Diskussion:Frank Rennicke
Stattgegebene Verfassungsbeschwerde
"Das Amtsgericht Böblingen verurteilte Rennicke im November 2000 wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Landgericht Stuttgart hob in zweiter Instanz dieses Urteil auf und verurteilte Rennicke am 15. Oktober 2002 wegen achtfacher Volksverhetzung und wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (heute: Jugendschutzgesetz) zu einer 17-monatigen Freiheitsstrafe. Diese wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt."
Rennicke legte nach Ablehnung seiner beim Oberlandesgericht Stuttgart beantragten Revision Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, dessen zuständige Kammer dem Gesuch durch einstimmigen Beschluß am 25. März 2008 stattgab und die drei zuvor ergangenen Urteile des Amtsgerichts Böblingen vom 22. November 2000, des Landgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2002 und des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Juli 2003 aufhob.
Vgl.
- http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080325_1bvr175303.html
- Junge Freiheit Nr. 37/08 - 5 September 2008 - 23. Jahrgang, S. 6, Artikel von Günter Bertram, ehemaliger Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg. (Netzverweis folgt wenn gewünscht nach Online-Archivierung der zitierten Ausgabe.)
Bitte also um entsprechende Ergänzung.
Gruß Eis heauton -- 09:22, 5. Sep. 2008 (CEST)