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Diskussion:Deutsche Demokratische Republik/Archiv/1

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Januar 2003 um 13:12 Uhr durch Michael w (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Wie sah die Wiedervereinigung rein juristisch gesehen aus: trat die DDR der BRD bei, im Sinne eines Beitrittes zu einem föderalen System oder ging sie in der BRD auf. Ich weiß, dass dies für die meisten wahrscheinlich nur nach Haarspalterei aussieht, aber wenn jemand danach sucht, wie die Wiedervereinigung wirklich juristisch abgelaufen ist, dann wäre ein solcher Begriff schon irreführend. --Benutzer:Raz

Ich habe mir erlaubt, den Text dahingehend zu korrigieren, dass ich die Formulierung "...wieder zur Bundesrepublik Deutschland beigetreten..." dahingehend geändert habe, dass ich das Wort "wieder" ersatzlos gestrichen habe. Bis 1990 gehörten die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin niemals zur BUNDESREPUBLIK Deutschland, zu DEUTSCHLAND sehr wohl. Dieser feine Unterschied zwischen Gesamtdeutschland und West-Deutschland wird leider von vielen westdeutschen Zeitgenossen oft übersehen. Die Bundesrepublik entstand ja wie die DDR ebenfalls erst 1949 und war ein Kind der westlichen (insbesondere der amerikanischen) Besatzungsmächte. Die aus meiner Sicht einzige Legitimation für diesen Alleinvertretungsanspruch beruht wohl eher aus der Tatsache, dass man mit Demokratie und Marktwirtschaft das bessere und erfolgreichere System verordnet bekam. Auch die DDR bekam ein System verordnet, das sich jetzt jedoch zu recht auf dem Müllhaufen der Geschichte wiederfindet. Angelika Lindner

das ist keine haarspalterei, bzw gehört diese haarspalterei hier zum kerngeschäft. die gründe dafür hast du selbst erstklassig aufgeführt. deine deutung dürfte wasserdicht sein und den tatsachen entsprechen.

nur den unterschied zwischen beitreten und in der brd aufgehen hab ich nicht kapiert. das rechtssystem der ddr hat aufgehört zu existieren während neufünfland das reglement der brd (mit marginalen änderungen) angenommen hat. läßt sich das in der begriffsbildung irgendwie verorten?

und noch der standard-spruch: du kannst mit drei tilden (~~~) unterschreiben. das spart tipparbeit. eine vierte tilde blendet noch datum und uhrzeit ein. der andere standard-spruch heißt: herzlich willkommen ;)--Sebastian

Danke für die Hinweise! Zur Erklärung: nur der zweite Absatz war von mir. Den vorigen hat jemand anderes verfasst. Angelika Lindner

Tatsächlich gab es keine Wiedervereinigung (Artikel 146 osä.) sondern einen Beitritt (nach Artikel 23). Der Artikel 23 ist danach glaube gestrichen worden. Artikel 146 hätte zur Folge gehabt, dass sich der neue Staat eine komplett neue Verfassung hätte geben müssen, Artikel 23 hat die Angliederung mit Übernahme der alten Verfassung in den neuen Gebieten vorgesehen. --Coma 22:45, 22. Dez 2002 (CET)

Gerade habe ich feststellen müssen, daß in der englischsprachigen Version von Wikipedia das Thema DDR umfangreicher dargestellt ist, als in Deutsch. Ich finde, das ist ein Armutszeugnis und ich werde demnächst mal versuchen, diesen Mißstand zu beseitigen. Angelika Lindner 16:13, 26. Dez 2002 (CET)

Ich bin auch der Meinung, dass zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit noch viel zu tun bleibt (nicht nur bei wikipedia !) und will mich gern daran beteiligen. Otto 18:27, 4. Jan 2003 (CET)

Was ist der Unterschied zwischen DDR - Chronik und DDR - Geschichte?mw 12:12, 6. Jan 2003 (CET)