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Grundvollzug

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Als Grundvollzüge bezeichnet man die Hauptaufträge, die den Sinn und Zweck von Kirche als institutionelle Organisation der Gemeinde der christlichen Gläubigen begründen und legitimieren, da ihre Ausführung ohne eine Organisation der Gemeinde nicht bzw. nur eingeschränkt möglich wäre.


Die katholische Tradition beschreibt drei Grundvollzüge:

  • Martyria - Zeugnis, Verkündung und Verbreitung des Evangeliums
  • Liturgia - Gottesdienst, gemeinsames Gebet, insbesondere Feier der Eucharistie
  • Diakonia - Dienst an den Menschen, zum Beispiel die Linderung von Not und Armut in der Welt

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wird eine vierte Grunddimension der Kirche beschrieben, die Gemeinschaft (communio), in der die christliche Gemeinde ebenfalls ihren Ausdruck findet. Vgl. Gaudium et spes („Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute“, Art. 1ff.)