedia insgesamt unter die Ausnahme fällt, das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die Nazifähnchen in jeden Artikel reingepappt werden müssen. Das ist dann wohl auch die Fragestellung des Meinungsbildes. Gerade im Lichte der "Einbürgerung" ist für mich die Option "wie andere Flaggen und Wappen" und alles was argumentativ darauf abzielt unverständlich - es ist eben kein Wappen wie jedes andere. Auch die (normalerweise in apologetischen Runden üblichen) Behauptungen der Sorte "aber die UdSSR, Nordkorea, Taka-Tuka-Land waren auch so schlimm wie die Nazis, dann müssen deren Symbole auch weg!!einself" rufen bei mir bloss ein Kopfschütteln hervor.-- Wiggum 01:32, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ein Modellflugzeug ist keine Enzyklopädie. Wer so einen Flieger herumsausen lässt, betreibt nicht "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte" und ein "ähnlicher Zweck" ist das auch kaum. Sicherlich müssen die Fähnchen nicht überall reingequetscht werden, wo es irgend geht, aber wenn auch du der Ansicht bist, "dass die Wikipedia insgesamt unter die Ausnahme fällt", dann solltest du eigentlich auch dafür sein, dort, wo es enzyklopädisch angebracht ist, diese Flaggen nicht anders zu verwenden als andere, d.h. dort, wo man sich grundsätzlich entschieden hat, Flaggen als Symbol für Staaten zu verwenden. Würde allerdings ein Meinungsbild zur Frage gestartet, ob man Flaggen in Sportartikeln überhaupt abschaffen will, würde ich vielleicht für diese generelle Abschaffung stimmen (bin mir noch nicht ganz sicher). Gestumblindi 02:22, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich gebe Wiggum bei der Betrachtung Recht, daß es aus unserer Sicht in D "eben kein Wappen wie jedes andere" ist. Allerdings sieht der Gebrauch aus unserer Sicht hier in CH schon wieder ganz anders aus. Ich stimme ihm auch bei der Betrachtung zu, daß bei einem Modellfluzeug die Verwendung dieser "Symbole" bei einem Privatgebrauch nicht zu rechtfertigen ist. Wenn sich dieses Modell aber in einem Museum mit wissenschaftlichen Anspruch befindet sehe ich das Ziel der "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte" schon erfüllt. Da ich den Anspruch von Wikipedia im Vergleich auch auf dieser Basis sehe, kann ich Gestumblindi hier nur zustimmen. Schade, daß die Ersteller des MB sich überhaupt nicht mit diesem Punkt auseinandergesetzt haben. Für viele ist der Absatz des Gesetzes einfach die Grundlage; da die MB-Ersteller hier nun eine andere Meinung haben, wäre zusätzlich zu dem Hinweis auf den Paragraphen auch eine objektive Risikoanalyse schön gewesen. Wenn dann noch eine knackig formulierte Frage gestellt worden wäre, eine auf die man ohne langes rumsuchen hätte antworten können, dann hätten wir hier mal eine optimale MB-Durchführen gehabt. Im einleitenden Text wäre noch eine Stellungnahme hilfreich, aus der hervorgeht, warum die MB-Ersteller nicht vom wissenschaftlichen Charakter bzw. vom berichterstattenden Charakter der Wikipedia ausgehen. Ich hingegen gehe eigentlich nicht vom Spaßcharakter dieses Projektes aus, auch wenn die ganzen Boxen, Kästles, Fähnchen manchmal eine größere Aussagen über den Spieltrieb der Autoren machen, als daß sie hilfreich für die Artikel wären. Aber bitte, bitte dies Thema auch noch mit so einem schwammigen undurchschaubaren MB auf allgemeiner Basis diskutieren. Und wenn, dann bitte mehr Gedanken in eine knackige Frage legen, als sich den Kopf darüber zu zerbrechen, wie man das ganze durch zu viele Nebenaspekte unübersichtlich macht und wie man unbequeme Stimmen durch einen geschickten Abstimmformalismus aushebelt. ;-) -- Gustavf (Verbum peto!) 13:04, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich wollte mich gerade über den Blödsinn aufregen, den du gerade gerade verbreitet hast. Die "Macher" des MB gehen beim Projekt von einem Spaßprojekt ohne wissenschaftlichen bzw. vom berichterstattenden Charakteraus ... aha. Sie haben sich über so ziemlich nichts Gedanken gemacht und wollen unbequeme Stimmen durch einen geschickten Abstimmformalismus aushebeln ... soso. Ich gebe dir einen gut gemeinten Rat: Lese dir den Einleitungstext wenigstens durch und überfliege mal die Diskussionsseite bevor du derartig grundlose und aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen, nein: Beleidigungen in den Raum stellst. Und mach dir nicht die Mühe hierauf zu antworten, denn ich diskutier über so einen Dünnsch nicht. Ich bin's einfach Leid, dass hinterher immer alle gewusst haben wollen, wie es viiiieeel besser gewesen wäre. Die bösen MB-Macher. meine Fresse, das ist das letzte mal, dass ich an sowas teilgenommen habe. --Мемнон335дон.э. Disk. 13:31, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich bin zwar nicht der MB-Initiator aber habe dieses Meinungsbild relativ aktiv mitgestaltet, insbesondere habe ich mich an den vielen vorausgehenden Diskussionen beteiligt. Das Problem das eigentlich fast alle Meinungsbilder haben ist das, dass eine Beteiligung vor dem Start des MBs annähernd nicht existent ist. Wir hatten hier das Problem, dass gegen Ende der Vorbereitungen nur noch 3/4 Personen aktiv beteiligt waren, zuvor waren es immerhin knapp 6/7 Personen, meines Wissens blieb die Zahl der Aktiven aber immer unter 10. Wenn diese wenigen Personen dann extrem gegensätzliche Meinungen haben, ist klar dass einiges nicht unbedingt "optimal" wird da die endgültige Lösung auf viele Kompromisse hinausläuft. Wenig hilfreich finde ich persönlich dass fast jedes MB aufgrund seiner Form kritisiert wird, immer gibt es irgendwo etwas zu meckern, das Problem bei dem Ganzen ist aber nur: Wie sollen wir zu einem Konsens kommen mit dem alle zufrieden sind wenn sich fast kein Schwein an den Vorbereitungen beteiligt? Insbesondere frevelhaft finde ich die, die meinen dass sie das "viel besser" hinbekommen hätten, die Frage die sich mir da dann aber immer stellt: Warum habt ihr euch dann nicht vorher schon beteiligt? Wenn sich bei der Vorbereitung zwei extrem gegensätzliche Lager bilden und die "glorreiche Mitte" fehlt, kommt eine Lösung aus vielen Kompromissen heraus die nicht unbedingt optimal ist. Bevor sich nicht mehr Leute an den Vorbereitungen zu MBs aktiv beteiligen wird die Qualität der MBs nicht steigen. Jetzt läuft das MB, jetzt können wir über die Form des MBs so viel diskutieren wie wir wollen, hilfreich ist das aber nicht ein mal im Ansatz. --Vanger !!? 13:49, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Okay, dann habe ich mal den gutgemeinten Rat befolgt und mir nochmals den einleitenden Text durchgelesen. Eine sachdienliche Antwort auf meine Fragen finde ich trotzdem nicht. Es ist mehr beschreibender als analysierender Text vorhanden. Auf ein Risiko wird zwar hingewiesen, es fehlt aber die gesamte Bewertung. Ich wüßte wirklich gerne, warum Ihr der Meinung seid, daß Wikipedia den Abs. 3 des angezogenen Paragraphen nicht erfüllt. Und noch ein Tip zur Vorbereitung und Durchführung eines MBs. Wenn Kollegen der Meinung sind, so etwas starten zu müssen, dann haben sie es so vorzubereiten, daß es angenommen werden kann und niemand sonst. Vielleicht solltet Ihr Euch einmal Gedanken machen, was und wozu ein MB ist und wie mit diesem Werkzeug gearbeitet wird. Es ist natürlich einfach das hohe Maß der Meckerei an die Meckerer zurückzugeben. Vielleicht sollten die MB-ERsteller einfach mal über diese Meckerei meditieren und diese in die MB-Erstellung einfließen lassen, das könnte auch schon die Qualität erhöhen. Aber es ist hier wie im richtigen Leben, wenn man etwas von anderen möchte, dann hat man ihnen das verständlich mit allen notwendigen Informationen vorzulegen. Nicht anders rum. Und insbesondere bei Themen, die oft genug besprochen wurden, sind neue Aspekte beizugfügen. Achso, beim Durchgang meines letzten Textes bin ich auf keine Stelle gestoßen wo mit der ich Blödsinn verbreitet oder Beleidigungen in den Raum gestellt hätte. Ich bitte auch darum, meine Äußerungen nicht durch freies aneinanderkopieren zu verfälschen. Ansonsten sollte Ihr über meinen obigen Text vielleicht mal die preußische Nacht walten lassen, wenn Ihr Euch dann immer noch angegriffen fühl, dann entschuldige ich mich gern. -- Gustavf (Verbum peto!) 14:32, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Du bist dir darüber im Klaren dass das MB gestartet wurde um den Status Quo zu bestätigen um eine bessere Grundlage bei den vielen Diskussionen über die Themen zu haben? Du kannst ja gerne meine Stimmen nachsehen, ich habe für die Beibehaltung des Status Quo gestimmt. Wenn du der Meinung bist dass du das ganze MB so viel besser hättest machen können, dann verfasse bitte mal einen Text für den Abschnitt "Worum geht's" der den Ansprüchen der Neutralität genügt und auch von den Verfechtern einer Verschärfung der Regeln akzeptiert wird. Viel Spaß, wir haben es lange versucht und sind zu keinem Ergebnis gekommen. Es ist wie du schon sagtest wie im echten Leben: Große Klappe, (leider) nix dahinter. Meckern ist halt einfach einfacher als etwas zu machen. --Vanger !!? 14:45, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn wir jetzt Phrasen dreschen wollen, könnt ich Dir ein "Gut gemeint - ist nicht gut gemacht!" dagegensetzen, aber das mach ich jetzt lieber mal nicht. ;-) Klar ist meckern einfacher als machen. Aber den Schuh muß ich mir nur anziehen, wenn ich in dem Themenumfels Handlungsbedarf gesehen hätte. Einen Status Quo bestätigen zu wollen, bedeutet daß hier "eigentlich" kein Handlungsbedarf vorliegt. Vielleicht liest Du auf der Basis noch einmal durch, was ich oben schon geschrieben habe. Ich weiß nicht wie stark Du Dich im Vorfeld mit dem Werkzeug MB und den Auswirkungen auf das Diskussionsumfeld beschäftigt hast. Ich mag jetzt keine Beispiele raussuchen, aber es ist signifikant oft feststellbar, daß die Vertagung von Diskussionen auf die MB-Seiten das Problem an sich nicht lösen. Daher ist es auch nicht sonderlich sinnvoll, eine "Fachleute-Diskussion" auf eine "Gesamt-Diskussion" zu vertagen. Interessanter wäre vielleicht die Fachmeinung von Juristen und Historikern aus Nichtwikipedianer-Kreisen gewesen. Ich weiß, daß das schwierig ist. Vielleicht gäb es einen Jura-Studenten, der einen Prof. überzeugen könnte, eine Hausarbeit zu dem Thema zu schreiben oder vielleicht hat jemand ne bessere Idee. Aber das MB zu einem solchen Thema ist die suboptimal. Es ist ein Bild der Meinungen der Teilnehmer. Es bildet nicht die Sicht der Fachwelt auf die Dinge ab und schon garnicht eine irgendwie geartetet "Wahrheit". Daher solltet Ihr vielleicht doch noch einmal meine obigen Punkte durchgehen. Und wenn Ihr halt die Punkte in den falschen Hals bekommen habt, dann spuckt es einfach wieder aus. ;-) -- Gustavf (Verbum peto!) 15:59, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Da ich auf mein vielleicht etwas provokant gestelltes Statement bis auf ein paar Verbalentgleisungen das MB-Erstellers und den leicht rumlamentierenden Außerungen eines MB-Mitbeitreibers keine sachdienlichen Kommentare bekommen habe, gehe ich einmal davon aus, daß ich mit meinem obigen Statement genau die Achillesferse des MBs getroffen habe. Wie ich ja oben schon geschrieben habe, gehe ich nicht vom Spaßcharkter diese Projektes aus. Daher bin ich der Überzeugung, daß hier einige Fachleute oder weitere Beteiligte mitlesen, die mit Sicherheit einige meiner Fragen beantworten können, die mir zur Risikoabwägung für eine Meinungbildung wichtig sind. Ich habe sie etwas erweitert und fasse hier einmal zusammen:

  • Gibt Untersuchungen oder Stellungnahmen externer Fachleuten (Historiker, Juristen, Lektoren etc.) die sich mit der Wissnschaftlichkeit bzw. dem Berichterstattungscharakter der Wikimedia-Projekte in Bezug auf die Anwendbarkeit von Abs. 3 des angezogenen Gesetztesparagraphen beschäftigen?
  • Artikel über Sportveranstaltungen etc. sehe ich auch als "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" an. Sind hierzu Stellungnahmen von Fachleuten, Fachaufzätze o.ä. bekannt?
  • Beispiel: U 166 (Kriegsmarine) | Diesen Gebrauch empfinde ich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand als zumindest höchstgrenzwertig an. Gibt es zu dem berichterstattenden Gebrauch dieser "Symbole" Richtlinien irgendwelcher Art, z.B. von Museen, wissenschaftlichen Sammlungen etc., aus denen zu ersehen wäre, ob diese nur "historisch original" auf Objekten oder auch in begleitenden bzw. analysierenden Texten genutzt werden können?
  • Gibt es Beispiele oder Quellen dafür, daß eine Staatsanwaltschaft schon gegen die Veröffentlicher einer Enzyklopädie oder historischer Werke wegen der hier besprochenen Problematik ermittelt hat. Sind etwaige Ergebnisse darüber bekannt.
  • Das MB spicht von Meinungsverschiedenheiten in den letzten Monaten. Gibt es einen Grund dafür, daß hier als externes Dokument nur eine dreivierteljahr alte Pressemitteilung angezogen wird, deren Schluß sich so liest, als wäre die Politikerin hausintern "zurückgepfiffen" worden?
  • Ist in der Geschäftsstelle des deutschen Wikimedia-Vereins nachgefragt worden, ob Ihnen Ermittlungen oder ähnliche Aktivitäten von Ermittlungsbehörden gegen WP, WM oder andere Projekte bzw. Institutionen in Bezug auf die hier besprochenen Problematik bekannt sind?
  • Gibt es einen Grund dafür, warum das MB teilweise so formuliert ist, daß die Ja-Variante den Status-Quo und die Nein-Variante die Änderung andeutet. Normalerweise geht man davon aus, daß man mit "ja" einer Änderung und mit "nein" dem Behalten zustimmt.
  • Gibt es einen Grund dafür, warum die Ablehnungsstimmen das MB lediglich gesamt scheitern lassen können? Normalerweise hat derjenige, der einen Änderungswunsch betreibt nachzuweisen, daß er eine Mehrheit hinter sich bringt, wobei der Grund der Gegenstimmen auch aus Neutralitätsgründen bei der Auswertung nicht bewertet werden sollten.
  • Ein MB legt nur die Meinung der Autorengemeinschaft zu einem Thema da und ist in keinster Weise geeignet, die sachliche Richtigkeit eines Themas nachzuweisen. Wozu sollte dies Meinungsbild dienen bzw. wobei kann das Ergebnis des MBs helfen und wie ist die "Endgültigkeit" dieses MBs zu verstehen?

Ohne eine Antwort auf diese Fragen lassen sich aus meiner Sicht die durch das MB gestellten Fragen leider nicht einordnen und auch nicht beantworten. Auch wäre eine Antwort darauf, warum jetzt eine "Bestätigung eines Status-Quo" stattfinden muß, sehr hifreich..

Wie ich aus der sehr hohen Wahl der Ablehnungsoption und einigen weiteren Kommentaren entnehem, bin nicht nur ich für eine weiter Aufklärung dankbar. Die Verbalentgleisung und das das Rumlamentieren möcht ich nicht weiter bewerten. Ich glaube können dies selbst einordnen. Ansonsten schon einmal vielen Dank für die Antworten. -- Gustavf (Verbum peto!) 09:22, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass sich jemand zu einer Diskussion mit herablässt, den du konsequent weiter beleidigst. Vielleicht würde man sich ja mit dir unterhalten. Aber nachdem du oben schon gemeint hast, dass die MB-Ersteller das Wikipedia-Projekt nicht als echte Enzyklopädie sondern nur als witzig-spaßigen Zeitvertreib sehen (1. Beleidigung), ihnen unterstellst, dass sie Manipulation betrieben, um zu einem gewollten Ergebnis zu kommen (2. Beleidigung), um später damit nachzulegen, dass jeder der deinen Standpunkt nicht vertritt eh' von MBs keine Ahnung hat (3. Beleidigung), hast du dich einfach disqualifiziert. Dass du dann noch selbst von "Verbalentgleisungen" schwafelst ist angesichts dessen nicht nur frech, sondern ein weiterer Grund deine unangenehme Gesellschaft zu meiden.
Trotzdem mal eine Anmerkung: Ich hatte dir nahegelgt, den Einleitungstext noch einmal zu lesen. Hast du aber offensichtlich nicht. Dort steht ziemlich ausdrücklich, dass das Gesetz für z.B. Enzyklopädien Ausnahmeregelungen vorsieht, die auch im Falle der Wikipedia greifen. Es solle lediglich darüber abgestimmt werden, ob wir den vom Gesetz gelassenen Freiraum voll ausschöpfen oder eine Selbstbeschränkung vornehmen. Du hast also nach wie vor nicht einmal begriffen worum es geht, denn sonst hättest du so lustige Behauptungen ("Spaßprojekt") nicht in den Raum gestellt. Auf dieser Basis ist dann natürlich wieder schlecht diskutieren. Und warum eigentlich diskutieren? Um dein Ego zu befriedigen? Damit du die Gelegenheit hast "recht zu haben"? Nein, ich sehe da ich keinen Sinn. Das ist ein normales Meinungsbild, es wird bis zu Ende laufen und dann ausgewertet werden, völlig unabhängig von deinen Tiraden. Du kannst natürlich deine Stimme dazu abgeben, aber mehr auch nicht.
Also kurzum: Ich diskutiere mit dir nicht, weil ich mich von dir grob beleidigt fühle, weil du nicht verstanden hast (oder gar nicht willst) worum es geht, es keinerlei Sinn macht und nicht um des Diskutierens Willen rumdiskutiere. Gruss, --Мемнон335дон.э. Disk. 12:28, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Jo, das steht da drin in Deinem Einleitungstext. Und wo sind die Gründe, warum wir jetzt darüber beschließen sollten. Wo sind die Antworten, die jemand braucht, um seriös hierüber abstimmen zu können? Wenn Dir jemand eine Lücke in Deiner Argumentation nachweist, dann solltest Du lieber versuchen diese Lücken zu schließen. Wenn jemand aus Deinem Text nicht das herausliest, was Du gerne möchstest, muß das nicht unbedingt am Leser liegen. Auf die weiteren Punkte dieses erneuten Verbalausfalls möche ich nicht weiter eingehen. -- Gustavf (Verbum peto!) 12:57, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Dann ist ja alles gesagt. Schönen Tag noch. --Мемнон335дон.э. Disk. 13:03, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
  • Ich finde es peinlich wie hier versucht wird die Nutzung von NS Symbolen zu legalisieren. Die entsprechenden deutschen Vorschriften sollten engst ausgelegt werden, sie dienen ja nicht dem Verdecken der Vergangenheit, sondern um den Neo-Nazis und vergleichbarem Gesox keine Handhabe zu geben, die Symbole in irgendeiner Form nutzen zu können. Also überall dort wo es nicht auf einem verwendeten Bild aus der Zeit vorkommt sind sie nicht zu benutzten. Die Bapperl und Flaggenkleberei mit dem Symbol ist meiner Ansicht nach rechtswidrig. Mit welchem Recht steht bei U166 das Flaggensymbol. Es trägt in keinster Weise zu dem Artikel bei. Es ist sogar das einzigste Bild in dem Artikel. Weg damit. Wenn auf der Seite eine Bild, eine URV-frei Photographie wäre und auf der wären NS-Symbole, so wären diese durch die Rechtslage gedeckt. aber jedes unnütze nicht den geschichtlichen Kontext herstellende Verwendung ist Verherrlichung und anbiedern bei der Braunen Sch.... Und bei Sporveranstaltungen die Flagge zu benutzen erklärt auch nichts, setzt sich auch nicht damit auseinander, hat keinen geschichtlichen Kontext uns ist somit falsch. Und der Vollständigkeitswahn weil alle Flagge zeigen sollen auch die Nazis Flagge zeigen ist mit Sicherheit nicht richtig. Wir sollen uns mit der Vergangenheit auseinandersetzen, aber nicht so. Genauso wenig wie wir wegen der Vergangenheit unsere Schultern hängen lassen müssen. Wir sind inzwischen 2 Generationen(a 30 Jahre) weiter und es ist Bestandteil der Geschichte. Es gibt inzwischen andere - die leider auch von der Politik hofiert werden - die sich nicht besser oder da sie ja das schlechte Beispiel NS kennen eigentlich noch schlimmer verhalten. Ich denke da an den Ausspruch eines hohen schweizer Offizier's (Name ist mir leider entfallen) Alle Völker haben ihren Rucksack zu tragen, er verstehe nur nicht warum wir Deutschen den Rucksack vor der Brust tragen. -- Jörgens.Mi Diskussion 14:23, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Merkwürdiges Abstimmungsverhalten

Mal ne Frage am Rande: Warum nehmen manche hier an der Abstimmung in den einzelnen Punkten teil und lehnen das MB gleichzeitig mit einer weiteren Stimme ab? --92.227.180.183 00:58, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Weil ich klar stellen will, daß ich dieses ganze Theater an sich ablehne, in den einzelnen Punkten aber meine Stimme abgebe, um das alles nicht gegen die Wand laufen zu lassen. --RalfR 01:27, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
An sich ist das nicht wild, die Personen die so stimmen sind sich wohl größtenteils darüber im Klaren dass ihre Ablehnung dadurch nur noch als Aussage da steht aber nicht für die Ablehnung des MBs ein Gewicht abgibt. Grundsätzlich soll aber jeder stimmen können wie er möchte, deshalb wird das auch nicht unterbunden. --Vanger !!? 14:53, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Schweiz und Österreich

Auf die Gefahr hin, hier jetzt eine Frage zu stellen, die schon x-Mal beantwortet wurde: Weiss jemand, wie die Rechtslage betreffend der Verwendung solcher Symbole in diesen Ländern ist? Der Ausgang des Meinungsbilds betrifft ja schliesslich auch Leser aus anderen Ländern als Deutschland. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 14:27, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Genau genommen betrifft es nicht nur die Schweiz und Österreich sondern alle Länder dieser Erde. Da wir die deutschsprachige Wikipedia sind, interessiert "die Welt" erst ein mal nicht sondern nur der deutschsprachige Raum, das ist dann natürlich auch die Schweiz und Österreich (aber auch Norditalien, Frankreich, Teile der Beneluxstaaten, Teile Osteuropas usw). Da die in Deutschland herrschenden Gesetze zu diesem Thema die restriktivsten sind, haben wir uns dazu entschieden, uns auf diese zu beziehen. --Vanger !!? 14:48, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Für Österreich siehe Abzeichengesetz und Verbotsgesetz 1947. In der Schweiz gibt es mW. keine Restriktionen, was auch sinnvoll ist, da das Abkratzen der ganzen Hakenkreuze von den Goldbarren ja eine Sauarbeit wäre ;-).-- Wiggum 16:35, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Also wenn du jetzt keinen Smilley hinter den letzten Satz geschrieben hättest, währe das ja eine böse Unterstellung :'-| Ich glaube, so einfach ist es schon nicht. In der Zeitung kann man immer wieder lesen, dass Hakenkreuz-Fahnen und ähnliches bei Neonazi-Aufmärschen konfisziert werden. So ganz legal ist es also auch nicht. Ich hätte einfach gerne gewusst, auf welchem Gesetz diese Regelung basiert. Es kann natürlich sein, dass dafür die Rassismus-Strafnorm allein schon genügend juristische Durchgriffsmöglichkeiten bietet. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:21, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ein Verbot bestimmter Symbole gibt es in der Schweiz auch meines Wissens nicht, aber man wird sich wohl je nachdem mit der erwähnten Rassismus-Strafnorm behelfen können, wenn z.B. Nazifahnen bei Neonaziaufmärschen eingesetzt werden; für die enzyklopädische Verwendung in der Wikipedia hat das allerdings keine Bedeutung. Gestumblindi 01:50, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten