Heimerziehung
Unter Heimerziehung werden alle stationären Angebote der Kinder- und Jugendhilfe verstanden, deren Konzepte sich aus der klassischen Form des Kinderheimes entwickelt haben und wo Kinder und Jugendliche Tag und Nacht pädagogisch betreut werden. Für einen Großteil der Bevölkerung stellt das Kinderheim die klassische Jugendhilfemaßnahme dar. Erst in letzter Zeit hat sich die Assoziationskette Jugendamt- bzw. Jugendfürsorge- Heim gelockert. Vor allem deshalb, weil der reine Fürsorgegedanke z. B. in Deutschland mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durch das Partizipationsprinzip abgelöst wurde.
Die sog. Heimerziehung hatte ab ~ 1600 im Waisenhaus stattgefunden und das Wort: „Kinderheim“ wurde erst seit Ende der 40er Jahre im deutschsprachigem Raum bekannt. Anfang 1990 wurde es dann zum Haus der jeweiligen Kinder- und/ oder Jugendhilfe umbenannt, wie z. B. in Osnabrück die „Don Bosco Kath. Jugendhilfe“.
Rechtsgrundlage (Deutschland)
- Die Heimerziehung (§ 34) ist eine Leistung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach (§ 27) des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII). Es handelt sich um eine stationäre Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht in einer Einrichtung. Zwar hat jeder Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, die für das Wohl des Kindes geeignet und notwendig ist, ein genereller Rechtsanspruch auf Heimerziehung im speziellen besteht aber nicht. Für diese Fremdunterbringung ist ein ordentliches Hilfeplanverfahren nach § 36 des SGB VIII nötig.
- Im Rahmen des § 1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) kann ein Familiengericht auf Initiative des Jugendamtes die Unterbringung in einem Heim (oder eine andere Hilfe) gegen den Willen der Sorgeberechtigten (Eltern) anordnen. Dies geschieht bei Kindeswohlgefährdung und wenn die Sorgeberechtigten nicht in der Lage oder gewillt sind, die Gefahr abzuwenden.
- Vollstationäre Heimerziehung sollte eher das „letzte Mittel“ sein wenn Probleme in der Familie auftauchen. War es früher üblicher, Kinder relativ schnell in ein Heim zu geben, gehen viele Jugendämter heute dazu über, ambulante Hilfen oder auch teilstationäre Hilfen zu empfehlen, um dem Kind/ Jugendlichen weiterhin einen regelmäßigeren Kontakt zur Familie zu ermöglichen. Dass dies allerdings auch aus finanzpolitischen Gründen geschehen kann, darf angenommen werden. Siehe Kritik.
Einrichtungen und Konzepte der Kinder- und Jugenderziehung
Von dem Heim kann im Grunde nicht (mehr) gesprochen werden. Gemeinsam ist ihnen, dass sie ein vollstationäres Angebot über Tag und Nacht darstellen. Die einzelnen Unterbringungformen unterscheiden sich stark in Angebot, Zielgruppe, Betreuungschlüssel, Lage und nicht zuletzt auch durch die Größe. Eine Liste mit allen Formen, Mischformen und Varianten würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Die Häuser werden zum größten Teil von Stiftungen, kirchlichen und freien Trägern betrieben. Die Einrichtungen sind stark abhängig von der Belegungspolitik der Jugendämter und diese wiederum von der Finanzierungspolitik der Kommunen.
Folgende Unterbringungformen stellen heute eine grobe Unterteilung der dementsprechenden Hilfe dar:
Kinder- und Jugendhilfe
Diese „klassische“ Form ist meist eine Wohnung in einem größeren Haus, in dem ca. 8 Kinder und/ oder Jugendliche leben. Zur Seite stehen ihnen Erzieher bzw. Sozialpädagogen, die dort im Schichtdienst arbeiten und eine Versorgung und Betreuung rund um die Uhr gewährleisten. Realisiert sind auch Heime, die aus mehreren Häusern bestehen, in denen jeweils eine Gruppe lebt. Gesondert kann auch ein zentraler Speisesaal, zentrale Wäscherei oder Küche Bestandteil sein. Die früher häufiger anzutreffenden Großgruppen existieren heutzutage nicht mehr. Es ist eher der Trend zu beobachten, die Gruppengröße als auch die Alters- und Geschlechterstruktur noch familienähnlicher zu gestalten. Andere Heime wiederum konzentrieren sich auf bestimmte Altersgruppen wie Kleinkinder und Jugendliche oder Probleme wie Drogenkonsum oder Sexueller Missbrauch und richten ihr fachliches Know-how entsprechend aus.
Wenn die Betreuung von Erziehern/Erzieherinnen (öfter auch Paare) gewährleistet wird, die selbst fest in ihrer Gruppe leben, spricht man von einer Familienwohngruppe, Kleinstwohngruppe oder einer Familienähnlichen Wohngruppe. Bspw. ist diese Betreuungform, bei der mehrere oder viele solcher Gruppen einen Verbund bilden, das Konzept von Kinderdörfern.
Siehe auch: Erziehungsstelle
Wohngruppen
Beim so genannten Betreuten Jugendwohnen wird in der Regel ebenfalls eine Rund-um-die-Uhr Betreuung durch Erzieher/ Sozialpädagogen gewährleistet. Zielgruppen sind eher etwas ältere Jugendliche, die z. B. in Verselbständigungsgruppen leben. Das Ziel ist, die jungen Menschen an ein selbstständiges Leben heranzuführen. Jugendliche, die in einer Wohnung oder in einem Haus leben und nur noch stundenweise von Erziehern oder Sozialpädagogen aufgesucht werden, nennt man Jugendwohngemeinschaften. Es ist auch möglich, dass ein Jugendlicher alleine in einer Wohnung lebt. In diesem Fall wird von betreutem oder mobilem Einzelwohnen gesprochen.
Mutter-Kind-Betreuung
Bei dieser Wohnform leben die Mütter zusammen mit ihren Kindern in einer Einrichtung; dabei kann es sich um ein betreutes Einzelwohnen der jungen Mutter oder auch um eine Wohngemeinschaft/Gruppe aus mehreren Müttern mit ihren Kindern handeln. Verschiedene Kommunen haben spezielle Projekte ins Leben gerufen, um z. B. minderjährigen Müttern ein betreutes Aufziehen ihrer Kinder zu ermöglichen und den Müttern selbst auch Betreuung zu gewährleisten. Auch viele freie Träger haben inzwischen Betreuungsmöglichkeiten für minderjährige Mütter und ihre Kinder in ihrem Angebot. In diese Form der Heimunterbringung fallen auch die Familienaktivierenden Gruppen, die zum Teil aber auch von anderen Heimen als zusätzliches Angebot durchgeführt werden.
Geschlossene Unterbringung
Im wesentlichen Unterschied zu den oben genannten Gruppen kann ein Kind oder Jugendlicher nur mit richterlicher Genehmigung (auf Antrag des Sorgeberechtigten = Eltern, -teil oder Vormund) in einem geschlossenen Heim untergebracht werden. Es handelt sich um eine nach § 1631b BGB genannte „mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung“. Dort sind Fenster, Türen, etc. gegen Flucht gesichert (d. h. ein Entweichen ist erschwert), was bei offenen Einrichtungen in der Regel nicht der Fall ist. Hintergrund für die Unterbringung sind oft strafrechtliche Schwierigkeiten der Jugendlichen, aber auch (Selbst- und Fremd-)Gefährdungssituationen, die jedoch keine psychiatrische Unterbringung implizieren. Unter besonderen Umständen kann auch häufiges Entweichen und mangelnde Erreichbarkeit mit anderen Betreuungsformen der Anlass sein. Diese Form der sozialpädagogischen Betreuung sieht sich nicht nur in der Vergangenheit heftiger Kritik ausgesetzt und wird in vielen Bundesländern nicht angewendet. In den letzten Jahren ist allerdings wieder eine Zunahme solcher Maßnahmen zu beobachten, was sich u. a. in langen Wartezeiten bei bestehenden Einrichtungen bzw. in Neuentstehungen entsprechender Einrichtungen abbildet. Dennoch beläuft sich die Zahl der Plätze für geschlossene Unterbringungen bundesweit auf nur ca. 150.
Kurzzeitunterbringung, Clearing
Mitunter dient eine Heimunterbringung lediglich der räumlichen Trennung von Personensorgeberechtigten und Kind, um eine verfahrene Situation zu entspannen. Eine Abklärung des Hilfebedarfes sowie eine mögliche Lösung zu finden, kann ebenso Ziel sein. In solchen Fällen stehen in einigen Städten so genannte Clearingstellen zur Verfügung, die konzeptionell auf diese stark fluktuierenden Gruppen eingerichtet sind. Kurzzeitunterbringung reicht von ein paar Tagen bis zu mehreren Wochen.
Mischformen/ Varianten
Die Unterschiede in der Ausgestaltung der Grundkonzepte der Heime sind vielfältig. Neben der klassischen Form gibt es z. B. Wohngemeinschaften mit erhöhtem Betreuungsbedarf, in denen ein sehr hoher Betreuungsschlüssel gilt. Beim Sozialtherapeutischen Wohnen kommt konzeptionell noch ein therapeutischer Ansatz hinzu. Dies kann auch auf die klassischen Heimformen übertragen werden. Wesentlich zur Vielfalt der Konzepte trägt die Bandbreite der vielen pädagogischen Richtungen und Ausbildungen bei.
Geschichte der Heimerziehung
Mittelalter und Neuzeit
Die Heimerziehung in Deutschland entstand aus der Armenfürsorge im Mittelalter. Neben Kindern und Jugendlichen wurden in Armenhäusern Alte, Kranke und geistig Verwirrte versorgt. Armenhäuser waren z. T. geschlossene Anstalten. In der Neuzeit wurden zunehmend Waisenhäuser gegründet, die neben der reinen Versorgung auf die Erziehung verwaister und verwahrloster Kinder und Jugendlichen abzielten (beispielsweise das „Rauhe Haus“ in Hamburg von Wichern).
Diese beiden Entwicklungslinien der Heimerziehung sind in der alten Bundesrepublik bis in die 1970er Jahre erkennbar: Aus der Armenfürsorge entwickelten sich Fürsorgeerziehungsheime, in denen bis zu mehrere hundert Zöglinge unter strafvollzugsähnlichen Bedingungen getrennt nach Geschlechtern lebten. Hier wurden straffällige, sozial auffällige, geistig oder körperlich behinderte oder psychisch kranke Kinder und Jugendliche diszipliniert und aus dem öffentlichen Leben verbannt. In den Waisenhäusern entwickelten sich z. T. ambitionierte Konzepte zur Erziehung alleinstehender Kinder und Jugendlicher in alters- und geschlechtsgemischten familienähnlichen Gruppen. Die Zweiteilung fand schließlich in den 1920er Jahren ihren Niederschlag im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (vgl. Jugendwohlfahrtsgesetz), wo zwischen Fürsorgeerziehung und Hilfe zur Erziehung unterschieden wurde.
Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Fürsorgeerziehungsanstalten zur Disziplinierung unliebsamer Elemente eingesetzt. Mangelnde Konformität wurde als Verwahrlosung interpretiert und mit Maßnahmen der Fürsorgeerziehung beantwortet/bestraft. Dies entwickelte sich zu einem System von Bewährung und Selektion, in dem die „Schwererziehbaren“, „Unerziehbaren“ oder sonstwie Marginalisierten übrigblieben und als Unbrauchbare definiert und behandelt wurden. Z. T. führten Einrichtungen der Fürsorgeerziehung selbst Selektionen von geistig und körperlich Behinderten durch. Dermaßen selektierte Kinder und Jugendliche konnten dann als „lebensunwert“ sterilisiert oder ermordet (vgl. Opfer der Rassenhygiene) werden.
Nachkriegszeit
In der Nachkriegszeit wurden die Konzepte der Heimerziehung weitgehend bruchlos übernommen. Die Anstalten existierten, häufig mit dem selben Personal, weiter.
Die Kritik an ungeeigneten, häufig herabwürdigenden Erziehungsmethoden und zunehmende Kenntnis über Missstände und Skandale (z. B. Sexueller Missbrauch durch Erziehungspersonen) führte dann, beginnend in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, einerseits zur Veränderung der Konzepte in der Heimerziehung selbst, andererseits zur Entwicklung eines erweiterten Kanons der Hilfen zur Erziehung. Entsprechend benannte sich die „Internationale Gesellschaft für Heimerziehung“ in „Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen“ um.[1]
DDR
Neben vielen normalen, international vergleichbaren Einrichtungen der Heimerziehung gab es in der DDR auch Einrichtungen der Jugendhilfe, die eher politisch als erzieherisch ausgelegt waren: siehe Jugendwerkhöfe.
Rumänien
Internationales Aufsehen erregte das Thema Heimerziehung auch nach der politischen Wende 1989 in Rumänien und dem Bekanntwerden der schlechten Zustände in den Kinder- und Behindertenheimen dort. Zahlreiche ausländische und einheimische Initiativen nahmen ihre Arbeit auf, um den aus der Gesellschaft ausgestoßenen Kindern der rumänischen Heime eine neue Zukunft zu ermöglichen (siehe auch Cighid, Geschichte Rumäniens).
Kritik
Heimerziehung stand und steht immer wieder in der Kritik. Zwar sind die Zeiten, als Heime noch als „Verwahranstalten“ dienten, mittlerweile vorbei, jedoch ist weiterhin zu fragen und sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Vor- und Nachteile mit einer stationären Unterbringung verbunden sind.
- Einer der Kritikpunkte ist, dass das Verhalten des Kindes oder des Jugendlichen sich nicht nachhaltig gegenüber seinem ursprünglichen Umfeld ändert. Der junge Mensch wird eher „heimangepasst“, lernt also, sich in dem pädagogischen Umfeld zu behaupten, da starke Strukturen und konsequente Umsetzung von Erziehungsgrundsätzen dazu zwingen, so die Kritik. Wieder im familiären Kontext, in dem diese Strukturen oftmals nicht bestehen, gibt es keinen Grund mehr, das Erlernte umzusetzen – bzw. gute Gründe gerade dies nicht zu tun. Die in der Regel sehr knappe Zeit für Elternarbeit trägt nicht wesentlich zu einer Änderung dieses Umstandes bei.
- Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Problem auf das Kind oder den Jugendlichen fokussiert wird. Es wird zum „Symptomträger“ gemacht, wie es z. B. Familientherapeuten nennen. Statt dass die ganze Familie betrachtet wird, in der die Probleme entstehen, wird der betroffene junge Mensch zu einer Art „Sündenbock“, zum „Schuldigen“.
- Zwar wird bei der Heimerziehung immer mehr auf Qualitätsmanagement gesetzt, bzw. gelten Pflegestandards, die unter staatlicher Kontrolle stehen, jedoch stehen im Erziehungsalltag nach wie vor durchschnittlich zwei oder drei Erzieher durchschnittlich acht Kindern/ Jugendlichen bei. Die drohenden Finanzeinbußen werden diesen Schlüssel eher noch ungünstiger werden lassen.
- Es soll erwähnt werden, dass im Zuge finanzpolitischer Reformen bzw. der Geldknappheit der öffentlichen Hand Heimunterbringung gegenüber anderen Hilfeformen der Hilfen zur Erziehung teilweise zurücktritt, obwohl genau diese Hilfe am ehesten angebracht wäre. Manche Kinder haben bereits die ganze Bandbreite der Jugendhilfe hinter sich, bevor die von Anfang an in Betracht gezogene Heimunterbringung erfolgt.
Kritik in der Literatur
1972 erschien der Jugendroman „Orte außerhalb“ des Schriftstellers Wolfgang Gabel, der das Schicksal eines Heimkindes behandelt. Der 2004 erschienene, nicht autobiografische Jugendroman „Heim“ der heimerfahrenen Kölner Schriftstellerin Mirijam Günter beschreibt die vergebliche Flucht einiger Heimkinder. Günter kritisiert drastisch die Heimerziehung in Deutschland (ISBN 3-920110-27-7).
2001 erschien die autobiografische Erzählung „Misshandelte Zukunft“ von Harry Graeber. Graebers Schilderungen der eigentümlichen Heimwelt der Nachkriegsjahre und ihrer fragwürdigen Erziehungsmethoden sollen jedoch nicht als Anklage verstanden werden, sondern lediglich die autobiographische Situation wiedergeben. Neuauflage 2006 unter dem Titel „Misshandelte Zukunft – Erschütternder Erlebnisbericht eines Heimkindes im Nachkriegsdeutschland“ (ISBN 3-937624-60-0)
2006 ist das Buch „Schläge im Namen des Herrn“ von Peter Wensierski erschienen. In diesem Buch geht es um die bisher wenig öffentlichen Lebensbedingungen von Heimkindern in Deutschland in den Jahren 1950 bis 1970. Systematische Kinderarbeit sowie Prügel und Erniedrigungen bei geringsten Anlässen scheinen nach Aussagen des Buches eher die Regel als die Ausnahme gewesen zu sein. Das Buch besteht zu großen Teilen aus Reportagen von ehemaligen Heimkindern, die mittlerweile 40 bis 60 Jahre alt sind (Deutschen Verlags-Anstalt, ISBN 3-421-05892-X).
2006 erschien auch das Buch „Heimerziehung. Lebenshilfe oder Beugehaft?“ von Alexander Markus Homes in einer Neuauflage mit dem Untertitel „Gewalt und Lust im Namen Gottes“, in dem er auch aktuelle Fälle von Missständen in kirchlichen Einrichtungen schildert (ISBN 3-8334-4780-X).
Siehe auch
- Jugendhilfe
- Hilfe zur Erziehung
- Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Jugendwohlfahrtsgesetz
- Betreuungsrecht
- Kinderrepublik
- Bambule (Fernsehspiel)
- Residential Schools (Kanada)
- Schwarze Pädagogik
Nachweise
Weblinks
- Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen
- Kinofilm für die Heimerziehung 101 min. im Auftrag von WDR/3sat/Filmstiftung NRW, 2005
- Bericht über die Heimkindererziehung in Nachkriegszeiten
- „In den Mühlen der Fürsorge“ – Telepolis-Essay