Jugendschutz
Unter dem Begriff Jugendschutz werden Maßnahmen zum Schutz der Jugendlichen vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind: Jugendschutz in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz.
Regelungen finden sich im Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002, unter anderem über Aufenthalt in Gaststätten, Spielhallen, bei öffentlichen Tanz- und Filmveranstaltungen, Verkauf und Genuss alkoholischer Getränke, Verbreitung von jugendgefährdenden Medien, im Jugend-Medienschutz-Staatsvertrag vom 10. September 2002, im Sozialgesetzbuch VIII vom 8. Dezember 1998 und im Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976.
In Österreich ähnlich geregelt im Bundesgesetz vom 31. März 1959 über die Bekämpfung "unzüchtiger" Veröffentlichungen und den Schutz der Jugendlichen gegen sittliche Gefährdung.
In der Schweiz gibt es kein eigentliches Jugendschutzgesetz. Die entsprechenden Regelungen finden sich in anderen Gesetzen wie der eidgenössischen Lebensmittelverordnung oder in kantonalen Gewerbegesetzen.
Siehe auch: Kinderschutz