Fundbüro
Ein Fundbüro ist eine meist kommunale Einrichtung, eine Stelle innerhalb des Ordnungsamtes, die zuständig ist für verloren gegangene Sachen, deren Verlierer nicht bekannt ist. Manchmal werden bei großen und längerfristigen Veranstaltungen auch lokale Fundbüros seitens des Betreibers eingerichtet.
Fundabgabe
Funde müssen nach dem Fundrecht bei entsprechenden Stellen der Polizei oder der Stadtverwaltung (meist das städtische Ordnungsamt) abgegeben werden. Dort wird dies als Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des Finders festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist nun laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahr genommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann in größeren Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den entsprechenden Haushalt der Gemeinde.
Finderlohn
Jeder Finder hat Anspruch auf Finderlohn. Dieser beträgt in der Regel fünf Prozent, wenn die Fundsache einen Wert bis zu 500 Euro hat. Übersteigt der Wert der Fundsache diesen Betrag, verringert sich der Finderlohn entsprechend.