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Zewo

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Datei:ZEWO gütesiegel.png
Das ZEWO-Gütesiegel

Die Stiftung ZEWO ist eine schweizerische Stiftung mit Sitz in Zürich. Sie vergibt an geprüfte und vertrauenswürdige Spenden sammelnde Organisationen das ZEWO-Gütesiegel. Derzeit tragen rund 500 Organisationen das Label.

Zweck

Zweck der Stiftung ZEWO ist die Förderung von Transparenz und Lauterkeit gemeinnütziger, Spenden sammelnder Organisationen gegenüber der Öffentlichkeit zum Schutz der privaten gemeinnützigen Tätigkeit. Dabei ist die ZEWO weder parteipolitisch noch weltanschaulich gebunden, noch ist sie gewinnorientiert. Sie verleiht ein Gütesiegel an gemeinnützige Non-Profit Organisationen und gibt allen Interessierten Auskunft rund ums Spenden. Zudem erbringt sie Dienstleistungen, wie die Erstellung des Schweizer Sammlungskalenders und die Koordination der Begleitaktion «mitenand».

Tätigkeit

Die Stiftung ZEWO verleiht ein Gütesiegel an gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen. Neben der Prüfung werden zertifizierte und nicht zertifizierte Hilfswerke zudem bezüglich der Erreichung und Einhaltung der ZEWO-Standards beraten.

Die ZEWO wirkt bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Standards und Methoden mit und setzt sich für eine konsequente und realistische Umsetzung der geltenden Richtlinien in der Praxis ein. Damit trägt sie dazu bei, die Qualität und das Vertrauen in die gemeinnützigen Organisationen nachhaltig zu erhalten.

Alle Interessierten können sich bei der ZEWO über gemeinnützige Organisationen und Fragen rund ums Spenden informieren. Zudem können das Verzeichnis der Gütesiegelträger, Merkblätter und andere aktuelle Informationen zum Spendenwesen von der Website heruntergeladen oder kostenlos angefordert werden.

Die ZEWO steht für ethisches und wirtschaftliches Fundraising gemeinnütziger Organisationen ein. Sie entwickelt und setzt entsprechende Standards und koordiniert die nationalen Sammlungen von rund 40 grossen ZEWO-Gütesiegelträgern.

Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit sorgt die ZEWO für die Bekanntheit des Gütesiegels, klärt auf und schafft Verständnis für komplexe Sachverhalte im Spendenwesen. Sie steht dazu im Dialog mit Gütesiegelträgern, Fachspezialisten, Behörden, Interessengruppen und Medien.

Das ZEWO-Gütesiegel

Das ZEWO-Gütesiegel ist das einzige in der Schweiz vergebene Spendensiegel. Es zeichnet gemeinnützige Organisationen für den gewissenhaften Umgang mit Geldern aus. Es richtet sich an die Öffentlichkeit und dient als Entscheidungshilfe.

Das ZEWO-Gütesiegel bescheinigt den wirtschaftlichen, zweckbestimmten und wirkungsvollen Einsatz von Spendengeldern und steht für transparente Organisationen mit funktionierenden internen und externen Kontrollstrukturen, die Lauterkeit in der Mittelbeschaffung und in der Kommunikation wahren.

Das ZEWO-Gütesiegel können alle gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in der Schweiz beantragen, wenn sie glauben, die ZEWO-Standards zu erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Organisation sich sozialen, humanitären, sozio-kulturellen Aufgaben oder dem Schutz der Um- und Mitwelt widmet und seit mindestens zwei Jahren besteht.

Die Prüfung durch die ZEWO gliedert sich in zwei Teile. In der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Voraussetzungen gegeben sind, erfolgreich zertifiziert zu werden. Aufgrund des Zwischenberichtes entscheidet die Organisation, ob sie sich dem vertieften Hauptprüfungsverfahren mit Besuch vor Ort unterziehen will. Erfüllt die Organisation die Anforderungen, erhält sie das Gütesiegel für fünf Jahre. Danach wird im Rahmen der Rezertifizierung eine erneute Überprüfung vorgenommen.

Bei der Prüfung werden Gemeinnützigkeit, Zweckerfüllung, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Kontrollstrukturen, Transparenz und Ethik untersucht. Die Prüfung erfolgt durch Analyse öffentlicher Informationen, Datenerhebung mit Fragebogen, interne Unterlagen, bei Bedarf Abklärung vor Ort, Einbezug von Fachexperten. Nach der Beurteilung gehrt der Antrag an den Stiftungsrat, das Rekursgericht überprüft die Entscheide auf Verlangen.

Wird bei der alle fünf Jahre stattfindenden Rezertifizierung festgestellt, dass eine Organisation die ZEWO-Anforderungen nicht erfüllt, erhält die Organisation die Auflage, den Mangel innert einer bestimmten Frist zu beheben. Nach Ablauf der Frist wird die Organisation wieder kontrolliert. Ist der Mangel auch nach Ablauf der Nachfrist nicht behoben, wird das Gütesiegel entzogen.

Kritik

Im Stiftungsrat und Ausschuss der Zewo sitzen zum grössten Hilfswerksvertreter. Die Kontrollinstanz ist somit nicht wirklich unabhängig.

Die Überprüfung der ZEWO selbst und ihrer Arbeit ist für Laien kaum möglich.

Spendengelder von Mitgliedsorganisationen werden für die sehr hohen Gebühren der ZEWO verwendet werden, anstatt wohltätige Verwendung zu finden.

Hilfsorganisationen müssen zunächst für die Aufnahme in die ZEWO bezahlen: "Die pauschale Gebühr für die Vorprüfung beträgt CHF 2500.--." (Gebührenreglement, Art. 1.2) "Der Stundenansatz [im Hauptprüfungsverfahren] beträgt CHF 150.-- (zuzüglich Mehrwertsteuer und belegbare Auslagen)." (Gebührenreglement, Art. 2.3) Die jährliche Lizenzgebühr für die Verwendung des ZEWO-Gütesiegels "beträgt im Minimum CHF 500.-- und im Maximum CHF 13'000.--." (Gebührenreglement, Art. 4.3)