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Europäischer Wirtschaftsraum

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Der Europäische Wirtschaftsraum (Abk. EWR) erweitert den Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft auf die drei der vier EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Zum EWR gehören derzeit die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) - Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern - und drei der vier EFTA-Staaten, nämlich Liechtenstein, Island und Norwegen.

Die Schweizer Bürger haben die Teilnahme der Schweiz in einem obligatorischen Referendum abgelehnt. So nimmt die Schweiz, als einziger EFTA-Staat, am EWR nicht teil. Sie regelt ihre Zusammenarbeit mit der EU in bilaterallen Verträgen.

Im EWR wurden die Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten abgeschafft und es gelten etwa 80% der Binnenmarktvorschriften der EU. Jedoch handelt es sich nicht um eine Zollunion mit gemeinsamem Zolltarif. Ferner sind, anders als innerhalb der EU, Verbrauchssteuern bei der Einfuhr zu bezahlen. Dennoch ist der EWR aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone.

Für die EWR-Länder, die nicht Mitglied der EU sind, erfolgt die Überwachung des EWR-Abkommens und der abgeleiteten Vorschriften durch die EFTA-Überwachungsbehörde und den Gerichtshof der EFTA. Für die EU-Mitgliedsstaaten sind die Europäische Kommission sowie der Europäische Gerichtshof zuständig.

Geschichte

Anpassungsprotokoll zum EWR-Abkommen