Doktor
Doktor (von lateinisch: docere, lehren und doctus, gelehrt; Abk. Dr.) bezeichnet den höchsten akademischen Grad. Dieser wird durch die Promotion an einer Hochschule (Universität oder Technische Hochschule; Fachhochschulen besitzen kein Promotionsrecht) erworben. Eine Promotion ist Voraussetzung für die Habilitation. Der Anteil der Promovierten an der Gesamtbevölkerung beträgt in Deutschland derzeit etwa 1,3 Prozent; der weitaus größte Teil davon sind Mediziner.
Zugang zur Promotion ist über den Magister, das Diplom(Uni), einen Masterabschluss, das Staatsexamen und unter Umständen über ein mit "sehr gut" abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder einen Bachelor (Hons) möglich. Eine abgeschlossene Promotion - der Titel darf erst geführt werden, nachdem die Doktorarbeit veröffentlicht wurde - gilt als Nachweis der Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit.
Für die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Abfassung dieser Arbeit dauert zumeist 2 bis 5 Jahre; in dieser Zeit sollte der Doktorand von einem Professor (Doktorvater) betreut werden. Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit an der Universität oder extern durchgeführt werden. Die mündliche Promotionsleistung besteht aus einer Disputation, in der oft die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, oder beidem. Studenten der Medizin und der Rechtswissenschaften ist es möglich, die Promotion bereits nach dem 1. Staatsexamen zu beginnen; in der Regel gilt dies auch für geisteswissenschaftliche Fächer, in denen das 1. Staatsexamen als ein dem Diplom bzw. Magister gleichwertiger Abschluss gilt.
Geschichtliches
Dorothea Erxleben aus Quedlinburg war die erste promovierte Frau Deutschlands. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel "Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten" ein und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.
Julia Lermontowa und nach ihr Clara Immerwahr waren danach die ersten Frauen, die einen Doktortitel in Deutschland erhielten.
Rechtliches
Deutschland
Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden. Das StGB regelt in § 132a 'Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen', dass:
- Wer unbefugt
- inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, ...
... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, ...
- Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Der Doktorgrad ist in Deutschland kein Teil des Namens. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) legt fest, dass Vorname, Nachname und gegebenenfalls ein Doktorgrad in den Pass und Personalausweis eingetragen werden, wobei die Berechtigung zum Führen des Doktorgrades durch Vorlegen der Promotionsurkunde nachzuweisen ist. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr.h.c bzw Dr.E.h eingetragen wird.
Österreich
Der Doktor ist auch in Österreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad wie z. B. der Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden geführt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie z.B. Personalausweisen oder Pässen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten Universität in der EU, dem EWR, der Schweiz, oder dem Vatikan erworben wurde.
Schweiz
Eine nationale Regelung für den Gebrauch von Berufsbezeichnungen und Titeln wird nicht umfassend geregelt; man verweist auf die einzelnen Vorschriften der Hochschulen, Universitäten sowie die kantonalen Regelungen. Siehe [1]
Entsprechungen in anderen Ländern
Angloamerikanischer Kulturraum
In England und Amerika kennt man als Entsprechung des Doktorgrades vor allem den Ph.D. (Philosophiæ Doctor, siehe dazu auch den englischen Wikipedia-Beitrag) ohne explizite Beifügung des Fachgebietes. Weiterhin gibt es, je nach Universität, noch verschiedene andere Kürzel, die aber längst nicht so verbreitet sind.
Die akademischen Grade Ph. D., M. Sc. (Master of Science) und B. Sc. (Bachelor of Science) werden hinter einem Komma dem Namen nachgestellt, etwa Jerry F. Fishwish, Ph.D.
Unterscheidung nach Fakultäten
Doktor wird teilweise mit "Arzt" bzw. "Doktor der Medizin" gleichgesetzt. Dies ist unrichtig. Vielmehr kann in allen wissenschaftlichen Disziplinen ein Doktor verliehen werden. Die Zusätze sind in Latein und werden häufig abgekürzt. In jedem Land sind andere Abschlüsse bzw. andere Doktortitel gebräuchlich:
Deutschland
- Dr. agr. (agriculturae): Doktor der Agrarwissenschaften
- Dr. disc. pol. (disciplinarum politicarum): Doktor der Sozialwissenschaften (Politikwissenschaften)
- Dr.-Ing. Doktor-Ingenieur, siehe Ingenieurwissenschaften. Dieser wurde ab 1899 mit dem Promotionsrecht der Technischen Hochschulen Deutschlands eingeführt. Aufgrund des Widerstandes der Universitäten gilt für den Titel nicht die lateinische sondern die deutsche Schreibweise (nicht »Dr. ing.« wie z.B. »Dr. phil.« bzw. für den Ehrendoktor E.h. und nicht h.c.)
- Dr. iur. (iuris): Doktor der Rechtswissenschaften (auch: jur. für "juris", jedoch unrichtig)
- Dr. iur. utr. (iuris utriusque): Doktor "beiderlei Rechte", also des weltlichen und des kirchlichen Rechts
- Dr. iur. can. (iuris canonici): Doktor der kanonischen Rechtswissenschaften
- Dr. med. (medicinæ): Doktor der Medizin
- Dr. med. dent. (medicinae dentariæ): Doktor der Zahnmedizin
- Dr. med. vet. (medicinae veterinariæ): Doktor der Tiermedizin
- Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor der Bodenkultur
- Dr. oec. (oeconomiæ): Doktor der Wirtschafts- / Verwaltungswissenschaften (#)
- Dr. oec. publ. (oeconomiae publicæ): Doktor der Staatswissenschaften / Volkswirtschaft (#)
- Dr. oec. troph. (oecotrophologiae): Doktor der Ernährungswissenschaften / Hauswirtschaft
- Dr. paed. (paedogogiæ): Doktor der Erziehungswissenschaften (#)
- Dr. phil. (philosophiæ): Doktor der Philosophie. Umfasst die ganze Breite der alten Philosophischen Fakultäten, insbesondere alle Philologien, aber auch Geschichte, Psychologie, Pädagogik, zuweilen auch noch Mathematik.
- Dr. phil. nat. (philosophiæ naturalis): Doktor der Naturwissenschaften (geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt)
- Dr. PH (public health): Doktor der Gesundheitswissenschaften
- Dr. rer. agr. (rerum agriculturarum): Doktor der Landbauwissenschaften bzw. Landwirtschaft und Bodenkultur
- Dr. rer. biol. vet. (rerum biologiae veterinariæ): Doktor der Veterinärbiologie
- Dr. rer. biol. hum. (rerum biologiæ humanæ habilitatus): Doktor der Humanbiologie
- Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor der Handelswissenschaften (#)
- Dr. rer. cult. (rerum culturarum): Doktor der Kulturwissenschaften
- Dr. rer. cur. (rerum curæ): Doktor der Pflegewissenschaften
- Dr. rer. forest. (rerum forestalium): Doktor der Forstwissenschaften (auch ohne "rer.")
- Dr. rer. hort. (rerum horticulturarum) Doktor der Gartenbauwissenschaften
- Dr. rer. medic. (rerum medicarum): Doktor der Medizinwissenschaften, bzw. Doktor der Theoretischen Medizin
- Dr. rer. merc. (rerum mercantilium): Doktor der Handelswissenschaften
- Dr. rer. mont. (rerum montanarum): Doktor der Bergbauwissenschaften
- Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften, oft auch der Mathematik oder Psychologie
- Dr. rer. oec. (rerum oeconomicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaften
- Dr. rer. pol. (rerum politicarum): Doktor der Politikwissenschaften, (Staatswissenschaften) und heute zumal der Wirtschaftswissenschaften
- Dr. rer. physiol. (rerum physiologicarum): Doktor der Humanbiologie
- Dr. rer. publ. (rerum publicarum): Doktor der Verwaltungswissenschaften
- Dr. rer. sec. (rerum securitatem): Doktor der Sicherheitswissenschaften
- Dr. rer. silv. (rerum silvestrium): Doktor der Forstwissenschaften (#)
- Dr. rer. soc. (rerum sociologiæ): Doktor der Sozialwissenschaften
- Dr. sc. pol. (scientiæ socialis): Doktor der Sozialwissenschaften
- Dr. sc. rer. omn. (scientiæ rerum omnium): Doktor des Studium generale.
- Dr. sc. agr. (scientiæ agriculturæ): Doktor der Agrarwissenschaften
- Dr. Sportwiss.: Doktor der Sportwissenschaften
- Dr. theol. (theologiæ): Doktor der Theologie
- Dr. troph. (throphologiæ): Doktor der Ernährungswissenschaft
Ehrenhalber kann eine Hochschule mit Promotionsrecht den Ehrendoktor (Dr. h. c. = "Doktor honoris causa") verleihen. Dies erfolgt ohne Dissertation.
Sonstige Doktorgrade
- Dr. mult. (multiplex): abkürzend bei einer Person mit mehreren Doktorgraden; meistens nur bei Trägern mehrerer Ehrendoktortitel (Dr. h.c. mult.) üblich
- Dres. (doctores), Abkürzung bei Nennung mehrerer Personen mit Titel (bspw. Dres. Meier und Müller)
- Dr. habil. (habilitatus): Doktor mit Lehrberechtigung (Habilitation)
- Dr. des. (designatus): Promovierter noch ohne offizielle Doktorurkunde, der Titel darf hochschulrechtlich nicht geführt werden
- Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor ("der Ehre halber")
- Dr. e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch eh. oder E.h.
- D. (Ehrendoktor): Dr. (ehrenhalber) der ev. Theologie
DDR
- Aus der DDR übernommen: oben mit einer Raute (#) markiert
- Dr. sc. (scientiæ): Doktor der Wissenschaften (in Kombination mit der jeweiligen Fakultät, bspw. Dr. sc. jur.)
Damals vergleichbar mit der Habilitation in Westdeutschland
Österreich
- DDr.: inoffizielle Abkürzung für zweifachen Doktorgrad (Dr. mult. ist in Oesterreich nicht gebräuchlich), analog für dreifache (DDDr.) und vierfache (DDDDr.) Doktorgrade.
- Dr. iur. (iuris): Doktor(-in) der Rechtswissenschaften.
- Dr. med. (medicinæ): Doktor(-in) der Medizin .
- Dr. med. dent. (medicinæ dentalis): Doktor(-in) der Zahnmedizin. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
- Dr. med. dent. et scient. med. (medicinæ dentalis et scientiæ medicæ): Doktor(-in) der Zahnmedizin mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
- Dr. med. univ. (medicinæ universæ): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
- Dr. med. univ. et scient. med. (medicinæ universæ et scientiae medicæ): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
- Dr. med. vet. (medicinæ veterinariæ): Doktor(-in) der Veterinaermedizin.
- Dr. mont. (rerum montanarum): Doktor(-in) der montanistischen Wissenschaften. Wird nur von der Montanuniversität Leoben vergeben.
- Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor(-in) der Bodenkultur. Wird nur von der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) vergeben.
- Dr. phil. (philosophiæ): Doktor(-in) der Philosophie. Umfasst die gesamten Geisteswissenschaften, u.a. Deutsche Philologie ("Germanistik"), Philosophie, Politikwissenschaft u.v.a.m.
- Dr. phil. fac. theol. (philosophiæ facultatis theologicæ): Doktor(-in) der Philosophie einer katholisch-theologischen Fakultät.
- Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor(-in) der Naturwissenschaften.
- Dr. rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque): Doktor(-in) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, umfasst u.a. BWL, Soziologie, VWL, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik.
- Dr. scient. med (scientiæ medicæ): Doktor(-in) der medizinischen Wissenschaft. Dies ist ein wissenschaftliches Doktorat mit dem die Fähigkeit zur selbständigen Forschung in der Medizin nachgewiesen wird. Wenn Absolventen eines Dr. med. dent. oder Dr. med. univ. den Dr. scient. med. erwerben, wird kein zusätzlicher Doktorgrad vergeben sondern "et scient. med." hinzugefuegt, siehe Dr. med. dent. et scient. med. bzw. Dr. med. univ. et scient. med.
- Dr. techn. (technicæ): Doktor(-in) der technischen Wissenschaften, umfasst u.a. Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau und Technische Chemie/Mathematik/Physik, vgl. Dr.-Ing. in Deutschland.
- Dr. theol. (theologiæ): Doktor(-in) der Theologie.
Schweiz
- Dr. pharm. (pharmaciæ): Doktor der Arzneikunde
- Dr. rer. cam. (rerum cameralium): Doktor der Staatswirtschaftskunde
- Dr. sc. techn.: Doktor der technischen Wissenschaften
- Dr. sc. nat.: Doktor der Naturwissenschaften
- Dr. iur.: Doktor der Rechtswissenschaften
- Dr. med.: Doktor der Medizin
- Dr. med. dent.: Doktor der Zahnmedizin
- Dr. med. vet.: Doktor der Veterinärmedizin
- Dr. theol.: Doktor der Theologie
- Dr. sc. mat. (scientiarum mathematicarum): Doktor der Mathematik
- Dr. sc. nat. (scientiarum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften
- Dr. sc. rel.: Doktor der Religionswissenschaften
- Dr. oec. publ.: Doktor der Wirtschaftswissenschaften
- Dr. phil.: Doktor der Philosophie
Siehe auch
Weblinks
- Promotionsordnung der tierärztlichen Fakultät der LMU München
- Hochschulkompass der HRK mit einer Liste aller in Deutschland "erhältlichen" Doktorgrade.