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Herkunftsbezeichnung

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Herkunftsbezeichnungen sind Produktnamen, die eine direkte geographische Zuordnung ermöglichen (Schwarzwälder Schinken) oder die fest einer Region zuzuordnen sind (Sherry). Sie sind häufig Gegenstand von Streitfällen und finden daher bei der Europäischen Union besondere Beachtung. So gibt es seit 1992 die Regeln "zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung" .

Mit der Schaffung des Siegels hat die EU eine unter internationalen Organisationen einzigartige Anstrengung unternommen, regional bedeutsame und traditionelle Produkte vor Nachahmung zu schützen.

Nach Artikel 13 des Gesetzes sind Produkte mit dem Siegel rechtlich geschützt vor jedem Missbrauch des Namens oder Nachahmung, selbst wenn der richtige Herkunftsort angegeben ist oder wenn die Benennung in übersetzter Form oder begleitet ist von Zusätzen wie "nach ... Art" oder "Typ"

Nationalstaatliche Vorbilder dafür sind beispielsweise das AOC-Siegel in Frankreich, die DOP-, DOC- und DOCG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich. Der erste internationale Vorläufer war die Stresa-Konvention von 1951, die erste internationale Vereinbarung über Käsenamen, an der sich sieben Länder beteiligten: Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und die Schweiz.

Unterschieden werden dabei drei Stufen:

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Die Geschützte Ursprungsbezeichnung, englisch Protected Designation of Origin (PDO), französich Appellation d'Origine Contrôlée (A.O.P.), spanisch Denominación de Origen Protegida (D.O.P.) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise der Parmaschinken, der nach neueren Urteilen sogar in der Region Parma geschnitten werden muss. Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind beispielsweise Feta- und Manouri-Käse aus Griechenland, alle italienischen DOP-Käse und andere DOP-Produkte, AOC-Produkte wie Käse, Weine und Champagner aus Frankreich, allgemein verschiedene Weine, Oliven, Schinken, Würste und sogar einige regionale Brot-Sorten.

Deutsche g.U.-Produkte, Stand Januar 2005

Käse

Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse)

Sonstige Getränke

Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)

Für Geschützte geographische Angaben, englisch Protected Geographical Indication (PGI), muss lediglich eine der drei Produktionsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in dem bezeichneten Gebiet erfolgen und im Ruf besonderer Qualität stehen.

Deutsche g.g.A.-Produkte, Stand Januar 2005

Fleischerzeugnisse

Obst, Gemüse und Getreide

Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse)

  • Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck

  • Aachener Printen
  • Lübecker Marzipan
  • Meißner Fummel
  • Nürnberger Lebkuchen

Frische Fische, Weich-und Schalentiere sowie Erzeugnisse hieraus

  • Oberpfälzer Karpfen
  • Schwarzwaldforelle

Bier

  • Bayerisches Bier
  • Bremer Bier
  • Dortmunder Bier
  • Gögginger Bier
  • Hofer Bier
  • Kölsch
  • Kulmbacher Bier
  • Mainfranken Bier
  • Münchner Bier
  • Reuther Bier
  • Rieser Weizenbier
  • Wernesgrüner Bier

Öle und andere Fette

  • Lausitzer Leinöl

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Die garantiert traditionelle Spezialität englisch Traditional Speciality Guaranteed TSG bezeichnet keine geographische Herkunft, sondern nur eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren des Produkts. Zu dieser Kategorie gehört beispielsweise der Mozzarella. Bisher gibt es keine deutschen Produkte, die in dieser Kategorie Schutz genießen (Stand: Januar 2005).