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Benutzer Diskussion:GS

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. März 2005 um 15:00 Uhr durch Leipnizkeks (Diskussion | Beiträge) (Deine Bilder). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Es freut mich, dass Du zu uns gestoßen bist. In Hilfe und FAQ kannst Du Dir einen Überblick über unsere Zusammenarbeit verschaffen. Fragen stellst Du am besten hier. Ich (und die meisten Wikipedianer) helfen gerne. Wenn du mal etwas ausprobieren willst, dann ist hier Platz dafür.

Mein Tipp für Deinen Einstieg in Wikipedia: Sei mutig ;-)--Obersachse 19:14, 12. Feb 2005 (CET)

Verlinkung

Hallo GS, das ist ganz einfach. In die eckigen Klammern kommt immer der Name des zu verlinkenden Artikels. Wenn im Text, wie in dem Falle sinnvoll, nicht das Artikellema, sondern der richtige Name anzeigt werden soll, dann hinter das Lemma einen senkrechten Strich und den gewünschten Text einsetzen. Das wars dann schon also so siehts aus [[Erwin Jacobi (Jurist)|Erwin Jacobi]] und so funktionierts: Erwin Jacobi. :) Im Artikel geändert hab ichs schon. Mfg --ahz 20:03, 17. Feb 2005 (CET)

Hallo AHZ, super, ganz herzlichen Dank! Ich hatte es versucht, aber ich sehe jetzt den Fehler: ich hatte es genau anders herum gemacht, d.h. den angzeigten Namen vor den Strich... Also nochmal, vielen Dank für die Hilfsbereitschaft! --GS 20:41, 17. Feb 2005 (CET)

Bilder

Hiho, bei den von Dir hochgeladenen Bildern fehlt eine Lizenzangabe. Sind diese ueberhaupt Public Domain? Viele Gruesse --DaTroll 15:08, 8. Mär 2005 (CET)


Hallo DaTroll, das Bild von Gerd Böckmann ist nicht Public Domain, da habe ich nachgefragt. Daher habe ich es nicht in den Artikel eingebunden. Es kann gelöscht werden.

Die Bilder von Ernst Friesenhahn, Carl Bilfinger und Fritz van Calker stammen aus Universitätsarchiven. Sie sind ersten ziemlich alt und zweitens in staatlicher Hand (öffentliche Hochschulen). Daher bin ich fest davon überzeugt, dass sie Public Domain sind. Die Quellen habe ich jeweils angegeben, ein Link auf die Quellseite ist eingefügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die entsprechenden Webseiten, von denen ich die Bilder habe, dafür Gebühren bezahlen. Wenn Du begründete Zweifel hast, kann ich die Bilder wieder entfernen. Gruß --GS 17:07, 8. Mär 2005 (CET)

Es geht nicht um Gebuehren, es geht um Urheberrechte. Bitte mache Dich auf Wikipedia:Bildrechte schlau. Ich fuerchte, die Bilder muessen alle wieder geloescht werden. Die staatliche Hand ist uebrigens ganz und gar kein Freund freier Bildlizenzen wo sie nicht dazu gezwungen wird :-( Das Hauptkriterium ist: wob der Photograph schon 70 Jahre tot ist. Dann ist alles in Ordnung und die Bilder sind gemeinfrei. Davon kann man bei den Leuten nicht ausgehen. Das Bild von Boeckmann werde ich direkt loeschen. Viele Gruesse --DaTroll 17:15, 8. Mär 2005 (CET)

Hallo, DaTroll, ich habe bei den Bildrechten folgende Aussage gefunden: "Die Urheberrechte an (einfachen) Lichtbildern erlöschen in Deutschland nach § 72 Abs. 3 UrhG fünfzig Jahre nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt)". Die fünfzig Jahre dürften vorüber sein. Schau mal, wie altmodisch Kleidung und Produktionstechnik aussehen. Wie siehst Du das? Gruß --GS 17:20, 8. Mär 2005 (CET)

Ich denke der von mir zitierte Artikel ist genauer. Weisst Du denn irgendetwas ueber diese Bilder? --DaTroll 17:27, 8. Mär 2005 (CET)

Hallo daTroll, nein leider nicht. Das Bild von Friesenhahn scheint mir aus den 50er Jahren zu sein. Das von Bilfinger aus den 40ern. van Calkers-Foto ist bestimmt aus den 20ern. Da es sich um "(einfache) Lichtbilder" handelt (keine eigene geistige Schöpfung des Fotografen), gelten die 50 Jahre. (--> Lichtbildwerke unterscheiden sich von (einfachen) Lichtbildern durch persönliche geistige Schöpfung (§ 2 UrhG). Das Urheberrecht von Lichtbildwerken erlischt § 64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers). Damit dürften wir auf der sicheren Seite sein. --GS 17:40, 8. Mär 2005 (CET)

OK, dann nehmen wir mal die 50 Jahre-Regel. Auf der sicheren Seite sind wir aber leider nicht. Selbst beim Calkers-Foto weiss ja kein Mensch, wann das Photo das erstemal veroeffentlicht wurde bzw. ob der Photograph seit 50 Jahren tot ist. Viele Gruesse --DaTroll 17:49, 8. Mär 2005 (CET)

Hallo daTroll, die Regel siebzig Jahre nach dem Tod des Fotografen gilt nur bei sog. "Lichtbildwerken" (§2). Bei "einfachen Lichtbildern" gilt stattdessen die 50 Jahre-Regel (§3). Das habe ich jetzt genau nachgelesen. Da sich die Bilder in Universitätsarchiven (Uni Bonn und Uni Halle) befinden, ist es wohl billig anzunehmen, dass es sich um veröffentlichte Fotos handelt, die aus den Personalakten stammen. Sie sind ja nicht aus einem Nachlass, oder so. Außerdem findet sich kein Copyright-Hinweis auf meiner Quellseite. Wenn Du willst, können wir sie auch löschen. Oder ich versuche mal mit den Betreibern der Webseite Kontakt aufzunehmen. Gruß --GS 18:03, 8. Mär 2005 (CET)

Ja, ich will sie loeschen: Du hast keine genaue Ahnung, ob die Bilder gemeinfrei sind, und aus der 50-Jahre-Regel folgt eindeutig, dass wir nicht annehmen koennen, sie seien es (1920 gemacht, Photograph war 40, ist mit 80 gestorben, also 1960, reicht nicht). Dass kein Copyright da steht heisst nur, dass da keins steht. Was im Internet ganz normal ist, weil sich kaum jemand darum schert. Wir stellen die Bilder aber explizit unter die GNU FDL. Das ist etwas anderes, deswegen muessen wirs genau nehmen. Viele Gruesse --DaTroll 09:53, 9. Mär 2005 (CET)

OK, da hast Du sicher recht. Bei der 50 Jahre Regel ist der Tod des Photographen übrigens nicht der Bezugspunkt, sondern die Erstveröffentlichung. Wurden sie 50 Jahre nicht veröffentlicht, sind sie auch gemeinfrei. Allerdings gibt es eine Tendenz der Rechtsprechung in Richtung "Lichtbildwerke", was dann wieder 70 Jahre nach Tod des Photographen bedeutet. Es ist also richtig, dass wir nicht sicher sein können. In dubio pro securitate. Also nehmen wir sie runter. Stellt sich nur die Frage, wie man Zweifelsfreiheit erreicht. Da Menschen heute immer älter werden, dürfte man nur Bilder aus dem 19. Jahrhundert verwenden, um sicher zu sein, dass der Fotograph bereits 70 Jahre tot ist. Und im 19. Jahrhundert war die Fotographie noch nicht weit verbreitet. Schade, denn ein Bild ist eben sehr anschaulich. Aber der Klick auf den Link führt ja auch zu dem optischen Eindruck. Gruß --GS 11:04, 9. Mär 2005 (CET)

Das mit den Bilden ist leider schwierig :-( Bei Filmstars sind die Photos eigentlich nie gemeinfrei, da hilft nur selber knipsen. Dementsprechend schlecht bebildert sind unsere Artikel in dem Gebiet. Eine andere Moeglichkeit ist immer, Museen, Institute oder Familienangehoerige um Bildspenden zu bitten, die wissen meist, wo das Photo genau herkommt. Sehr muehsam! Ach ja, danke fuer die Verbesserungen in Numerische Mathematik. Viele Gruesse --DaTroll 11:25, 9. Mär 2005 (CET)

Danke für die Info. Habe gerade noch einen Verbesserungsvorschlag gemacht. Sehr interessante Artikel übrigens. --GS 11:29, 9. Mär 2005 (CET)

Review

Wenn du einen Artikel ins Review einträgst, trage ihn bitte auch auf der Unterseite mit Verbesserungsvorschlägen ein, nur auf der Hauptseite bringt der Link nicht viel. --Leipnizkeks 15:38, 11. Mär 2005 (CET)

Danke!! Ich habe DaTroll gebeten und der hat das dankenswerterweise erledigt. Ich bin halt noch recht neu ;-) --GS 15:52, 11. Mär 2005 (CET)

OK. Das hättest du aber auch wissen können wenn du dir den Anleitungstext im Review durchgelesen hättest. Dort steht nämlich genau das drin ;) --Leipnizkeks 15:54, 11. Mär 2005 (CET)

Habe ich sogar gelesen, aber erst etwas später. Kann den Artikel aber wegen Meinungsverschiedenheiten gerade nicht ändern. Daher ja der Review-Wunsch. Hast Du nicht Lust zu reviewn? ;-) --GS 15:57, 11. Mär 2005 (CET)
Ich schau später mal rein. Gruß, --Leipnizkeks 16:00, 11. Mär 2005 (CET)

Deine Bilder

Vorlage:Bildquelle --Leipnizkeks 02:03, 28. Mär 2005 (CEST)

Hallo Leipnizkeks, ich habe sogar zwei hochgeladen, aber nur eines eingebunden. Das andere könnte man löschen. Ich dachte schon, dass ich alle Infos angegeben hatte: Datum, Ort, Quelle (nämlich Foto: GS = selbstfotografiert). Ich habe unterstellt, dass die abgelichteten Personen von öffentlichem Interesse sind und daher bei einem öffentlichen Auftritt keine Bildrechte haben. Wir können die Bilder aber auch löschen. Gruß --GS 10:17, 28. Mär 2005 (CEST)

Es geht mir nicht um die Quelle, sondern um die Lizenz (GFDL oder PD) --Leipnizkeks 14:44, 28. Mär 2005 (CEST)

Na, dann selbstfotografiert PD, oder? Wenn weiterhin Zweifel, dann löschen. Gruß --GS 14:58, 28. Mär 2005 (CEST)

Ich habe keine Zweifel, ich möchte dich nur bitten, die Lizenz in die Bildbeschreibungen einzutragen. --Leipnizkeks 15:00, 28. Mär 2005 (CEST)