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Teilzeitarbeit

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Teilzeitarbeit ist das Erbringen einer Arbeitsleistung, die in einer kürzeren Wochenarbeitszeit erbracht wird, als sie von vollzeitbeschäftigten, vergleichbaren Arbeitnehmern geleistet wird (vgl. Arbeitszeit). Dabei ist zunächst auf die Wochenarbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer des Betriebs abzustellen (bei unregelmässiger Wochenarbeitszeit auf den Jahresdurchschnitt). Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, ist Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag oder Kollektivvertrag, ansonsten die branchenübliche Vollarbeitszeit (vgl. für das deutsche Arbeitsrecht: § 2 TzBfG).

Arbeitsrecht

Auf Grund der Teilzeitrichtlinie der EG vom 15. Dezember 1997 (vgl. Richtlinie 97/81/EG) wurden europaweit gesetzliche Regelungen eingeführt, die die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten verbieten und (unterschiedlich weitgehend) einen Anspruch von Arbeitnehmern auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit begründen. In Deutschland ist diese Richtlinie nach einer entsprechenden Vorgängervorschrift im Beschäftigungsförderungsgesetz vom 26. April 1985 (die sich allerdings nur auf das nach der Rechtsprechung ohnehin schon geltende Diskriminierungsverbot bezog) mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit Wirkung ab 1. Januar 2001 umgesetzt worden. Nach § 8 TzBfG hat ein Arbeitnehmer nach mindestens sechsmonatiger Bebschäftigung in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (und auf eine bestimmte Verteilung auf die Woche), wenn nicht wesentliche betriebliche Gründe entgegenstehen.

Bedeutung und Motive

In Deutschland arbeiteten nach den Erhebungen des Bundesamts für Statistik arbeiteten 1999 bei 32,5 Mio abhängig Beschäftigten rund 6,3 Mio in Teilzeit. Trotz Anstiegs des Anteils der teilzeitbeschäftigten Männer, war Teilzeitarbeit mit 87 % aller Teilzeitbeschäftigten immer noch "Frauenarbeit". Hauptgrund für Teilzeitbeschäftigung war in den alten Bundesländern mit 65 % familiäre oder persönliche Umstände (neue Bundesländern: 21 %). (Zu den Ergebnissen des Mikrozensus 2002 des Stat. Bundesamts vgl. Pressemitteilung vom 24. März 2003).

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gibt es gibt verschiedene Gründe, ein Teilzeitarbeitsverhältnis einzugehen.

  1. Es bleibt genügend Zeit für andere Beschäftigungen (Kinderbetreuung, Hobbies, Haushalt, Doktorarbeit; Ehrenamt).
  2. Es kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter so einteilen, wie es der Betrieb erfordert.
  3. Es kann steuerliche Vorteile bringen, nicht so viel zu arbeiten.
  4. Durch das Aufteilen einer Stelle (Arbeitsplatzteilung) auf mehrere Personen bekommen alle Gelegenheit, sich zu bewähren.
  5. Stellenabbau kann durch zeitweilige Teilzeitregelungen vermieden werden (wie z.B. vom VW-Konzern schon auf breiter Basis praktiziert wurde).
  6. Aus gesundheitlichen Gründen kann nicht mehr gearbeitet werden. (siehe auch:Altersteilzeit)

Teilzeitarbeit im Zusammenhang mit der Emanzipation der Frau ist umstritten, da sie zwar Müttern kleiner Kinder erlaubt, wieder im Beruf Fuß zu fassen, aber andererseits das klassische Rollenverhalten und die Minderwertigkeit von "Frauenarbeitsplätzen" zementiert wird. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass es in vielen Unternehmen auch Teilzeitangebote für Männer gibt.

In Teilzeitangeboten liegende Potenziale zur Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt werden bislang noch zu wenig beachtet. Förderung der Teilzeitarbeit wird jedoch ansatzweise schon als gesellschaftliche Notwendigkeit erkannt. In den Statistiken Deutschlands werden jedoch immer die Anzahl der Arbeitsplätze angegeben und nicht die Anzahl der geleisteten Stunden. So wird durch viele (teilweise auch unfreiwillige) Teilzeitarbeitsplätze das wahre Ausmaß des Arbeitsplatzmangels verschleiert.

Teilzeitarbeit kann verschieden organisiert sein

  • Es können fixe Arbeitszeiten vereinbart werden, die aber nicht die volle Arbeitszeit ausmachen.
  • Es können jeweils flexible Arbeitspläne, je nach Arbeitsanfall erstellt werden.

Weiterführende Info:



Siehe auch: Arbeitszeit, Kurzarbeit, Geringfügige Beschäftigung, Capuccino-Worker