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Interne Revision

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Als Revision werden im allgemeinen Überprüfungsvorgänge bezeichnet.

Vor dem Hintergrund zunehmender Unternehmensfinanzierung durch breit gestreutes privates Kapital (Aktionäre, Gesellschafter, (Pensions-)Fonds) und zunehmender Knappheit von Mitteln für öffentliche Aufgaben gewinnt der wirtschaftliche Ressourceneinsatz sowohl für private als auch für öffentliche Organisationen weiter an Bedeutung.

Die gezielte Überwachung der Abläufe und Strukturen einer Organisation mit Blick auf das sachgerechte Verfolgen ihrer - legitimen - Ziele ist im Interesse einer Vielzahl von Interessengruppen (Stakeholder - Kapitalgeber, Kunden, Mitarbeiter und Öffentlichkeit).

Der internen Revision kommt hierbei die Aufgabe zu, Vorgänge auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen und Unwirtschaftlichkeit, Unregelmäßigkeiten (Buchungsfehler, Ablagefehler, Rechtsfolgefehler) oder Manipulationen (z. B. Veruntreuungen) aufzudecken. Sie bildet somit - neben dem Controlling, welchem vornehmlich die Aufgabe der Verarbeitung und Validierung von Steuerungsinformationen zukommt - einen wesentlichen Teil des übergeordneten Steuerungs- und Überwachungssystems einer Organisation.

Nachdem die Revision lange vornehmlich vergangenheitsorientiert gearbeitet hat, werden heute durch die Prüfung von Prozessen, Programmen und Projekten auch die Umsetzung und Sinnhaftigkeit strategischer Initiativen hinterfragt.

Revision gleich Prüfung?

Die Begriffe „Prüfung“ und „Revision“ werden umgangssprachlich kaum unterschieden, sind als Fachtermini jedoch strikt zu trennen. Die Prüfung ist eine klar auf die Vergangenheit ausgerichtete Handlung, die in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen wiederkehrende Vorgänge nachvollzieht oder vergleichbare Größen gegenüberstellt. Bei der Revision hingegen handelt es sich um eine Funktion, die ihre Aufgabe durch Vornahme von Prüfungen erfüllt. Sieht man von der Sonderform der Selbstkontrolle einmal ab, ist zwischen Kontrolle und Revision keine einheitliche Abgrenzung zu identifizieren. Häufig wird die Revision als Prüfung höherer Ordnung angesehen, während die Kontrolle als eine durch die Organisation vorgegebene automatische Überwachung dargestellt wird (Internes Kontrollsystem). Spricht man in der betrieblichen Praxis von der Kontrolle, so ist damit in der Regel die permanente Überwachung von laufenden Betriebsprozessen gemeint, die sich auf Arbeitsablauf, Termineinhaltung, Mengen-und Wertfluss beziehen. Revisionen werden demgegenüber häufig unregelmäßig beziehungsweise periodisch vorgenommen.

Revisionsarten

Interne Revision

Die Interne Revision ist eine unabhängige und objektive Funktion. Ihre Aufgabe besteht sowohl in der Bestätigung von Sachverhalten ("Assurance") als auch in der Beratung. Sie ist auf Wertschöpfung und Verbesserung der Geschäftsaktivitäten ausgerichtet. Die Interne Revision trägt zur Zielrealisierung von Organisationen bei, indem sie eine systematische und anerkannte Vorgehensweise für die Bewertung und Steigerung der Effektivität des Risikomanagements, der Steuerung und Überwachung ("Governance") bereitstellt. Eine weitergehende Definition und Beschreibung enthalten die vom IIA und den nationalen Fachverbänden veröffentlichten Standards der Beruflichen Praxis der Internen Revision.

Bei der internen Revision handelt es sich um eine organisatorische Einheit, die im Auftrag der Unternehmensleitung Überwachungsaufgaben wahrnimmt. Werden von der internen Revision hauptsächlich qualitative Aspekte geprüft, spricht man häufig auch von Auditing, welches eine umfassende Form der Effizienzanalyse für alle Unternehmensbereiche darstellt.

Die Arbeit der Internen Revision ist in den Standards für die Berufliche Praxis der Internen Revision definiert. Zertifizierte Interne Revisoren (Certified Internal Auditor) unterwerfen sich einem Ethikkodex und den global anerkannten Berufsstandards des Institute of Internal Auditors (IIA), dem nationale Verbände wie z.B. IIR e.V., SVIR oder IIA Austria angehören. Die europäischen Fachverbände für interne Revision haben sich in der European Confederation of Institutes of Internal Auditing (ECIIA) organisiert.

Externe Revision

Bei der externen Revision handelt es sich hingegen um ein von der Unternehmensleitung beziehungsweise vom Aufsichtsrat bestelltes, aber unternehmensexternes Prüfungsorgan (Wirtschaftsprüfer, Steuer-/Unternehmensberater), das vor allem (aber nicht nur) in gesetzlich vorgeschriebenem Auftrag den Jahresabschluss mit dem Ziel des Aktionärs- und/oder Gläubigerschutzes prüft. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an die Recherchefähigkeit und Aufbereitung steuerlich relevanter Daten erfährt die Revision eine Akzentuierung als Präventionsinstrument.

Revisionselemente

Revisionsfelder

Einsatzfelder der internen Revision sind vielfältig und können wesentliche Informationen für die Außenbeziehung der Unternehmung liefern:

  • Soll-Ist-Vergleich (Ziellückenpüfung; GapP): Klassische Abweichungsanalyse zeigen den Zielerreichungsrad oder decken Vermögensverluste durch organisatorische Fehler, Unterschlagung und Diebstahl auf.
  • Jahresabschluss (AP): Die Jahresabschlussprüfung ist vornehmlich eine Aufgabe der externen Revision.
  • Besteuerungsgrundlagen (SP): Dieser Einsatzbereich erfährt mit den neuen Anforderungen an Recherchefähigkeit und Aufbereitung steuerlich relevanter Daten für die Außenprüfung eine besondere Bedeutung.
  • Geschäftsführung (GP): Auch die Geschäftsführung ist der Revision zu unterziehen. Führungsdefizite oder Mängel können so aufgedeckt und durch entsprechende Maßnahmen behoben werden.
  • Unterschlagungsprüfung (UP): Gepaart mit einem investigativen Controlling und Loss Prevention Know-how lassen sich wertvolle Hinweise über Untreue erarbeiten.
  • Kreditwürdigkeitsprüfung (KWP): Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Anforderung an die Kreditwürdigkeit ist die Kenntnis derselben eine unabdingbare Voraussetzung vor Aufnahme eines Finanzierungsgesprächs oder Inanspruchnahme einer externen Ratingagentur.
  • Wirtschaftlichkeit und wirtschaftliche Verhältnisse (WVP): Die WVP setzt an dem Gedanken wertorientierter Unternehmensführung an und prüft die Engagements auf nachhaltige Wirkung für den Unternehmensfortbestand und –wert.

Revisionsablauf

Die Kernprozesse der Internen Revision sowohl bei Prüfungs- als auch Beratungsaufträgen sind in den Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (IIA Standards) für zertifizierte oder den Fachverbänden angehörende Interne Revisoren verbindlich geregelt. Die Praktischen Ratschläge des Regelwerks für die berufliche Praxis der Internen Revision (IIA Professional Practices Framework) geben darüber hinaus detailliertere, unverbindliche Hilfestellungen.

Einen möglichen Ansatz stellen folgende Phasen eines Revisionsprojektes dar:

  1. Auftragsannahme
  2. Ablaufplanung
  3. Globalprüfung
  4. Systemprüfung
  5. Kontenprüfung
  6. Prüfungsdokumentation
  7. Urteilsbildung
  8. Urteilskontrolle
  9. Urteilsmitteilung

Alle von der Revision durchgeführten Prüfungen, Kontrollen und sonstigen Tätigkeiten dienen nicht zuletzt dem Ziel, Grundlagen für Entscheidungen zu liefern. Solche Entscheidungen beziehen sich vor allem auf das Vornehmen oder Unterlassen von Handlungen, wie beispielsweise die Fortsetzung oder das Beenden bestimmter Aktivitäten, die Änderung von Organisationsstrukturen, die Entlassung untreuer Mitarbeiter usw.

Revisionsprinzipien

  • Wirtschaftlichkeit: Umfang und Häufigkeit der Revision sind nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit festzusetzen. Generell gilt. Die Revision muss sich auch als Task Force „bezahlt“ machen. Der Ertrag durch Revisionsaktivitäten sollte deren Kosten übersteigen.
  • Materiality (Wesentlichkeit): Revisionsbereiche und Aufgriffskriterien sind nach der Wesentlichkeit und Dringlichkeit für die Unternehmensführung zu bestimmen.
  • Sorgfalt (Vollständigkeit, Objektivität, Urteilsfähigkeit, Urteilsfreiheit): Die Interne Revision ist einer strengen Sorgfalts- und Objektivitätspflicht unterzogen. Dies setzt auch eine Unabhängigkeit von Weisungsbefugnissen voraus. Die Revision agiert ähnlich der Loss Prevention als unabhängige Task Force im Auftrag des Managements.

Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung (GoW/GOA)

Grundsätze ordnungsmäßiger Wirtschaftsprüfung (GoW) oder Abschlussprüfung (GoA) haben sich durch die Berufsvertretungen der externen Revision herausgebildet. Beispielhaft sind hier die International Federation of Accountants (IFAC) sowie das IASB genannt. Die Grundsätze haben mangels einer Rechtsgrundlage nur bedingt eine Verbindlichkeit und gelten als Berufsgrundsätze der externen Revisionsorgane. Im wesentlichen werden hier Revisionsfelder, -ablauf sowie -prinzipien umrissen.

Organisatorische Einbindung

Die organisatorische Einbindung der Internen Revision wird in regulierten Branchen (z. B. Finanzdienstleister) gesetzlich oder durch Verordnung (z. B. MaIR, BaFin-RS 1/2000) festgelegt. Für nicht-regulierte Branchen geben die OECD Corporate Governance Principles 2004 (Annotations zu V.D.7 Aufgaben des Boards: An das Board und/oder ein Audit Committee berichtende Interne Revision) sowie ähnlich der Aktionsplan der EU-Kommission zur Corporate Governance (COM (2003) 248 fin sub 3.1.3) Anhaltspunkte.

Unternehmensextern sind öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Sachverständige und Berater je nach Auftrag (Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften versus Prüfung im Rahmen des Loss Prevention) einzubinden.